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Volume 23. Oktober 1963

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1963 (Public Domain)

Ausgegeben am 23. 10. 1963 
N 
33} "529113 
"1/1963 | 
ı Seite 81 
Nr. 76 
® Berlin 
Dienstblatt des Senats von Berlin 
Teil ll Wissenschaft und Kunst — Schulwesen 
Inhalt: 
Verwaltungsvorschriften für die medizinische Betreuung Hörbehinderter im Rahmen der Eingliede- 
rungshilfe nach dem BSHG 2 N ER 4 BR AT 
Ernennung von wissenschaftlichen Assistenten .... 
Nr. 76 
Nr. 77 
Seite 81 
Seite 82 
(m-76 |] 
Ges IV E 3 — 5612/91  rO- .; 
Fernruf: 35 0141 — (988) 204— | 21.8.1963 
Schul 1A 2 Dbl IV/1963 
Fernruf: 92 00 11 — (987) 284 — Nr. 57 
Jug II A — 4611 Dbl V/1963 
Fernruf: 71 0511 -— (965) 897 — Nr. 51 
Soz II C11-4611/0 
Fernruf: 87 05 91 — (95) 4322 — 
An die Bezirksämter — Ges, Schul, Jug, Soz — 
Erstattung von Gutachten für Schulgesundheits-Für- 
sorgestellen und —- im Einvernehmen mit diesen, für die 
Abteilung Jugend und Sport und die Abteilung Volks- 
bildung — über Kinder, die wegen einer Hörbehinderung 
einer Besonderen Schule für Hörgeschädigte . über- 
wiesen werden sollen oder bereits eine solche Schule 
besuchen; 
Begutachtung von Anträgen auf Hörgeräte für Kinder 
und Jugendliche; 
Durchführung audiologischer Reihenuntersuchungen 
in Normal- und Besonderen Schulen im Einvernehmen 
mit den zuständigen Schulgesundheits-Fürsorgestellen. 
Personenkreis 
Einer Untersuchung und Beratung sollen zugeführt 
werden: 
Kleinkinder mit fehlender oder verzögerter Sprach- 
entwicklung, mit Mißbildungen am Hörorgan, mit vor- 
geburtlichen oder frühkindlichen Schädigungen, die 
erfahrungsgemäß das Hörorgan beeinträchtigen kön- 
nen, und Kleinkinder aus hörgeschädigten Familien. 
Schulkinder, Jugendliche und Erwachsene, bei denen 
eine audiologische Untersuchung und sozialmedizini- 
sche Beratung (z. B. in Schul- oder Berufsfragen) 
erforderlich sind, sofern für letztere nicht andere 
Stellen (Versicherungs- oder Versorgungsträger) zu- 
ständig sind. 
Berichterstattung 
Die Beratungsstellen erstatten einmal jährlich der Ab- 
teilung Gesundheitswesen ihres Bezirks in zweifacher 
Ausfertigung einen Bericht über ihre Tätigkeit. Ein 
Exemplar wird dem Senator für Gesundheitswesen 
-IB (Stat) -— weitergereicht. 
Karteiführung 
Es wird empfohlen, die Ergebnisse der Untersuchungen 
in den Beratungsstellen für Hörbehinderte bei der Er- 
stellung der nach $ 126 (4) BSHG von den Gesundheits- 
ämtern zu führenden Kartei zu verwerten. 
Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1. September 1963 
in Kraft. Sie treten am 31. August 1968 außer Kraft. 
Auf‘ Grund des 8 3 des Gesetzes zur Ausführung des Bundes- 
sozialhilfegesetzes vom 21. Mai 1962 (GVBl S. 471) wird im 
Einvernehmen mit den Senatoren für Schulwesen, für 
Jugend und Sport, für Arbeit und soziale Angelegenheiten 
ınd für Finanzen bestimmt: 
Verwaltungsvorschriften 
für die medizinische Betreuung Hörbehinderter 
im Rahmen der Eingliederungshilfe 
nach dem BSHG 
Allgemeines 
in 839 (1) 3 BSHG vom 30. Juni 1961 wird Personen 
mit einer Beeinträchtigung der Hörfähigkeit unter 
bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Ein- 
gliederungshilfe zuerkannt. 
Damit die im Rahmen des Gesamtplanes (8 46) not- 
wendigen medizinischen Maßnahmen so früh und so 
gründlich wie möglich durchgeführt werden können, 
sollen die Fürsorgestellen der Gesundheitsämter darauf 
hinwirken, daß Personen mit einer Beeinträchtigung 
der Hörfähigkeit — darunter vor allem Klein- und 
Schulkinder — rechtzeitig einer fachärztlichen Unter- 
suchung zugeführt werden. 
Beratungsstellen für Hörbehinderte gibt es beim Be- 
zirksamt Neukölln von Berlin — Ges — 
im Städtischen Krankenhaus Neukölln (Abteilung 
für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten), 
Berlin 47, Rudower Straße 56, Haus 18/19, 
und beim Bezirksamt Charlottenburg von Berlin — Ges - 
im Städtischen Krankenhaus Westend (Abteilung 
für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten, Poli- 
klinik der Freien Universität), 
Berlin 19, Spandauer Damm 130. 
Beide Stellen stehen Hörbehinderten aller Bezirke zur 
Verfügung. 
Aufgaben 
Aufgaben der Beratungsstellen sind vor allem: 
Klärung und Überwachung des Hörbefundes ratsuchen- 
der Personen mit audiologischen Methoden — falls er- 
forderlich in wiederholten Untersuchungen; 
Veranlassung der notwendigen medizinischen und — in 
Zusammenarbeit mit der Abteilung Jugend und Sport 
und der Abteilung Volksbildung — gegebenenfalls heil- 
pädagogische Maßnahmen; 
Beratung von Hörbehinderten, deren Angehörigen bzw. 
Personensorgeberechtigten in sozialmedizinischen Fra- 
gen (z. B. Sonderschulbedürftigkeit, Berufswahl), die 
mit der Hörbehinderung in Verbindung stehen; 
Dr. Habenicht 
Neuer Telefonanschluß: N 
vom 4. Nov. 1963 an: Senator für Jugend und Sport 
in den Dienstgebäuden 
Am Karlsbad 8, 9-10 
und Bissingzeile 11 
vom 25. Nov. 1963 an: 
Landessozialgericht Berlin 
und Sozialgericht Berlin 
Dienstgebäude 
Reichpietschufer 52 
intern (976) .... Nr. des Hausapparates 
Amtsanschluß: 130161 -
	        
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