86 Dienstblatt des Senats von.Berlin Teil VI _Nr.8 30. Dezember 1986
Der Senator für Bau- und Wohnungswesen b) Änderungen aufgrund
. — der. geänderten Baupreisverordnung PR Nr. 1/72. in
An die Wohnungsbau-Kreditanstalt Berlin ABl. 5.2056 der Fassung der VO PR Nr. 1/84 vom 23. Februar 1984,
nachrichtlich - von geänderten Regelungen für das öffentliche Auf-
an die Mitglieder des Senats tragswesen gemäß Rundschreiben Fin II Nr. 1/1986
den Präsidenten des Rechnungshofs vom 3. Juni 1986.
die Bezirksämter
2. Die Textausgabe dieser Änderung wird im Rahmen der Be-
Rundschreiben über Wohnungsbauförderung stellungen der Anweisung Bau als 1. Austauschlieferung der
Ringbuchausgabe in Loseblattform durch den Kulturbuch-Ver-
; Vom 28, November 1986 lag GmbH, Passauer Straße 4, 1000 Berlin 30, Telefon:
BauWohn IV a A 11 2136071, gegen eine Schutzgebühr zuzüglich Versandkosten
; E ausgeliefert.
Tel.: 867 - 73.80 oder 8 67 - 1, intern 95 - 73 80
En n = = . ; 7? Im Amtsblatt für Berlin und im Dienstblatt des Senats von
Für die Wohnungsbauförderung im Jahre aa sind die mit Ab- Berlin wird diese Änderung der Anweisung Bau nicht ab-
lauf des 31. Dezember 1986 außer Kraft tretenden gedruckt. Für den Gebrauch in der Verwaltung wird die Ver-
L. Richtlinien über die Förderung des sozialen Wohnungsbaues waltungsdruckerei Berlin Ende 1986 die Textausgabe als
in Berlin — WFB 1977 - vom 28. Juli 1977 (ABl. S. 1188 / DBl. 1. Austauschlieferung zur Ringbuchausgabe der Anweisung
VI S. 126), geändert durch Verwaltungsvorschriften vom Bau an die. Dienststellen ausliefern, für die die Anweisung
23. Juni 1978 (ABl. S. 1047 / DBl. VIS. 161), Bau gilt und die bereits das Grundwerk erhalten haben.
Richtlinien für die Auszahlung und Abrechnung von öffent-
lichen Mitteln vom 3. August 1977 (ABl. S. 1210 / DBL VI
S. 148) und
Richtlinien für die Bearbeitung von Anträgen auf Bewilligung
Öffentlicher Mittel bei gleichzeitiger Inanspruchnahme von
Zuwendungen Berlins vom 3. August 1977 (ABl. S.1209 /
DBl. VI S. 147)
bis zum Erlaß neuer Vorschriften (1. Januar 1988) weiterhin anzu-
wenden.
Der Senator für Bau- und Wohnungswesen
An die Bezirksämter
nachrichtlich
an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses
den Präsidenten des Rechnungshofs
die Eigenbetriebe
das Institut für Bautechnik
a Ausführungsvorschriften
Der Senator für Bau- und Wohnungswesen zu $ 67 Abs. 3 der Bauordnung für Berlin
(BauO Bin)
An die Mitglieder des Senats ABI. S. 2005 - Bauaufsichtliche Behandlung von Bauten Berlins
die Bezirksämter (AV Bauten Bln) -
die Sonderbehörden
die nichtrechtsfähigen Anstalten Vom 8. Dezember 1986
nachrichtlich ;
an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses BauWohn IT A 2
den Präsidenten des Rechnungshofs Tel.: 867-5126 oder 867 - 1, intern 95-5126
die Eigenbetriebe .
die Eigengesellschaften
die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, Auf Grund des $ 76 Abs. 8 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln)
_ an denen Berlin überwiegend beteiligt ist vom 28, Februar 1985 (GVBl. S. 522) wird zur Ausführung des $ 67
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen Abs. 3 BauO Bln über die bauaufsichtliche Behandlung von Bauten
des öffentlichen Rechts Berlins bestimmt:
Rundschreiben
über die Änderung der Anweisung Bau 1° Verfahren
Vom 1. Dezember 1986 (1) Bauliche Maßnahmen der Bezirksverwaltungen, die nach $ 55
BauWohn VIbB1 BauO Bin genehmigungsbedürftige Vorhaben sind, unterliegen dem
nv allgemeinen Baugenehmigungsverfahren. $ 67 Abs. 1 BauO Bln ist
Tel.: 8 67 - 46 32 oder 8 67 - 1, intern 95 - 46 32 insoweit nicht anzuwenden.
Der Senator für Bau- und Wohnungswesen hat die Allge- (2) Eine Bauüberwachung nach 8 71 BauO Bln findet nicht statt.
meine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung Auf die Rohbauabnahme und die Schlußmaßnahme nach $.72 BauO
von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau — ABau) vom Bln kann im Einzelfall: im Benehmen mit der antragstellenden
16. April 1985 (ABl. S. 1116 / DBl. VI S. 44) im Rahmen der Dienststelle verzichtet werden. Der Verzicht ist in der Baugenehmi-
Ermächtigung von Nummer 106 ABau geändert. Die Ande- gung zum Ausdruck zu bringen.
rung betrifft neben redaktionellen Änderungen im wesentli-
chen folgende Bereiche:
a) die überarbeiteten Vordrucke . 2 - Schlußbestimmungen
—' für die Kostenermittlung nach DIN 276, ‚ (1) Diese Ausführungsvorschriften treten am 1. Februar 1987 in
für Ingenieurverträge nach der HOAI in der vom 1. Ja- Kraft. Sie treten mit Ablauf des 31. Januar 1997 außer Kraft.
nuar 1985 an geltenden Fassung, . (2) Mit dem Inkrafttreten dieser Ausführungsvorschriften treten die
für die Vergabe nach der VOL/A in der vom 1.Ja- Ausführungsvorschriften vom 29. April 1980 (DBl. VI S..47) außer
nuar 1985 an geltenden Fassung; Kraft: