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Volume 20. Juli 1962

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1962 (Public Domain)

11/1962 
Seite 115 
Nr. 63-64 
Erfahrungen und zur Besprechung von Fragen, deren 
Bedeutung über das Gebiet einer Schule hinausgehen, 
zusammen. Hierbei sind auch die Ersatzschulen ein- 
schließlich‘ der anerkannten Privatschulen einzube- 
ziehen, soweit es sich nicht um private Fachschulen 
handelt. Zu den Besprechungen wird im Benehmen mit 
dem Bezirksobmann (siehe Ziffer 2) einberufen. An 
den Besprechungen nehmen sämtliche Schulräte des 
Bezirks teil. Die Mitglieder der Deputation für das 
Schulwesen sind unter Angabe der Tagesordnung zu 
den Besprechungen einzuladen. Vertreter anderer Be- 
hörden können hinzugezogen werden, wenn einschlä- 
gige Fragen zur Erörterung stehen. Das Schulamt ist 
verpflichtet, derartige Besprechungen durchzuführen, 
wenn mindestens 3 Vorsitzende von Schulelternaus- 
schüssen dies beantragen. Dem Senator für Volks- 
bildung sind die Besprechungen unter Angabe der 
Tagesordnung mindestens eine Woche zuvor schrift- 
lich anzuzeigen. 
Die Vorsitzenden der Schulelternausschüsse jedes Be- 
zirks und ihre Stellvertreter wählen in einer Versamm- 
lung gemäß Ziffer1 aus ihrer Mitte einen Obmann 
(Bezirksobmann), der unter ihnen die Verbindung 
pflegt und sie dem Schulamt gegenüber vertritt. Gleich- 
zeitig ist für den Obmann ein Vertreter zu wählen. Die 
Gewählten müssen ein Kind auf einer öffentlichen 
Schule haben und zum Zeitpunkt ihrer Wahl Eltern- 
vertreter sein. 
3l. 
Die Bezirksobleute, ihre Stellvertreter und zwei Vertreter 
der Schulelternausschüsse der Ersatzschulen einschließlich 
der anerkannten Privatschulen (soweit es sich nicht um 
private Fachschulen handelt) wählen einen Obmann und 
seinen Stellvertreter. Der Landesschulrat bespricht mit dem 
Obmann allgemeine Fragen des Schulwesens im Rahmen 
von Ziffer4c der Ersten Durchführungsverordnung zum 
Schulgesetz für Berlin vom 28. Februar 1950 (VOBITI S. 76, 
Dbl 1111/1950 Nr. 3, Schulrecht S.I B 1/7), soweit sie nicht 
zur Zuständigkeit des Erziehungsbeirats gehören. Bei Be- 
darf beruft der Senator für Volksbildung Besprechungen 
mit den in Satz 1 aufgeführten Obleuten ein. 
Die den Obleuten der Vorsitzenden der Schulelternaus- 
schüsse jedes Bezirks („Bezirksobleute‘“) aus ihrer Obleute- 
Tätigkeit entstehenden Geschäftskosten sind in sinn- 
gemäßer Anwendung der Ziffer 6 Abs. d der Ersten Durch- 
führungsverordnung zum Schulgesetz für Berlin vom 
28. Februar 1950 im Rahmen der vorhandenen Haushalts- 
mittel zu decken. 
Dabei ist wie folgt zu verfahren: 
Den Bezirksobleuten ist das für ihre Tätigkeit not- 
wendige Schreibmaterial (Schreibpapier, Briefum- 
schläge, Bleistifte sowie unter Umständen Farbbänder) 
von dem Schulamt des Bezirks, in dem sie ihre Tätig- 
keit ausüben, unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. 
Postgebühren und Fahrgelder sind von den Bezirks- 
obleuten zunächst zu verauslagen. Die verauslagten 
Beträge sind den Bezirksobleuten jeweils am Ende 
eines Halbjahres nach Vorlage der entsprechenden 
Nachweisungen vom Bezirksamt zu erstatten. Die er- 
forderlichen Ausgaben sind im Rahmen der verfüg- 
baren Haushaltsmittel aus HUA A 2010 HSt 102 
— Besondere Geschäftsbedürfnisse — zu leisten. 
Hinsichtlich der Nachweisung der verauslagten Be- 
träge wird empfohlen, in Anlehnung an die Vordrucke 
Inn III 34 und Inn II 136 besondere Verwendungsnach- 
weise für Porto- und Telefon- bzw. Fahrgeldauslagen 
anzufertigen und diese den Bezirksobleuten zum Nach- 
weis ihrer Auslagen zu übergeben. 
Die Geschäftskosten für den Obmann der Bezirks- 
obleute ‘trägt der Senator für Volksbildung. 
11V. 
Diese Verfügung tritt an die Stelle der gemäß 8 6 und 
8 37 Abs. 1 AZG außer Kraft getretenen nachstehenden 
Verfügungen: 
Rd. «Datum Bezeichnung Fundstelle 
1 27. 9. 1951 Zusammenarbeit 
von Schule und 
Elternhaus 
Dbl 1111/1951 
Nr. 57 
Schulrecht 
S.IV B/1 
DbIl 1111/1952 
Nr. 53 
Schulrecht 
S.IV-:BI/1 
DbIl 1111/1954 
Nr. 35 
Schulrecht 
S. IV BI/3 
DbIl 111/1956 
Nr. 3 
Schulrecht 
S. IV BI/4 
2: 27.11.1952 
Zusammenarbeit 
von Elternhaus 
und Schule 
Geschäfts- 
unkosten der Be- 
zirksobleute 
3 
12. 4. 1954 
Beteiligung der 
Elternvertreter 
von Privatschu- 
len an der Zu- 
sammenarbeit 
von Elternhaus 
und Schulver- 
waltung 
Diese Verfügung tritt am 1.Juni 1962 in Kraft. Sie 
tritt mit Ablauf des 31. Mai 1967 außer Kraft. 
Prof. Dr. Tiburtius 
31.12. 1955 
2. 
[S———— Vbildg IIe V b 1 
I-64_ | pernruf: 920011 — (987) 573 -— | 27. 6. 1962 | 
An die Bezirksämter — Vbildg/Schul — ABI S. 728 
Anzeigepflichtige Ergänzungsschulen 
— Ergänzung zum Dbl I1I1/1961 Nr. 6 — 
Nachstehend aufgeführte Ergänzungsschule hat ihren Be- 
'rieb nach $ 9 des Berliner Privatschulgesetzes vom 13. Mai 
1954 (GVBl S. 286) ab 1. April 1962 bei meiner Abteilung II 
angezeigt: 
Private Kosmetikschule Gertraude Streit 
Berlin-Steglitz 
Schmidt-Ott-Straße 14. 
Durch den Besuch der Ergänzungsschule wird die Schul- 
pflicht nicht erfüllt. 
Im Auftrage 
Evers 
Hinweise auf Gesetze, 
Verordnungen und Zeitschriftenaufsätze, 
die für die Verwaltung des Landes Berlin 
von Bedeutung sind 
Zusammengestellt von der Senatsbibliothek Berlin 
Fernruf: 34 04 01 — (971) 149 — 
Hinter jedem Titel wird in fettgedruckter Zahl — siehe 
laufende Nummer der Zeitschriftensammlung der Senats- 
bibliothek im Dienstblatt III/1960 Nr. 64 — auf die 
jeweilige Zeitschrift verwiesen. Die folgenden Zahlen be- 
zeichnen Jahrgang und Heft. 
Die Zeitschriften können im Lesesaal der Senatsbibliothek 
eingesehen oder kurzfristig entliehen werden. 
Folge 58 
Volksbildung/Schulwesen 
Becker, O. E. H.: Pädagogium Berlin. Das Kulturzentrum u. seine 
Aufgabe. Die Berliner Schule: 1962/4 
Edding, Friedrich: Der Ausbau der Hochschulen bis 1980. Wirt- 
schaftliche Argumente für eine Verdoppelung ‚der Kapazität. 
Recht u. Wirtschaft der Schule: 1962/2 
Fupetz, Theo: Honnefer Modell und Verwaltungsrecht. Ein Beitrag 
zu Wesen u. Rechtsnatur der Förderung von Studenten an den 
Yoeae Dal lichen Hochschulen. Recht u. Wirtschaft der Schule: 
jerber, Hans: Die grundsätzliche Bedeutung der Emeritierung der 
Hochschullehrer. 162: 1962/4
	        
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