Path:
Volume 14. Mai 1963

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1963 (Public Domain)

11/1963 
Seite 46 | 
Nr. 42-45 
R 
Die Senatsbeschlüsse Nr. 3148 vom 27. April 1953 und 
Nr. 638 vom 13. Juni 1955 werden mit dem Inkraft- 
treten dieser Richtlinien aufgehoben. 
Diese Richtlinien treten mit Wirkung vom 1. April 1963 
in Kraft. Sie werden erstmalig beiden ab 1965 finan- 
zierten Baumaßnahmen angewendet. Sie treten mit 
Ablauf des 31. März 1973 außer Kraft. 
Schul I A 11 
[ H-43 | Fernruf: 92 001 315 — (987) 315 [ 2.4.1963 
An das Pestalozzi-Fröbel-Haus ABI S. 602 
den Lette-Verein 
Versicherungsfreiheit 
der Beamten des Pestalozzi-Fröbel-Hauses 
und des Lette-Vereins in der Rentenversicherung 
Als zuständige oberste Verwaltungsbehörde nach $ 1231 
(1) in Verbindung mit $8 1229 (2) RVO in der Fassung des 
Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Rentenversiche- 
rung der Arbeiter (Arbeiterrentenversicherungs-Neurege- 
lungsgesetz — ArVNG) vom 23. Februar 1957 (BGB11S. 45, 
GVBl S. 203) und 8 8 (1) in Verbindung mit $ 6 (2) AVG in 
der Fassung des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der 
Rentenversicherung der Angestellten ( Angestelltenversiche- 
rungs-Neuregelungsgesetz — ANVNG) vom 23. Februar 1957 
(BGBl I S. 88 / GVBl S. 237) stelle ich fest, daß auf die An- 
träge des Pestalozzi-Fröbel-Hauses und des Lette-Vereins 
von den Beschäftigten des Pestalozzi-Fröbel-Hauses und des 
Lette-Vereins nach $ 1231 (1) RVO neue Fassung und $ & 
(1) AVG neue Fassung von der Rentenversicherung der Ar- 
beiter und Angestellten befreit sind: 
a) Beamte auf Lebenszeit 87(1)1LBG, 
b) Beamte auf Zeit 87.(1) 2 LBG, 
c) Beamte auf Probe $7(1) 3 LBG, 
ad) Beamte auf Widerruf, 
die Beamte im Vorbereitungs- 
dienst sind 
2. 
Mit Umdruck-Verfügung vom. 29. Mai 1961 — IIa 
Val - (Schulrecht S. VI D V/12) sind die Dienstbehör- 
den gebeten worden, schwerbeschädigte Lehrkräfte — 
vorwiegend Amputierte und Gelähmte — auf Antrag 
hach Möglichkeit von Pausenaufsichten und von der 
Übernahme von Vertretungsstunden zu befreien 
Durch Rundverfügung Vbildg II Nr. 29/1962 vom 
22. September 1962 (Schulrecht S. VI D V/13) sind dem 
gewählten Vertrauensmann der schwerbeschädigten 
Lehrer eines Bezirkes zwei Ermäßigungsstunden je 
Woche und dem für den gesamten: Bereich der Lehr- 
kräfte gewählten Gesamtvertrauensmann fünf HEr- 
mäßigungsstunden je Woche gewährt worden. 
8. 
Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung bitte ich, in 
den Fällen, in denen auf Grund von chronischen Leiden 
schwerbeschädigten Lehrkräften über die allgemeine Er- 
mäßigung hinaus weitere Ermäßigungsstunden befristet 
genehmigt worden sind, die Befristungen unter dem. Vor- 
behalt des jederzeitigen Widerrufs wegfallen zu lassen. 
Damit erübrigen sich die jährlichen amtsärztlichen Wieder- 
holungsuntersuchungen. 
Im Auftrage 
Dr. Eiselt 
11-45 SuO HIC — 0344/700 
en Fernruf: 87 0591 — (95) 4033 - 
An die Mitglieder des Senats 
die Bezirksämter — PV — 
die Behörden und Dienststellen 
der Hauptverwaltung 
die Anstalten und Eigenbetriebe 
der Hauptverwaltung 
die städtischen und überwiegend 
städtischen Gesellschaften 
20. 4. 1963 
Dbl 1/1963 
Nr. 35 
DbI 11/1963 
Nr. 15 
Dbl LV/1963 
Nr. 32 
DbI V/1963 
Nr. 29 
DbI VI/1963 
Nr. 34 
Evers 
| H1-44 | Fernruf: 92001 — (987) 575 — | 11.419863 
An die Bezirksämter — Vbildg/Schul 
Fürsorge für schwerbeschädigte Lehrer 
Über die allgemeine. Fürsorgepflicht hinaus ist der Dienst- 
herr verpflichtet, für die infolge der Beschädigung in ihrer 
Leistungsfähigkeit beeinträchtigten Lehrkräfte zu sorgen. 
Dabei sind den schwerbeschädigten Lehrkräften alle Er- 
leichterungen zu gewähren, die im Rahmen der gesetzlichen 
und’ verwaltungsmäßigen Möglichkeiten liegen — vgl. die in 
Durchführung. des Schwerbeschädigtengesetzes i.d.F. vom 
14. August 1961 (GVBl $S. 1471) erlassenen. Vorschriften — 
Fürsorge für Schwerbeschädigte in der Berliner Verwaltung 
—- (Dbl 1/1962 Nr. 37 — Schulrecht S. VI D V/13). 
Bisher sind für den Bereich der Berliner Schule folgende 
Regelungen getroffen worden: ; 
Nach der Rundverfügung Vbildg II Nr. 30/1953 vom 
17. März 1953 erhalten alle schwerbeschädigten Lehr- 
kräfte mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 
mehr als 50 v. H. grundsätzlich zwei Stunden Ermäßi- 
gung ihrer Pflichtstunden wöchentlich. Darüber hinaus 
habe ich mir vorbehalten, über weitergehende Ermäßi- 
gungen im Einzelfall zu entscheiden. 
Auskunftserteilung durch das Einwohnermeldeamt 
und die Meldestellen der Polizeireviere 
Der Polizeipräsident in Berlin — Einwohnermeldeamt — hat 
mir berichtet, daß die zahlreichen von Behörden und Dienst- 
stellen des Landes Berlin eingehenden Auskunftsersuchen 
nach bestimmten Personen, insbesondere nach deren Wohn- 
anschrift, häufig nur unzureichende Angaben über die 
Person des Gesuchten enthalten. Um die Auskünfte ohne 
Rückfragen und” einwandfrei erteilen‘ zu können, benötigen 
das Einwohnermeldeamt und die Meldestellen der Polizei- 
reviere bei Auskunftsersuchen über die gesuchte Person 
möglichst folgende Angaben: 
1. Vor- und Familienname 
2. Geburtsdatum und Geburtsort 
3. Bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten 
Frauen deren Geburtsname sowie die Personalien des 
Ehemannes 
Bei ledigen Personen und Kindern die Personalien der 
Eltern 
Letzte bekannte Wohnung in Berlin. 
Ich bitte, diese Angaben in die Auskunftsersuchen an das 
Einwohnermeldeamt und die Polizeireviere aufzunehmen. 
Im Auftrage 
ka 
Praılı
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.