Dienstblatt. des Senats von Berlin Teil VI. Nr.14 20. Dezember 1985
Lfd, E .
Nr. Zuwiderhandlungen
11.1.9 Überschreitung der Halbstundenmittelwerte nach
8 27 Abs:2 Nr.3 durch Anlagen über 300 Mega-
watt
11.1.9.1 — bis zu 50%
11.1.9.2 — bis zu 100%
11.1.9.3 — über 100%
11.2
. En Bemerkungen
Gelänße (Anwendungshilfen, Hinweise auf
andere gesetzliche Regelungen)
150 bis 1.500
250 bis. 2.500
350 bis 3.500
je Halbstundenmittelwert
Überschreitung des Schwefelemmissionsgrades
(Ordnungswidrigkeit nach $ 35. Satz 1 Buchst. d;
— bis zu 2%
bis zu 5%
über 5%
11.2.1
11.2.2
11.2.3
41:3
100 bis: 1.000
200 bis ‘2.000
500 bis‘ 3.000
je Tag
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über
die Anzeige des Ausfalls. einer Abgaseinrichtung
(Ordnungswidrigkeit nach 8 35 Satz 1 Nr. 2)
Unterlassen der Anzeige.
Nicht rechtzeitige Anzeige
Zuwiderhandlungen gegen Ermittlungspflichten
nach 8 22 Abs.1 (Ordnungswidrigkeit nach $. 35
Satz 1 Nr. 3)
- Unterlassen der Ermittlungen
Nicht rechtzeitige Ermittlungen
11.3.1
11.3.2
11.4
500 bis 2.000
100 bis 1.000
11.4.1
11.4.2
11.5
5.000 bis 20.000
1.000 bis 10.000
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über
die Führung und Aufbewahrung des Nachweises
nach $ 22 Abs.3 Satz 2 und 3. (Ordnungswidrig-
keit nach 8 35 Satz 1 Nr. 4)
1.000 bis 10.000
11.6
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über
die Erstellung und Vorlage von Meßberichten nach
$ 24 Abs.1 und 2 und $ 27 Abs.1 (Ordnungs-
widrigkeit nach $ 35 Satz 1 Nr. 5)
Unterlassen der Erstellung T
Unterlassen der rechtzeitigen Vorlage
11.6.1
11.6.2
11.7
500 bis 5.000
500 bis 2.000
Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften über die
Ausrüstung von Feuerungsanlagen mit Meßein-
richtungen‘ nach $ 25 (Ordnungswidrigkeit nach
$ 35 Satz 1 Nr. 6)
—- Unterlassen der Ausrüstung. . :
Unterlassen der rechtzeitigen Ausrüstung
11.7.1
11.7.2
5.000 bis 20.000
1.000 bis 10.000
11.8
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über
die Aufzeichnung und Auswertung von Messungen
und deren Aufbewahrung nach 8 26 (Ordnungs-
widrigkeit nach $ 35 Satz 1 Nr. 7) ee
Zuwiderhandlung gegen die Pflicht zur Auf-
zeichnung
Zuwiderhandlung gegen die Pflicht zur Aus-
wertung S
Zuwiderhandlung gegen die Pflicht zur Auf-
bewahrung
11.8.1
11.8.2
11.8.3
1.000 bis 10.000
500 bis 3.000
1.000 bis 10.000
11:9
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über
die Kalibrierung und Funktionsprüfung nach $ 28
(Ordnungswidrigkeit nach 8 35 Satz 1 Nr. 8)
Unterlassen der Kalibrierung nach $ 28 Abs.1
oder 2 - Kr
Unterlassen der Funktionsprüfung nach $- 28
Abs. 1 : SE ,
Nicht rechtzeitige Wiederholung der Kalibrie-
rung nach $ 28 Abs. 2 $
Unterlassen , der Berichtsvorlage nach ‚8 28
Abs. 3
Nicht. rechtzeitige Berichtsvorlage nach 8 28
AbsSs.3
11.9.1
11.9.2
1.000 bis 10.000
300 bis 3.000
11.9.3
300 bis 3.000
11.9.4
200 bis 1.000
100 bis 500
11.9.5
127