Dienstblatt des Senats von Berlin rn + fa N | | N
Teil VI — Bau- und Wohnungswesen; _ Id
Stadtentwicklung und
Umweltschutz
Nr. 6 Berlin, den 9. August 1988
INHALT
Seite
Rundschreiben zur Ermittlung von pauschalen Nutzungsentgelten für Diensteinzelwohnräume ......... 65
Berichtigung der Allgemeinen Anweisung über die Anlegung, Verpachtung und Verwaltung von Dauerkleingärten
und Kleingärten auf landeseigenen Grundstücken ............ .. nr 66
Der Senator für Bau- und Wohnungswesen Nutzung von Diensteinzelwohnräumen sollen pauschale Ent-
m Sn Da gelte ermittelt werden. Erforderliche Vereinbarungen, zum Bei-
n nn spiel über die Benutzung eigener Beleuchtungskörper und elek-
An die Mitglieder des Senats trischer Geräte, die Veränderung von elektrischen Anschlüssen
die Bezirksämter ) und sonstige Einbauten, bleiben hiervon unberührt.
die Sonderbehörden
die nichtrechtsfähigen Anstalten 2 - Grundbetrag
die Eigenbetrieb z
® EC SIE (1) Der Mietwert des leeren Raumes, dessen normale Möblie-
nachrichtlich . rung die Ausstattung mit Gardinen, Decken, Kissen, Bett-
an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses wäsche und Handtüchern und deren Waschen bzw. Reinigen,
den Präsidenten des Rechnungshofs die Entnahme von Wasser und Strom in üblichem Umfang
den Berliner Datenschutzbeauftragten sowie die Säuberung des Wohnraums wird mit folgendem
die Eigengesellschaften Grundbetrag abgegolten:
die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, NE ) .
an denen Berlin überwiegend beteiligt ist für einen von einem Bediensteten genutzten Diensteinzel-
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen wohnraum mit einer Grundfläche
des öffentlichen Rechts DM/Monat
— bis zu 15 m? 131,00
— von mehr als 15 m? bis zu 18 m? 169,00
Rundschreiben — von mehr als 18 m? 195,00
ur Ermittlung von pauschalen Nutzungsentgelten (2) Im Grundbetrag sind die bei Diensteinzelwohnräumen
für Diensteinzelwohnräume wegen ihrer Lage in Dienstgebäuden unvermeidlichen Störun-
Vom 30. Mai 1988 N NE Lärm- oder Geruchsbelästigungen) mindernd berück-
Bau Wohn If AS (3) Die normale Möblierung eines Diensteinzelwohnraums
Tel.: 8 67-70 19 oder 8 67 - 1, intern 95 - 70.19 besteht in der Regel aus Bettcouch, kombiniertem Schrank,
5 e Tisch, Schreibtisch, gepolstertem Schreibtischstuhl. Schreib-
Nach $ 8 Abs. 1 der Dienstwohnungsvorschriften (DWV) vom tischlamve und Deckenlampe
17. September 1973 (DBI. 1/1973 Nr. 54), zuletzt geändert durch
Verwaltungsvorschriften vom 9. April 1985 (DBl. I S. 102), ist 3 - Besonderheiten
für jede Dienstwohnung der Mietwert (Nutzungsentgelt) zu er- : 7 ; .
mitteln, der die Grundlage für die Festsetzung der Dienstwoh- CD) En m nach den Dienstwohnungsvorschriften ge-
nungsvergütung bildet. Diensteinzelwohnräume fallen gemäß SONGSERZU SERSDEN:
82 Abs. 1 DWV unter den Oberbegriff der Dienstwohnung. Um (2) Abweichungen von den in Nummer 2 Abs. 1 aufgezählten
im Einzelfall das umständliche Verfahren zur Ermittlung von Leistungen sind durch Zuschläge und Abschläge wie folgt zu
Nutzungsentgelten zu vermeiden, andererseits eine möglichst berücksichtigen:
gleichmäßige Behandlung aller Inhaber derartiger Räume zu a) Zuschläge für DM/Monat
gewährleisten, wird im Einvernehmen mit dem Senator für ; =
Inneres folgendes mitgeteilt: — ab 1; Januar 1950 bezugsfertige Dienst-
; einzelwohnräume in Neubauten 31,00
1 - Anwendungsbereich - besser als normal möblierte Dienst-
Diensteinzelwohnräume sind einzelne Wohnräume, die Be- einzelwohnräume 9,00
diensteten als Inhaber bestimmter Dienstposten unter aus- - Entnahme von Warmwasser 4,00
drücklicher Bezeichnung als Dienstwohnung ohne Abschluß Gas- oder Stromverbrauch für Kochzwecke,
eines Mietvertrages aus dienstlichen Gründen nach Maßgabe wenn regelmäßig täglich mindestens eine
der Dienstwohnungsvorschriften zugewiesen werden. Für die Hauptmahlzeit bereitet wird 11 00%)
Aal