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ren Gehalts- und Lohnstelle (Ziff. 7) zu schließen, s® ist
die Personalnummer mit dem Ende des letzten vollen Zah-
lungsmonats zu löschen und dem Rechenzentrum die Zah-
lungseinstellung unter Verwendung des letzten Nachweises
als Lochbeleg mitzuteilen. Sind nach der Schließung des
Kontos noch Zahlungen aus dem früheren Beschäftigungs-
verhältnis zu leisten, z. B. Bezüge für Teile‘ des folgenden
Monats, Nachzahlungen für rückliegende Zeiten, Sterbegelder
an Hinterbliebene oder sonstige Berechtigte, Zahlungen an
Erben des Verstorbenen, so sind sie unter. der alten Per-
Ssonalnummer mit. besonderen Lochbelegen anzuweisen. Die
Personalnummer ist bei der Abstimmung besonders zu er-
fassen und zu der Summe der Personalnummern für die
‚aufenden: Zahlungen hinzuzurechnen. Gelöschte Personal-
aummern sind neuen Konten erst dann wieder zuzuteilen,
wenn die Nummerngruppe (Ziff. 3 a) innerhalb der Gehalts-
and Lohnstelle voll besetzt ist, und die Nummer drei volle
Rechnungsjahre hindurch unbesetzt war.
(I. Berechnungsverfahren
und Zahlungslisten
ı. Aufgaben des Rechenzentrums
Die Gehalts- und Lohnstelle bedient sich zur Errechnung
der Personalbezüge des Rechenzentrums. Das Rechen-
zentrum errechnet die Brutto- und Nettobezüge auf Grund
der von der ‘Gehalts- und Lohnstelle in den Lochbelegen
angegebenen Daten; bei Löhnen sind ferner .die von den
Beschäftigungsdienststellen mit Feststellungsvermerk und
Richtigkeitsbescheinigung versehenen Lohnstundennach-
weise und sonstigen Belege für die Lohnberechnung Unter-
lage für das Berechnungsverfahren. Die Gehalts- und Lohn-
stelle teilt dem Rechenzentrum in den Lochbelegen die für
die Bruttoberechnung erforderlichen, ‘nach Abschnitt I
Ziff. 4a von der Personalstelle festgesetzten Angaben mit,
ferner die von ihr selbst zu ermittelnden Unterlagen für
die Berechnung der Abzüge (Abschnitt I Ziff. 5) und die
Angaben zur Person des Beschäftigten.
Das Rechenzentrum führt außer der, Errechnung der
Brutto- und Nettobeträge folgende Arbeiten ohne Einzel-
auftrag maschinell aus:
A. Bei Gehältern und Vergütungen:
Steigerungen der Bezüge nach dem Dienst- oder
Lebensalter,
£rrechnung der Höhe der Kinderzuschläge nach dem
Alter des Kindes, Erhöhung bei Vollendung des 6. oder
14. Lebensjahres und Zahlungseinstellung bei Voll-
andung des 18. Lebensjahres unter Änderung des
Ortszuschlages,
Erstellung von Warnlisten vor Vollendung des 18.
Lebensjahres bzw. 25. Lebensjahres eines Kindes,
Änderung ‚des Ortszuschlages für Ledige bei Voll-
endung des 40. Lebensjahres,
Berechnung der Lohn- und Kirchensteuern, Beiträge
zur Sozialversicherung und zur zusätzlichen Alters-
versorgung,
f) Berechnung der Währungsanteile für Grenzgänger,
g). terminmäßiger Wegfall von Abzügen.
B. Bei Löhnen:
a) Steigerung des Stundenlohnes nach der Dienstzeit,
b) Errechnung der Höhe der Kinderzuschläge nach dem
Alter. des Kindes, Erhöhung bei Vollendung des 6. oder
14. Lebensjahres und Zahlungseinstellung bei .Voll-
endung des 18. Lebensjahres,‘
Erstellung von Warnlisten vor Vollendung des 18.
bzw. 25. Lebensjahres eines Kindes,
Berechnung der .Lohn- und Kirchensteuern, Beiträge
zur Sozialversicherung. und zur zusätzlichen Alters-
versorgung,
e) Berechnung der Währungsanteile für Grenzgänger,
°) Wegfall von Abzügen nach Erreichung der im Loch-
beleg. angegebenen Zahl von Raten. oder des Wegfall-
termins.
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Das Rechenzentrum liefert ferner aus den Karten eines
Kalenderjahres die Jahressummen
a) für die Bescheinigung in den Steuerkarten und. er-
rechnet den Lohnsteuer-Jahresausgleich,
b) für die Bescheinigung in den Versicherungskarten,
e) für die Ausstellung der Jahresverdienstbescheinigungen
für die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
(VBL) und nach der Versorgungsvereinbarung (VVA).
Tür die Auszahlung stellt das Rechenzentrum Zahlungs-
isten auf, fertigt Abrechnungsstreifen für den Empfänger,
ür bargeldlose Zahlungen das Überweisungsmaterial und
ür. alle Abzüge die erforderlichen. Listen und Umbuchungs-
jelege. Für die Anweisung der Zahlungen werden Zusam-
nenstellungen der Zahlungslisten nach den Bedürfnissen
jer Gehalts- und Lohnstelle angefertigt.
2. Verkehr zwischen der Gehalts- und Lohnstelle
und dem Rechenzentrum
a) Lochbelege
Die Gehalts- und Lohnstelle übermittelt dem Rechen-
zentrum die für das Berechnungs- und Zahlungsver-
fahren erforderlichen Angaben durch Lochbelege oder
Jurch Eintragung der zu ändernden Merkmale in den
maschinell erstellten Nachweis, der hierdurch zum
Lochbeleg für die Änderung wird. Bei Ausfertigung der
Lochbelege sind” die Arbeitsanweisungen zu beachten.
Jeder Lochbeleg ist von dem Buchhalter festzustellen
($$ 34, 37 WRO) und von dem Prüfer (Abschnitt I
Ziff. 6) unterschriftlich und mit Tagangabe zu be-
scheinigen. Weder der Feststeller noch der Prüfer darf
die Lochbelege für seine eigenen Bezüge bescheinigen.
Der Prüfer hat nicht nur die zahlenmäßigen Angaben
des Feststellers, sondern auch die sachliche und formelle
Richtigkeit der Angaben in den Lochbelegen zu prüfen
ınd darauf zu achten, daß der Buchhalter (Feststeller)
Lochbelege nur im Rahmen seines Arbeitsgebietes aus-
fertigt. Arbeitsgebiet in diesem Sinne sind die dem
Buchhalter durch den Geschäftsverteilungsplan zuge-
wiesenen Konten, bei Vertretung eines beurlaubten oder
erkrankten Buchhalters auch dessen Konten. Sind
einem Buchhalter zur Erledigung seiner Arbeiten Hilfs-
kräfte zugewiesen worden, so hat er die Lochbelege
auch dann selbst und unter eigener Verantwortung
festzustellen, wenn die Hilfskraft die Befähigung zur
vrechnerischen Feststellung ($ 35 WRO) besitzt. Aus-
hahmen hiervon kann der Leiter der Gehalts- und Lohn-
stelle zulassen.
Nach Eingang der von dem Rechenzentrum erstellten
neuen oder geänderten Nachweise einschließlich der-
jenigen, bei denen das Rechenzentrum eine Änderung
ohne Auftrag (Ziffer 1) ausgeführt hat, ist vom Buch-
halter zu prüfen, ob alle Angaben aus dem Lochbeleg
vom Rechenzentrum richtig übernommen worden sind,
ob die in den alten Nachweis eingetragenen Änderungen
richtig übernommen und die unverändert gebliebenen
Angaben nicht verändert wurden und ob bei Änderung
ohne Auftrag die Voraussetzungen für diese Änderung
gegeben waren. Diese Prüfung bescheinigt der Buch-
halter auf dem neuen Nachweis. Fehlerhafte Nach-
weise sind, falls ein Lochfehler vorliegt, dem Rechen-
zentrum mit einem schriftlichen Hinweis in einfacher
Form zur Berichtigung zurückzugeben. War der Loch-
beleg oder der Änderungsauftrag fehlerhaft, so ist ein
neuer Änderungsauftrag zu erteilen und mit neuem
Laufzettel zu übersenden.
Die Durchschriften der maschinell erstellten Nachweise
übersendet die Gehalts- und Lohnstelle dem Beschäftig-
ten über die Beschäftigungsdienststelle,
Laufzettel
Die Loch- und Änderungsbelege sind, getrennt nach
Änderungsarten, dem Rechenzentrum ‚mit Laufzetteln
zuzuleiten (Arbeitspakete). In größeren. Gehalts- und
Lohnstellen werden die Laufzettel (Arbeitspakete)
gleicher Art von der Leitstelle (Abschnitt I Ziff. 6) für
sämtliche Buchhaltereien der Gehalts- und Lohnstelle
getrennt nach Änderungsarten in Lieferscheinen zu-
sammengestellt. Die Leitstelle überwacht den Beleg-
wechsel zwischen der Gehalts- und Lohnstelle und dem
Rechenzentrum.
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