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Nr. 10—11
% Vbildg II a U n
Fernruf: 920011 — (987) 387 — | 11.1.1061
An die Bezirksämter — Vbildg/Schul —
Stunden- und Pausenordnung
für die Berliner Schule
1. Jede Unterrichtsstunde hat eine Dauer von 45 Minuten.
Die erste Stunde des Vormittagsunterrichts beginnt um
8 Uhr. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann für
Schüler der 9.-13. Klassen eine Unterrichtsstunde früher
angesetzt werden.
Der Vormittagsunterricht “umfaßt höchstens sechs
Unterrichtsstunden. Nur in begründeten Ausnahme-
fällen darf von dieser Regelung abgewichen werden.
Die wöchentlichen Unterrichtsstunden jeder Klasse
sind möglichst gleichmäßig auf die sechs Werktage zu
verteilen, jedoch soll am Sonnabend der Unterricht
grundsätzlich in den 1. bis 6. Klassen spätestens mit
der vierten, in allen anderen Klassen spätestens mit der
fünften Unterrichtsstunde abgeschlossen sein.
Die genaue Festsetzung der Pausen zwischen den ein-
zelnen Stunden obliegt der ordentlichen Gesamtkonfe-
renz. Es ist dabei zu berücksichtigen, daß den Schülern
ausreichend Zeit zur. Entspannung und Erholung ge-
währt werden muß.
Verbindlich ist eine tägliche Pausengesamtzeit von
mindestens .
a) 25 Minuten bei 3 Unterrichtsstunden
b) 35 Minuten bei 4 Unterrichtsstunden
c) 40 Minuten bei 5 Unterrichtsstunden
d) 50 Minuten bei 6 Unterrichtsstunden
ea) 60 Minuten bei 7 und 8 Unterrichtsstunden.
Bei fünfstündigem Unterricht am Sonnabend (vgl. c)
kann — bei sonst unveränderter Pausenordnung — die
Pausengesamtzeit dadurch gekürzt werden, daß die
Pause zwischen der 4. und 5. Unterrichtsstunde auf
5 Minuten beschränkt wird.
Sl
Bei Schulen, die in demselben Schulgebäude liegen,
sind die Pausenordnungen aufeinander abzustimmen.
Ziffer 3 gilt nicht für Berufsschulen mit Ausnahme der
kaufmännischen Berufsschulen.
8.
9.
Ziffer 4 gilt nicht für Berufsschulen.
Abweichungen von dieser Ordnung bedürfen der Ge-
nehmigung des Senators für Volksbildung.
Diese Ordnung tritt am 1. Februar 1961 in Kraft und
gilt gemäß $ 6 Abs.3 AZG bis zum 31. Dezember 1965.
Mit Ablauf des 31. Januar 1961 tritt die Stunden- und
Pausenordnung vom 23. Juli 1959 / 23. Februar 1960
— Dbl 1111/1959 Nr. 60 — Dbl 1111/1960 Nr. 10 — Schulrecht
S.11B 1/83 — außer Kraft.
Prof, Dr. Tiburtius
10.
ü Vbildg IIa Va?
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An die Bezirksämter — Vbildg —
nachrichtlich
an den Rechnungshof von Berlin
[16. 1.1961 |
Tagungen
des Internationalen Arbeitskreises Sonnenberg
Der Internationale Arbeitskreis Sonnenberg veranstaltet im
Haus Sonnenberg bei St. Andreasberg im Harz laufend
internationale Tagungen, auf denen aktuelle, für die Leh-
rerweiterbildung wertvolle Themen der verschiedensten Art
behandelt werden. Durch Einzel- und Gruppengespräche
mit an den Tagungen teilnehmenden Ausländern ergeben
sich außerdem Möglichkeiten zur Behandlung zeitgeschicht-
licher internationaler Probleme.
Die Veranstaltungen dauern in der Regel 10 Tage. Der
Tagungsbeitrag beträgt einschließlich Unterkunft und Ver-
pflegung 55,— DM.
Ich würde es begrüßen, wenn mehr als bisher Berliner
Lehrer an diesen Veranstaltungen teilnehmen wollten.
Die Einladungen zu den Tagungen werde ich von Fall zu
Fall bekanntgeben.
Ich bitte die Schulaufsichtsbeamten, die Teilnahme an den
Tagungen besonders jüngeren Lehrern zu empfehlen.
Im Auftrage
Schneider