5 Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI_Nr.1 15. Februar 1988
3. Die unter Nummer 2 Buchstabe a und b genannten Auf- schaft ist von einer ständigen Arbeitsgruppe der Bezirke
gaben sind im Rahmen der Kapazitäten der Bezirksgärtne- und des Senators für Stadtentwicklung und Umweltschutz
reien und Bezirksbaumschulen nach den Leistungsarten zu begleiten.
ans X ES a EU ht 2und % Der gewerbsmäßige Handel mit Pflanzen und Materialien
ET COTL-AESIECIEEIEN „EFOTLALSIOIES AUTENZUIUNTEN. aus Bezirksgärtnereien und Bezirksbaumschulen ist nicht
Die gärtnerische Pflanzenzüchtung gehört nicht zu den gestattet. Die nach Flächenräumungen und Kulturwech-
Aufgaben der Bezirksgärtnereien und Bezirksbaum- seln nicht mehr zu verwendenden Pflanzenrestbestände -
schulen. nur Schnittware und kleine Topfpflanzen - dürfen an Be-
= Die Bezirksgärtnereien und Bezirksbaumschulen sind als dienstete gegen Entgelt abgegeben werden.
öffentliche Dienstleistungsbetriebe fachkundig, umweltbe- 9. Im Rahmen der Abfallwirtschaft bei den Gartenbauämtern
wußt, wirtschaftlich und sparsam zu führen. sind die Bezirksgärtnereien und Bezirksbaumschulen ver-
» Die Anzucht und das Bereithalten des Pflanzenmaterials pflichtet, eine geordnete Kompostwirtschaft zu betreiben.
sind insbesondere unter Berücksichtigung der unterschied- 10. Bei den Arbeiten in den Bezirksgärtnereien und Bezirks-
lichen, objektspezifischen Gestaltungskriterien und Funk- baumschulen sind aus Gründen des Naturschutzes und der
tionen der zu versorgenden Grünanlagen zu planen und Landschaftspflege die Verwendung von Torf und Torf-
sicherzustellen. produkten sowie die Anwendung von Pflanzenschutzmit-
Die Bedarfsdeckung ist unter Berücksichtigung der be- an rn EDEL unbedingt erforder-
trieblichen Verhältnisse der einzelnen Bezirksgärtnereien )
und Bezirksbaumschulen im Rahmen einer bezirksüber-
greifenden Verbundwirtschaft sicherzustellen. Die Anbau-
pläne sind jährlich aufzustellen und hinsichtlich Pflanzen- II. Inkrafttreten
arten, Pflanzenmengen und Bedarfszeitpunkten abzu- 11. Diese Allgemeine Anweisung tritt am 1. Januar 1988 in
stimmen. Der organisatorische Ablauf der Verbundwirt- Kraft. Sie tritt am 31. Dezember 1997 außer Kraft.
Anlage la
Aufgabenkatalog der Bezirksgärtnereien
- Übersicht der Aufgaben nach Leistungsarten (I-V) für die Verwendungsbereiche (1-10) in ihrer Prioritätsfolge
(siehe auch Feingliederung Anlage 1b) -
Erläuterung:
Anzucht und Bereithaltung von
B = Beetpflanzen zur Frühjahrs-, Sommer- und Herbstbepflanzung
T = Topfpflanzen als Blüten- und Blattpflanzen
K = Kübelpflanzen
S = Schnittpflanzen als Blumen, Zweige und Dekorationsgrün
| 1x Y
Leistungsarten ' u u _
Beet- | Schalen-/ .
Kübel- Dekoration Floristik Balkon-
Verwendungsbereiche Bepflanzung bepflanzung
1. Historisch bedeutsame Gartenanlagen B+T | B+T
2. Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen BAT | B+T
3. Stadtplätze, Straßen B+T B+T
4. Friedhöfe, Krematorien RAT B+T | T+K+S | T+S
5. Rathäuser AT | T+K+S | T+S ı B+T
6. Protokollarische Aufträge * WU LT+K+4S | I+5S (% BT
7. Veranstaltungen, Feiern P T+K+S | T+S B+T
8. Senatsverwaltungen "m ”+EK+S: | T+53 B+T
9. Sonstige öffentliche Einrichtungen "0m 0 7+K+S
— . +> SE ————_—_—= F— A ei tea een EEE
10. Ehrungen I +S
* Diese Prioritätseinstufung gilt nicht für die Bezirksgärtnerei Tiergarten; ihre besondere Aufgabe liegt in der Erledigung protokollarischer Aufträge der Senatskanzlei -
demzufolge hier Priorität Nr. 1.