104 Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI _Nr.8 28. Dezember 1988
Anlage
Aufzubewahrende Unterlagen und Aufbewahrungsfristen
Lfd.
Nr. Bezeichnung der aufzubewahrenden Unterlage Die Aufbewahrungsfrist beginnt:
4) /6.Jahre I. Bei den Wohnungsämtern
1 ‚ Antragsakten mit. Ablauf des Haushaltsjahres,
in dem der Bewilligungszeitraum
endet.
COM-Fiches
Sonstige Unterlagen, die in unmittelbarem Zu- ı mit Ablauf des Haushaltsjahres,
sammenhang mit Annahme- und Auszahlungs- | für das diese Unterlagen bestimmi
anordnungen stehen (insbesondere.die monat- sind.
lichen Zahlungslisten) '
b) 2 Jahre
Fehlerprotokolle mit Ablauf des Haushaltsjahres,
für das diese Unterlagen bestimmt
c) 3 Monate Sind;
Sonstige Protokolle und Listen, die lediglich mit Ablauf des Monats, für den
Such- oder sonstigen Hilfszwecken dienen diese Unterlagen bestimmt sind.
II. Beim Landesamt für Elektronische Datenverarbeitung
a) 6 Jahre
Ausführungsdokumentation vorheriger Pro- ” mit Ablauf des Jahres, in dem die
grammversionen für die Zahlbarmachung ” Version ungültig wird.
b) 2 Jahre
Namen und Unterschriftsproben der für die mit Ablauf des Haushaltsjahres,
Prüfung der Zahlungslisten zuständigen Dienst- in dem die Prüfungsberechtigung
kräfte des Senators für Bau- und -Wohnungs- entfallen ist.
wesen
Sonstige Unterlagen, die. im Original beim Lan-
desamt für Elektronische Datenverarbeitung
aufzubewahren sind und für die keine anderen mit-Ablauf des Haushaltsjahres,
Aufbewahrungsfristen vorgesehen sind für das diese Unterlagen bestimmt
Durchschriften von Listen über die Summen Sind.
des durch Datenträgeraustausch zu überwei-
senden Mietausgleichs
c) 3 Monate
10 Sonstige Durchschriften von Protokollen und .mit Ablauf des Monats, für den
Listen, die lediglich Hilfszwecken bei der Ab- diese Unterlagen bestimmt sind.
stimmung dienen
III. Beim Senator für Bau- und Wohnungswesen
a) 6 Jahre
il Ausführungsdokumentation vorheriger Pro- mit Ablauf‘ des Haushaltsjahres,
grammversionen in dem die Programmversion un-
gültig wird.
12 Arbeitsprotokolle mit Ablauf des Haushaltsjahres,
für das die Unterlagen bestimmt
b) 2 Jahre Sind,
13 _Kontrollisten mit Ablauf des Haushaltsjahres,
für das die Listen bestimmt sind.
14° Fehlerprotokolle
15 Magnetbandbegleitzettel mit Ablauf des Haushaltsjahres,
16 Sonstige Unterlagen, die im Original beim für das die Unterlagen bestimmt
Senator für Bau- und Wohnungswesen aufzu- Sind.
bewahren sind und für die keine anderen Auf-
bewahrungsfristen vorgesehen sind
c) 3 Monate
x/ Sonstige Protokolle und Listen, die lediglich mit Ablauf des Monats, für den
Such-.oder sonstigen Hilfszwecken dienen diese Unterlagen bestimmt sind.