M1/1961 |
Seite 171
Nr. 78
Anlage 4
Vorbemerkungen:
Maßgebend für die Vergabe von Schulräumen sind die Verwaltungsvorschriften über die Überlassung von Schul-
räumen in öffentlichen Schulgebäuden vom 23. Oktober 1961.
Für jede Abteilung ist ein besonderer Vordruck ausgefüllt dem Leiter der Schule einzureichen.
Nur volljährige Personen können den Antrag stellen und unterzeichnen. ;
Der Antrag ist bei laufender Benutzung der Schulräume halbjährlich bis zum 1. März für das Sommerhalbjahr
und bis zum 1. September für das Winterhalbjahr zu erneuern.
Nichtzutreffendes ist zu streichen. Genaue und deutliche Ausfertigung erleichtert und beschleunigt die Bearbeitung.
auf Überlassung USt re
(Raumbezeichnung)
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Name und Anschrift
der antragstellenden Organisation
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Zahl der Teilnehmer
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Für Turnhallen:
Es sollen folgende Leibesübungen betrieben werden:
Für andere Schulräume:
Zweck der Benutzung:
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Vbildg II 410 — Antrag. auf Überlassung von Turnhallen und Schulräumen
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