37 Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI Nr.6 26. August 1987
— Veranstaltungen auf dem Gelände der alliierten cc) zur Durchführung von Motorsportveranstaltungen
Schutzmächte (siehe Ausführungen zu Nummer 20) von bezirklicher
. deutung, die dem Berliner Breitensport dienen und
dd) zur Durchführung von öffentlichen Vergnügungsveran- N ER a ar das. Gebiet eines ihzeinen Bezirkes er-
staltungen (siehe Ausführungen zu Nummer 21) von strecken (wie z.B. Geschicklichkeits- und Slalomtur-
überbezirklicher Bedeutung, insbesondere solche Ver- niere, Mofa-Turniere, Geländefahrten mit Motorrädern.
anstaltungen, die stattfinden Dernı ) i it
? _ y-Rennen, Veranstaltungen mit Modellautos mit
— aus besonderen traditionellen Gründen (wie z.B. Verbrennungsmotoren),
Deutsch-Amerikanisches Volksfest, Deutsch-Franzö- dd) zur Durchführung von öffentlichen Vergnügungsveran-
sisches Volksfest, Oktoberfest, Berliner Frühlingsfest, staltungen (siehe Ausführungen zu Nummer 21). von
Steglitzer Festwochen, Kreuzberger Festliche Tage, bezirklicher Bedeutung, insbesondere solche Veranstal-
Neuköllner Maientage; Pfingstkonzerte; Weihnachts- tungen, die stattfinden
markt in der Berliner City, Umweltmärkte), — aus besonderen traditionellen Gründen (wie z.B.
aus besonderen kulturellen Gründen (wie z. B. Rock- Haus- und Straßenfeste, Bürgerfeste, Kinderfeste,
musik-Veranstaltungen und andere Großveranstal- Sommerfeste in Kleingartenkolonien, Veranstaltun-
tungen in der Waldbühne, vor dem Reichstagsge- gen von Verbänden, Vereinen und Kirchen, Weih-
ke im Pr Ha N EEE u nachtsmärkte mit Ausnahme des Weihnachtsmarktes
auf dem £/ -Gelände und auf dem Gelände der in der Berliner City),
eg a a aus besonderen kulturellen Gründen (wie z. B. Kon-
ST -Jahr-reier Berlins; Zirkusgastspiele; Ver- zerte und Rockmusik-Veranstaltungen im Freien
ES Im EC NGTOT ZEN Veranstaltung außerhalb fester Veranstaltungsplätze, die von den
„Sangmeile‘ am Kurfürstendamm), . ) Bezirken durchgeführt werden),
aus besonderen touristischen Gründen (wie z. B. die aus besonderen touristischen Gründen (wie z. B. Ver-
Veranstaltungsreihe. „Ein. Berliner Sommernachts- anstaltungen der Bezirke mit Partnerstädten)
traum“ oder das Drehorgelspieler-Festival), r nr > .
aus besonderen sportlichen Gründen (wie z. B. Sport- aus besonderen sportlichen Gründen (wie z. B. Sport-
Ca veranstaltungen außerhalb von Sportanlagen, die nur
veranstaltungen außerhalb von Sportanlagen, durch in einem el : ;
: . % 7 einzelnen Bezirk stattfinden: z.B. Rad-
die mehrere Bezirke berührt werden: z. B. Radrennen, rennen) oder
Volks-, Cross- und Marathonläufe) oder . , © :
s Gründen der‘ J dförd (wi BR. Groß aus besonderen wirtschaftlichen Gründen (wie z. B.
A Sr „ugendfOrderung (wie z. 5. GrToß- Werbeveranstaltungen anläßlich von Geschäfts- und
veranstaltungen und Feste von öffentlichen und freien Firmeneröffnungen und -jubiläen) oder
Trägern im Rahmen der Jugendhilfe), aus Gründen der Jugendförderung (wie z.B. Ver.
h) für die Erteilung einer Genehmigung, Erlaubnis oder Zulas- anstaltungen und ET Forte von öffentlichen und freien
sung nach wasserrechtlichen Vorschriften (wie z.B. $ 62 ff. Trägern im Rahmen der Jugendhilfe),
des Berliner Wassergesetzes - BWG - oder des Wasserhaus- . .
haltsgesetzes.- WHG) in Verbindung mit einer Ausnahme- b) zur Durchführung von Veranstaltungen innerhalb bzw.
zulassung nach 8 8 Abs. 1 LärmVO für im Rahmen von was- außerhalb von Schankwirtschaften und Diskotheken (siehe
serrechtlichen Maßnahmen erforderliche Arbeiten (wie z. B. Ausführungen zu Nummer 41 Buchstabe a Doppelbuchstabe
Baggerarbeiten zur Entnahme von Stoffen; Rammen von aa und zu Nummer 51 Abs. 2),
Spundwänden; Arbeiten mit Notstromaggregaten), c) für Orientierungs-Schallpegelmessungen und’einfache tech-
» für Schallpegelmessungen und technische Begutachtungen nische Begutachtungen bei den in den Buchstaben a und b
bei den in den Buchstabe a und b genannten Fällen sowie für genannten Ausnahmezulassungsverfahren (siehe Ausführun-
weitergehende Messungen und Begutachtungen bei den in gen zu Nummer 44 Abs. 4) sowie
Nummer 42 Abs. 1 Buchstabe a und b genannten Fällen, d) für die Bearbeitung von Widerspruchs- und Klageverfahren
sofern die in Nummer 42 Abs. 1 Buchstabe c genannten Mes- bei den in den Buchstaben a und b genannten Fällen.
sungen und Begutachtungen durch die Bezirke nicht aus- . m ; a ; 7 ;
reichend sind (siehe Ausführungen zu Nummer 44 Abs. 4), ©) Bei bezirksüberschreitenden Geräuschen ist bei den in Ab-
S 7 satz 1 genannten Fällen dasjenige Bezirksamt örtlich zuständig,
)) für die Bearbeitung von Klageverfahren gegen Zulassungs- von dessen Bereich die Störung ausgeht (Störort).
und Versagungsbescheide nach 8 8 Abs. 1 LärmVO bei den in 3) Bei Betäti der V. 1 bezirklich
den Buchstaben a und b genannten Fällen sowie G) Bei etätigungen oder eranstaltungen von DEZIKACHer
N ; Bedeutung, die sich auf das Gebiet mehrerer Bezirke erstrecken,
»* für die Bearbeitung von Widersprüchen gegen Zulassungs- ist dasjenige Bezirksamt örtlich zuständig, in dessen Bereich das
bzw. Versagungsbescheide nach $ 8 Abs. 1 LärmVO der Vorhaben beginnt oder bei dem der Antrag auf Erteilung einer
jeweils örtlich zuständigen Bezirksämter bei den in Num- Ausnahmezulassung nach $ 8 Abs. 1 LärmVO zuerst eingeht. Das
mer 42 Abs. 1 Buchstabe a und b genannten Fällen. zuständige Bezirksamt hat die anderen betroffenen Bezirke zu
beteiligen.
2- Zuständigkeiten der Bezirksämter (4) Bei Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Zuständig-
(1) Das jeweils örtlich zuständige Bezirksamt ist im Rahmen der keit entscheidet im Einzelfall hierüber der Senator für Stadt-
er Ve (siehe Ausführungen zu entwicklung und Umweltschutz.
ummer 39) nach der DVO-ASOG zuständig:
a) für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer Aus- 43 - Antragsverfahren
nahmezulassung nach $ 8 Abs. 1 LärmVO-bei verhaltens- (1) Anträge auf Erteilung einer Ausnahmezulassung nach $ 8
bedingtem Lärm bzw. bei Lärm im Zusammenhang mit Be- Abs. 1 LärmVO von den Verbotsvorschriften der Lärmverordnung
lätigungen oder Veranstaltungen von bezirklicher Bedeutung, sind - unter Hinweis auf die Ausführungen zu den Nummern 41
insbesondere und 42 - entweder beim Senator für Stadtentwicklung und
aa) zur Vornahme verhaltensbedingter Betätigungen, soweit Umweltschutz oder beim örtlich zuständigen Bezirksamt zu
sie nicht im Zusammenhang mit dem Betrieb. nicht stellen. |
genehmigungsbedürftiger Anlagen stehen, @) Der erforderliche Antrag soll nach $ 8 Abs. 2 LärmVO
bb) zur Benutzung von Tonwiedergabegeräten und Musik- 3 Wochen vor Beginn der beabsichtigten Betätigung oder Ver-
instrumenten im Zusammenhang mit der Durchführung anstaltung gestellt werden. Da es sich bei dieser Frist um eine
sonstiger Betätigungen oder Veranstaltungen von bezirk- »SOll“-Vorschrift handelt, werden auch noch solche Anträge ent-
licher Bedeutung (z. B. Straßenmusikanten; Drehorgel. Z°gengenommen, die aus besonderen Gründen des Einzelfalles
spieler). erst später (d. h. kurzfristig vor Beginn der beabsichtigten Betäti-