Path:
Volume Nr. 12, 5. Dezember 1984

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1984 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin 
Teil VI Bau- und Wohnungswesen 
Nr. 12 
Berlin, den 5. Dezember 1984 
BERLIN 
Inhalt 
12.10. 1984 
24. 10. 1984 
30. 10. 1984 
Richtlinien für Kündigungsentschädigungen auf Kleingartenland .. 
Rundschreiben über die Einführung des Ergänzungsbandes 1984 zur Ausgabe 1979 der Verdingungsordnung für 
Bauleistungen (VOB) .........-. De - Ant 
Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Ausführungsvorschriften zu $ 10 Abs. 5 des Berliner Straßengesetzes 
(Entgelte für Sondernutzungen öffentlicher Straßen - Entgeltordnung-) .:........... ERS 78 
Fa 
Der Senator für Stadtentwicklung 
und Umweltschutz 
An die Bezirksämter 
nachrichtlich 
an die Mitglieder des Senats 
den Präsidenten des Rechnungshofes 
. Richtlinien 
für Kündigungsentschädigungen auf Kleingartenland 
Vom 12. Oktober 1984 
StadtUm IILb A2 
Fernruf: 2586-24 84 oder 2586-0, intern 937-2484 
Auf Grund des 8 6 Abs. 2 Buchstabe b AZG wird bestimmt: 
[. Allgemeines 
Bei der auf Grund des $ 11 des Bundeskleingartengesetzes 
(BKleingG) vom 28. Februar 1983 (BGBl. I S. 210 / GVBl. 
S. 471) zu zahlenden angemessenen Entschädigung werden 
grundsätzlich nur rechtmäßig errichtete Baulichkeiten, Auf- 
wuchs und Außenanlagen in Ansatz gebracht, die sich im 
Rahmen der kleingärtnerischen Nutzung halten. 
{I. Bewertung von Baulichkeiten 
2. Baulichkeiten, die in Ausgestaltung und Wert über den Rah- 
men der kleingärtnerischen Notwendigkeit hinausgehen, 
sind als Baulichkeiten in einfacher Art zu bewerten. Das gilt 
auch für Behelfsheime. 
Wenn Baulichkeiten eine bebaute Grundfläche von 24 m? 
mit einem umbauten Raum von höchstens 75 m* nicht über- 
schreiten, ist davon abzusehen, den Nachweis einer bauauf- 
sichtlichen Genehmigung zu verlangen. In diesen Fällen 
wird angenommen, daß die Genehmigung vorliegt oder auf 
Antrag erteilt worden wäre.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.