H1/1961
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Nr. 57
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IL.
bauklassen für Schüler aus der SBZ und dem
sowjetisch besetzten Sektor von Berlin zur Ver-
fügung.
Das gleiche gilt für Schüler der Abschlußklassen
der unter II b)-e) genannten Bildungseinrichtungen.
Die auf Grund beruflicher und gesellschaftlicher
Bewährung in der SBZ oder im sowjetisch besetzten
Sektor von Berlin erteilten Studienberechtigungen
sowie Zeugnisse von anderen, bisher nicht genann-
ten Institutionen der SBZ oder des sowjetisch be-
setzten Sektors von Berlin können nicht anerkannt
werden.
Studienbewerber mit solchen Zeugnissen können die
Hochschulreife auf dem in Berlin üblichen Wege
(Abendgymnasium, Reifeprüfung für Nichtschüler,
Begabtenprüfung) erwerben.
Ein in der SBZ oder im sowjetisch besetzten Sektor
von Berlin abgeleistetes Fernstudium kann nicht
angerechnet werden.
Die Zulassung zum Studium mit Kleiner Matrikel ist
für Studienbewerber aus der SBZ und dem sowjetisch
besetzten Sektor von Berlin, die noch keinen An-
erkennungsvermerk haben, untersagt.
B.
Vorstudienkurse
Für die unter A II a)-e) genannten Personen, die
überhaupt noch nicht oder nicht länger als 1% Jahre
an einer Universität oder einer gleichwertigen
Hochschule in der SBZ oder im sowjetisch besetzten
Sektor von Berlin studiert haben, werden zur Vor-
bereitung auf die Sonderprüfung im Rahmen der
verfügbaren Haushaltsmittel einjährige Vorstudien-
kurse an Oberschulen Wissenschaftlichen Zweiges
eingerichtet.
Für jeden Vorstudienkursus stehen 30 Wochen-
stunden (Unterricht und Arbeitsgemeinschaften)
zur Verfügung.
Die Vorstudienkurse laufen jeweils vom 1. Oktober
bis zum 30. September des darauffolgenden Jahres.
Bei Bedarf können auch Vorstudienkurse einge-
richtet werden, die vom 1. April bis zum 31. März
des darauffolgenden Jahres laufen.
Für die Frequenz gelten die Bestimmungen der
Oberschule Wissenschaftlichen Zweiges.
Der Unterricht in den Vorstudienkursen soll grund-
sätzlich von Studienräten erteilt werden, die Er-
fahrung mit der Reifeprüfung besitzen und mit den
Problemen der SBZ vertraut sind.
Bei der Meldung. für die Aufnahme in die Vor-
studienkurse sind folgende Unterlagen einzureichen:
a) Einverständniserklärung der Erziehungsberech-
tigten, sofern der Bewerber das 18. Lebensjahr
noch nicht vollendet hat,
Reifezeugnis, das an einer der unter A II a)-e)
genannten Bildungseinrichtungen, erworben
wurde,
gegebenenfalls Ablehnungsbescheid einer Uni-
versität oder gleichwertigen Hochschule der SBZ
oder des sowjetisch besetzten Sektors von Berlin,
kurzgefaßte Darlegung, ob Umstände gegeben
sind, die den Bewerber daran hindern, seine
Ausbildung in der SBZ oder im sowjetisch be-
setzten Sektor von Berlin aufzunehmen oder
fortzusetzen,
handgeschriebener kurzer Lebenslauf.
In folgenden Bildungsbereichen wird Unterricht
erteilt:
Deutsch 6 Stunden in der Woche
Geschichte und Gemein-
schaftskunde Le Stunden in der Woche
Erdkunde
93)
De
Übertrag: 12 Stunden -
Übertrag: 12 Stunden
eine Fremdsprache
(die vom Schüler bisher
neben Russisch betrie-
bene 2. Fremdsprache)
Mathematik
ein musisches Fach
(Musik oder Bildende
Kunst)
Leibesübungen
Arbeitsgemeinschaften
6 Stunden in der Woche
4 Stunden in der Woche
2 Stunden in der Woche
2 Stunden in der Woche
4 Stunden in der Woche
30 Stunden >
Über die Wahl des musischen Faches entscheidet die
Mehrheit der Teilnehmer am Vorstudienkursus. Die
Teilnahme ist für alle verbindlich.
Arbeitsgemeinschaften sollen möglichst in folgen-
den Bereichen durchgeführt werden:
Philosophie
Naturwissenschaften (insbesondere Biologie)
und Russisch.
Bei einer genügenden Anzahl von Teilnehmern
können auch Arbeitsgemeinschaften für Latein oder
Griechisch eingerichtet werden.
Die Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften -ist
freiwillig.
Der Religionsunterricht wird im Rahmen der ge-
setzlichen Regelung für die Berliner Schule erteilt.
Die Teilnehmer an einem Vorstudienkursus erhalten
nach dem ersten Halbjahr ein Zwischenzeugnis.
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U.
Abschlußverfahren der Vorstudienkurse
Das Abschlußverfahren wird in den letzten zwei Wochen
des Vorstudienkurses durchgeführt. Es beginnt mit
einer Konferenz unter Vorsitz des Schulleiters. An ihr
hehmen die Lehrer teil, die im Vorstudienkursus unter-
richtet haben.
In dieser Konferenz werden die Urteile über die Leistun-
gen in den einzelnen Fächern festgelegt. Hierbei sind
die mündlichen und schriftlichen Leistungen während
des Vorstudienkurses zu berücksichtigen; besonderes
Gewicht haben die beiden letzten schriftlichen Arbeiten
in den Fächern Deutsch, Fremdsprache, Mathematik.
Eine schriftliche Prüfung findet nicht statt.
Alle Teilnehmer am Vorstudienkursus sind zur münd-
lichen Prüfung zuzulassen.
Die mündliche Prüfung findet vor einem Ausschuß
statt, der aus dem Vertreter des Senators für Volks-
bildung, dem Schulleiter und den Lehrern des Vor-
studienkurses besteht.
Sie erfolgt in Form eines Colloquiums mit dem ein-
zelnen Teilnehmer. In diesem Colloquium soll fest-
gestellt werden, ob der Teilnehmer bei der Auseinander-
setzung mit den Gegenständen des Vorstudienkurses
die Fähigkeit zum freien und kritischen Umgang mit
Sachverhalten und Problemen gewonnen hat. Es sind
Probleme aus mindestens zwei Fachbereichen zu er-
örtern. Fachbereiche, in denen die Leistungen des
Prüflings. von der Konferenz gemäß. Ziff. 1 mit
„mangelhaft“ oder „ungenügend“ beurteilt worden
sind, sollen besonders eingehend behandelt werden.
Das Colloquium führen die Fachlehrer unter Leitung
des Vorsitzenden durch. Es dauert mindestens 20 Minu-
ten; die Zeitdauer von,1 Stunde soll nicht überschritten
werden.
Teilnehmer, deren Leistungen von der Konferenz
gemäß Ziff. 1 in den Fachbereichen Deutsch, Ge-
schichte und Gemeinschaftskunde (einschließlich Erd-
2.
3.
+.
3.