Path:
Volume 9. August 1962

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1962 (Public Domain)

Ausgegeben am 9. 8. 1962 
1111/1962 
Seite 117 
Dienstblatt des Skeirats Vön’‘Berlin 
Teil Ill 
Nr. 65 
Nr. 65 
Nr. 66 
Nr. 67 
Inhakt: 
Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Vorbereitungslehrgänge für Absolventen der Oberschule 
Praktischen Zweiges zur Aufnahme in die Berufsfachschule für Kindergärtnerinnen ............. 
Schadenverhütung — Baden in den Berliner Gewässern — ........... De 
Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Gemeinsamen Ausführungsvorschriften zu $ 43 Abs. 1 des 
Landesbeamtengesetzes und $ 22 Abs. 2 des Landesrichtergesetzes — Zuschußregelung (ZR) -.... 
Ferienordnung für das Schuljahr 1963 11... 4 Gr EE 
Ordnung der Reifeprüfung; hier: Einführung eines Vordruckes Vbildg II 915, Bescheinigung über das 
Kieine Latinum -..... DEE KK BR RR HE En 
Seite 117 
Seite 120 
Seite 120 
Seite 121 
Seite 121 
Nr. 68 
Nr. 69 
Vbildg IIe V b 
11-65 | rernruf: 92001 — (987) 579 — | 1.5. 1962 
An die Bezirksämter — Vbildg/Schul — ABI S. 750 
34 
Dauer der Ausbildung 
Die Ausbildung dauert ein Jahr, die Zahl der Wochen- 
stunden beträgt 32. 
Die Verteilung auf die einzelnen Unterrichtsfächer ist 
der Stundentafel (Anlage I) zu entnehmen. 
$ 5 
Ausschluß. von der Ausbildung 
Teilnehmer der Vorbereitungslehrgänge können am 
Schluß des ersten Halbjahres von der Ausbildung aus- 
geschlossen werden, 
il. wenn sie in drei Fächern nicht ausreichende Leistun- 
gen aufweisen und nicht erwartet werden kann, daß 
sie das Ziel des Lehrganges erreichen, 
wenn sie sich durch schlechte Führung im Laufe der 
Ausbildung einer weiteren Förderung unwürdig er- 
wiesen haben. 
Ausbildungs- und Prüfungsordnung 
der Vorbereitungslehrgänge für Absolventen 
der Oberschule Praktischen Zweiges 
zur Aufnahme in die Berufsfachschule für Kinder- 
gärtnerinnen 
Auf Grund des $ 6 Ziff. 2 Buchst. b des AZG vom 
2. Oktober 1958 (GVBl S. 947) wird die folgende Ordnung 
erlassen: 
Vorläufige Ausbildungs- und Prüfungsordnung 
der Vorbereitungslehrgänge für OPZ-Absolventen 
zur Aufnahme 
in die Berufsfachschule für Kindergärtnerinnen. 
I. Die Ausbildung 
$ 1 
Zweck und Ziel der Ausbildung 
Der Vorbereitungslehrgang soll Absolventen der Ober- 
schule Praktischen Zweiges mit sozialpflegerischer oder 
hauswirtschaftlicher Vorbildung Gelegenheit geben, eine 
Weiterbildung zu erwerben, die ihnen die Aufnahme in die 
Berufsfachschule für Kindergärtnerinnen ermöglicht. 
82 
Organisation der Vorbereitungslehrgänge 
(1) Die Vorbereitungslehrgänge werden an einer Berufs- 
fachschule für Kindergärtnerinnen eingerichtet. 
(2) Die Vorbereitungslehrgänge sind Tageslehrgänge. 
$ 6 
Abschluß der Ausbildung 
(1) Die Vorbereitungslehrgänge schließen mit einer 
Prüfung ab. Über die bestandene Prüfung wird ein Ab- 
schlußzeugnis erteilt (Anlage II). 
(2) Das Abschlußzeugnis berechtigt zur Aufnahme in 
die Berufsfachschule für Kindergärtnerinnen. Es schließt 
den Erwerb des Abschlußzeugnisses der Oberschule Tech- 
nischen Zweiges (Mittelschule) ein. 
- Ss 
XI. Die Prüfung 
$ 7 
Zweck der Prüfung 
In der Prüfung soll festgestellt werden, ob der Prüfling 
das Ausbildungsziel des Lehrganges erreicht hat. 
83 
Zulassung zu den Vorbereitungslehrgängen 
(1) Zu den Vorbereitungslehrgängen können Bewerber 
zugelassen werden, die das Abschlußzeugnis der Oberschule 
Praktischen Zweiges besitzen oder eine gleichwertige Bil- 
dung nachweisen können 
und 
a) entweder eine mindestens einjährige hauswirtschaft- 
liche Grundausbildung 
oder 
bo) die Ausbildung zur Hauswirtschaftsgehilfin mit Kinder- 
pflege abgeschlossen haben. 
(2) Über die Zulassung entscheidet der Leiter der 
Schule, an der der Vorbereitungslehrgang durchgeführt 
wird, nach Anhören der Berufs- oder Berufsfachschule, 
die der Bewerber zuletzt besucht hat. 
Im Falle der Nichtzulassung kann der Bewerber die Ent- 
scheidung des Senators für Volksbildung beantragen. 
88 
Meldung zur Prüfung 
Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind zwei Monate 
vor Abschluß des Lehrganges dem Leiter der Schule ein- 
zureichen. 
Beizufügen sind: 
a) ein handgeschriebener Lebenslauf, 
b) das Abschlußzeugnis‘ der Oberschule Praktischen 
Zweiges oder ein gleichwertiger Bildungsnachweis (in 
beglaubigter Abschrift), 
das Zeugnis über die hauswirtschaftliche Grundaus- 
bildung. oder die Ausbildung zur Hauswirtschafts- 
gehilfin mit Kinderpflege (in beglaubigter Abschrift). 
89 
Zulassung zur Prüfung 
(1) Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist 
lie regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme am Vorberei- 
tungslehrgang.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.