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Volume 1. Februar 1961

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1961 (Public Domain)

| 1/1961 | 
Seite 11 
Nr. 10—11 
% Vbildg II a U n 
Fernruf: 920011 — (987) 387 — | 11.1.1061 
An die Bezirksämter — Vbildg/Schul — 
Stunden- und Pausenordnung 
für die Berliner Schule 
1. Jede Unterrichtsstunde hat eine Dauer von 45 Minuten. 
Die erste Stunde des Vormittagsunterrichts beginnt um 
8 Uhr. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann für 
Schüler der 9.-13. Klassen eine Unterrichtsstunde früher 
angesetzt werden. 
Der Vormittagsunterricht “umfaßt höchstens sechs 
Unterrichtsstunden. Nur in begründeten Ausnahme- 
fällen darf von dieser Regelung abgewichen werden. 
Die wöchentlichen Unterrichtsstunden jeder Klasse 
sind möglichst gleichmäßig auf die sechs Werktage zu 
verteilen, jedoch soll am Sonnabend der Unterricht 
grundsätzlich in den 1. bis 6. Klassen spätestens mit 
der vierten, in allen anderen Klassen spätestens mit der 
fünften Unterrichtsstunde abgeschlossen sein. 
Die genaue Festsetzung der Pausen zwischen den ein- 
zelnen Stunden obliegt der ordentlichen Gesamtkonfe- 
renz. Es ist dabei zu berücksichtigen, daß den Schülern 
ausreichend Zeit zur. Entspannung und Erholung ge- 
währt werden muß. 
Verbindlich ist eine tägliche Pausengesamtzeit von 
mindestens . 
a) 25 Minuten bei 3 Unterrichtsstunden 
b) 35 Minuten bei 4 Unterrichtsstunden 
c) 40 Minuten bei 5 Unterrichtsstunden 
d) 50 Minuten bei 6 Unterrichtsstunden 
ea) 60 Minuten bei 7 und 8 Unterrichtsstunden. 
Bei fünfstündigem Unterricht am Sonnabend (vgl. c) 
kann — bei sonst unveränderter Pausenordnung — die 
Pausengesamtzeit dadurch gekürzt werden, daß die 
Pause zwischen der 4. und 5. Unterrichtsstunde auf 
5 Minuten beschränkt wird. 
Sl 
Bei Schulen, die in demselben Schulgebäude liegen, 
sind die Pausenordnungen aufeinander abzustimmen. 
Ziffer 3 gilt nicht für Berufsschulen mit Ausnahme der 
kaufmännischen Berufsschulen. 
8. 
9. 
Ziffer 4 gilt nicht für Berufsschulen. 
Abweichungen von dieser Ordnung bedürfen der Ge- 
nehmigung des Senators für Volksbildung. 
Diese Ordnung tritt am 1. Februar 1961 in Kraft und 
gilt gemäß $ 6 Abs.3 AZG bis zum 31. Dezember 1965. 
Mit Ablauf des 31. Januar 1961 tritt die Stunden- und 
Pausenordnung vom 23. Juli 1959 / 23. Februar 1960 
— Dbl 1111/1959 Nr. 60 — Dbl 1111/1960 Nr. 10 — Schulrecht 
S.11B 1/83 — außer Kraft. 
Prof, Dr. Tiburtius 
10. 
ü Vbildg IIa Va? 
| I-11 | Fernruf: 92 0011 — (987) 489 — 
An die Bezirksämter — Vbildg — 
nachrichtlich 
an den Rechnungshof von Berlin 
[16. 1.1961 | 
Tagungen 
des Internationalen Arbeitskreises Sonnenberg 
Der Internationale Arbeitskreis Sonnenberg veranstaltet im 
Haus Sonnenberg bei St. Andreasberg im Harz laufend 
internationale Tagungen, auf denen aktuelle, für die Leh- 
rerweiterbildung wertvolle Themen der verschiedensten Art 
behandelt werden. Durch Einzel- und Gruppengespräche 
mit an den Tagungen teilnehmenden Ausländern ergeben 
sich außerdem Möglichkeiten zur Behandlung zeitgeschicht- 
licher internationaler Probleme. 
Die Veranstaltungen dauern in der Regel 10 Tage. Der 
Tagungsbeitrag beträgt einschließlich Unterkunft und Ver- 
pflegung 55,— DM. 
Ich würde es begrüßen, wenn mehr als bisher Berliner 
Lehrer an diesen Veranstaltungen teilnehmen wollten. 
Die Einladungen zu den Tagungen werde ich von Fall zu 
Fall bekanntgeben. 
Ich bitte die Schulaufsichtsbeamten, die Teilnahme an den 
Tagungen besonders jüngeren Lehrern zu empfehlen. 
Im Auftrage 
Schneider
	        
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