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Volume Nr. 8, 30. Dezember 1986

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1986 (Public Domain)

86 Dienstblatt des Senats von.Berlin Teil VI _Nr.8 30. Dezember 1986 
Der Senator für Bau- und Wohnungswesen b) Änderungen aufgrund 
. — der. geänderten Baupreisverordnung PR Nr. 1/72. in 
An die Wohnungsbau-Kreditanstalt Berlin ABl. 5.2056 der Fassung der VO PR Nr. 1/84 vom 23. Februar 1984, 
nachrichtlich - von geänderten Regelungen für das öffentliche Auf- 
an die Mitglieder des Senats tragswesen gemäß Rundschreiben Fin II Nr. 1/1986 
den Präsidenten des Rechnungshofs vom 3. Juni 1986. 
die Bezirksämter 
2. Die Textausgabe dieser Änderung wird im Rahmen der Be- 
Rundschreiben über Wohnungsbauförderung stellungen der Anweisung Bau als 1. Austauschlieferung der 
Ringbuchausgabe in Loseblattform durch den Kulturbuch-Ver- 
; Vom 28, November 1986 lag GmbH, Passauer Straße 4, 1000 Berlin 30, Telefon: 
BauWohn IV a A 11 2136071, gegen eine Schutzgebühr zuzüglich Versandkosten 
; E ausgeliefert. 
Tel.: 867 - 73.80 oder 8 67 - 1, intern 95 - 73 80 
En n = = . ; 7? Im Amtsblatt für Berlin und im Dienstblatt des Senats von 
Für die Wohnungsbauförderung im Jahre aa sind die mit Ab- Berlin wird diese Änderung der Anweisung Bau nicht ab- 
lauf des 31. Dezember 1986 außer Kraft tretenden gedruckt. Für den Gebrauch in der Verwaltung wird die Ver- 
L. Richtlinien über die Förderung des sozialen Wohnungsbaues waltungsdruckerei Berlin Ende 1986 die Textausgabe als 
in Berlin — WFB 1977 - vom 28. Juli 1977 (ABl. S. 1188 / DBl. 1. Austauschlieferung zur Ringbuchausgabe der Anweisung 
VI S. 126), geändert durch Verwaltungsvorschriften vom Bau an die. Dienststellen ausliefern, für die die Anweisung 
23. Juni 1978 (ABl. S. 1047 / DBl. VIS. 161), Bau gilt und die bereits das Grundwerk erhalten haben. 
Richtlinien für die Auszahlung und Abrechnung von öffent- 
lichen Mitteln vom 3. August 1977 (ABl. S. 1210 / DBL VI 
S. 148) und 
Richtlinien für die Bearbeitung von Anträgen auf Bewilligung 
Öffentlicher Mittel bei gleichzeitiger Inanspruchnahme von 
Zuwendungen Berlins vom 3. August 1977 (ABl. S.1209 / 
DBl. VI S. 147) 
bis zum Erlaß neuer Vorschriften (1. Januar 1988) weiterhin anzu- 
wenden. 
Der Senator für Bau- und Wohnungswesen 
An die Bezirksämter 
nachrichtlich 
an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses 
den Präsidenten des Rechnungshofs 
die Eigenbetriebe 
das Institut für Bautechnik 
a Ausführungsvorschriften 
Der Senator für Bau- und Wohnungswesen zu $ 67 Abs. 3 der Bauordnung für Berlin 
(BauO Bin) 
An die Mitglieder des Senats ABI. S. 2005 - Bauaufsichtliche Behandlung von Bauten Berlins 
die Bezirksämter (AV Bauten Bln) - 
die Sonderbehörden 
die nichtrechtsfähigen Anstalten Vom 8. Dezember 1986 
nachrichtlich ; 
an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses BauWohn IT A 2 
den Präsidenten des Rechnungshofs Tel.: 867-5126 oder 867 - 1, intern 95-5126 
die Eigenbetriebe . 
die Eigengesellschaften 
die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, Auf Grund des $ 76 Abs. 8 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) 
_ an denen Berlin überwiegend beteiligt ist vom 28, Februar 1985 (GVBl. S. 522) wird zur Ausführung des $ 67 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen Abs. 3 BauO Bln über die bauaufsichtliche Behandlung von Bauten 
des öffentlichen Rechts Berlins bestimmt: 
Rundschreiben 
über die Änderung der Anweisung Bau 1° Verfahren 
Vom 1. Dezember 1986 (1) Bauliche Maßnahmen der Bezirksverwaltungen, die nach $ 55 
BauWohn VIbB1 BauO Bin genehmigungsbedürftige Vorhaben sind, unterliegen dem 
nv allgemeinen Baugenehmigungsverfahren. $ 67 Abs. 1 BauO Bln ist 
Tel.: 8 67 - 46 32 oder 8 67 - 1, intern 95 - 46 32 insoweit nicht anzuwenden. 
Der Senator für Bau- und Wohnungswesen hat die Allge- (2) Eine Bauüberwachung nach 8 71 BauO Bln findet nicht statt. 
meine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung Auf die Rohbauabnahme und die Schlußmaßnahme nach $.72 BauO 
von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau — ABau) vom Bln kann im Einzelfall: im Benehmen mit der antragstellenden 
16. April 1985 (ABl. S. 1116 / DBl. VI S. 44) im Rahmen der Dienststelle verzichtet werden. Der Verzicht ist in der Baugenehmi- 
Ermächtigung von Nummer 106 ABau geändert. Die Ande- gung zum Ausdruck zu bringen. 
rung betrifft neben redaktionellen Änderungen im wesentli- 
chen folgende Bereiche: 
a) die überarbeiteten Vordrucke . 2 - Schlußbestimmungen 
—' für die Kostenermittlung nach DIN 276, ‚ (1) Diese Ausführungsvorschriften treten am 1. Februar 1987 in 
für Ingenieurverträge nach der HOAI in der vom 1. Ja- Kraft. Sie treten mit Ablauf des 31. Januar 1997 außer Kraft. 
nuar 1985 an geltenden Fassung, . (2) Mit dem Inkrafttreten dieser Ausführungsvorschriften treten die 
für die Vergabe nach der VOL/A in der vom 1.Ja- Ausführungsvorschriften vom 29. April 1980 (DBl. VI S..47) außer 
nuar 1985 an geltenden Fassung; Kraft:
	        
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