Path:
Volume Nr. 1, 15. Februar 1988

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1988 (Public Domain)

5 Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI_Nr.1 15. Februar 1988 
3. Die unter Nummer 2 Buchstabe a und b genannten Auf- schaft ist von einer ständigen Arbeitsgruppe der Bezirke 
gaben sind im Rahmen der Kapazitäten der Bezirksgärtne- und des Senators für Stadtentwicklung und Umweltschutz 
reien und Bezirksbaumschulen nach den Leistungsarten zu begleiten. 
ans X ES a EU ht 2und % Der gewerbsmäßige Handel mit Pflanzen und Materialien 
ET COTL-AESIECIEEIEN „EFOTLALSIOIES AUTENZUIUNTEN. aus Bezirksgärtnereien und Bezirksbaumschulen ist nicht 
Die gärtnerische Pflanzenzüchtung gehört nicht zu den gestattet. Die nach Flächenräumungen und Kulturwech- 
Aufgaben der Bezirksgärtnereien und Bezirksbaum- seln nicht mehr zu verwendenden Pflanzenrestbestände - 
schulen. nur Schnittware und kleine Topfpflanzen - dürfen an Be- 
= Die Bezirksgärtnereien und Bezirksbaumschulen sind als dienstete gegen Entgelt abgegeben werden. 
öffentliche Dienstleistungsbetriebe fachkundig, umweltbe- 9. Im Rahmen der Abfallwirtschaft bei den Gartenbauämtern 
wußt, wirtschaftlich und sparsam zu führen. sind die Bezirksgärtnereien und Bezirksbaumschulen ver- 
» Die Anzucht und das Bereithalten des Pflanzenmaterials pflichtet, eine geordnete Kompostwirtschaft zu betreiben. 
sind insbesondere unter Berücksichtigung der unterschied- 10. Bei den Arbeiten in den Bezirksgärtnereien und Bezirks- 
lichen, objektspezifischen Gestaltungskriterien und Funk- baumschulen sind aus Gründen des Naturschutzes und der 
tionen der zu versorgenden Grünanlagen zu planen und Landschaftspflege die Verwendung von Torf und Torf- 
sicherzustellen. produkten sowie die Anwendung von Pflanzenschutzmit- 
Die Bedarfsdeckung ist unter Berücksichtigung der be- an rn EDEL unbedingt erforder- 
trieblichen Verhältnisse der einzelnen Bezirksgärtnereien ) 
und Bezirksbaumschulen im Rahmen einer bezirksüber- 
greifenden Verbundwirtschaft sicherzustellen. Die Anbau- 
pläne sind jährlich aufzustellen und hinsichtlich Pflanzen- II. Inkrafttreten 
arten, Pflanzenmengen und Bedarfszeitpunkten abzu- 11. Diese Allgemeine Anweisung tritt am 1. Januar 1988 in 
stimmen. Der organisatorische Ablauf der Verbundwirt- Kraft. Sie tritt am 31. Dezember 1997 außer Kraft. 
Anlage la 
Aufgabenkatalog der Bezirksgärtnereien 
- Übersicht der Aufgaben nach Leistungsarten (I-V) für die Verwendungsbereiche (1-10) in ihrer Prioritätsfolge 
(siehe auch Feingliederung Anlage 1b) - 
Erläuterung: 
Anzucht und Bereithaltung von 
B = Beetpflanzen zur Frühjahrs-, Sommer- und Herbstbepflanzung 
T = Topfpflanzen als Blüten- und Blattpflanzen 
K = Kübelpflanzen 
S = Schnittpflanzen als Blumen, Zweige und Dekorationsgrün 
| 1x Y 
Leistungsarten ' u u _ 
Beet- | Schalen-/ . 
Kübel- Dekoration Floristik Balkon- 
Verwendungsbereiche Bepflanzung bepflanzung 
1. Historisch bedeutsame Gartenanlagen B+T | B+T 
2. Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen BAT | B+T 
3. Stadtplätze, Straßen B+T B+T 
4. Friedhöfe, Krematorien RAT B+T | T+K+S | T+S 
5. Rathäuser AT | T+K+S |  T+S ı B+T 
6. Protokollarische Aufträge * WU LT+K+4S | I+5S (% BT 
7. Veranstaltungen, Feiern P T+K+S | T+S B+T 
8. Senatsverwaltungen "m ”+EK+S: | T+53 B+T 
9. Sonstige öffentliche Einrichtungen "0m 0 7+K+S 
— . +> SE ————_—_—= F— A ei tea een EEE 
10. Ehrungen I +S 
* Diese Prioritätseinstufung gilt nicht für die Bezirksgärtnerei Tiergarten; ihre besondere Aufgabe liegt in der Erledigung protokollarischer Aufträge der Senatskanzlei - 
demzufolge hier Priorität Nr. 1.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.