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Volume 3. März 1961

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1961 (Public Domain)

Senatsbibliothek 
® . Berlin 
Dienstblatt des Senats von Berlin 
Teil Il 
Ausgegeben am 3. 3. 1961 
1/1961 | 
Seite 15 
Nr. 16—17 
Inhalt: 
Nr.16 Studienreisen nach USA. für Lehrer aller Schularten ...... ERS 
Nr. 17 Treffpunkt und Entlassungsort bei Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgebäudes ......... 
Seite 15 
Seite 15 
| 1-16 | Vbildg Ia Va? 
YII-16 | rernruf: 92001 — (987) 488 — 
An die Bezirksämter — Vbildg — 
Studienreisen nach USA 
für Lehrer aller Schularten 
Die deutsch-amerikanische Organisation „Das Experiment 
e. V., Vereinigung für praktisches Zusammenleben der Völ- 
ker“, mit der seit 1956 für Berlin die „Internationale Som- 
merschule“ (Leiter Oberstudienrat Dr. Riemer) zusam- 
men arbeitet, hat sich in Anbetracht des starken Interesses 
entschlossen, für 1961 gut vorbereitete Studienaufenthalte 
in USA durchzuführen, um deutschen Pädagogen die Mög- 
lichkeit zu geben, wenigstens während. eines Kurzaufent- 
haltes Amerika und amerikanische Einrichtungen kennen- 
zulernen. Alle diese Studienfahrten sind aufs engste mit 
Aufenthalten in Familien verbunden. 
Mit Rücksicht auf die Ferienordnung ist vorgesehen, daß 
für Lehrer aus Ländern, deren Sommerferien vorwiegend in 
den Juli fallen, die Fahrt in den Monaten Juni und Juli 
durchgeführt wird. Der Aufenthalt dauert etwa fünf bis 
sechs Wochen. Die Teilnehmer werden für die Dauer von 
drei Wochen in amerikanischen Familien untergebracht (in 
Gruppen von 10 Teilnehmern in 10 Familien einer Stadt). 
Für jede Gruppe sind Gemeinschaftsveranstaltungen wie 
Begegnungen mit Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, 
Besichtigungen, Schulbesuche u.a. vorgesehen. Außerdem 
verbringen die Gruppen etwa eine Woche in New York und 
Washington. 
Der Preis für die gesamte Studienreise einschließlich Über- 
querung des Atlantik mit Schiff oder Flugzeug beträgt 
2 350,— DM. 
Anfragen und Bewerbungen um Teilnahme an diesen Fahr- 
ten sind zu richten an: 
Oberstudiendirektor Walter Graupp, 
Lübbecke/Westf., Schopenhauerstraße 3. 
Meldeschluß: 15. März 1961. 
Gegen eine Beurlaubung für wenige Tage bei Beginn der 
Studienfahrt habe ich keine Bedenken, sofern die Ver- 
tretung sichergestellt ist. Reisekostenzuschüsse können 
nicht gewährt werden. 
Ich bitte um Bekanntgabe an die Lehrer aller Schularten. 
Die Namen der Teilnehmer an der Studienfahrt und der 
Zeitraum sind mir — IIa Va2 —- zu melden. 
Gesundheit seiner Schüler auf, nicht nur während der Ver- 
anstaltung selbst, sondern auch schon bei Maßnahmen vor- 
und hinterher, soweit sie mit der Veranstaltung im Zu- 
sammenhang stehen. Das gilt insbesondere für die Bestim- 
mung des Treffpunktes und die Entlassung der Schüler 
nach solchen Veranstaltungen. 
Um die aufsichtsführenden Lehrkräfte und die an solchen 
Veranstaltungen teilnehmenden Schüler vor Schäden zu be- 
wahren, ist bei der Festlegung des Treffpunktes und Ent- 
lassungsortes folgendes zu beachten: 
(1) Bei Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgebäu- 
des, z.B. Wanderungen, Besichtigungen u.ä., sind Treff- 
punkt und Entlassungsort nach 
a) dem Alter und der Reife der Schüler und 
b) den Verkehrsverhältnissen 
auszuwählen. 
Bei den Schülern der 1. bis 4. Klassen und den Schülern 
der Besonderen Schulen soll die Schulveranstaltung auf 
dem Schulgrundstück beginnen und enden. 
Von der 5. Klasse an können Schüler zu einem Sammel- 
platz außerhalb des Schulgebäudes bestellt und von 
dort entlassen werden. Der Treffpunkt darf nicht zu 
weit vom Schulgebäude entfernt sein; er muß allen 
Schülern bekannt sein. 
Von der 10. Klasse an können Schüler auch an anderen 
Plätzen versammelt und entlassen werden, wenn die 
Lage und die Verkehrsverbindungen allen Schülern be- 
kannt sind. 
In jedem Falle sind bei der Auswahl des Sammelplatzes 
Art und Stärke des Verkehrs sowie Reife und Selbst- 
disziplin der Schüler zu berücksichtigen. 
{3) Die Schüler sind am Tage vor der Schulveranstaltung 
auf die Gefahren und die nötige Vorsicht im Verkehr 
nachdrücklichst hinzuweisen. Der Lehrer hat alle An- 
ordnungen im Bewußtsein seiner vollen Verantwortung 
zu treffen. 
I: 
Diese Verfügung tritt sofort in Kraft und gilt 'gemäß $6 
Abs.3 AZG bis zum 31. Dezember 1965. 
Die Verfügung über „Treffpunkt und Entlassungsort bei 
Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgebäudes‘“ vom 
26. Juni 1954 (Dbl III/1954 Nr.56 — Schulrecht S.IIIG 
111/307) ist außer Kraft getreten. 
Im Auftrage 
Evers 
(2) 
Im Auftrage 
Evers 
Amtliche Mitteilungen 
Inn - Org. Ref. 2 - 0630/1 
Fernruf: 87 05 91 - (95) 44 61 
Vbildg 11a Vd1 
M-17_ | rFernruf: 92001 — (987) 281 — | 18.2.1961 
An die Bezirksämter — Vbildg/Schul — 
Treffpunkt und Entlassungsort 
bei Schulveranstaltungen 
außerhalb des Schulgebäudes 
Stellenausschreibung 
Beim Bezirksamt Zehlendorf, Abteilung Volksbildung —_ Schul- 
amt —, ist voraussichtlich zum 1. April 1961 die Stelle eines Rektors 
— BesGr. A 12 — an einer Oberschule Technischen Zweiges zu 
besetzen. 
Kennziffer: 20. 
Anforderungen: Langjährige pädagogische Bewährung, organisato- 
rische Befähigung, gute Kenntnis des Schulrechts. und der Verwal- 
tungsaufgaben einer Schule. 
Bewerber, die die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, 
werden gebeten, ihre Bewerbung unter Angabe. der Kennziffer mit 
den üblichen Unterlagen bis zum 15. März 1961 an das Bezirksamt 
Zehlendorf von Berlin, Abteilung Volksbildung — Schulamt —, 
Berlin-Zehlendorf, Kirchstraße 1-3, zu richten. 
L. 
Der wachsende Verkehr und die ständig zunehmenden Ver- 
kehrsunfälle geben mir Veranlassung, alle Lehrer auf die 
ihnen obliegende Aufsichtspflicht bei Schulveranstaltungen 
außerhalb des Schulgebäudes hinzuweisen. Diese Aufsichts- 
pflicht legt dem Lehrer eine Verantwortung für Leben und
	        
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