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Volume 30. Oktober 1964

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1964 (Public Domain)

| M1/1964' 
Seite 110 
Nr. 60 
Ca a 
bei Erwerb eines Familienheimes. oder einer 
Eigentumswohnung 
aa) Berechnungen der Wohnfläche, der bebau: 
ten Fläche und des umbauten Raumes, 
bb) Grundbuchauszug bzw. Erbbaugrundbuch: 
auszug, 
Grundstückskaufvertragsangebot bzw 
Erbbaurechtskaufvertragsangebot, 
bei Tilgung von Finanzierungsmitteln des bis- 
herigen Arbeitgebers 
aa) Berechnungen der Wohnfläche, der bebau: 
ten Fläche und des umbauten Raumes, 
bb) Grundbuchauszug bzw. Erbbaugrundbuch: 
auszug, 
Bescheinigung des bisherigen Arbeitgebers 
aus der hervorgeht, wie hoch das Arbeit: 
geberdarlehn noch valutiert.‘“ 
10. Abschnitt XIII entfällt. 
11. Die Abschnitte XIV und XV erhalten die Bezeichnungen 
XIII und XIV. 
Die Nummern 34 und 35 werden die Nummern 29 
und 30. 
In Nummer 29 wird das Wort „Darlehnsanträge,“ ge: 
strichen. 
IL. 
(1) Diese Verwaltungsvorschriften treten am Tage nach 
ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für Berlin in Kraft, 
(2) Anträge auf Familienheimdarlehn, die sich im Zeit- 
punkt des Inkrafttretens dieser Verwaltungsvorschriften 
auf Grund des bisherigen Verfahrens zur Bearbeitung bei 
der WBK oder dem Senator für Bau- und Wohnungswesen 
befinden, werden von den genannten Stellen gemäß Num- 
mer 1 Abs. 1 FHV in der Fassung des Abschnitts I Nr. 1 
dieser Verwaltungsvorschriften bearbeitet, soweit nicht 
offensichtlich ist, daß die nach den Nummern 2 bis 8 FHV 
erforderlichen Voraussetzungen nicht vorliegen. Im übrigen 
ist nach Nummer 26 FHV in der Fassung des' Abschnitts I 
Nr. 6 dieser Verwaltungsvorschriften zu verfahren. 
In Vertretung In Vertretung 
von Drenkmann Ernst Sünderhauf 
|Anlage 
(Nr. 26 Abs. 4 FHV) 
Bewilligungsbescheid 
Betr.: Gewährung eines Familienheimdarlehns. 
Vorgang: Ihr Antrag vom 
Ich bin/Wir sind damit einverstanden, daß die Wohnungs- 
bau-Kreditanstalt Berlin mit Ihnen einen Vertrag über die 
Gewährung eines Darlehns aus Wohnungsfürsorgemitteln 
(Familienheimdarlehn) in Höhe von 
Krk e DM 
zu den sich aus den Gemeinsamen Verwaltungsvorschriften 
über die Gewährung von Familienheimdarlehn an Verwal- 
tungsangehörige des Landes Berlin ergebenden und den 
nachstehenden Bedingungen abschließt. 
Die weiteren Bedingungen sind: 
Die Wohnungsbau-Kreditanstalt Berlin wird hiervon unter- 
richtet werden und Ihnen, sobald dieser Bescheid unanfecht- 
bar geworden ist*)/sobald Sie mitgeteilt haben, daß Sie 
keine Klage erheben werden**), ein entsprechendes Dar- 
lehnsangebot unter Beifügung eines Schuldurkundenent- 
wurfs unterbreiten, 
Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch gegeben, Er ist 
innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Bescheides 
schriftlich oder zur Niederschrift bei 
(Stelle, die den Bescheid erteilt) 
zu erheben.*) 
Falls Sie nicht beabsichtigen, Widerspruch einzulegen, 
empfiehlt es sich, dies zur Beschleunigung der Angelegen- 
heit mir/uns umgehend anzuzeigen.*) 
Im Auftrage 
*) Gilt nur für Beamte und Richter 
**) Gilt nur für Angestellte und Arbeiter 
® ° ° 
Amtliche Mitteilungen 
GeschZ.: Inn -ID?- 0630/2 - Fernruf: 87 05 91 — (95) 4461/4059 —- 
Stellenausschreibungen 
Beim Bezirksamt Schöneberg — Schulamt — sind demnächst 
mehrere Stellen von Oberstudienräten — BesGr. A 14 — zu be- 
setzen, und zwar 
a) eine an der Robert-Blum-Schule (2. OWZ) 
— erwünschte Fächer: Mathematik und Physik — 
Kennziffer: 76 
b) eine an der Rückert-Schule (3, OWZ) — Stellv. der Oberstudien- 
direktorin 
Kennziffer: 77 
c) zwei an der Berufsschule für Verwaltung und Bürogehilfinnen 
Kennziffer: 78 und 79 
I) eine an der Kaufmännischen Berufs- und Berufsfachschule 
— naturwissenschaftliche Kenntnisse sind erwünscht — 
Kennziffer: 80 
Bewerber, die die laufbahnmäßigen Voraussetzungen erfüllen, 
werden gebeten, ihre Bewerbungen mit Lebenslauf unter Angabe 
der betr. Kennziffer innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung 
der Ausschreibung auf dem Dienstwege an das Bezirksamt Schöne- 
berg von Berlin, Abteilung Volksbildung — Schulamt —, 1 Ber- 
lin 62, Hauptstraße 41-42, zu richten. 
Die ab 1. Oktober 1964 freie Planstelle des Rektors der Peter- 
Witte-(10. Grund-)Schule — BesGr. A 12 — ist zu besetzen. 
Kennziffer: 59, 
Anforderungen: Die laufbahnrechtlichen Vorschriften des $ 100 
Abs. 1 Ziff. 1 LfbG müssen erfüllt sein. 
Die Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind unter Angabe 
der Kennziffer bis zum 16. November 1964 an das Bezirksamt 
Reinickendorf von Berlin, Abteilung Volksbildung — Schulamt — 
Schul VI —, 1 Berlin 26, Rathaus Reinickendorf, zu richten. 
Schriftleitung: Senatsverwaltung für Inneres - ID2 -, 1 Berlin 31 - Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 2. Fernruf: 87 05 91 - (95) 44 61/4059 - 
Reservelager: Senatsverw. f. Wissenschaft u. Kunst, 1 Berlin 19 - Charlottenburg, Bredtschneiderstraße 5-8. Fernruf: 92 001 - (987) 391 - 
Druck: Verwaltungsdruckerei Berlin, 1 Berlin 36, Kohlfurter Straße 41-43
	        
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