11/1962
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Nr. 14—15
3,
Ziff. 3 Buchst. b a.a.0O. wird durch | nachstehenden |
Absatz 2 ergänzt: Ss
„Anerkannte allgemeinbildende und berufsbildende ;
Privatschulen im Sinne des 8 7 des Gesetzes über die:
Privatschulen. und den Privatunterricht (Privatschul-
gesetz) vom 13. Mai 1954 —- GVBl S. 286 — sind von
den Entgeltzahlungen befreit, soweit die entliehenen
Geräte, Filme usw. ausschließlich für die Erfüllung
ınterrichtlicher Aufgaben benötigt werden.“
Bei Ziff. 6 a.a.O. ist der letzte Satz ersatzlos zu.
streichen,
Die Änderungen treten mit Wirkung vom 1. Januar
1962 in Kraft-Sie treten. mit Ablauf des 31. Juli 1966
außer Kraft,
Wer. sich auf solche‘ Eisflächen begibt, tut dies auf
eigene Gefahr. Eltern und Aufsichtspflichtige, die nicht
mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln darauf
ainwirken, daß Kinder und Jugendliche das Betreten
des Eises unterlassen, verletzen ihre Aufsichtspflicht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,‘ daß HEis-
Aächen nicht abgesichert werden. Nur bei gewerblicher
Einrichtung von Eisbahnen oder Schaffung von HEis-
wegen zur allgemeinen Benutzung wird die Eisdecke
wasserbehördlich geprüft und bei ausreichender Stärke
zur Benutzung freigegeben.
Verboten ist das Befahren von Eisflächen auf Gewäs-
sern mit Fahrzeugen aller Art außer Segel- und Rodel-
schlitten.
Ferner wird darauf aufmerksam gemacht, daß zur
Aufrechterhaltung. des gewerblichen Schiffsverkehrs
auf den Wasserstraßen während der Frostperiode
ständig eine Fahrrinne offengehalten wird.
Auf die Vorschriften der Verordnung zur Abwehr von
Gefahren bei der Benutzung von HEisflächen vom
5. Januar 1960 (GVBl S. 14) wird hingewiesen,
ıch bitte zu veranlassen, daß diese Eiswarnung allen
Schulen Ihres Bezirkes mit der Maßgabe bekanntgegeben
wird, die‘ Schüler im Unterricht, bei Schulausflügen und
Wanderungen während der Wintermonate immer wieder
aachdrücklich auf die Gefahren aufmerksam zu machen,
lie sich beim Betreten von Eisflächen ergeben können.
Jährlich vor Beginn der Frostperiode ist in den Schul-
‚.eiterbesprechungen auf die Verfügung hinzuweisen.
Ferner empfehle ich, die Eltern in den Elternversammlun-
zen der Schule mit dem Inhalt der Bekanntmachung ver-
:raut zu machen.
Diese Verwaltungsvorschriften treten mit Wirkung vom
L. Januar 1962 in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 31. De-
zember 1966 außer Kraft.
Im Auftrage
Evers
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In. Vertretung
Dr. Rau
| 01-15 | Vbildg II ec V d 1 (SchV)
HI-15 | Fernruf: 92 001 — (987) 376 —
An die Bezirksämter — Vbildg/Schul —
| 10.1.1962”
Schadenverhütung
— Warnung vor dem Betreten von Eisflächen —
Auf Grund des $ 6 Abs. 2 Buchst. b AZG wird bestimmt:
Die mit Rundverfügung vom 23. Januar 1957 (Dbl III/1957
Nr. 13) bekanntgegebene „Eiswarnung“ des Polizeipräsi-
Jdenten in Berlin vom 3. Januar 1957 wird durch nach-
stehende, vom Senator für Bau- und Wohnungswesen unter
dem 19. Dezember 1961 herausgegebene Warnung ersetzt:
Vor dem Betreten zugefrorener Wasserflächen, beson-
ders bei wechselnder Wetterlage, wird wegen der damit
verbundenen Lebensgefahr gewarnt.
Amtliche Mitteilungen
GeschZ.: Inn - Org. Ref. 2 - 0630/1 — Fernruf: 87 0591 - (95) 44 61 —
vie
Te
Stellenausschreibungen
Beim Bezirksamt Kreuzberg, Abteilung‘ Volksbildung,. sind am
i. April 1962 folgende Stellen zu besetzen:
Kennziffer: 2/1962:
Planstelle der BesGr. A 12.
Rektor an einer Oberschule Technischen Zweiges.
Anforderungen: Langjährige pädagogische Bewährung, Aufge-
schlossenheit für neuzeitliche pädagogische Bestrebungen, organi-
satorische Befähigung, Kenntnis des Schulrechts und möglichst
Vertrautheit mit den Verwaltungsaufgaben einer Schule.
Kennziffer 3/1962:
Planstelle der BesGr, A 12.
Rektor an einer Besonderen Schule (Hilfsschule).
Anforderungen: Erfolgreiche Tätigkeit an Hilfsschulen, Aufge-
schlossenheit für neuzeitliche heilpädagogische Bestrebungen, um-
fassende Kenntnisse auf dem Gebiet des Sonderschulwesens‘ und
des. einschlägigen Schulrechts, organisatorische Befähigung und
möglichst Vertrautheit mit den Verwaltungsaufgaben einer Schule.
Bewerber, die die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllen,
werden gebeten, ihre Bewerbung unter Angabe der Kennziffer mit
äen üblichen Unterlagen bis zum 15. Februar 1962 beim Bezirks-
amt Kreuzberg von Berlin, Abteilung Volksbildung — Schulamt —,
Berlin SW 61, Yorckstraße 4-11, einzureichen.
Bewerber, die die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllen,
werden gebeten, ihre Bewerbung unter Angabe der Kennziffer bis
zum 23, Februar 1962 an das Bezirksamt Neukölln von Berlin,
Abteilung Personal und Verwaltung — PA V —, Berlin-Neukölln,
Karl-Marx-Straße 83-85, zu richten.
Beim Bezirksamt Schöneberg sind folgende Stellen am Berlin-Kolleg
Institut zum Erwerb der Hochschulreife) zu besetzen:
a) 1 Oberstudiendirektor — BesGr. A 15 —
b) 1 Oberstudienrat als Vertreter des Oberstudiendirektors
— BesGr. A14 —
c) 2 Oberstudienräte — BesGr. A14 —;
Kennziffern:
zu a) 53
zu b) 54
zu c) 55.
Voraussetzungen:
zu a) und b) Laufbahngesetz 8 100 Abs. 1 Ziffer 6 bzw. 5, mehr-
jährige Erfahrung in der Unterrichts- und Verwal-
tungsarbeit am Berlin-Kolleg oder einem entspre-
chenden. Institut.
In. Frage kommen Studienrätinnen und Studienräte,
die längere Unterrichtstätigkeit in der Oberstufe der
OWZ und Erfahrung in Berufen außerhalb des Schul-
wesens oder in der Erwachsenenbildung aufzuweisen
haben.
Mr schte Fachrichtungen: Deutsch, neuere Spra-
chen, Naturwissenschaften. : .
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind auf dem. Dienst-
wege innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung der Ausschrei-
"ung unter Angabe der Kennziffer zu richten an das Bezirksamt
-höneberg von Berlin, Abteilung‘ Volksbildung — Schulamt —
Berlin-Schöneberg, Hauptstraße 41-42.
Beim Bezirksamt Neukölln, Abteilung Volksbildung, ist die Stelle
eines Schulrats — BesGr, A 14 — zu besetzen.
Kennziffer: 2010/4,
Sachgebiet: Schulaufsicht über Grund- und Oberschulen und Auf-
gaben‘ der Schulverwältung.-
Anforderungen: Aufgeschlossenheit gegenüber modernen pädago-
gischen Bestrebungen, schulorganisatorische Befähigung und gute
Schulrechts-: und Schulverwaltungskenntnisse,
Schriftleitung: Senatsverwaltung für Inneres - Org. Ref. 2 -, Berlin-Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 2.. Fernruf: 87 05 91 - (95) 44 61 -.
Reservelager: ‚Senatsverwaltung für Volksbildung, Berlin-Charlottenburg 9, Bredtschneiderstraße 5-8. Fernruf: 92001 - (987) 391 -.
Druck: Verwaltungsdruckerei Berlin, Berlin SO 36, Kohlfurter Straße 41-43