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Nr. 26-27
Auftragsgebundene Sonderkosten werden mit den jeweils |
entstehenden Selbstkosten in Rechnung gestellt.
Zur Abdeckung der Vertriebskosten wird auf sämtliche
Entgelte bei Berechnung nach Betriebskosten oder Selbst-
kosten ein Zuschlag von 5% erhoben.
Berechnung von Arbeitsentgelten
Die Berechnung der Arbeitsentgelte erfolgt nach den
Stundensätzen, die von der betriebswirtschaftlichen Ab-
teilung des Senators für Finanzen ermittelt worden sind.
Bei Berechnung der ermäßigten Selbstkosten tritt auch
eine Ermäßigung der Stundensätze ein.
4 Vbildg NaL
; 111-277 | Fernruf: 92 0011 - (987) 360 -
An die Bezirksämter — Vbildg —
| 8.2.1962
Übergangsregelung
der Prüfungsanforderungen in Gemeinschafts-
kunde, Werken und Hauswerk zu der Vorläufigen
Ordnung der Prüfung für Lehrer mit erweiterter
Fachausbildung an Grund-, Ober- und Sonder-
schulen vom 21. April 1956
Auf Grund des $ 18 Lehrerbildungsgesetz vom 16. Oktober
1958 wird bestimmt:
Bis zur Verkündung einer Rechtsverordnung zu 8 14 Abs. 3
des Lehrerbildungsgesetzes vom 16. Oktober 1958 (GVBl
S. 1025, Schulrecht S. VII A V/1) gelten als Übergangs-
regelung die in der Anlage bekanntgegebenen Prüfungs-
anforderungen in Gemeinschaftskunde, Werken und Haus-
werk zu der gemäß $ 17 Abs.2 Nr. 2 Lehrerbildungsgesetz
weitergeltenden Vorläufigen Ordnung der Prüfung für
Lehrer mit erweiterter Fachausbildung an Grund-, Ober-
und Sonderschulen vom 21. April 1956 (Dbl III Nr. 51 —
Schulrecht S. VII A 1/201). Diese Verwaltungsvorschriften
treten sofort in Kraft und gelten bis zum Inkrafttreten der
Rechtsverordnung zu $ 14 Abs. 3 Lehrerbildungsgesetz,
längstens aber bis zum 31. März 1963.
Prof. Dr. Tiburtius
Anlage
m 8
Prüfungsanforderungen
I. Gemeinschaftskunde (Politik)
1. Fachliche Anforderungen:
a) Einblick in die sozialen, wirtschaftlichen und
rechtlichen Grundlagen des öffentlichen Lebens,
Kenntnisse der neueren Geschichte Deutschlands
und der Weltmächte, vor allem der Zeit-
geschichte, sowie des Prozesses der politischen
Willensbildung und der wichtigsten politischen
Institutionen und Ideen,
Fähigkeit zur politischen Analyse der Lage
Deutschlands und der wichtigsten Großmächte,
Vertrautheit mit den wichtigsten Hilfsmitteln
der empirischen Untersuchung sozialer und
politischer Tatsachen. e
Pädagogische Anforderungen:
Kenntnis der psychologischen Voraussetzungen und
der wichtigsten didaktischen und unterrichtsmetho-
dischen Literatur, der Hilfsmittel für den gemein-
schaftskundlichen Unterricht, insbesondere der
technischen (Bild, Film, Tonband usw.), Vertraut-
heit mit den Arbeitsformen im Unterricht und den
Möglichkeiten der schulischen Gemeinschafts-
erziehung. ®
II. Werken (einschließlich Textilarbeit)
1. Fachliche und fachpraktische Anforderungen:
a) Einblick in Wesen und Bedeutung der hand-
werklichen und der industriellen Technik, Auf-
geschlossenheit für die Aufgaben zeitgemäßer
Werkgestaltung, insbesondere bei den Gegen-
ständen des täglichen Gebrauchs und der häus-
‚lichen Umwelt; Vertrautheit mit den wichtigsten
Werkstoffen und Werkzeugen der in der all-
gemeinbildenden Schule anwendbaren Tech-
niken und. Fähigkeit zur Anfertigung von
Gegenständen und Modellen. Übungen im Ge-
brauch einfacher Verfahren des gebundenen
Zeichnens.
Die unter a aufgeführten fachpraktischen
Kenntnisse und Fertigkeiten sind. nachzuweisen
entweder für den Bereich der textilen Materialien
oder für zwei von folgenden Materialbereichen:
1. Papier, Pappe, Karton,
2. Holz,
3. Metall,
4. Stein, Ton, Gips. .
Kunststoffe, Halbfabrikate und Naturmaterial
können in die Bereiche einbezogen werden.
Allgemein wird gefordert: Vertrautheit mit den
technischen, statischen und dekorativen Eigen-
schaften des Materials und ‚seinen Bearbeitungs-
und Gestaltungsmöglichkeiten sowie die Fähig-
keit zur Herstellung flächiger und körperhafter
Werkgebilde folgender Art:
aa) Spielwerk (gebastelt),
bb) Spielzeug,
cc) Modelle,
dd) Materialstudien und Kompositionen,
ee) Gebrauchsgegenstände.
d) Im einzelnen werden gefordert:
aa) im Bereich der textilen Materialien:
Flechten, Weben, Fädeln, Knoten, Netzen,
Knüpfen, Häkeln, Stricken;
Sticken, Applizieren, Steppen, Drucken, Ba-
tiken; Erstellen ‚von Schnitten, Anfertigen
einfacher. Wäsche und Oberbekleidung;
im Bereich von Papier, Pappe und Karton:
Vertrautheit mit den statischen und deko-
rativen Gegebenheiten, mit der Oberflächen-
beschaffenheit, den wichtigsten Verbindun-
gen und der Oberflächenbehandlung;
im Bereich des Holzes:
Vertrautheit mit Festigkeit, Härte, Struk-
tur, Maserung, mit den wichtigsten Holz-
arten und Rohformen, den wichtigsten Holz-
verbindungen und Arten der Oberflächen-
behandlung;
im Bereich des Metalls:
Vertrautheit mit den wichtigsten Arten und
Formen der. Metalle und den handwerklichen
Bearbeitungsweisen, auch für die Ober-
flächen;
im Bereich von Stein, Ton, Gips:
Arbeiten aus Block und Platte, Zubereiten
von Ton, Benutzung der Drehscheibe, Orna-
mentieren, Glasieren, Brennen; Modellieren
mit flüssigem Gips, Formen aus Gipsblock
und Gipsplatte. ;
Pädagogische Anforderungen: .
Kenntnis der psychologischen Voraussetzungen und
der wichtigsten didaktischen und unterrichtsmetho-
dischen Literatur; Fähigkeit, für die Schule ge-
eignete Gestaltungsaufgaben zu finden und in
begründeter Reihenfolge zu entwickeln, Verbindung
des Schulwerkens mit den künstlerischen und wis-
senschaftlichen Fächern; Organisation des Schul-
werkens.