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Volume Nr. 13, 31. Dezember 1984

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1984 (Public Domain)

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AM EEE 
Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI Nr. 13 31. Dezember 1984 
DIN 4226 Teil 1. Seite 5 
7.3 Kornform 
Die Form der Zuschlagkörner soll möglichst gedrungen 
{kugelig, würfelig) sein. Ein Korn gilt als ungünstig ge- 
formt, wenn sein Verhältnis Länge zu Dicke (nicht 
Breite) größer als 3 : 1 ist. Der Anteil ungünstig geformter 
Körner (besonders flache oder längliche. Körner) soll 
bei Prüfung nach DIN 4226 Teil 3, Ausgabe April 1983, 
Abschnitt 3.2 im Zuschlag über 4 mm nicht mehr als 
50 Gew.-%, bei Edelsplitt darf er nicht mehr als 20 Gew.-% 
betragen. 
7.4 Festigkeit 
Die Körner des Zuschlags müssen so fest sein; daß sie 
Herstellung von Betonen’ üblicher Festigkeitsklassen ge- 
statten. Diese Forderung wird von natürlich entstan- 
denem Sand und Kies oder daraus durch Brechen 
gewonnenem Zuschlag wegen der vorausgegangenen aus- 
sondernden Beanspruchung durch die Natur im allge- 
meinen erfüllt. Zuschlag aus‘ gebrochenem Felsgestein 
kann ohne weitere Untersuchung als ausreichend fest 
angenommen werden, wenn das Gestein im durchfeuch- 
teten. Zustand eine Druckfestigkeit von 100 N/mm2 
aufweist (siehe DIN 52 105) oder die Anforderungen der 
TL Min 78 1) Tabelle 3, Spalten4 und 5 erfüllt. In 
Zweifelsfällen und stets für künstlich hergestellten Zu- 
schlag, ist die Eignung des Zuschlags nach DIN 4226 
Teil 3, Ausgabe April 1983, Abschnitt 4.1 zu prüfen. 
7.5 Widerstand gegen Frost 
7.5.1 Allgemeines 
Der Widerstand eines Zuschlags gegen Frost muß für den 
vorgesehenen Verwendungszweck ausreichend sein. Dabei 
ist jedoch das Ausfrieren einzelner Körner an freien Beton- 
flächen möglich. 
Anmerkung: Zur Beurteilung des Zuschlags aus ge- 
brochenem Felsgestein ‚kann eine. zusätzliche 
Beachtung von DIN 52 106 zweckmäßig sein. 
Widerstand gegen Frost bei mäßiger Durch- 
feuchtung des Betons 
Für Beton, der Frost-Tau-Wechseln bei ‘mäßiger Durch- 
feuchtung ausgesetzt ist, wie z.B. bei Hochbauten, gilt 
der. Frostwiderstand des Zuschlags als ausreichend, wenn 
bei Prüfung nach DIN 4226 Teil 3, Ausgabe April 1983, 
Abschnitt 3.5.2 der Durchgang durch das dort vorge- 
sehene Prüfsieb, 4,0 Gew.-% nicht überschreitet. Dieser 
Nachweis kann entfallen, wenn die Anforderungen nach 
Abschnitt 7.5.3 oder Abschnitt 7.5.4 erfüllt werden. 
7.5.3 Widerstand gegen Frost bei starker Durchfeuch- 
tung des Betons 
Für Beton, der häufigen Frost-Tau-Wechseln im stark 
durchfeuchteten Zustand ausgesetzt ist, wie z.B. bei 
horizontalen Betonflächen im Freien und Bauwerken 
des Wasserbaus, gilt der Frostwiderstand des Zuschlags 
als ausreichend, wenn bei der Prüfung nach DIN 4226 
Teil 3, Ausgabe April 1983, Abschnitt 3.5.3 der Durch- 
gang. durch das dort vorgesehene Prüfsieh 4,0 Gew.-% 
nicht überschreitet. 
Widerstand gegen Frost bei starker Durchfeuch- 
tung und besonderen Anwendungsgebieten des 
Betons 
Für Beton, der häufigen Frost-Tau-Wechseln und mög- 
lichen Einwirkungen von Taumitteln im stark durch- 
feuchteten Zustand ausgesetzt ist, wie z. B. bei Brücken- 
bauwerken und Stützmauern im Straßenbau, Fahrbahn- 
decken aus Beton und Bauwerken des Wasserbaues in der 
Wasserwechselzone, gilt der Frostwiderstand des Zu: 
7.5.4 
schlags als ausreichend, wenn bei der Prüfung nach 
DIN 4226 Teil 3, Ausgabe April 1983, Abschnitt 3.5.3 
der Durchgang durch das vorgesehene Prüfsieb 2,0 Gew.-% 
nicht überschreitet. 
7.6 Schädliche Bestandteile 
7.6.1 Allgemeines . 
Als schädliche Bestandteile des Zuschlags gelten Stoffe, 
die das Erstarren oder das Erhärten des Betons oder des 
Mörtels stören, die Festigkeit oder die Dichtheit des Be- 
tons herabsetzen, zu Absprengungen führen oder. den 
Korrosionsschutz der Bewehrung beeinträchtigen. 
Der Zuschlag ist zunächst nach Augenschein und unter 
Umständen auch nach Geruch sowie hinsichtlich Herkunft 
zu beurteilen (Hinweise auf Verunreinigungen, z, B. bei 
Gewinnung. in der Nähe von Salzlagerstätten, Blei-, Zink-, 
Gips- oder Anhydrit-Vorkommen oder von bestimmten 
Industrien, wie z. B. von Zellulose- und Zuckerfabriken). 
Bei Vorhandensein von Glimmer im Sand ist die Brauch- 
barkeit nach DIN 4226 Teil 3, Ausgabe April 1983, Ab- 
schnitt 4.1 nachzuweisen. 
7.6.2 Abschlämmbare Bestandteile 
Abschlämmbare Bestandteile können im Zuschlag fein 
verteilt oder als Knollen vorhanden sein oder an den 
Zuschlagkörnern haften. Stofflich handelt es sich dabei 
im: allgemeinen um tonige Substanzen und/oder feines 
Gesteinsmehl. Abschlämmbare Bestandteile können 
schädlich wirken, wenn sie in großer Menge vorhanden 
sind, am Gesteinskorn fest anhaften und sich nicht leicht 
abreiben lassen oder als Knollen bei der Betonaufberei- 
tung nicht völlig zerrieben werden. Der Gehalt an ab- 
schlämmbaren Bestandteilen wird nach DIN 4226 Teil 3, 
Ausgabe April 1983, Abschnitt 3.6.1.2, als Durchgang 
durch das Sieb mit 0,063 mm Maschenweite bestimmt. 
Anhaltswerte für den Gehalt an abschlämmbaren Bestand- 
teilen. liefert der Absetzversuch nach DIN 4226 Teil 3, 
Ausgabe April 1983. Abschnitt 3.6.1.1. 
Werte für die Begrenzung des Gehalts an abschlämmbaren 
Bestandteilen (< 0,063 mm), die im Herstellwerk des 
Zuschlags nicht überschritten werden dürfen, enthält Ta- 
belle 2. 
Tabelle 2. Gehalt an abschlämmharen Bestandteilen 
Gehalt an 
abschlämm- 
baren. Bestand- 
teilen in 
Gew.-% 
Korngruppe/ 
Lieferkörnung 
nach Tabelle 1 ©) 
höchstens 
0/1, 0/2, 0/4 ; 40.1 
0/8, 1/2, 1/4, 2/4 3,0 
0/16, 0/32, 2/8, 4/8 ) 2,0 
4 | 0/63, 2/16, 4/16, 4/32 1,0 
5 8/16, 8/32, 16/32, 32/63 0,57) 
6) Für nicht genannte Korngruppen/Lieferkör- 
nungen der TL Min 78.1) gelten die Werte in Ta- 
belle 2 sinngemäß. 
7) Bei Zuschlägen aus gebrochenem Material sind 
Gehalte bis 1,0 Gew.-% zulässig. 
“a a 
1) Siehe Seite ?
	        
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