Ausgegeben am 23. 10. 1963
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"1/1963 |
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Nr. 76
® Berlin
Dienstblatt des Senats von Berlin
Teil ll Wissenschaft und Kunst — Schulwesen
Inhalt:
Verwaltungsvorschriften für die medizinische Betreuung Hörbehinderter im Rahmen der Eingliede-
rungshilfe nach dem BSHG 2 N ER 4 BR AT
Ernennung von wissenschaftlichen Assistenten ....
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Ges IV E 3 — 5612/91 rO- .;
Fernruf: 35 0141 — (988) 204— | 21.8.1963
Schul 1A 2 Dbl IV/1963
Fernruf: 92 00 11 — (987) 284 — Nr. 57
Jug II A — 4611 Dbl V/1963
Fernruf: 71 0511 -— (965) 897 — Nr. 51
Soz II C11-4611/0
Fernruf: 87 05 91 — (95) 4322 —
An die Bezirksämter — Ges, Schul, Jug, Soz —
Erstattung von Gutachten für Schulgesundheits-Für-
sorgestellen und —- im Einvernehmen mit diesen, für die
Abteilung Jugend und Sport und die Abteilung Volks-
bildung — über Kinder, die wegen einer Hörbehinderung
einer Besonderen Schule für Hörgeschädigte . über-
wiesen werden sollen oder bereits eine solche Schule
besuchen;
Begutachtung von Anträgen auf Hörgeräte für Kinder
und Jugendliche;
Durchführung audiologischer Reihenuntersuchungen
in Normal- und Besonderen Schulen im Einvernehmen
mit den zuständigen Schulgesundheits-Fürsorgestellen.
Personenkreis
Einer Untersuchung und Beratung sollen zugeführt
werden:
Kleinkinder mit fehlender oder verzögerter Sprach-
entwicklung, mit Mißbildungen am Hörorgan, mit vor-
geburtlichen oder frühkindlichen Schädigungen, die
erfahrungsgemäß das Hörorgan beeinträchtigen kön-
nen, und Kleinkinder aus hörgeschädigten Familien.
Schulkinder, Jugendliche und Erwachsene, bei denen
eine audiologische Untersuchung und sozialmedizini-
sche Beratung (z. B. in Schul- oder Berufsfragen)
erforderlich sind, sofern für letztere nicht andere
Stellen (Versicherungs- oder Versorgungsträger) zu-
ständig sind.
Berichterstattung
Die Beratungsstellen erstatten einmal jährlich der Ab-
teilung Gesundheitswesen ihres Bezirks in zweifacher
Ausfertigung einen Bericht über ihre Tätigkeit. Ein
Exemplar wird dem Senator für Gesundheitswesen
-IB (Stat) -— weitergereicht.
Karteiführung
Es wird empfohlen, die Ergebnisse der Untersuchungen
in den Beratungsstellen für Hörbehinderte bei der Er-
stellung der nach $ 126 (4) BSHG von den Gesundheits-
ämtern zu führenden Kartei zu verwerten.
Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1. September 1963
in Kraft. Sie treten am 31. August 1968 außer Kraft.
Auf‘ Grund des 8 3 des Gesetzes zur Ausführung des Bundes-
sozialhilfegesetzes vom 21. Mai 1962 (GVBl S. 471) wird im
Einvernehmen mit den Senatoren für Schulwesen, für
Jugend und Sport, für Arbeit und soziale Angelegenheiten
ınd für Finanzen bestimmt:
Verwaltungsvorschriften
für die medizinische Betreuung Hörbehinderter
im Rahmen der Eingliederungshilfe
nach dem BSHG
Allgemeines
in 839 (1) 3 BSHG vom 30. Juni 1961 wird Personen
mit einer Beeinträchtigung der Hörfähigkeit unter
bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Ein-
gliederungshilfe zuerkannt.
Damit die im Rahmen des Gesamtplanes (8 46) not-
wendigen medizinischen Maßnahmen so früh und so
gründlich wie möglich durchgeführt werden können,
sollen die Fürsorgestellen der Gesundheitsämter darauf
hinwirken, daß Personen mit einer Beeinträchtigung
der Hörfähigkeit — darunter vor allem Klein- und
Schulkinder — rechtzeitig einer fachärztlichen Unter-
suchung zugeführt werden.
Beratungsstellen für Hörbehinderte gibt es beim Be-
zirksamt Neukölln von Berlin — Ges —
im Städtischen Krankenhaus Neukölln (Abteilung
für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten),
Berlin 47, Rudower Straße 56, Haus 18/19,
und beim Bezirksamt Charlottenburg von Berlin — Ges -
im Städtischen Krankenhaus Westend (Abteilung
für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten, Poli-
klinik der Freien Universität),
Berlin 19, Spandauer Damm 130.
Beide Stellen stehen Hörbehinderten aller Bezirke zur
Verfügung.
Aufgaben
Aufgaben der Beratungsstellen sind vor allem:
Klärung und Überwachung des Hörbefundes ratsuchen-
der Personen mit audiologischen Methoden — falls er-
forderlich in wiederholten Untersuchungen;
Veranlassung der notwendigen medizinischen und — in
Zusammenarbeit mit der Abteilung Jugend und Sport
und der Abteilung Volksbildung — gegebenenfalls heil-
pädagogische Maßnahmen;
Beratung von Hörbehinderten, deren Angehörigen bzw.
Personensorgeberechtigten in sozialmedizinischen Fra-
gen (z. B. Sonderschulbedürftigkeit, Berufswahl), die
mit der Hörbehinderung in Verbindung stehen;
Dr. Habenicht
Neuer Telefonanschluß: N
vom 4. Nov. 1963 an: Senator für Jugend und Sport
in den Dienstgebäuden
Am Karlsbad 8, 9-10
und Bissingzeile 11
vom 25. Nov. 1963 an:
Landessozialgericht Berlin
und Sozialgericht Berlin
Dienstgebäude
Reichpietschufer 52
intern (976) .... Nr. des Hausapparates
Amtsanschluß: 130161 -