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Volume Nr. 1, 23. Januar 1986

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1986 (Public Domain)

4 Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI Nr. 1. 23. Januar 1986 
DIN 4026. Seite 3 
die Bemessung auf Biegung bzw. Biegung mit Längskraft mit 5.3.1. Werkstoffe 
v = 1,5 angesetzt werden darf. 531.1. Stahlsorten 
Zugpfähle und Pfähle, die im Bauwerk auch auf Biegung Für Rammpfähle aus Stahl genügt im allgemeinen St 37-1 
beansprucht werden, müssen außerdem für diese Belastung nach DIN 17100 und Spundwandstahl der Güte 37 
nach DIN 1045 bemessen werden. {St Sp 37) ®). In besonderen Fällen, vor allem bei Ramm- 
pfählen für. schwere Rammungen, sind hochwertige Stahl- 
5.2.1.5. Anordnung der Bewehrung, sorten empfehlenswert?) *). 
Mindestbewehrung Bezüglich der zu verwendenden Stahlsorten für Rammpfähle 
Die Längsbewehrung Ser PSnle soll ze vo über 10m a) aus allgemeinen Baustählen siehe DIN 17 100 
nicht weniger als 0,8% des Pfahlquerschnittes betragen. Bei b) aus Spundwandprofilen : 
massiven Rechteckpfählen sind mindestens 4 Längsstäbe ) cher Empfehlung E67 des Arbeitsausschusses „Ufer- 
® 14mm in den Ecken des Pfahlquerschnittes, bei runden einfassungen“?) und Technische Lieferbedingungen. für 
Pfählen mindestens 5 Längsstäbe % 14 mm, gleichmäßig ver- Stahlspundbohlen‘) 
teilt, ohne Endhaken anzuordnen. hf! Roh iehe DIN 1629 
Der Durchmesser der Querbewehrung soll mindestens 5 mm e) auUsna 03) En FE 
betragen. Der Abstand der Bügel oder die Ganghöhe einer d) aus geschweißten Rohren siehe DIN 17 100 und DIN 1626 
Wendel soll 12 cm nicht übersteigen. Wegen der dynami- 5.3.1.2. Schweißverbindungen 
schen Druckbeanspruchung des Pfahles beim Rammen soll Bezüglich Schweißverbindungen siehe DIN 4100 und DIN 8563 
die Querbewehrung die Längsbewehrung straff umschließen. Blatt 1 und Blatt 2. 
Am Kopf und Fuß des Pfahles muß auf je 1m Länge die N f 
Ganghöhe bzw. der Abstand der Querbewehrung auf etwa 5.3.2. Verstärkungen 
5 cm verringert werden. Werden Stahlpfähle zur Verbesserung der Lastabtragung im 
Boden, am Fuße oder am Schaft mit Verstärkungen (z.B. 
5.2.1.6. Betonüberdeckung " Flügel) ausgerüstet, so sind diese axial-symmetrisch anzu- 
Die Betonüberdeckung der Längsbewehrung muß 30mm ordnen. Solche Verstärkungen werden in der Regel ange- 
betragen. Für Pfähle, die dem Einfluß betonschädlicher schweißt, wobei die Schweißnaht (durchlaufend oder unter- 
Wässer und Böden ausgesetzt sind, ist sie bis auf mindestens brochen) so kräftig auszubilden ist, daß die absprengende 
40 mm zu vergrößern. Im übrigen ist DIN 4030 zu beachten, Wirkung des Bodenpfropfens auch bei schwerer Rammung 
aufgenommen werden kann. Insbesondere sind am Fuß der 
5.2.1.7. Kennzeichnung der Pfähle Verstärkungen Quernähte anzuordnen. 
In die Pfähle ist das Datum der Herstellung und das Firmen- 
zeichen des Herstellers gut sichtbar einzudrücken. 5.3.3. Schweißen an gelieferten Pfählen 
m Bei Schweißungen, die an gelieferten Stahlpfählen vor- 
5.2.1.8. P < h a A lung d SE Pfähle genommen werden, ist zuvor die Schweißbarkeit der Stahl- 
ZEEIMATTIRSPOT A Sn sorte zu prüfen sowie das Schweißverfahren und die Aus- 
Rammpfähle aus Stahlbeton dürfen nicht ruckweise gekantet ‚wahl der Elektroden in Zusammenarbeit mit dem Lieferwerk 
oder angehoben und nicht geworfen werden. Die Beförde- für die betreffende Stahlsorte festzulegen. 
rung hat so sorgfältig. zu geschehen, daß Beschädigungen |m übrigen gelten die Festlegungen von Abschnitt 5.3.1.2. 
vermieden werden. 
nn T il n 5.3.4. Korrosionsschutz 
5.2.1 -9. Zulässige Riß b id v ng b < Im R om Men Bei der Anwendung von Stahlpfählen in aggressiven Wäs- 
Beim Rammen auftretende Risse bis zu einer Breite von sern und Böden und bei der Gefahr des Austrittes vagabun- 
0,15 mm sind unbedenklich. dierenden Gleichstroms ist die. Korrosionsgefährdung zu be- 
5.2.2. Rammpfähle aus Spannbeton rücksichtigen”). rg . . 
Es gelten die Festlegungen über Rammpfähle aus Stahlbeton Es Sollten nur geschlossene Fföhle mit vergrößerter Wand» 
z ie Om s dicke angewendet werden. Die Walzhaut ist dort zu ent- 
sinngemäß, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. fernen, wo eine unmittelbare und ständige Gefahr der 
Rammpfähle aus Spannbeton müssen so beschaffen sein, Lokalelementenbildung entsteht. 
daß sie auch die beim Befördern und Hochnehmen des Rostschutzanstriche oder metallische oder sonstige Überzüge 
Pfahles auftretenden Biegemomente, ebenso die beim Ram- ind nur wirkungsvoll, wenn sie auf metallisch reiner Ober- 
men auftretenden Zug- und Druckspannungen in jedem fiäche aufgebracht sind und beim Rammen und im Betrieb 
beliebigen Pfahlquerschnitt ohne bleibende Risse aufnehmen nicht beschädigt werden. 
können, Im Bereich der tragenden Bodenschichten sind alle Ober- 
Für das Bemessen und Herstellen der Spannbetonpfähle gel- flächenbehandlungen zu vermeiden, die die Mantelreibung 
ten die „Richtlinien für Bemessung und Ausführung von herabsetzen. 
Spannbetonbauteilen“ (Fassung Juni 1973) ?), wobei für Bau- Bei besonderer Korrosionsgefährdung können die Pfähle 
zustände teilweise Vorspannung zugelassen ist. unter Wasser sowie im ausreichend feuchten Boden durch 
Die Vorspannung kann sowohl im Spannbett als auch nach eine richtig bemessene und betriebene kathodische Schutz- 
dem Erhärten des Betons mit nachträglichem Verbund aus- anlage gesichert werden. 
geführt werden. a n 7 T 
Das gewählte Vorspannsystem muß die dynamischen Be- ) CE An Pen Aa VortieD GmbH, 1 Berlin 30, 
anspruchungen aus dem Rammstoß ohne Schaden aufneh- 5 Köln 1,6 Frankfurt/M. . 
men. können. ?) Empfehlungen des Arbeitsausschusses „Ufereinfassungen“, 
5. Auflage, Wilhelm Ernst & Sohn, Berlin — München — Düs- 
5.3. Rammpfähle aus Stahl seldorf 1975 
Stahlrammpfähle sind entweder in ihrer ursprünglichen %) Technische Lieferbedingungen für Stahlspundbohlen, Fas- 
Walzform gelieferte Walzwerkerzeugnisse oder aus solchen sung 1967, Verkehrs- und Wirtschaftsverlag Dr. Borgmann, 
zusammengesetzt. Man unterscheidet Trägerpfähle sowie Dortmund, Best.-Nr. 3035 
Kasten- und Rohrpfähle ohne oder mit geschlossener Spitze; >) Wollin, G.: „Korrosion im Grund- und Wasserbau“, Be- 
sowie Pfähle mit Verstärkungen am Schaft oder an der richt des. Ausschusses für Korrosionsfragen der HTG e. V., 
Spitze (z. B. Flügel). BAUTECHNIK 1963, S. 37
	        
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