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Volume Nr. 6, 26. August 1987

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1987 (Public Domain)

37 Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI Nr.6 26. August 1987 
— Veranstaltungen auf dem Gelände der alliierten cc) zur Durchführung von Motorsportveranstaltungen 
Schutzmächte (siehe Ausführungen zu Nummer 20) von bezirklicher 
. deutung, die dem Berliner Breitensport dienen und 
dd) zur Durchführung von öffentlichen Vergnügungsveran- N ER a ar das. Gebiet eines  ihzeinen Bezirkes er- 
staltungen (siehe Ausführungen zu Nummer 21) von strecken (wie z.B. Geschicklichkeits- und Slalomtur- 
überbezirklicher Bedeutung, insbesondere solche Ver- niere, Mofa-Turniere, Geländefahrten mit Motorrädern. 
anstaltungen, die stattfinden Dernı ) i it 
? _ y-Rennen, Veranstaltungen mit Modellautos mit 
— aus besonderen traditionellen Gründen (wie z.B. Verbrennungsmotoren), 
Deutsch-Amerikanisches Volksfest, Deutsch-Franzö- dd) zur Durchführung von öffentlichen Vergnügungsveran- 
sisches Volksfest, Oktoberfest, Berliner Frühlingsfest, staltungen (siehe Ausführungen zu Nummer 21). von 
Steglitzer Festwochen, Kreuzberger Festliche Tage, bezirklicher Bedeutung, insbesondere solche Veranstal- 
Neuköllner Maientage; Pfingstkonzerte; Weihnachts- tungen, die stattfinden 
markt in der Berliner City, Umweltmärkte), — aus besonderen traditionellen Gründen (wie z.B. 
aus besonderen kulturellen Gründen (wie z. B. Rock- Haus- und Straßenfeste, Bürgerfeste, Kinderfeste, 
musik-Veranstaltungen und andere Großveranstal- Sommerfeste in Kleingartenkolonien, Veranstaltun- 
tungen in der Waldbühne, vor dem Reichstagsge- gen von Verbänden, Vereinen und Kirchen, Weih- 
ke im Pr Ha N EEE u nachtsmärkte mit Ausnahme des Weihnachtsmarktes 
auf dem £/ -Gelände und auf dem Gelände der in der Berliner City), 
eg a a aus besonderen kulturellen Gründen (wie z. B. Kon- 
ST -Jahr-reier Berlins; Zirkusgastspiele; Ver- zerte und Rockmusik-Veranstaltungen im Freien 
ES Im EC NGTOT ZEN Veranstaltung außerhalb fester Veranstaltungsplätze, die von den 
„Sangmeile‘ am Kurfürstendamm), . ) Bezirken durchgeführt werden), 
aus besonderen touristischen Gründen (wie z. B. die aus besonderen touristischen Gründen (wie z. B. Ver- 
Veranstaltungsreihe. „Ein. Berliner Sommernachts- anstaltungen der Bezirke mit Partnerstädten) 
traum“ oder das Drehorgelspieler-Festival), r nr > . 
aus besonderen sportlichen Gründen (wie z. B. Sport- aus besonderen sportlichen Gründen (wie z. B. Sport- 
Ca veranstaltungen außerhalb von Sportanlagen, die nur 
veranstaltungen außerhalb von Sportanlagen, durch in einem el : ; 
: . % 7 einzelnen Bezirk stattfinden: z.B. Rad- 
die mehrere Bezirke berührt werden: z. B. Radrennen, rennen) oder 
Volks-, Cross- und Marathonläufe) oder . , © : 
s Gründen der‘ J dförd (wi BR. Groß aus besonderen wirtschaftlichen Gründen (wie z. B. 
A Sr „ugendfOrderung (wie z. 5. GrToß- Werbeveranstaltungen anläßlich von Geschäfts- und 
veranstaltungen und Feste von öffentlichen und freien Firmeneröffnungen und -jubiläen) oder 
Trägern im Rahmen der Jugendhilfe), aus Gründen der Jugendförderung (wie z.B. Ver. 
h) für die Erteilung einer Genehmigung, Erlaubnis oder Zulas- anstaltungen und ET Forte von öffentlichen und freien 
sung nach wasserrechtlichen Vorschriften (wie z.B. $ 62 ff. Trägern im Rahmen der Jugendhilfe), 
des Berliner Wassergesetzes - BWG - oder des Wasserhaus- . . 
haltsgesetzes.- WHG) in Verbindung mit einer Ausnahme- b) zur Durchführung von Veranstaltungen innerhalb bzw. 
zulassung nach 8 8 Abs. 1 LärmVO für im Rahmen von was- außerhalb von Schankwirtschaften und Diskotheken (siehe 
serrechtlichen Maßnahmen erforderliche Arbeiten (wie z. B. Ausführungen zu Nummer 41 Buchstabe a Doppelbuchstabe 
Baggerarbeiten zur Entnahme von Stoffen; Rammen von aa und zu Nummer 51 Abs. 2), 
Spundwänden; Arbeiten mit Notstromaggregaten), c) für Orientierungs-Schallpegelmessungen und’einfache tech- 
» für Schallpegelmessungen und technische Begutachtungen nische Begutachtungen bei den in den Buchstaben a und b 
bei den in den Buchstabe a und b genannten Fällen sowie für genannten Ausnahmezulassungsverfahren (siehe Ausführun- 
weitergehende Messungen und Begutachtungen bei den in gen zu Nummer 44 Abs. 4) sowie 
Nummer 42 Abs. 1 Buchstabe a und b genannten Fällen, d) für die Bearbeitung von Widerspruchs- und Klageverfahren 
sofern die in Nummer 42 Abs. 1 Buchstabe c genannten Mes- bei den in den Buchstaben a und b genannten Fällen. 
sungen und Begutachtungen durch die Bezirke nicht aus- . m ; a ; 7 ; 
reichend sind (siehe Ausführungen zu Nummer 44 Abs. 4), ©) Bei bezirksüberschreitenden Geräuschen ist bei den in Ab- 
S 7 satz 1 genannten Fällen dasjenige Bezirksamt örtlich zuständig, 
)) für die Bearbeitung von Klageverfahren gegen Zulassungs- von dessen Bereich die Störung ausgeht (Störort). 
und Versagungsbescheide nach 8 8 Abs. 1 LärmVO bei den in 3) Bei Betäti der V. 1 bezirklich 
den Buchstaben a und b genannten Fällen sowie G) Bei etätigungen oder eranstaltungen von DEZIKACHer 
N ; Bedeutung, die sich auf das Gebiet mehrerer Bezirke erstrecken, 
»* für die Bearbeitung von Widersprüchen gegen Zulassungs- ist dasjenige Bezirksamt örtlich zuständig, in dessen Bereich das 
bzw. Versagungsbescheide nach $ 8 Abs. 1 LärmVO der Vorhaben beginnt oder bei dem der Antrag auf Erteilung einer 
jeweils örtlich zuständigen Bezirksämter bei den in Num- Ausnahmezulassung nach $ 8 Abs. 1 LärmVO zuerst eingeht. Das 
mer 42 Abs. 1 Buchstabe a und b genannten Fällen. zuständige Bezirksamt hat die anderen betroffenen Bezirke zu 
beteiligen. 
2- Zuständigkeiten der Bezirksämter (4) Bei Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Zuständig- 
(1) Das jeweils örtlich zuständige Bezirksamt ist im Rahmen der keit entscheidet im Einzelfall hierüber der Senator für Stadt- 
er Ve (siehe Ausführungen zu entwicklung und Umweltschutz. 
ummer 39) nach der DVO-ASOG zuständig: 
a) für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer Aus- 43 - Antragsverfahren 
nahmezulassung nach $ 8 Abs. 1 LärmVO-bei verhaltens- (1) Anträge auf Erteilung einer Ausnahmezulassung nach $ 8 
bedingtem Lärm bzw. bei Lärm im Zusammenhang mit Be- Abs. 1 LärmVO von den Verbotsvorschriften der Lärmverordnung 
lätigungen oder Veranstaltungen von bezirklicher Bedeutung, sind - unter Hinweis auf die Ausführungen zu den Nummern 41 
insbesondere und 42 - entweder beim Senator für Stadtentwicklung und 
aa) zur Vornahme verhaltensbedingter Betätigungen, soweit Umweltschutz oder beim örtlich zuständigen Bezirksamt zu 
sie nicht im Zusammenhang mit dem Betrieb. nicht stellen. | 
genehmigungsbedürftiger Anlagen stehen, @) Der erforderliche Antrag soll nach $ 8 Abs. 2 LärmVO 
bb) zur Benutzung von Tonwiedergabegeräten und Musik- 3 Wochen vor Beginn der beabsichtigten Betätigung oder Ver- 
instrumenten im Zusammenhang mit der Durchführung anstaltung gestellt werden. Da es sich bei dieser Frist um eine 
sonstiger Betätigungen oder Veranstaltungen von bezirk- »SOll“-Vorschrift handelt, werden auch noch solche Anträge ent- 
licher Bedeutung (z. B. Straßenmusikanten; Drehorgel. Z°gengenommen, die aus besonderen Gründen des Einzelfalles 
spieler). erst später (d. h. kurzfristig vor Beginn der beabsichtigten Betäti-
	        
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