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Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI Nr. 13 31. Dezember 1984
DIN 4226 Teil 1. Seite 5
7.3 Kornform
Die Form der Zuschlagkörner soll möglichst gedrungen
{kugelig, würfelig) sein. Ein Korn gilt als ungünstig ge-
formt, wenn sein Verhältnis Länge zu Dicke (nicht
Breite) größer als 3 : 1 ist. Der Anteil ungünstig geformter
Körner (besonders flache oder längliche. Körner) soll
bei Prüfung nach DIN 4226 Teil 3, Ausgabe April 1983,
Abschnitt 3.2 im Zuschlag über 4 mm nicht mehr als
50 Gew.-%, bei Edelsplitt darf er nicht mehr als 20 Gew.-%
betragen.
7.4 Festigkeit
Die Körner des Zuschlags müssen so fest sein; daß sie
Herstellung von Betonen’ üblicher Festigkeitsklassen ge-
statten. Diese Forderung wird von natürlich entstan-
denem Sand und Kies oder daraus durch Brechen
gewonnenem Zuschlag wegen der vorausgegangenen aus-
sondernden Beanspruchung durch die Natur im allge-
meinen erfüllt. Zuschlag aus‘ gebrochenem Felsgestein
kann ohne weitere Untersuchung als ausreichend fest
angenommen werden, wenn das Gestein im durchfeuch-
teten. Zustand eine Druckfestigkeit von 100 N/mm2
aufweist (siehe DIN 52 105) oder die Anforderungen der
TL Min 78 1) Tabelle 3, Spalten4 und 5 erfüllt. In
Zweifelsfällen und stets für künstlich hergestellten Zu-
schlag, ist die Eignung des Zuschlags nach DIN 4226
Teil 3, Ausgabe April 1983, Abschnitt 4.1 zu prüfen.
7.5 Widerstand gegen Frost
7.5.1 Allgemeines
Der Widerstand eines Zuschlags gegen Frost muß für den
vorgesehenen Verwendungszweck ausreichend sein. Dabei
ist jedoch das Ausfrieren einzelner Körner an freien Beton-
flächen möglich.
Anmerkung: Zur Beurteilung des Zuschlags aus ge-
brochenem Felsgestein ‚kann eine. zusätzliche
Beachtung von DIN 52 106 zweckmäßig sein.
Widerstand gegen Frost bei mäßiger Durch-
feuchtung des Betons
Für Beton, der Frost-Tau-Wechseln bei ‘mäßiger Durch-
feuchtung ausgesetzt ist, wie z.B. bei Hochbauten, gilt
der. Frostwiderstand des Zuschlags als ausreichend, wenn
bei Prüfung nach DIN 4226 Teil 3, Ausgabe April 1983,
Abschnitt 3.5.2 der Durchgang durch das dort vorge-
sehene Prüfsieb, 4,0 Gew.-% nicht überschreitet. Dieser
Nachweis kann entfallen, wenn die Anforderungen nach
Abschnitt 7.5.3 oder Abschnitt 7.5.4 erfüllt werden.
7.5.3 Widerstand gegen Frost bei starker Durchfeuch-
tung des Betons
Für Beton, der häufigen Frost-Tau-Wechseln im stark
durchfeuchteten Zustand ausgesetzt ist, wie z.B. bei
horizontalen Betonflächen im Freien und Bauwerken
des Wasserbaus, gilt der Frostwiderstand des Zuschlags
als ausreichend, wenn bei der Prüfung nach DIN 4226
Teil 3, Ausgabe April 1983, Abschnitt 3.5.3 der Durch-
gang. durch das dort vorgesehene Prüfsieh 4,0 Gew.-%
nicht überschreitet.
Widerstand gegen Frost bei starker Durchfeuch-
tung und besonderen Anwendungsgebieten des
Betons
Für Beton, der häufigen Frost-Tau-Wechseln und mög-
lichen Einwirkungen von Taumitteln im stark durch-
feuchteten Zustand ausgesetzt ist, wie z. B. bei Brücken-
bauwerken und Stützmauern im Straßenbau, Fahrbahn-
decken aus Beton und Bauwerken des Wasserbaues in der
Wasserwechselzone, gilt der Frostwiderstand des Zu:
7.5.4
schlags als ausreichend, wenn bei der Prüfung nach
DIN 4226 Teil 3, Ausgabe April 1983, Abschnitt 3.5.3
der Durchgang durch das vorgesehene Prüfsieb 2,0 Gew.-%
nicht überschreitet.
7.6 Schädliche Bestandteile
7.6.1 Allgemeines .
Als schädliche Bestandteile des Zuschlags gelten Stoffe,
die das Erstarren oder das Erhärten des Betons oder des
Mörtels stören, die Festigkeit oder die Dichtheit des Be-
tons herabsetzen, zu Absprengungen führen oder. den
Korrosionsschutz der Bewehrung beeinträchtigen.
Der Zuschlag ist zunächst nach Augenschein und unter
Umständen auch nach Geruch sowie hinsichtlich Herkunft
zu beurteilen (Hinweise auf Verunreinigungen, z, B. bei
Gewinnung. in der Nähe von Salzlagerstätten, Blei-, Zink-,
Gips- oder Anhydrit-Vorkommen oder von bestimmten
Industrien, wie z. B. von Zellulose- und Zuckerfabriken).
Bei Vorhandensein von Glimmer im Sand ist die Brauch-
barkeit nach DIN 4226 Teil 3, Ausgabe April 1983, Ab-
schnitt 4.1 nachzuweisen.
7.6.2 Abschlämmbare Bestandteile
Abschlämmbare Bestandteile können im Zuschlag fein
verteilt oder als Knollen vorhanden sein oder an den
Zuschlagkörnern haften. Stofflich handelt es sich dabei
im: allgemeinen um tonige Substanzen und/oder feines
Gesteinsmehl. Abschlämmbare Bestandteile können
schädlich wirken, wenn sie in großer Menge vorhanden
sind, am Gesteinskorn fest anhaften und sich nicht leicht
abreiben lassen oder als Knollen bei der Betonaufberei-
tung nicht völlig zerrieben werden. Der Gehalt an ab-
schlämmbaren Bestandteilen wird nach DIN 4226 Teil 3,
Ausgabe April 1983, Abschnitt 3.6.1.2, als Durchgang
durch das Sieb mit 0,063 mm Maschenweite bestimmt.
Anhaltswerte für den Gehalt an abschlämmbaren Bestand-
teilen. liefert der Absetzversuch nach DIN 4226 Teil 3,
Ausgabe April 1983. Abschnitt 3.6.1.1.
Werte für die Begrenzung des Gehalts an abschlämmbaren
Bestandteilen (< 0,063 mm), die im Herstellwerk des
Zuschlags nicht überschritten werden dürfen, enthält Ta-
belle 2.
Tabelle 2. Gehalt an abschlämmharen Bestandteilen
Gehalt an
abschlämm-
baren. Bestand-
teilen in
Gew.-%
Korngruppe/
Lieferkörnung
nach Tabelle 1 ©)
höchstens
0/1, 0/2, 0/4 ; 40.1
0/8, 1/2, 1/4, 2/4 3,0
0/16, 0/32, 2/8, 4/8 ) 2,0
4 | 0/63, 2/16, 4/16, 4/32 1,0
5 8/16, 8/32, 16/32, 32/63 0,57)
6) Für nicht genannte Korngruppen/Lieferkör-
nungen der TL Min 78.1) gelten die Werte in Ta-
belle 2 sinngemäß.
7) Bei Zuschlägen aus gebrochenem Material sind
Gehalte bis 1,0 Gew.-% zulässig.
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1) Siehe Seite ?