11/1964
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Nr. 2—4
L.
Die Verwaltungsvorschrift über die Versetzungsord-
nung der Berliner Schule vom 12. November 1957
(Dbl 1111/1957 Nr. 93; ABI S. 1363) ist weiter anzu-
wenden.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom
1.Januar 1963 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des
31. Dezember 1967 außer Kraft.
Evers
I P— Schul Ic A1 ;
| 1-3 | Fernruf: 920011 — (987) 367 — | 4.12.1968
An die Bezirksämter — Vbildg/Schul —
nachrichtlich
an den Rechnungshof von Berlin
Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten
bei gefährdeter Versetzung eines Schülers
Auf Grund des 8 26 Satz 3 des Schulgesetzes für Berlin in
der Fassung vom 15.Juni 1961 (GVBl S.1101) wird be-
stimmt:
Die Gültigkeitsdauer der Verwaltungsvorschrift über
die Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten bei
gefährdeter Versetzung eines Schülers vom 29. April
1958 (DblI1I/1958 Nr.41) wird über den 31. Dezem-
ber 1963 hinaus bis zum 31. Dezember 1967 verlängert
Evers
ee Fin 1X D 1.9120/11
| HI-4 | rernruf: 2400 11— (982) 377 - | 16. 12. 1968
An die Mitglieder des Senats
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin
den Präsidenten des Rechnungshofs von Berlin
die Bezirksämter
die Behörden, Dienststellen und Anstalten
der Hauptverwaltung
‚die Eigenbetriebe
Zweite Änderung
der Ordnung für Nachweis, Verwaltung
und Bewertung des Vermögens
und der Schulden von Berlin
(Vermögensordnung — VermO)
Die Vermögensordnung vom 3. Mai 1960 (Dbl II Nr.19)
ist vom Senat in seiner Sitzung am 10. Dezember 1963 durch
Beschluß Nr. 741/63 geändert worden. Der Wortlaut der
Änderung ist in dem Dienstblatt Teil II/1963 Nr.33 be
kanntgegeben worden.
Hoppe
Berichtigung
Betr.: Dbl 1111/1963 Nr. 71
An Stelle des unter IId (2) für die unter Ib genannten
Berufsschulen bekanntgegebenen ersten Unterrichtstages
im Schuljahr 1964,
dem 9. April 1964 — Donnerstag —
muß es heißen:
„7. April 1964 — Dienstag —“.
Ich bitte um entsprechende Berichtigung.
Amtliche Mitteilungen
GeschZ.: Inn ID? — 0630/2
— Fernruf: 87 05 91 — (95) 4461/4059 —
Stellenausschreibungen
Im Verwaltungsbezirk Charlottenburg sind ab 1. April 1964 folgende
Stellen zu besetzen:
Kennziffer: 067
a) die Stelle eines Berufs- und Berufsfachschuldirektors -
— Besoldungsgruppe A 14 — als Leiter der Berufsschule für
Kraftfahrzeughandwerker
Kennziffer: 068
b) die Stelle eines Fachoberstudienrats
— Besoldungsgruppe A 14 — an einer Oberschule Wissenschaft-
lichen Zweiges
Kennziffer: 069
c) die Stelle eines Rektors an einer Grundschule
— Besoldungsgruppe A 12 —.
Anforderungen:
zu a): Befähigung für das Amt eines Gewerbeoberlehrers für Kraft-
fahrzeughandwerker an berufsbildenden Schulen und eine
mindestens fünfjährige Bewährung in Lehrämtern an berufs-
bildenden Schulen
zu b): eine mindestens dreijährige Bewährung als Studienrat an
allgemeinbildenden Schulen (Fachrichtung Deutsch — Ge-
schichte)
die Befähigung für das Amt. eines Lehrers mit zwei Wahl-
fächern und eine mindestens fünfjährige Bewährung in Lehr-
ämtern an allgemeinbildenden Schulen oder eine mindestens
achtjährige Bewährung in Lehrämtern an allgemeinbildenden
Schulen, davon mindestens 3 Jahre an einer Grundschule.
Bewerber, die die Voraussetzungen erfüllen, richten ihre Bewer-
bung mit den erforderlichen Unterlagen bis zum 15. Februar 1964
an das Bezirksamt Charlottenburg von Berlin, Abteilung Volksbil-
dung — Schulamt I/1 —, 1 Berlin 19, Heerstraße 12,
Beim Bezirksamt Wedding ist ab 1. April 1964 die Planstelle eines
Gewerbeoberlehrers als Fachvorsteher an der Berufsschule für
elektrotechnische und elektrochemische Berufe — III/3 — zu be-
setzen.
Kennziffer: 61.
Bewerbungen bitten wir innerhalb 3 Wochen nach Veröffentlichung
im Amtsblatt an das Bezirksamt Wedding von Berlin, Abteilung
Mo ep dung — Schulamt —, 1 Berlin 65, Müllerstraße 146-147, zu
richten,
Schriftleitung: Senatsverwaltung für Inneres - ID2 -, 1 Berlin 31 - Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 2. Fernruf: 87 05 91 - (95) 44 61/4059 -
Reservelager: Senatsverw. f. Wissenschaft u. Kunst, 1 Berlin 19 - Charlottenburg, Bredtschneiderstraße 5-8. Fernruf: 92 001 - (987) 391 -
Druck: Verwaltungsdruckerei Berlin, 1 Berlin 36, Kohlfurter Straße 41-43