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Volume 29. Januar 1962

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1962 (Public Domain)

11/1962 
Seite 10 
Nr. 4 
ren Gehalts- und Lohnstelle (Ziff. 7) zu schließen, s® ist 
die Personalnummer mit dem Ende des letzten vollen Zah- 
lungsmonats zu löschen und dem Rechenzentrum die Zah- 
lungseinstellung unter Verwendung des letzten Nachweises 
als Lochbeleg mitzuteilen. Sind nach der Schließung des 
Kontos noch Zahlungen aus dem früheren Beschäftigungs- 
verhältnis zu leisten, z. B. Bezüge für Teile‘ des folgenden 
Monats, Nachzahlungen für rückliegende Zeiten, Sterbegelder 
an Hinterbliebene oder sonstige Berechtigte, Zahlungen an 
Erben des Verstorbenen, so sind sie unter. der alten Per- 
Ssonalnummer mit. besonderen Lochbelegen anzuweisen. Die 
Personalnummer ist bei der Abstimmung besonders zu er- 
fassen und zu der Summe der Personalnummern für die 
‚aufenden: Zahlungen hinzuzurechnen. Gelöschte Personal- 
aummern sind neuen Konten erst dann wieder zuzuteilen, 
wenn die Nummerngruppe (Ziff. 3 a) innerhalb der Gehalts- 
and Lohnstelle voll besetzt ist, und die Nummer drei volle 
Rechnungsjahre hindurch unbesetzt war. 
(I. Berechnungsverfahren 
und Zahlungslisten 
ı. Aufgaben des Rechenzentrums 
Die Gehalts- und Lohnstelle bedient sich zur Errechnung 
der Personalbezüge des Rechenzentrums. Das Rechen- 
zentrum errechnet die Brutto- und Nettobezüge auf Grund 
der von der ‘Gehalts- und Lohnstelle in den Lochbelegen 
angegebenen Daten; bei Löhnen sind ferner .die von den 
Beschäftigungsdienststellen mit Feststellungsvermerk und 
Richtigkeitsbescheinigung versehenen Lohnstundennach- 
weise und sonstigen Belege für die Lohnberechnung Unter- 
lage für das Berechnungsverfahren. Die Gehalts- und Lohn- 
stelle teilt dem Rechenzentrum in den Lochbelegen die für 
die Bruttoberechnung erforderlichen, ‘nach Abschnitt I 
Ziff. 4a von der Personalstelle festgesetzten Angaben mit, 
ferner die von ihr selbst zu ermittelnden Unterlagen für 
die Berechnung der Abzüge (Abschnitt I Ziff. 5) und die 
Angaben zur Person des Beschäftigten. 
Das Rechenzentrum führt außer der, Errechnung der 
Brutto- und Nettobeträge folgende Arbeiten ohne Einzel- 
auftrag maschinell aus: 
A. Bei Gehältern und Vergütungen: 
Steigerungen der Bezüge nach dem Dienst- oder 
Lebensalter, 
£rrechnung der Höhe der Kinderzuschläge nach dem 
Alter des Kindes, Erhöhung bei Vollendung des 6. oder 
14. Lebensjahres und Zahlungseinstellung bei Voll- 
andung des 18. Lebensjahres unter Änderung des 
Ortszuschlages, 
Erstellung von Warnlisten vor Vollendung des 18. 
Lebensjahres bzw. 25. Lebensjahres eines Kindes, 
Änderung ‚des Ortszuschlages für Ledige bei Voll- 
endung des 40. Lebensjahres, 
Berechnung der Lohn- und Kirchensteuern, Beiträge 
zur Sozialversicherung und zur zusätzlichen Alters- 
versorgung, 
f) Berechnung der Währungsanteile für Grenzgänger, 
g). terminmäßiger Wegfall von Abzügen. 
B. Bei Löhnen: 
a) Steigerung des Stundenlohnes nach der Dienstzeit, 
b) Errechnung der Höhe der Kinderzuschläge nach dem 
Alter. des Kindes, Erhöhung bei Vollendung des 6. oder 
14. Lebensjahres und Zahlungseinstellung bei .Voll- 
endung des 18. Lebensjahres,‘ 
Erstellung von Warnlisten vor Vollendung des 18. 
bzw. 25. Lebensjahres eines Kindes, 
Berechnung der .Lohn- und Kirchensteuern, Beiträge 
zur Sozialversicherung. und zur zusätzlichen Alters- 
versorgung, 
e) Berechnung der Währungsanteile für Grenzgänger, 
°) Wegfall von Abzügen nach Erreichung der im Loch- 
beleg. angegebenen Zahl von Raten. oder des Wegfall- 
termins. 
| 
Das Rechenzentrum liefert ferner aus den Karten eines 
Kalenderjahres die Jahressummen 
a) für die Bescheinigung in den Steuerkarten und. er- 
rechnet den Lohnsteuer-Jahresausgleich, 
b) für die Bescheinigung in den Versicherungskarten, 
e) für die Ausstellung der Jahresverdienstbescheinigungen 
für die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder 
(VBL) und nach der Versorgungsvereinbarung (VVA). 
Tür die Auszahlung stellt das Rechenzentrum Zahlungs- 
isten auf, fertigt Abrechnungsstreifen für den Empfänger, 
ür bargeldlose Zahlungen das Überweisungsmaterial und 
ür. alle Abzüge die erforderlichen. Listen und Umbuchungs- 
jelege. Für die Anweisung der Zahlungen werden Zusam- 
nenstellungen der Zahlungslisten nach den Bedürfnissen 
jer Gehalts- und Lohnstelle angefertigt. 
2. Verkehr zwischen der Gehalts- und Lohnstelle 
und dem Rechenzentrum 
a) Lochbelege 
Die Gehalts- und Lohnstelle übermittelt dem Rechen- 
zentrum die für das Berechnungs- und Zahlungsver- 
fahren erforderlichen Angaben durch Lochbelege oder 
Jurch Eintragung der zu ändernden Merkmale in den 
maschinell erstellten Nachweis, der hierdurch zum 
Lochbeleg für die Änderung wird. Bei Ausfertigung der 
Lochbelege sind” die Arbeitsanweisungen zu beachten. 
Jeder Lochbeleg ist von dem Buchhalter festzustellen 
($$ 34, 37 WRO) und von dem Prüfer (Abschnitt I 
Ziff. 6) unterschriftlich und mit Tagangabe zu be- 
scheinigen. Weder der Feststeller noch der Prüfer darf 
die Lochbelege für seine eigenen Bezüge bescheinigen. 
Der Prüfer hat nicht nur die zahlenmäßigen Angaben 
des Feststellers, sondern auch die sachliche und formelle 
Richtigkeit der Angaben in den Lochbelegen zu prüfen 
ınd darauf zu achten, daß der Buchhalter (Feststeller) 
Lochbelege nur im Rahmen seines Arbeitsgebietes aus- 
fertigt. Arbeitsgebiet in diesem Sinne sind die dem 
Buchhalter durch den Geschäftsverteilungsplan zuge- 
wiesenen Konten, bei Vertretung eines beurlaubten oder 
erkrankten Buchhalters auch dessen Konten. Sind 
einem Buchhalter zur Erledigung seiner Arbeiten Hilfs- 
kräfte zugewiesen worden, so hat er die Lochbelege 
auch dann selbst und unter eigener Verantwortung 
festzustellen, wenn die Hilfskraft die Befähigung zur 
vrechnerischen Feststellung ($ 35 WRO) besitzt. Aus- 
hahmen hiervon kann der Leiter der Gehalts- und Lohn- 
stelle zulassen. 
Nach Eingang der von dem Rechenzentrum erstellten 
neuen oder geänderten Nachweise einschließlich der- 
jenigen, bei denen das Rechenzentrum eine Änderung 
ohne Auftrag (Ziffer 1) ausgeführt hat, ist vom Buch- 
halter zu prüfen, ob alle Angaben aus dem Lochbeleg 
vom Rechenzentrum richtig übernommen worden sind, 
ob die in den alten Nachweis eingetragenen Änderungen 
richtig übernommen und die unverändert gebliebenen 
Angaben nicht verändert wurden und ob bei Änderung 
ohne Auftrag die Voraussetzungen für diese Änderung 
gegeben waren. Diese Prüfung bescheinigt der Buch- 
halter auf dem neuen Nachweis. Fehlerhafte Nach- 
weise sind, falls ein Lochfehler vorliegt, dem Rechen- 
zentrum mit einem schriftlichen Hinweis in einfacher 
Form zur Berichtigung zurückzugeben. War der Loch- 
beleg oder der Änderungsauftrag fehlerhaft, so ist ein 
neuer Änderungsauftrag zu erteilen und mit neuem 
Laufzettel zu übersenden. 
Die Durchschriften der maschinell erstellten Nachweise 
übersendet die Gehalts- und Lohnstelle dem Beschäftig- 
ten über die Beschäftigungsdienststelle, 
Laufzettel 
Die Loch- und Änderungsbelege sind, getrennt nach 
Änderungsarten, dem Rechenzentrum ‚mit Laufzetteln 
zuzuleiten (Arbeitspakete). In größeren. Gehalts- und 
Lohnstellen werden die Laufzettel (Arbeitspakete) 
gleicher Art von der Leitstelle (Abschnitt I Ziff. 6) für 
sämtliche Buchhaltereien der Gehalts- und Lohnstelle 
getrennt nach Änderungsarten in Lieferscheinen zu- 
sammengestellt. Die Leitstelle überwacht den Beleg- 
wechsel zwischen der Gehalts- und Lohnstelle und dem 
Rechenzentrum. 
5)
	        
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