Dienstblatt des Senats von Berlin
Teil VI Bau- und Wohnungswesen
Nr. 12
Berlin, den 5. Dezember 1984
BERLIN
Inhalt
12.10. 1984
24. 10. 1984
30. 10. 1984
Richtlinien für Kündigungsentschädigungen auf Kleingartenland ..
Rundschreiben über die Einführung des Ergänzungsbandes 1984 zur Ausgabe 1979 der Verdingungsordnung für
Bauleistungen (VOB) .........-. De - Ant
Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Ausführungsvorschriften zu $ 10 Abs. 5 des Berliner Straßengesetzes
(Entgelte für Sondernutzungen öffentlicher Straßen - Entgeltordnung-) .:........... ERS 78
Fa
Der Senator für Stadtentwicklung
und Umweltschutz
An die Bezirksämter
nachrichtlich
an die Mitglieder des Senats
den Präsidenten des Rechnungshofes
. Richtlinien
für Kündigungsentschädigungen auf Kleingartenland
Vom 12. Oktober 1984
StadtUm IILb A2
Fernruf: 2586-24 84 oder 2586-0, intern 937-2484
Auf Grund des 8 6 Abs. 2 Buchstabe b AZG wird bestimmt:
[. Allgemeines
Bei der auf Grund des $ 11 des Bundeskleingartengesetzes
(BKleingG) vom 28. Februar 1983 (BGBl. I S. 210 / GVBl.
S. 471) zu zahlenden angemessenen Entschädigung werden
grundsätzlich nur rechtmäßig errichtete Baulichkeiten, Auf-
wuchs und Außenanlagen in Ansatz gebracht, die sich im
Rahmen der kleingärtnerischen Nutzung halten.
{I. Bewertung von Baulichkeiten
2. Baulichkeiten, die in Ausgestaltung und Wert über den Rah-
men der kleingärtnerischen Notwendigkeit hinausgehen,
sind als Baulichkeiten in einfacher Art zu bewerten. Das gilt
auch für Behelfsheime.
Wenn Baulichkeiten eine bebaute Grundfläche von 24 m?
mit einem umbauten Raum von höchstens 75 m* nicht über-
schreiten, ist davon abzusehen, den Nachweis einer bauauf-
sichtlichen Genehmigung zu verlangen. In diesen Fällen
wird angenommen, daß die Genehmigung vorliegt oder auf
Antrag erteilt worden wäre.