Path:
Volume Nr. 1, 2. Februar 1989

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1989 (Public Domain)

32 Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI _Nr.1 2. Februar 1989 
Seite 28 DIN 1045 
Hochbau und je 7 Arbeitstage, an denen nacheinander Mörtel 9.2.3 .Abmessen des Zugabewassers 
hergestellt wird, ist eine Serie von drei Würfeln mit 100 mm (1) _ Die Menge des Zugabewassers ist auf 3% einzuhalten. 
Kantenlänge aus Mörtel verschiedener Mischerfüllungen Die höchstzulässige Zugabewassermenge richtet sich bei 
nach DIN 1048 Teil 1 zu prüfen (siehe auch Abschnitt 6.7.1). Beton B I nach dem einzuhaltenden Konsistenzmaß (siehe 
Diejenige Forderung, die die größte Anzahl von Würfelserien Abschnitt 6.5.3) und bei Beton B II nach dem festgelegten 
ergibt, ist maßgebend. Wasserzementwert (siehe Abschnitte 6.5.6.3 und 6.5.7). 
Dabei ist die. Oberflächenfeuchte des Betonzuschlags zu 
8 Überwachung (Güteüberwachung) von berücksichtigen. 
Baustellenbeton B II, von Fertigteilen und (2) Wassersaugender Betonzuschlag muß vorher so an- 
von Transportbeton gefeuchtet werden, daß er beim Mischen und danach mög- 
lichst kein Wasser mehr aufnimmt. 
Für Baustellenbeton B II, Beton- und Stahlbetonfertigteile 
und Transportbeton ist eine Überwachung (Güteüber- 9.3 Mischen des Betons 
wachung), bestehend aus Eigen- und: Fremdüberwachung, 9.3.1 Baustellenbeton . 
durchzuführen. Die Durchführung ist in DIN 1084 Teil 1 bis (1). Beim Zusammenseizen des Betons muß dem Mischer 
TEN 3 geregelt: führer die Mischanweisung vorliegen. | 
7 NE (2) Die Stoffe müssen in Betonmischern, die für die jeweilige 
9 Bereiten und Befördern des Betons Betonzusammensetzung geeignet sind, so lange gemischt 
9.1 Angaben über die Betonzusammensetzung werden, bis ein gleichmäßiges Gemisch entstanden ist. Um 
% a S dies zu erreichen, muß der Beton bei Mischern mit beson- 
Zur Herstellung von Beton muß der Mischerführer im Besitz ders guter Mischwirkung wenigstens 30 Sekunden, bei den 
einer schriftlichen Mischanweisung‘ sein, die folgende übrigen Betonmischern wenigstens 1 Minute nach Zugabe 
Angaben über die Zusammensetzung einer Mischerfüllung aller Stoffe gemischt werden 
thält: ; 
EN x (3) Die Mischer müssen von erfahrenem Personal bedient 
a) Betonsortenbezeichnung (Nummer des Betonsorten- werden, die in der Lage sind, die festgelegte Konsistenz 
verzeichnisses); einzuhalten. 
b) Fostigkeitsklasse des Betons; . (4) Mischen von Hand ist nur in Ausnahmefällen für Beton 
c) Art, Festigkeitsklasse und Menge des Zements sowie der Festigkeitsklassen B 5 und B 10 bei geringen Mengen 
Zementgehalt in kg/m? verdichteten Betons; zulässig. 
d) Art und Menge des Betonzuschlags, gegebenenfalls (5) Wegen der. Temperatur des Frischbetons siehe Ab- 
Menge der getrennt zuzugebenden. Korngruppenanteile schnitte 9.4.1 und 11.1 sowie „Richtlinie über Wärmebehand- 
oder Angabe „werkgemischter Betonzuschlag“; lung von Beton und Dampfmischen“. 
e) Konsistenzmaß des Frischbetons; 9.3.2 Transportbeton 
f) gegebenenfalls Art und Menge von Betonzusatzmitteln (1) Beim Zusammensetzen des Betons muß dem Mischer- 
und Betonzusatzstoffen; führer der Lieferschein vorliegen. 
für Beton B II sowie für Beton für Außenbauteile außerdem: (2) Für werkgemischten Transportbeton gilt Abschnitt 9.3.1. 
g) Wasserzementwert (w/z-Wert); (3) Bei fahrzeuggemischtem Transportbeton richten sich 
h) Wassergehalt zw (Zugabewasser und Oberflächenfeuchte der .höchstzulässige Füllungsgrad des Mischers und.die 
des Betonzuschlags und gegebenenfalls Betonzusatz- Mindestdauer des Mischens nach der Bauart des Mischfahr- 
mittelmenge, vergleiche Abschnitt 6.5.2). zeugs und der Konsistenz des Betons (siehe Abschnitt 5.4.6). 
Der Beton soll dabei mit Mischgeschwindigkeit durch minde- 
9.2 Abmessen der Betonbestandteile stens 50 Umdrehungen ‚gemischt werden; er ist unmittelbar 
9.2.1 Abmessen des Zements VE AD USGIER des Mischfahrzeugs nochmals durchzu- 
Der Zement ist nach Gewicht, das auf 3% einzuhalten ist, (4) Nach Abschluß des Mischvorgarigs darf die Zusammen- 
zuzugebelt. setzung des Frischbetons nicht mehr verändert werden. 
9.2.2 Abmessen des Betonzuschlags Davon ausgenommen ist die Zugabe eines Fließmittels ent- 
(1) Der Betonzuschlag oder die einzelnen Korngruppen spfechend dr „Richtlinie für Beton mit Fließmittel und für 
sind unabhängig von der Art des Abmessens nach Gewicht, Fließbeton: Herstellung, Verarbeitung und Prüfung“. 
das auf 3% einzuhalten ist, zuzugeben. 9.4 Befördern von Beton zur Baustelle 
(2) Inder Regel sind sie nach Gewicht abzumessen. Dies gilt 0.4.1. Allgemeines 
auch für Betonzuschlag mit wesentlich unterschiedlicher nn gem® ne 7 
Kornrohdichte, dessen Mengenanteile dann aus den Stoff- Während des Beförderns ist der Frischbeton vor schädlichen 
raumanteilen (siehe Abschnitt 6.2.2) zu errechnen sind. Veh re NE Na NUeHen ON bei kühler 
5 x as s itterung und bei Frost einzuhaltenden Frischbetontempe- 
(3) Für Beton B II (siehe Abschnitt 6.5.6) ist das Abmessen P ” A 7 
des Beionzuschlags oder der einzelnen Korngruppen nach (ee SONS mars SS der Entadung + 50°C neh 
Raumteilen nur-dann gestattet, wenn SelbsNätige Abmeß- überschreiten, sofern nicht durch geeignete Maßnahmen 
vorrichtungen verwendet werden, an deren Einstellung not- n N n nr 
wendige Änderungen leicht und zutreffend vorzunehmen nd ehe 5 En A A hc 
sind und mit denen Korngruppen und Gesamtzuschlag- A nn a ROE_ A 
menge mit der geforderten Genauigkeit abgemessen werden DET GURGIEUTS On rem ET ENSChEn ee 
können. Die Abmeßvorrichtungen müssen die Nachprüfung Anwendung des  Beronmischens mit  Damolzu hun dar 
der Menge der abgemessenen Korngruppen auf einfache die Fiischbetontemperatur +50 °C N DDerschreiten 9 
Weise zuverlässig gestatten: 
(4) Wird nach Raumteilen abgemessen, so sind die Mengen 9.4.2 Baustellenbeton 
der abgemessenen Korngruppen häufig nachzuprüfen. Dies (1) Wird Baustellenbeton der Konsistenzen KP, KR oder KF 
gilt auch. dann, wenn selbsttätige Abmeßvorrichtungen vor- von einer benachbarten Baustelle (siehe Abschnitt 2.1.2 f)) 
handen sind. verwendet und nicht in Fahrzeugen mit Rührwerk oder in
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.