Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI Nr. 13. 31. Dezember 1984
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Seite 6 DIN 4226 Teil 1
7.6.3 Stoffe organischen Ursprungs
7.6.3.1 Allgemeines
Stoffe organischen Ursprungs können in feinverteilter
Form (wie z. B. humose Stoffe) das Erhärten des Betons
und /Mörtels stören sowie in körniger Form (wie z.B.
braunkohleartige Teile) Verfärbungen oder durch Quellen
Absprengungen an der Oberfläche. des Betons hervor-
rufen.
7.6.3.2 Fein verteilte Stoffe
Einen Hinweis auf das Vorhandensein von feinverteilten,
das Erhärten störenden organischen Stoffen gibt die
Untersuchung des: Zuschlags mit Natronlauge nach
DIN 4226 Teil 3, Ausgabe April 1983, Abschnitt 3.6.2.1.
Bei farbloser bis gelber Flüssigkeit gilt der Zuschlag hin-
sichtlich des Anteils an organischen Stoffen als verwen-
dungsfähig. Bei rötlich bis schwarzer Verfärbung-gilt Ab-
schnitt 7.1.3.
Zuckerähnliche Stoffe (siehe Abschnitt 7.6.4) werden
dadurch nicht erfaßt.
7.6.3.3. Quellfähige Bestandteile
Besteht bei natürlichem Zuschlag der Verdacht auf Ge-
halt an Holzresten, kohleartigen oder anderen quellfähigen
Bestandteilen organischen Ursprungs, so ist deren Anteil
nach DIN 4226 Teil 3, Ausgabe April 1983, Ab-
schnitt 3.6.2.2 festzustellen. Dabei darf der Anteil bei
Korngruppen mit einem: Größtkorn von bis zu 4 mm
0,5 Gew.-% und bei Korngruppen mit_einem Größtkorn
über 4 mm 0,1 Gew.-% nicht überschreiten, soweit nicht
z. B. für Sichtbeton, für Betondecken im Freien und für
Estriche erhöhte Anforderungen notwendig. sind (siehe
Abschnitt 7.1.2).
7.6.4 Erhärtungsstörende Stoffe
Bei Verdacht auf erhärtungsstörende Stoffe, wie z.B.
zuckerähnliche Stoffe, bestimmte andere ‘organische
Stoffe oder lösliche Salze, die unter Umständen schon in
geringer Menge das. Erstarren und/oder Erhärten von Be-
ton und Mörtel verändern oder beeinträchtigen können,
sind die Zuschläge nach DIN 4226 Teil 3, Ausgabe
April 1983, Abschnitt 3.6.3 zu prüfen. Ist die Druck-
festigkeit des Betons mit dem zu untersuchenden Zu-
schlag dabei um mehr als 15 % geringer als die des Ver-
gleichsbetons, so enthält der untersuchte Zuschlag Be-
standteile, die das Erhärten des Betons beeinträchtigen.
7.6.5 Schwefelverbindungen
Schwefelverbindungen können. in größerer Menge unter
besonderen Bauwerksverhältnissen zu störenden Ver-
änderungen führen. Dabei ist die Art der Schwefelver-
bindung und. ihre Verteilung von Bedeutung. Sulfate (wie
z. B. Alkalisulfate, Gips, Anhydrit) und Sulfide, wenn sie
z. B. durch Zutritt von Luft und Feuchtigkeit in wenig
dichtem Beton oxidieren, können schädlich sein 8). Bei
Verdacht auf Sulfat ist der Zuschlag nach DIN 4226 Teil 3,
Ausgabe April 1983, Abschnitt 3.6.4.3 zu prüfen. Dabei
darf der Gehalt an Sulfat, berechnet als SO3, 1 Gew.-%
nicht überschreiten. ‚Bei Überschreitung des Sulfatge-
haltes gilt Abschnitt 7.1.3.
Bei Vorhandensein von Sulfiden ist eine besondere Be-
urteilung notwendig. Hierbei sind die Bauwerksverhält-
nisse zu berücksichtigen.
7.6.6 Stahlangreifende Stoffe
Zuschlag für bewehrten Beton darf keine schädlichen
Mengen an Salzen enthalten, die den Korrosionsschutz
der Bewehrung beeinträchtigen, wie z. B. Nitrate, Haloge-
nide (außer Fluorid).
Der Gehalt an wasserlöslichem Chlorid (berechnet als
Chlor) darf bei Prüfung nach DIN 4226 Teil 3, Ausgabe
Aprii 1983, Abschnitt 3.6.4.4 nicht überschreiten:
a) bei. Zuschlag für Beton. und Stahlbeton nach DIN 1045
und Spannbeton nach DIN 4227 Teil 1 ‘(Vorspannung
mit nachträglichem Verbund): 0,04 Gew.-%
bei Zuschlag für Spannbeton nach DIN 4227 Teil1
{Vorspannung mit sofortigem Verbund) und Einpreß-
mörtel nach:DIN 4227 Teil 5: 0,02 Gew.-%.
„)
7.6.7 Alkalilösliche Kieselsäure ,
Zuschläge mit alkalilöslicher Kieselsäure (z. B. Opalsand-
stein und poröser Flint), wie sie in bestimmten Teilen
Norddeutschlands vorkommen, können in feuchter Um-
gebung mit den Alkalien im Beton reagieren, was unter
ungünstigen Umständen zu einer Raumvermehrung und
zu Rissen im Beton führen kann.
Bei noch nicht erschlossenen, und nicht erprobten Vor-
kommen, die Gestein mit gefährdender, alkalilöslicher
Kieselsäure enthalten oder bei denen der. Verdacht hier-
auf besteht, ist der Zuschlag nach der Richtlinie „Vor-
beugende Maßnahmen gegen schädigende Alkalireak-
tionen im Beton‘ 9) zu beurteilen (siehe auch DIN 4226
Teil 3, Ausgabe April 1983, Abschnitt 4.2).
7.7 Gesteinsmehl als Betonzusatzstoff nach DIN 1045
Natürliche Gesteinsmehle (ausgenommen tonige Stoffe)
können als Betonzusatzstoff nach DIN 1045 verwendet
werden, wenn die Regelanforderungen nach Abschnitt 7.6
{mit Ausnahme von Abschnitt 7.6.2) und nach den Ab-
schnitten 8, 9 und 10 erfüllt werden.
Hinsichtlich des Anteils an stahlangreifenden Stoffen
(siehe Abschnitt 7.6.6) darf der Gehalt an wasserlöslichem
Chlorid 0,02 Gew.-% nicht überschreiten.
7.8 Zusätzliche Anforderungen an gebrochene Hoch-
_ ofenstückschlacke nach DIN 4301
Die Hochofenstückschlacke muß ein gleichbleibend
dichtes, kristallines Gefüge aufweisen. Ihre Schüttdichte,
gemessen an der Kornklasse 16/32 mm nach DIN 4226
Teil 3, Ausgabe April 1983, Abschnitt 3.3, muß
>0,9 kg/dm3 betragen. Sie muß die zusätzlichen. Prü-
Fungen zur Bestimmung der Raumbeständigkeit nach
DIN 4226 Teil 3, Ausgabe April 1983, Abschnitt 5 be-
stehen.
8 Überwachung (Güteüberwachung)
Bei der Herstellung von Zuschlag mit dichtem Gefüge
ist eine Überwachung (Güteüberwachung), bestehend
aus Eigen- und Fremdüberwachung, nach DIN 4226 Teil 4
durchzuführen.
8) Schwerspat (BaSO4) ist in Wasser praktisch unlöslich
und kann als Betonzuschlag verwendet werden.
9) Zu beziehen durch Beton-Verlag GmbH, Düsseldorfer
Straße 8. 4000 Düsseldorf 11