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Volume Nr. 14, 20. Dezember 1985

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1985 (Public Domain)

Dienstblatt. des Senats von Berlin Teil VI. Nr.14 20. Dezember 1985 
Lfd, E . 
Nr. Zuwiderhandlungen 
11.1.9 Überschreitung der Halbstundenmittelwerte nach 
8 27 Abs:2 Nr.3 durch Anlagen über 300 Mega- 
watt 
11.1.9.1 — bis zu 50% 
11.1.9.2 — bis zu 100% 
11.1.9.3 — über 100% 
11.2 
. En Bemerkungen 
Gelänße (Anwendungshilfen, Hinweise auf 
andere gesetzliche Regelungen) 
150 bis 1.500 
250 bis. 2.500 
350 bis 3.500 
je Halbstundenmittelwert 
Überschreitung des  Schwefelemmissionsgrades 
(Ordnungswidrigkeit nach $ 35. Satz 1 Buchst. d; 
— bis zu 2% 
bis zu 5% 
über 5% 
11.2.1 
11.2.2 
11.2.3 
41:3 
100 bis: 1.000 
200 bis ‘2.000 
500 bis‘ 3.000 
je Tag 
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über 
die Anzeige des Ausfalls. einer Abgaseinrichtung 
(Ordnungswidrigkeit nach 8 35 Satz 1 Nr. 2) 
Unterlassen der Anzeige. 
Nicht rechtzeitige Anzeige 
Zuwiderhandlungen gegen Ermittlungspflichten 
nach 8 22 Abs.1 (Ordnungswidrigkeit nach $. 35 
Satz 1 Nr. 3) 
- Unterlassen der Ermittlungen 
Nicht rechtzeitige Ermittlungen 
11.3.1 
11.3.2 
11.4 
500 bis 2.000 
100 bis 1.000 
11.4.1 
11.4.2 
11.5 
5.000 bis 20.000 
1.000 bis 10.000 
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über 
die Führung und Aufbewahrung des Nachweises 
nach $ 22 Abs.3 Satz 2 und 3. (Ordnungswidrig- 
keit nach 8 35 Satz 1 Nr. 4) 
1.000 bis 10.000 
11.6 
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über 
die Erstellung und Vorlage von Meßberichten nach 
$ 24 Abs.1 und 2 und $ 27 Abs.1 (Ordnungs- 
widrigkeit nach $ 35 Satz 1 Nr. 5) 
Unterlassen der Erstellung T 
Unterlassen der rechtzeitigen Vorlage 
11.6.1 
11.6.2 
11.7 
500 bis 5.000 
500 bis 2.000 
Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften über die 
Ausrüstung von Feuerungsanlagen mit Meßein- 
richtungen‘ nach $ 25 (Ordnungswidrigkeit nach 
$ 35 Satz 1 Nr. 6) 
—- Unterlassen der Ausrüstung. . : 
Unterlassen der rechtzeitigen Ausrüstung 
11.7.1 
11.7.2 
5.000 bis 20.000 
1.000 bis 10.000 
11.8 
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über 
die Aufzeichnung und Auswertung von Messungen 
und deren Aufbewahrung nach 8 26 (Ordnungs- 
widrigkeit nach $ 35 Satz 1 Nr. 7) ee 
Zuwiderhandlung gegen die Pflicht zur Auf- 
zeichnung 
Zuwiderhandlung gegen die Pflicht zur Aus- 
wertung S 
Zuwiderhandlung gegen die Pflicht zur Auf- 
bewahrung 
11.8.1 
11.8.2 
11.8.3 
1.000 bis 10.000 
500 bis 3.000 
1.000 bis 10.000 
11:9 
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über 
die Kalibrierung und Funktionsprüfung nach $ 28 
(Ordnungswidrigkeit nach 8 35 Satz 1 Nr. 8) 
Unterlassen der Kalibrierung nach $ 28 Abs.1 
oder 2 - Kr 
Unterlassen der Funktionsprüfung nach $- 28 
Abs. 1 : SE , 
Nicht rechtzeitige Wiederholung der Kalibrie- 
rung nach $ 28 Abs. 2 $ 
Unterlassen , der Berichtsvorlage nach ‚8 28 
Abs. 3 
Nicht. rechtzeitige Berichtsvorlage nach 8 28 
AbsSs.3 
11.9.1 
11.9.2 
1.000 bis 10.000 
300 bis 3.000 
11.9.3 
300 bis 3.000 
11.9.4 
200 bis 1.000 
100 bis 500 
11.9.5 
127
	        
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