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Volume 25. September 1961

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1961 (Public Domain)

H1/1961 
a 102 | 
Nr. 57 
dd 
IL. 
bauklassen für Schüler aus der SBZ und dem 
sowjetisch besetzten Sektor von Berlin zur Ver- 
fügung. 
Das gleiche gilt für Schüler der Abschlußklassen 
der unter II b)-e) genannten Bildungseinrichtungen. 
Die auf Grund beruflicher und gesellschaftlicher 
Bewährung in der SBZ oder im sowjetisch besetzten 
Sektor von Berlin erteilten Studienberechtigungen 
sowie Zeugnisse von anderen, bisher nicht genann- 
ten Institutionen der SBZ oder des sowjetisch be- 
setzten Sektors von Berlin können nicht anerkannt 
werden. 
Studienbewerber mit solchen Zeugnissen können die 
Hochschulreife auf dem in Berlin üblichen Wege 
(Abendgymnasium, Reifeprüfung für Nichtschüler, 
Begabtenprüfung) erwerben. 
Ein in der SBZ oder im sowjetisch besetzten Sektor 
von Berlin abgeleistetes Fernstudium kann nicht 
angerechnet werden. 
Die Zulassung zum Studium mit Kleiner Matrikel ist 
für Studienbewerber aus der SBZ und dem sowjetisch 
besetzten Sektor von Berlin, die noch keinen An- 
erkennungsvermerk haben, untersagt. 
B. 
Vorstudienkurse 
Für die unter A II a)-e) genannten Personen, die 
überhaupt noch nicht oder nicht länger als 1% Jahre 
an einer Universität oder einer gleichwertigen 
Hochschule in der SBZ oder im sowjetisch besetzten 
Sektor von Berlin studiert haben, werden zur Vor- 
bereitung auf die Sonderprüfung im Rahmen der 
verfügbaren Haushaltsmittel einjährige Vorstudien- 
kurse an Oberschulen Wissenschaftlichen Zweiges 
eingerichtet. 
Für jeden Vorstudienkursus stehen 30 Wochen- 
stunden (Unterricht und Arbeitsgemeinschaften) 
zur Verfügung. 
Die Vorstudienkurse laufen jeweils vom 1. Oktober 
bis zum 30. September des darauffolgenden Jahres. 
Bei Bedarf können auch Vorstudienkurse einge- 
richtet werden, die vom 1. April bis zum 31. März 
des darauffolgenden Jahres laufen. 
Für die Frequenz gelten die Bestimmungen der 
Oberschule Wissenschaftlichen Zweiges. 
Der Unterricht in den Vorstudienkursen soll grund- 
sätzlich von Studienräten erteilt werden, die Er- 
fahrung mit der Reifeprüfung besitzen und mit den 
Problemen der SBZ vertraut sind. 
Bei der Meldung. für die Aufnahme in die Vor- 
studienkurse sind folgende Unterlagen einzureichen: 
a) Einverständniserklärung der Erziehungsberech- 
tigten, sofern der Bewerber das 18. Lebensjahr 
noch nicht vollendet hat, 
Reifezeugnis, das an einer der unter A II a)-e) 
genannten Bildungseinrichtungen, erworben 
wurde, 
gegebenenfalls Ablehnungsbescheid einer Uni- 
versität oder gleichwertigen Hochschule der SBZ 
oder des sowjetisch besetzten Sektors von Berlin, 
kurzgefaßte Darlegung, ob Umstände gegeben 
sind, die den Bewerber daran hindern, seine 
Ausbildung in der SBZ oder im sowjetisch be- 
setzten Sektor von Berlin aufzunehmen oder 
fortzusetzen, 
handgeschriebener kurzer Lebenslauf. 
In folgenden Bildungsbereichen wird Unterricht 
erteilt: 
Deutsch 6 Stunden in der Woche 
Geschichte und Gemein- 
schaftskunde Le Stunden in der Woche 
Erdkunde 
93) 
De 
Übertrag: 12 Stunden - 
Übertrag: 12 Stunden 
eine Fremdsprache 
(die vom Schüler bisher 
neben Russisch betrie- 
bene 2. Fremdsprache) 
Mathematik 
ein musisches Fach 
(Musik oder Bildende 
Kunst) 
Leibesübungen 
Arbeitsgemeinschaften 
6 Stunden in der Woche 
4 Stunden in der Woche 
2 Stunden in der Woche 
2 Stunden in der Woche 
4 Stunden in der Woche 
30 Stunden > 
Über die Wahl des musischen Faches entscheidet die 
Mehrheit der Teilnehmer am Vorstudienkursus. Die 
Teilnahme ist für alle verbindlich. 
Arbeitsgemeinschaften sollen möglichst in folgen- 
den Bereichen durchgeführt werden: 
Philosophie 
Naturwissenschaften (insbesondere Biologie) 
und Russisch. 
Bei einer genügenden Anzahl von Teilnehmern 
können auch Arbeitsgemeinschaften für Latein oder 
Griechisch eingerichtet werden. 
Die Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften -ist 
freiwillig. 
Der Religionsunterricht wird im Rahmen der ge- 
setzlichen Regelung für die Berliner Schule erteilt. 
Die Teilnehmer an einem Vorstudienkursus erhalten 
nach dem ersten Halbjahr ein Zwischenzeugnis. 
2 
U. 
Abschlußverfahren der Vorstudienkurse 
Das Abschlußverfahren wird in den letzten zwei Wochen 
des Vorstudienkurses durchgeführt. Es beginnt mit 
einer Konferenz unter Vorsitz des Schulleiters. An ihr 
hehmen die Lehrer teil, die im Vorstudienkursus unter- 
richtet haben. 
In dieser Konferenz werden die Urteile über die Leistun- 
gen in den einzelnen Fächern festgelegt. Hierbei sind 
die mündlichen und schriftlichen Leistungen während 
des Vorstudienkurses zu berücksichtigen; besonderes 
Gewicht haben die beiden letzten schriftlichen Arbeiten 
in den Fächern Deutsch, Fremdsprache, Mathematik. 
Eine schriftliche Prüfung findet nicht statt. 
Alle Teilnehmer am Vorstudienkursus sind zur münd- 
lichen Prüfung zuzulassen. 
Die mündliche Prüfung findet vor einem Ausschuß 
statt, der aus dem Vertreter des Senators für Volks- 
bildung, dem Schulleiter und den Lehrern des Vor- 
studienkurses besteht. 
Sie erfolgt in Form eines Colloquiums mit dem ein- 
zelnen Teilnehmer. In diesem Colloquium soll fest- 
gestellt werden, ob der Teilnehmer bei der Auseinander- 
setzung mit den Gegenständen des Vorstudienkurses 
die Fähigkeit zum freien und kritischen Umgang mit 
Sachverhalten und Problemen gewonnen hat. Es sind 
Probleme aus mindestens zwei Fachbereichen zu er- 
örtern. Fachbereiche, in denen die Leistungen des 
Prüflings. von der Konferenz gemäß. Ziff. 1 mit 
„mangelhaft“ oder „ungenügend“ beurteilt worden 
sind, sollen besonders eingehend behandelt werden. 
Das Colloquium führen die Fachlehrer unter Leitung 
des Vorsitzenden durch. Es dauert mindestens 20 Minu- 
ten; die Zeitdauer von,1 Stunde soll nicht überschritten 
werden. 
Teilnehmer, deren Leistungen von der Konferenz 
gemäß Ziff. 1 in den Fachbereichen Deutsch, Ge- 
schichte und Gemeinschaftskunde (einschließlich Erd- 
2. 
3. 
+. 
3.
	        
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