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Volume Nr. 8, 28. Dezember 1988

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1988 (Public Domain)

104 Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI _Nr.8 28. Dezember 1988 
Anlage 
Aufzubewahrende Unterlagen und Aufbewahrungsfristen 
Lfd. 
Nr. Bezeichnung der aufzubewahrenden Unterlage Die Aufbewahrungsfrist beginnt: 
4) /6.Jahre I. Bei den Wohnungsämtern 
1 ‚ Antragsakten mit. Ablauf des Haushaltsjahres, 
in dem der Bewilligungszeitraum 
endet. 
COM-Fiches 
Sonstige Unterlagen, die in unmittelbarem Zu- ı mit Ablauf des Haushaltsjahres, 
sammenhang mit Annahme- und Auszahlungs- | für das diese Unterlagen bestimmi 
anordnungen stehen (insbesondere.die monat- sind. 
lichen Zahlungslisten) ' 
b) 2 Jahre 
Fehlerprotokolle mit Ablauf des Haushaltsjahres, 
für das diese Unterlagen bestimmt 
c) 3 Monate Sind; 
Sonstige Protokolle und Listen, die lediglich mit Ablauf des Monats, für den 
Such- oder sonstigen Hilfszwecken dienen diese Unterlagen bestimmt sind. 
II. Beim Landesamt für Elektronische Datenverarbeitung 
a) 6 Jahre 
Ausführungsdokumentation vorheriger Pro- ” mit Ablauf des Jahres, in dem die 
grammversionen für die Zahlbarmachung ” Version ungültig wird. 
b) 2 Jahre 
Namen und Unterschriftsproben der für die mit Ablauf des Haushaltsjahres, 
Prüfung der Zahlungslisten zuständigen Dienst- in dem die Prüfungsberechtigung 
kräfte des Senators für Bau- und -Wohnungs- entfallen ist. 
wesen 
Sonstige Unterlagen, die. im Original beim Lan- 
desamt für Elektronische Datenverarbeitung 
aufzubewahren sind und für die keine anderen mit-Ablauf des Haushaltsjahres, 
Aufbewahrungsfristen vorgesehen sind für das diese Unterlagen bestimmt 
Durchschriften von Listen über die Summen Sind. 
des durch Datenträgeraustausch zu überwei- 
senden Mietausgleichs 
c) 3 Monate 
10 Sonstige Durchschriften von Protokollen und .mit Ablauf des Monats, für den 
Listen, die lediglich Hilfszwecken bei der Ab- diese Unterlagen bestimmt sind. 
stimmung dienen 
III. Beim Senator für Bau- und Wohnungswesen 
a) 6 Jahre 
il Ausführungsdokumentation vorheriger Pro- mit Ablauf‘ des Haushaltsjahres, 
grammversionen in dem die Programmversion un- 
gültig wird. 
12  Arbeitsprotokolle mit Ablauf des Haushaltsjahres, 
für das die Unterlagen bestimmt 
b) 2 Jahre Sind, 
13 _Kontrollisten mit Ablauf des Haushaltsjahres, 
für das die Listen bestimmt sind. 
14° Fehlerprotokolle 
15 Magnetbandbegleitzettel mit Ablauf des Haushaltsjahres, 
16 Sonstige Unterlagen, die im Original beim für das die Unterlagen bestimmt 
Senator für Bau- und Wohnungswesen aufzu- Sind. 
bewahren sind und für die keine anderen Auf- 
bewahrungsfristen vorgesehen sind 
c) 3 Monate 
x/ Sonstige Protokolle und Listen, die lediglich mit Ablauf des Monats, für den 
Such-.oder sonstigen Hilfszwecken dienen diese Unterlagen bestimmt sind.
	        
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