Senatsbibliothek
® . Berlin
Dienstblatt des Senats von Berlin
Teil Il
Ausgegeben am 3. 3. 1961
1/1961 |
Seite 15
Nr. 16—17
Inhalt:
Nr.16 Studienreisen nach USA. für Lehrer aller Schularten ...... ERS
Nr. 17 Treffpunkt und Entlassungsort bei Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgebäudes .........
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| 1-16 | Vbildg Ia Va?
YII-16 | rernruf: 92001 — (987) 488 —
An die Bezirksämter — Vbildg —
Studienreisen nach USA
für Lehrer aller Schularten
Die deutsch-amerikanische Organisation „Das Experiment
e. V., Vereinigung für praktisches Zusammenleben der Völ-
ker“, mit der seit 1956 für Berlin die „Internationale Som-
merschule“ (Leiter Oberstudienrat Dr. Riemer) zusam-
men arbeitet, hat sich in Anbetracht des starken Interesses
entschlossen, für 1961 gut vorbereitete Studienaufenthalte
in USA durchzuführen, um deutschen Pädagogen die Mög-
lichkeit zu geben, wenigstens während. eines Kurzaufent-
haltes Amerika und amerikanische Einrichtungen kennen-
zulernen. Alle diese Studienfahrten sind aufs engste mit
Aufenthalten in Familien verbunden.
Mit Rücksicht auf die Ferienordnung ist vorgesehen, daß
für Lehrer aus Ländern, deren Sommerferien vorwiegend in
den Juli fallen, die Fahrt in den Monaten Juni und Juli
durchgeführt wird. Der Aufenthalt dauert etwa fünf bis
sechs Wochen. Die Teilnehmer werden für die Dauer von
drei Wochen in amerikanischen Familien untergebracht (in
Gruppen von 10 Teilnehmern in 10 Familien einer Stadt).
Für jede Gruppe sind Gemeinschaftsveranstaltungen wie
Begegnungen mit Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens,
Besichtigungen, Schulbesuche u.a. vorgesehen. Außerdem
verbringen die Gruppen etwa eine Woche in New York und
Washington.
Der Preis für die gesamte Studienreise einschließlich Über-
querung des Atlantik mit Schiff oder Flugzeug beträgt
2 350,— DM.
Anfragen und Bewerbungen um Teilnahme an diesen Fahr-
ten sind zu richten an:
Oberstudiendirektor Walter Graupp,
Lübbecke/Westf., Schopenhauerstraße 3.
Meldeschluß: 15. März 1961.
Gegen eine Beurlaubung für wenige Tage bei Beginn der
Studienfahrt habe ich keine Bedenken, sofern die Ver-
tretung sichergestellt ist. Reisekostenzuschüsse können
nicht gewährt werden.
Ich bitte um Bekanntgabe an die Lehrer aller Schularten.
Die Namen der Teilnehmer an der Studienfahrt und der
Zeitraum sind mir — IIa Va2 —- zu melden.
Gesundheit seiner Schüler auf, nicht nur während der Ver-
anstaltung selbst, sondern auch schon bei Maßnahmen vor-
und hinterher, soweit sie mit der Veranstaltung im Zu-
sammenhang stehen. Das gilt insbesondere für die Bestim-
mung des Treffpunktes und die Entlassung der Schüler
nach solchen Veranstaltungen.
Um die aufsichtsführenden Lehrkräfte und die an solchen
Veranstaltungen teilnehmenden Schüler vor Schäden zu be-
wahren, ist bei der Festlegung des Treffpunktes und Ent-
lassungsortes folgendes zu beachten:
(1) Bei Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgebäu-
des, z.B. Wanderungen, Besichtigungen u.ä., sind Treff-
punkt und Entlassungsort nach
a) dem Alter und der Reife der Schüler und
b) den Verkehrsverhältnissen
auszuwählen.
Bei den Schülern der 1. bis 4. Klassen und den Schülern
der Besonderen Schulen soll die Schulveranstaltung auf
dem Schulgrundstück beginnen und enden.
Von der 5. Klasse an können Schüler zu einem Sammel-
platz außerhalb des Schulgebäudes bestellt und von
dort entlassen werden. Der Treffpunkt darf nicht zu
weit vom Schulgebäude entfernt sein; er muß allen
Schülern bekannt sein.
Von der 10. Klasse an können Schüler auch an anderen
Plätzen versammelt und entlassen werden, wenn die
Lage und die Verkehrsverbindungen allen Schülern be-
kannt sind.
In jedem Falle sind bei der Auswahl des Sammelplatzes
Art und Stärke des Verkehrs sowie Reife und Selbst-
disziplin der Schüler zu berücksichtigen.
{3) Die Schüler sind am Tage vor der Schulveranstaltung
auf die Gefahren und die nötige Vorsicht im Verkehr
nachdrücklichst hinzuweisen. Der Lehrer hat alle An-
ordnungen im Bewußtsein seiner vollen Verantwortung
zu treffen.
I:
Diese Verfügung tritt sofort in Kraft und gilt 'gemäß $6
Abs.3 AZG bis zum 31. Dezember 1965.
Die Verfügung über „Treffpunkt und Entlassungsort bei
Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgebäudes‘“ vom
26. Juni 1954 (Dbl III/1954 Nr.56 — Schulrecht S.IIIG
111/307) ist außer Kraft getreten.
Im Auftrage
Evers
(2)
Im Auftrage
Evers
Amtliche Mitteilungen
Inn - Org. Ref. 2 - 0630/1
Fernruf: 87 05 91 - (95) 44 61
Vbildg 11a Vd1
M-17_ | rFernruf: 92001 — (987) 281 — | 18.2.1961
An die Bezirksämter — Vbildg/Schul —
Treffpunkt und Entlassungsort
bei Schulveranstaltungen
außerhalb des Schulgebäudes
Stellenausschreibung
Beim Bezirksamt Zehlendorf, Abteilung Volksbildung —_ Schul-
amt —, ist voraussichtlich zum 1. April 1961 die Stelle eines Rektors
— BesGr. A 12 — an einer Oberschule Technischen Zweiges zu
besetzen.
Kennziffer: 20.
Anforderungen: Langjährige pädagogische Bewährung, organisato-
rische Befähigung, gute Kenntnis des Schulrechts. und der Verwal-
tungsaufgaben einer Schule.
Bewerber, die die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllen,
werden gebeten, ihre Bewerbung unter Angabe. der Kennziffer mit
den üblichen Unterlagen bis zum 15. März 1961 an das Bezirksamt
Zehlendorf von Berlin, Abteilung Volksbildung — Schulamt —,
Berlin-Zehlendorf, Kirchstraße 1-3, zu richten.
L.
Der wachsende Verkehr und die ständig zunehmenden Ver-
kehrsunfälle geben mir Veranlassung, alle Lehrer auf die
ihnen obliegende Aufsichtspflicht bei Schulveranstaltungen
außerhalb des Schulgebäudes hinzuweisen. Diese Aufsichts-
pflicht legt dem Lehrer eine Verantwortung für Leben und