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Volume Nr. 5, 11. April 1984

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1984 (Public Domain)

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Dienstblatt. des Senats von Berlin Teil VI Nr.5 11.April 1984 
Feuerungsbau 
Feuerungsbau 
83 
Arbeitspapiere 
Zu den Arbeitspapieren im Sinne des $ 2 Nr. 1 BRTV ge- 
hört auch der von der zuständigen Berufsgenossenschaft 
ausgestellte Gesundheitspaß. 
4. Bedienen von Werkzeugen, Geräten und Ma- 
schinen, die bei ihrer Anwendung eine erheb- 
liche Erschütterung des Körpers verursachen, 
z. B. Abbruchhammer, Stampfhammer, Bohr- 
hammer, Boschhammer, sofern mehr als 11/2 
Stunden täglich damit gearbeitet wird ...... 
Arbeiten in Räumen, .in denen :eine -Tempe- 
ratur von mehr als 40 Grad Celsius herrscht . . 
wenn Asbestanzüge ‚oder Asbestumhänge ge- 
tragen werden. EN 
Arbeiten an in Betrieb befindlichen Feuerungs- 
anlagen: Sn 
Arbeiten an in Betrieb befindlichen Schorn- 
steinen im Bereich des Kopfes innerhalb des 
dreifachen lichten Durchmessers .......... 
3. Arbeiten an Anlagen, die in Betrieb gewesen 
sind, sofern die Arbeiten mit erheblichem 
Schmutz verbunden sind...............0... 
9. Verarbeiten von Kohlenstoffsteinen und gra- 
phithaltigen ‚Steinen sowie deren Transport, 
sofern. dabei eine erhebliche Berührung mit 
den Steinen vorkommt ..-. ne ale a 
‘0. Arbeiten, bei denen eine Filterschutzmaske ge- 
tragen werden muß... Re ee 
Arbeiten mit tragbarem Atemgerät (Preßluft- 
atmer) ...... 
1,20 DM 
1,40 DM 
3,50 DM 
1,30 DM 
s4 
Lohnrelationen 
Zusätzlich zu $ 5 BRTV gilt folgendes: 
Für die Lohnfestsetzung der nachfolgenden Berufsgruppen 
gelten folgende Verhältniszahlen zum Bundesecklohn: 
1. Feuerungs- und Ofenbau 
Gruppe 1: Feuerungs- und Ofenbau-Werk- 
polier und Ofenwärter im Feue- 
ungsbal EM ZN, N 
Feuerungs- und Ofenbau- 
Vorarbeiter 16V. HH: 
1,40 DM 
1,05 DM 
Gruppe II: 
Gruppe 1111 
und IN 2: 
Spezialbaufacharbeiter ab dem 
zweiten Jahr der Tätigkeit im 
"euerungs- und Ofenbau (Feue- 
'ungs- und Schornsteinbauer) .. 
1,40 DM 
2,00 DM 
3.00 DM 
108 v. H. 
Gruppe 1112: 
Spezialbaufacharbeiter im ersten 
Jahr der Tätigkeit im Feuerungs- 
und Ofenbau (Feuerungs- und 
Schornsteinbauer) Pe 
103 v. H. 
'1. Bearbeiten von feuerfesten Steinen mit der 
Trennsäge, Handsäge oder mit der Schleif- 
scheibe, sofern diese Arbeiten mehr als eine 
Stunde täglich dauer 
dieser Zuschlag entfällt, wenn bei diesen Ar- 
beiten einer der Zuschläge gemäß Nr. 10 zu 
zahlen ist 
12. Verarbeiten von Glasfaserstoffen ......... 
13. Verarbeiten von Mineralfaserstoffen, die keine 
Glasfasern enthalten .... 
Gruppe IV 1 
und IV 2: 
Gruppe VI: 
2. Schornsteinbau 
Gruppe I: Schornsteinbau-Werkpolier .... 13830v.H. 
Gruppe II: Schornsteinbau-Vorarbeiter .... 122 v.H. 
Gruppe lit 1 
und 1112: 
0,95 DM 
0,65 DM 
0,30 DM 
2,10 DM 
1,05 DM 
5pezialbaufacharbeiter ab dem 
zweiten Jahr der Tätigkeit im 
Schornsteinbau (Feuerungs- und 
Schornsteinbauer). ............ 
Spezialbaufacharbeiter im ersten 
Jahr der Tätigkeit im Schornstein- 
bau (Feuerungs- und Schornstein- 
DaUST) N 
Gruppe IV 1 
und IV 2: gehobener Baufacharbeiter...... 105 v.H. 
Gruppe VI: Baufachwerker:‘................. 97V.H. 
Bauwerker haben für die Zeit ‚ihrer Tätigkeit auf dem 
Schornstein Anspruch auf den Lohn des Baufachwerkers 
im Schornsteinbau. 
14. Spritzen von feuerfesten Baumassen, für den 
Düsenführer und die Arbeiten unmittelbar im 
Bereich der Düse 1. ee 
für das Bedienen von Mischern und Spritz- 
maschinen ... BR en 
15. Außenarbeiten an Schornsteinen auf. Konsol- 
gerüsten ....... Prem ee 2er 1,00 DM 
16. Arbeiten von Fahrkörben oder von Leiter- 
gängen ausS..........- „.ar+.02 41,890 DM 
17. Anrüstarbeiten an Anrüstösen oder von Steig- 
eisenumgängen aus ......................1. 2,00 DM 
in diesem Falle entfallen die Zuschläge nach 
Nr. 15 und Nr, 16 
Kommen für eine Tätigkeit mehr als drei Zuschläge in 
Frage, so werden nur die drei höchsten Zuschläge bezahlt. 
115 v..H. 
85 
Erschwerniszuschläge 
S 6 BRTV.— Erschwerniszuschläge — wird durch folgende 
Regelung ersetzt: 
Der Arbeitnehmer hat für die Zeit, in der er mit einer der 
folgenden Arbeiten beschäftigt wird, Anspruch auf den 
nachstehend jeweils aufgeführten Erschwerniszuschlag: 
je Stunde 
!, Arbeit mit Teer, Bitumen; Klebern, außer 
Wasserglas, Schalungsöl.................... 
2. Arbeiten mit Wasserglas oder mit anderen 
chemischen und organischen Bindern und Mör- 
N RE er 
3. Arbeiten mit Säuren, in Säuredämpfen, mit 
ätzenden Stoffen oder mit Asplit ............ 
sS6 
Schutzmittel und Werkzeuge 
\. Schutzmittel 
Der Arbeitgeber hat vorgeschriebene Schutzbrillen, 
Schutzbekleidung, Schutzhandschuhe, Atemschutzgeräte 
und Sicherheitsgeräte und -einrichtungen zur Verfügung 
zu stellen; sie bleiben Eigentum des Arbeitgebers. 
Der Arbeitnehmer hat die vom Arbeitgeber zur Verfügung 
gestellten Schutz- und Sicherheitsgeräte und -einrichtun- 
gen sorgsam zu behandeln und in der vorgeschriebenen 
Weise anzuwenden und zu benutzen. 
2. Werkzeuge 
Die erforderlichen Werkzeuge, Einrichtungen, Hilfsmittel 
und für die Arbeitsausführung benötigten Materialien hat
	        
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