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Volume Nr. 13, 31. Dezember 1984

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1984 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI Nr. 13. 31. Dezember 1984 
Et ht 
Seite 6 DIN 4226 Teil 1 
7.6.3 Stoffe organischen Ursprungs 
7.6.3.1 Allgemeines 
Stoffe organischen Ursprungs können in feinverteilter 
Form (wie z. B. humose Stoffe) das Erhärten des Betons 
und /Mörtels stören sowie in körniger Form (wie z.B. 
braunkohleartige Teile) Verfärbungen oder durch Quellen 
Absprengungen an der Oberfläche. des Betons hervor- 
rufen. 
7.6.3.2 Fein verteilte Stoffe 
Einen Hinweis auf das Vorhandensein von feinverteilten, 
das Erhärten störenden organischen Stoffen gibt die 
Untersuchung des: Zuschlags mit Natronlauge nach 
DIN 4226 Teil 3, Ausgabe April 1983, Abschnitt 3.6.2.1. 
Bei farbloser bis gelber Flüssigkeit gilt der Zuschlag hin- 
sichtlich des Anteils an organischen Stoffen als verwen- 
dungsfähig. Bei rötlich bis schwarzer Verfärbung-gilt Ab- 
schnitt 7.1.3. 
Zuckerähnliche Stoffe (siehe Abschnitt 7.6.4) werden 
dadurch nicht erfaßt. 
7.6.3.3. Quellfähige Bestandteile 
Besteht bei natürlichem Zuschlag der Verdacht auf Ge- 
halt an Holzresten, kohleartigen oder anderen quellfähigen 
Bestandteilen organischen Ursprungs, so ist deren Anteil 
nach DIN 4226 Teil 3, Ausgabe April 1983, Ab- 
schnitt 3.6.2.2 festzustellen. Dabei darf der Anteil bei 
Korngruppen mit einem: Größtkorn von bis zu 4 mm 
0,5 Gew.-% und bei Korngruppen mit_einem Größtkorn 
über 4 mm 0,1 Gew.-% nicht überschreiten, soweit nicht 
z. B. für Sichtbeton, für Betondecken im Freien und für 
Estriche erhöhte Anforderungen notwendig. sind (siehe 
Abschnitt 7.1.2). 
7.6.4 Erhärtungsstörende Stoffe 
Bei Verdacht auf erhärtungsstörende Stoffe, wie z.B. 
zuckerähnliche Stoffe, bestimmte andere ‘organische 
Stoffe oder lösliche Salze, die unter Umständen schon in 
geringer Menge das. Erstarren und/oder Erhärten von Be- 
ton und Mörtel verändern oder beeinträchtigen können, 
sind die Zuschläge nach DIN 4226 Teil 3, Ausgabe 
April 1983, Abschnitt 3.6.3 zu prüfen. Ist die Druck- 
festigkeit des Betons mit dem zu untersuchenden Zu- 
schlag dabei um mehr als 15 % geringer als die des Ver- 
gleichsbetons, so enthält der untersuchte Zuschlag Be- 
standteile, die das Erhärten des Betons beeinträchtigen. 
7.6.5 Schwefelverbindungen 
Schwefelverbindungen können. in größerer Menge unter 
besonderen Bauwerksverhältnissen zu störenden Ver- 
änderungen führen. Dabei ist die Art der Schwefelver- 
bindung und. ihre Verteilung von Bedeutung. Sulfate (wie 
z. B. Alkalisulfate, Gips, Anhydrit) und Sulfide, wenn sie 
z. B. durch Zutritt von Luft und Feuchtigkeit in wenig 
dichtem Beton oxidieren, können schädlich sein 8). Bei 
Verdacht auf Sulfat ist der Zuschlag nach DIN 4226 Teil 3, 
Ausgabe April 1983, Abschnitt 3.6.4.3 zu prüfen. Dabei 
darf der Gehalt an Sulfat, berechnet als SO3, 1 Gew.-% 
nicht überschreiten. ‚Bei Überschreitung des Sulfatge- 
haltes gilt Abschnitt 7.1.3. 
Bei Vorhandensein von Sulfiden ist eine besondere Be- 
urteilung notwendig. Hierbei sind die Bauwerksverhält- 
nisse zu berücksichtigen. 
7.6.6 Stahlangreifende Stoffe 
Zuschlag für bewehrten Beton darf keine schädlichen 
Mengen an Salzen enthalten, die den Korrosionsschutz 
der Bewehrung beeinträchtigen, wie z. B. Nitrate, Haloge- 
nide (außer Fluorid). 
Der Gehalt an wasserlöslichem Chlorid (berechnet als 
Chlor) darf bei Prüfung nach DIN 4226 Teil 3, Ausgabe 
Aprii 1983, Abschnitt 3.6.4.4 nicht überschreiten: 
a) bei. Zuschlag für Beton. und Stahlbeton nach DIN 1045 
und Spannbeton nach DIN 4227 Teil 1 ‘(Vorspannung 
mit nachträglichem Verbund): 0,04 Gew.-% 
bei Zuschlag für Spannbeton nach DIN 4227 Teil1 
{Vorspannung mit sofortigem Verbund) und Einpreß- 
mörtel nach:DIN 4227 Teil 5: 0,02 Gew.-%. 
„) 
7.6.7 Alkalilösliche Kieselsäure , 
Zuschläge mit alkalilöslicher Kieselsäure (z. B. Opalsand- 
stein und poröser Flint), wie sie in bestimmten Teilen 
Norddeutschlands vorkommen, können in feuchter Um- 
gebung mit den Alkalien im Beton reagieren, was unter 
ungünstigen Umständen zu einer Raumvermehrung und 
zu Rissen im Beton führen kann. 
Bei noch nicht erschlossenen, und nicht erprobten Vor- 
kommen, die Gestein mit gefährdender, alkalilöslicher 
Kieselsäure enthalten oder bei denen der. Verdacht hier- 
auf besteht, ist der Zuschlag nach der Richtlinie „Vor- 
beugende Maßnahmen gegen schädigende Alkalireak- 
tionen im Beton‘ 9) zu beurteilen (siehe auch DIN 4226 
Teil 3, Ausgabe April 1983, Abschnitt 4.2). 
7.7 Gesteinsmehl als Betonzusatzstoff nach DIN 1045 
Natürliche Gesteinsmehle (ausgenommen tonige Stoffe) 
können als Betonzusatzstoff nach DIN 1045 verwendet 
werden, wenn die Regelanforderungen nach Abschnitt 7.6 
{mit Ausnahme von Abschnitt 7.6.2) und nach den Ab- 
schnitten 8, 9 und 10 erfüllt werden. 
Hinsichtlich des Anteils an stahlangreifenden Stoffen 
(siehe Abschnitt 7.6.6) darf der Gehalt an wasserlöslichem 
Chlorid 0,02 Gew.-% nicht überschreiten. 
7.8 Zusätzliche Anforderungen an gebrochene Hoch- 
_ ofenstückschlacke nach DIN 4301 
Die Hochofenstückschlacke muß ein gleichbleibend 
dichtes, kristallines Gefüge aufweisen. Ihre Schüttdichte, 
gemessen an der Kornklasse 16/32 mm nach DIN 4226 
Teil 3, Ausgabe April 1983, Abschnitt 3.3, muß 
>0,9 kg/dm3 betragen. Sie muß die zusätzlichen. Prü- 
Fungen zur Bestimmung der Raumbeständigkeit nach 
DIN 4226 Teil 3, Ausgabe April 1983, Abschnitt 5 be- 
stehen. 
8 Überwachung (Güteüberwachung) 
Bei der Herstellung von Zuschlag mit dichtem Gefüge 
ist eine Überwachung (Güteüberwachung), bestehend 
aus Eigen- und Fremdüberwachung, nach DIN 4226 Teil 4 
durchzuführen. 
8) Schwerspat (BaSO4) ist in Wasser praktisch unlöslich 
und kann als Betonzuschlag verwendet werden. 
9) Zu beziehen durch Beton-Verlag GmbH, Düsseldorfer 
Straße 8. 4000 Düsseldorf 11
	        
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