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Volume Nr. 1, 2. Februar 1989

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1989 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI Nr.1 2. Februar 1989 83 
DIN 1045 Seite 79 
i IL c) nichttragende Wände werden überwiegend nur durch 
ER ihre Eigenlast beansprucht, können aber auch auf ihre 
ä Fläche wirkende Windlasten auf tragende Bauteile, z.B. 
BR ME Wand- oder Deckenscheiben, abtragen. 
vi | Isbü (2) Wände aus Fertigteilen sind in Abschnitt 19, .insbeson- 
; © AL dere in Abschnitt 19.8, geregelt. 
; 25.5.2 Aussteifung tragender Wände 
= 1504 (1) Je nach Anzahl der rechtwinklig zur Wandebene un- 
PER verschieblich gehaltenen Ränder werden zwei-, drei- und 
vierseitig gehaltene Wände unterschieden. Als unverschieb- 
Bild 62. Verbügelung mehrerer Längsstäbe liche Halterung können Deckenscheiben und aussteifende 
Wände und andere ausreichend steife Bauteile angesehen 
(6) Weitere Längsstäbe und solche in größerem Abstand werden. Aussteifende Wände und Bauteile sind mit den 
vom Eckstab sind durch Zwischenbügel zu sichern. Sie dürfen tragenden Wänden gleichzeitig.hochzuführen oder mit den 
im doppelten‘ Abstand der Hauptbügel liegen. tragenden: Wänden kraftschlüssig zu verbinden (siehe 
Abschnitt 19.8.3). Aussteifende Wände müssen mindestens 
25.3 Umschnürte Druckglieder eine Länge von '% der Geschoßhöhe haben, sofern nicht für 
. den zusammenwirkenden Querschnitt der ausgesteiften und 
25.3.1 Allgemeine Grundlagen der aussteifenden Wand ein besonderer‘ Knicknachweis 
(1) Für umschnürte Druckglieder gelten die Bestimmungen geführt wird. 
für bügelbewehrte Druckglieder (siehe Abschnitt 25.2), (2) Haben. vierseitig gehaltene Wände Öffnungen, deren 
sofern in den folgenden Abschnitten nichts anderes gesagt lichte Höhe. größer-als % der Geschoßhöhe oder deren 
ist. Gesamtfläche größer als 0 der Wandfläche ist, so sind die 
(2) Wegen der Bemessung umschnürter Druckglieder Wandteile. zwischen Öffnung und aussteifender Wand als 
siehe Abschnitt 17.3.2. dreiseitig gehalten und die Wandteile zwischen Öffnungen 
als zweiseitig gehalten anzusehen. 
25.3.2 Mindestdicke und Betonfestigkeit . 
Der Durchmesser dx des Kernquerschnitts muß bei. Ortbeton 25.5.3 Mindestwanddicke 
mindestens 20cm, bei werkmäßig hergestellten Druckglie- 25.5.3.1 Allgemeine Anforderungen 
dern mindestens 14cm betragen. Weitere Angaben siehe (1). Sofern nicht mit Rücksicht auf die Standsicherheit, den 
Abschnitt 17.3.2. Wärme-, Schall- oder Brandschutz dickere Wände erforder- 
lich sind, richtet sich die Wanddicke nach Abschnitt 25.5.3.2 
25.3.3 Längsbewehrung und bei vorgefertigten Wänden nach Abschnitt 19.8.2. 
Die Längsbewehrung As muß mindestens 2% von Ax betra- (2) - Die Mindestdicken von Wänden mit Hohlräumen können 
gen und darf auch im Bereich von Übergreifungsstößen 9% in Anlehnung an. die Abschnitte 25.4 bzw. 25.2.1, Tabelle 31, 
von Ax nicht überschreiten. Es sind mindestens 6 Längsstäbe festgelegt werden. 
vorzusehen und gleichmäßig auf den Umfang zu verteilen. 25.5.3.2 Wände mit vollem Rechteckquerschnitt 
25.3.4 Wendelbewehrung (Umschnürung) (1) Für die Mindestwanddicke tragender Wände gilt 
{1) _ Die Ganghöhe sw der Wendel darf höchstens 8 cm oder Tabelle 33. Die Werte der Tabelle 33, Spalten 4 und 6, gelten 
d,/5 sein. Der kleinere Wert ist maßgebend. Der Stabdurch- auch bei nicht durchlaufenden Decken, wenn nachgewiesen 
messer der Wendel muß mindestens 5 mm betragen. Wegen wird, daß die Ausmitte der lotrechten Last kleiner als Vo der 
einer Begrenzung‘ des Querschnitts der Wendel siehe Ab- Wanddicke ist oder wenn Decke und Wand biegesteif mit- 
schnitt 17.3.2. einander verbunden sind; hierbei muß die Decke unver- 
(2) Die Enden der Wendel, auch an Übergreifungsstößen SCHISONEN gehalten SSin: 
sind in Form eines Winkelhakens nach innen abzubiegen On Aussteifende. Wände müssen mindestens 8 ‚cm.dick 
Sdar an die Denachbanls WMduUNG-ANZUSCHWEIBSN: (3); Die Mindestwanddicken der Tabelle 33 gelten auch für 
25.4 Unbewehrte, stabförmige Druckglieder Wandteile mit b < 5d zwischen oder neben Öffnungen oder 
a für Wandteile mit Einzellasten, auch wenn sie wie bügelbe- 
(Stützen) wehrte, stabförmige Druckglieder nach Abschnitt 25.2 aus- 
Für die Bemessung gilt Abschnitt 17.9. Die Mindestmaße gebildet werden. 
richten sich nach den Tabellen 31 bzw. 33; die Wanddicke (4) Bei untergeordneten Wänden, z.B. von vorgefertigten, 
von Hohiquerschnitten darf jedoch die in Tabelle 31, Zeile 2, eingeschossigen Einzelgaragen, sind geringere Wanddicken 
für aufgelöste Querschnitte angegebenen Werte nicht unter- zulässig, soweit besondere Maßnahmen bei der Herstellung, 
schreiten. Wenn bei aufgelösten Querschnitten die freie z.B. liegende Fertigung, dieses rechtfertigen. 
Flanschbreite größer ist als die kleinste Flanschdicke, gilt der 
Flansch als unbewehrte Wand. 25.5.4 Annahmen für die Bemessung und den Nachweis 
der Knicksicherheit 
25.5 Wände 25.5.4.1 Ausmittigkeit des Lastangriffs 
' (1) Bei Innenwänden, die beidseitig durch Decken belastet 
2551 Allgemelne Grup dagen aa . werden, aber mit diesen nicht biegesteif verbunden sind, darf 
(1) Wände im Sinne dieses Abschnitts sind überwiegend die Ausmitte von Deckenlasten. bei der Bemessung in der 
auf Druck beanspruchte, scheibenartige Bauteile, und zwar Regel unberücksichtigt bleiben. 
a) tragende Wände zur Aufnahme lotrechter Lasten, zZ. B. (2), Bei Wänden, die einseitig durch Decken. belastet 
Deckenlasten; auch lotrechte Scheiben zur Abtragung werden, ist am Kopfende der Wand eine dreiecksförmige 
waagerechter Lasten (z.B. Windscheiben) gelten als Spannungsverteilung unter der Auflagerfläche der Decke in 
tragende Wände; ; Rechnung zu stellen, falls nicht durch geeignete Maßnahmen 
b) aussteifende Wände werden zur Knickaussteifung tra- eine zentrische Lasteintragung sichergestellt ist; am Fußende 
gender Wände, dazu können jedoch auch tragende der Wand darf ein Gelenk in der Mitte der Aufstandsflächen 
Wände verwendet werden; angenommen werden.
	        
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