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Volume 5. Februar 1962

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1962 (Public Domain)

11/1962 
Seite 22 
Nr. 14—15 
3, 
Ziff. 3 Buchst. b a.a.0O. wird durch | nachstehenden | 
Absatz 2 ergänzt: Ss 
„Anerkannte allgemeinbildende und berufsbildende ; 
Privatschulen im Sinne des 8 7 des Gesetzes über die: 
Privatschulen. und den Privatunterricht (Privatschul- 
gesetz) vom 13. Mai 1954 —- GVBl S. 286 — sind von 
den Entgeltzahlungen befreit, soweit die entliehenen 
Geräte, Filme usw. ausschließlich für die Erfüllung 
ınterrichtlicher Aufgaben benötigt werden.“ 
Bei Ziff. 6 a.a.O. ist der letzte Satz ersatzlos zu. 
streichen, 
Die Änderungen treten mit Wirkung vom 1. Januar 
1962 in Kraft-Sie treten. mit Ablauf des 31. Juli 1966 
außer Kraft, 
Wer. sich auf solche‘ Eisflächen begibt, tut dies auf 
eigene Gefahr. Eltern und Aufsichtspflichtige, die nicht 
mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln darauf 
ainwirken, daß Kinder und Jugendliche das Betreten 
des Eises unterlassen, verletzen ihre Aufsichtspflicht. 
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,‘ daß HEis- 
Aächen nicht abgesichert werden. Nur bei gewerblicher 
Einrichtung von Eisbahnen oder Schaffung von HEis- 
wegen zur allgemeinen Benutzung wird die Eisdecke 
wasserbehördlich geprüft und bei ausreichender Stärke 
zur Benutzung freigegeben. 
Verboten ist das Befahren von Eisflächen auf Gewäs- 
sern mit Fahrzeugen aller Art außer Segel- und Rodel- 
schlitten. 
Ferner wird darauf aufmerksam gemacht, daß zur 
Aufrechterhaltung. des gewerblichen Schiffsverkehrs 
auf den Wasserstraßen während der Frostperiode 
ständig eine Fahrrinne offengehalten wird. 
Auf die Vorschriften der Verordnung zur Abwehr von 
Gefahren bei der Benutzung von HEisflächen vom 
5. Januar 1960 (GVBl S. 14) wird hingewiesen, 
ıch bitte zu veranlassen, daß diese Eiswarnung allen 
Schulen Ihres Bezirkes mit der Maßgabe bekanntgegeben 
wird, die‘ Schüler im Unterricht, bei Schulausflügen und 
Wanderungen während der Wintermonate immer wieder 
aachdrücklich auf die Gefahren aufmerksam zu machen, 
lie sich beim Betreten von Eisflächen ergeben können. 
Jährlich vor Beginn der Frostperiode ist in den Schul- 
‚.eiterbesprechungen auf die Verfügung hinzuweisen. 
Ferner empfehle ich, die Eltern in den Elternversammlun- 
zen der Schule mit dem Inhalt der Bekanntmachung ver- 
:raut zu machen. 
Diese Verwaltungsvorschriften treten mit Wirkung vom 
L. Januar 1962 in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 31. De- 
zember 1966 außer Kraft. 
Im Auftrage 
Evers 
7 
In. Vertretung 
Dr. Rau 
| 01-15 | Vbildg II ec V d 1 (SchV) 
HI-15 | Fernruf: 92 001 — (987) 376 — 
An die Bezirksämter — Vbildg/Schul — 
| 10.1.1962” 
Schadenverhütung 
— Warnung vor dem Betreten von Eisflächen — 
Auf Grund des $ 6 Abs. 2 Buchst. b AZG wird bestimmt: 
Die mit Rundverfügung vom 23. Januar 1957 (Dbl III/1957 
Nr. 13) bekanntgegebene „Eiswarnung“ des Polizeipräsi- 
Jdenten in Berlin vom 3. Januar 1957 wird durch nach- 
stehende, vom Senator für Bau- und Wohnungswesen unter 
dem 19. Dezember 1961 herausgegebene Warnung ersetzt: 
Vor dem Betreten zugefrorener Wasserflächen, beson- 
ders bei wechselnder Wetterlage, wird wegen der damit 
verbundenen Lebensgefahr gewarnt. 
Amtliche Mitteilungen 
GeschZ.: Inn - Org. Ref. 2 - 0630/1 — Fernruf: 87 0591 - (95) 44 61 — 
vie 
Te 
Stellenausschreibungen 
Beim Bezirksamt Kreuzberg, Abteilung‘ Volksbildung,. sind am 
i. April 1962 folgende Stellen zu besetzen: 
Kennziffer: 2/1962: 
Planstelle der BesGr. A 12. 
Rektor an einer Oberschule Technischen Zweiges. 
Anforderungen: Langjährige pädagogische Bewährung, Aufge- 
schlossenheit für neuzeitliche pädagogische Bestrebungen, organi- 
satorische Befähigung, Kenntnis des Schulrechts und möglichst 
Vertrautheit mit den Verwaltungsaufgaben einer Schule. 
Kennziffer 3/1962: 
Planstelle der BesGr, A 12. 
Rektor an einer Besonderen Schule (Hilfsschule). 
Anforderungen: Erfolgreiche Tätigkeit an Hilfsschulen, Aufge- 
schlossenheit für neuzeitliche heilpädagogische Bestrebungen, um- 
fassende Kenntnisse auf dem Gebiet des Sonderschulwesens‘ und 
des. einschlägigen Schulrechts, organisatorische Befähigung und 
möglichst Vertrautheit mit den Verwaltungsaufgaben einer Schule. 
Bewerber, die die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, 
werden gebeten, ihre Bewerbung unter Angabe der Kennziffer mit 
äen üblichen Unterlagen bis zum 15. Februar 1962 beim Bezirks- 
amt Kreuzberg von Berlin, Abteilung Volksbildung — Schulamt —, 
Berlin SW 61, Yorckstraße 4-11, einzureichen. 
Bewerber, die die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, 
werden gebeten, ihre Bewerbung unter Angabe der Kennziffer bis 
zum 23, Februar 1962 an das Bezirksamt Neukölln von Berlin, 
Abteilung Personal und Verwaltung — PA V —, Berlin-Neukölln, 
Karl-Marx-Straße 83-85, zu richten. 
Beim Bezirksamt Schöneberg sind folgende Stellen am Berlin-Kolleg 
Institut zum Erwerb der Hochschulreife) zu besetzen: 
a) 1 Oberstudiendirektor — BesGr. A 15 — 
b) 1 Oberstudienrat als Vertreter des Oberstudiendirektors 
— BesGr. A14 — 
c) 2 Oberstudienräte — BesGr. A14 —; 
Kennziffern: 
zu a) 53 
zu b) 54 
zu c) 55. 
Voraussetzungen: 
zu a) und b) Laufbahngesetz 8 100 Abs. 1 Ziffer 6 bzw. 5, mehr- 
jährige Erfahrung in der Unterrichts- und Verwal- 
tungsarbeit am Berlin-Kolleg oder einem entspre- 
chenden. Institut. 
In. Frage kommen Studienrätinnen und Studienräte, 
die längere Unterrichtstätigkeit in der Oberstufe der 
OWZ und Erfahrung in Berufen außerhalb des Schul- 
wesens oder in der Erwachsenenbildung aufzuweisen 
haben. 
Mr schte Fachrichtungen: Deutsch, neuere Spra- 
chen, Naturwissenschaften. : . 
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind auf dem. Dienst- 
wege innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung der Ausschrei- 
"ung unter Angabe der Kennziffer zu richten an das Bezirksamt 
-höneberg von Berlin, Abteilung‘ Volksbildung — Schulamt — 
Berlin-Schöneberg, Hauptstraße 41-42. 
Beim Bezirksamt Neukölln, Abteilung Volksbildung, ist die Stelle 
eines Schulrats — BesGr, A 14 — zu besetzen. 
Kennziffer: 2010/4, 
Sachgebiet: Schulaufsicht über Grund- und Oberschulen und Auf- 
gaben‘ der Schulverwältung.- 
Anforderungen: Aufgeschlossenheit gegenüber modernen pädago- 
gischen Bestrebungen, schulorganisatorische Befähigung und gute 
Schulrechts-: und Schulverwaltungskenntnisse, 
Schriftleitung: Senatsverwaltung für Inneres - Org. Ref. 2 -, Berlin-Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 2.. Fernruf: 87 05 91 - (95) 44 61 -. 
Reservelager: ‚Senatsverwaltung für Volksbildung, Berlin-Charlottenburg 9, Bredtschneiderstraße 5-8. Fernruf: 92001 - (987) 391 -. 
Druck: Verwaltungsdruckerei Berlin, Berlin SO 36, Kohlfurter Straße 41-43
	        
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