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Volume Nr. 6, 9. August 1988

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1988 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin rn + fa N | | N 
Teil VI — Bau- und Wohnungswesen; _ Id 
Stadtentwicklung und 
Umweltschutz 
Nr. 6 Berlin, den 9. August 1988 
INHALT 
Seite 
Rundschreiben zur Ermittlung von pauschalen Nutzungsentgelten für Diensteinzelwohnräume ......... 65 
Berichtigung der Allgemeinen Anweisung über die Anlegung, Verpachtung und Verwaltung von Dauerkleingärten 
und Kleingärten auf landeseigenen Grundstücken ............ .. nr 66 
Der Senator für Bau- und Wohnungswesen Nutzung von Diensteinzelwohnräumen sollen pauschale Ent- 
m Sn Da gelte ermittelt werden. Erforderliche Vereinbarungen, zum Bei- 
n nn spiel über die Benutzung eigener Beleuchtungskörper und elek- 
An die Mitglieder des Senats trischer Geräte, die Veränderung von elektrischen Anschlüssen 
die Bezirksämter ) und sonstige Einbauten, bleiben hiervon unberührt. 
die Sonderbehörden 
die nichtrechtsfähigen Anstalten 2 - Grundbetrag 
die Eigenbetrieb z 
® EC SIE (1) Der Mietwert des leeren Raumes, dessen normale Möblie- 
nachrichtlich . rung die Ausstattung mit Gardinen, Decken, Kissen, Bett- 
an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses wäsche und Handtüchern und deren Waschen bzw. Reinigen, 
den Präsidenten des Rechnungshofs die Entnahme von Wasser und Strom in üblichem Umfang 
den Berliner Datenschutzbeauftragten sowie die Säuberung des Wohnraums wird mit folgendem 
die Eigengesellschaften Grundbetrag abgegolten: 
die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, NE ) . 
an denen Berlin überwiegend beteiligt ist für einen von einem Bediensteten genutzten Diensteinzel- 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen wohnraum mit einer Grundfläche 
des öffentlichen Rechts DM/Monat 
— bis zu 15 m? 131,00 
— von mehr als 15 m? bis zu 18 m? 169,00 
Rundschreiben — von mehr als 18 m? 195,00 
ur Ermittlung von pauschalen Nutzungsentgelten (2) Im Grundbetrag sind die bei Diensteinzelwohnräumen 
für Diensteinzelwohnräume wegen ihrer Lage in Dienstgebäuden unvermeidlichen Störun- 
Vom 30. Mai 1988 N NE Lärm- oder Geruchsbelästigungen) mindernd berück- 
Bau Wohn If AS (3) Die normale Möblierung eines Diensteinzelwohnraums 
Tel.: 8 67-70 19 oder 8 67 - 1, intern 95 - 70.19 besteht in der Regel aus Bettcouch, kombiniertem Schrank, 
5 e Tisch, Schreibtisch, gepolstertem Schreibtischstuhl. Schreib- 
Nach $ 8 Abs. 1 der Dienstwohnungsvorschriften (DWV) vom tischlamve und Deckenlampe 
17. September 1973 (DBI. 1/1973 Nr. 54), zuletzt geändert durch 
Verwaltungsvorschriften vom 9. April 1985 (DBl. I S. 102), ist 3 - Besonderheiten 
für jede Dienstwohnung der Mietwert (Nutzungsentgelt) zu er- : 7 ; . 
mitteln, der die Grundlage für die Festsetzung der Dienstwoh- CD) En m nach den Dienstwohnungsvorschriften ge- 
nungsvergütung bildet. Diensteinzelwohnräume fallen gemäß SONGSERZU SERSDEN: 
82 Abs. 1 DWV unter den Oberbegriff der Dienstwohnung. Um (2) Abweichungen von den in Nummer 2 Abs. 1 aufgezählten 
im Einzelfall das umständliche Verfahren zur Ermittlung von Leistungen sind durch Zuschläge und Abschläge wie folgt zu 
Nutzungsentgelten zu vermeiden, andererseits eine möglichst berücksichtigen: 
gleichmäßige Behandlung aller Inhaber derartiger Räume zu a) Zuschläge für DM/Monat 
gewährleisten, wird im Einvernehmen mit dem Senator für ; = 
Inneres folgendes mitgeteilt: — ab 1; Januar 1950 bezugsfertige Dienst- 
; einzelwohnräume in Neubauten 31,00 
1 - Anwendungsbereich - besser als normal möblierte Dienst- 
Diensteinzelwohnräume sind einzelne Wohnräume, die Be- einzelwohnräume 9,00 
diensteten als Inhaber bestimmter Dienstposten unter aus- - Entnahme von Warmwasser 4,00 
drücklicher Bezeichnung als Dienstwohnung ohne Abschluß Gas- oder Stromverbrauch für Kochzwecke, 
eines Mietvertrages aus dienstlichen Gründen nach Maßgabe wenn regelmäßig täglich mindestens eine 
der Dienstwohnungsvorschriften zugewiesen werden. Für die Hauptmahlzeit bereitet wird 11 00%) 
Aal
	        
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