Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI Nr.3 14. Juni 1989 3
Alle Schweißnähte sind auf Maßhaltigkeit und einwandfreien
Übergang vom Grundwerkstoff zu überprüfen.
Soweit Nahtgütenachweise geführt werden müssen, hat dies
anhand von Durchstrahlungsprüfungen zu erfolgen. Verein-
zelte Poren sind unschädlich ; über den Grad von Porenzeilen
und -nestern ist im Einzelfall zu entscheiden.
3.2.5 Ausbessern und Fehlstellen
Löcher, Kerben, Risse, Bindefehler und unzulässige Nahtpo-
rosität müssen abgearbeitet und ggf. nachgeschweißt werden.
Auch bei der aushärtbaren Legierung AlZn4,5Mg1 dürfen
Ausbesserungsschweißungen mehrmals an der gleichen
Stelle durchgeführt werden. Das Werkstück darf jedoch nicht
längere Zeit (abhängig von der Werkstückdicke, höchstens 2
Minuten) im Temperaturbereich zwischen 200°C und 300 °C
verbleiben. Bei längerem Verweilen in diesem Temperaturbe-
reich wird die Fähigkeit des Werkstoffes zur Selbstaushärtung
vermindert.
Berichtigung
In Nummer 1 der Anlage zum Rundschreiben über den Fund-
stellennachweis bauaufsichtlich eingeführter technischer Baube-
stimmungen vom 30. Januar 1989 (DBI. VI S. 119) sind in dem
Verzeichnis der eingeführten DIN-Vorschriften bei der DIN-
Nummer 1053 in der Zeile, die mit „Bl. 1“ beginnt, die drei letz-
ten Angaben - dem Kopf entsprechend - zu ergänzen:
ABl. DBL VI
Jahr Seite Seite
1989 346 7
Schriftleitung: Senatsverwältung für Inneres - I B 61 -, Fehrbelliner Platz 2, 1000 Berlin 31, Telefon: 8 67 - 68 72 /73 43, intern 95 - 68 72/73 43
Reservelager: Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen, Württembergische Straße 6-10, 1000 Berlin 31, Telefon: 8 67 - 59 10, intern 95 - 59 10
Druck: Verwaltungsdruckerei Berlin, Kohlfurter Straße 41-43, 1000 Berlin 36
16°
4 116