Dienstblatt des Senats von-Berlin Teil VI Nr.5 11.April 1984
1.2
1.21
1.22
23
1.24
1.25
1.26
Je Stunde
DM
fel und. geringerer Tiefe als 25 cm der Zu-
schlag ganz.
Bei vorübergehender Wasser- oder Schlamm-
bildung infolge Niederschlags oder Tau-
wetters besteht kein Anspruch auf Zuschlag.
Arbeiten an Bauwerken über Wasser von
unabgedeckten Gerüsten, Kähnen, Flößen
oder Prahmen aus ;
sowie Arbeiten an Eisdecken ............
Arbeiten in Wathosen ++... ...0050000 00 re 0k
Arbeiten in Taucheranzügen ohne Helm
oder in Watanzügen............ --...0.... 6,30
leitern aus, muß frei vereinbart werden.
Er beträgt mindestens jedoch ............
Heiße Arbeiten:
Arbeiten in Räumen, in denen eine Tempe-
ratur von 40. bis 50 Grad Celsius herrscht
sowie Arbeiten an kurze Zeit vorher außer
Betrieb gesetzen Feuerungen ............
jedoch bei einer Temperatur von mehr als
50 Grad Celsius REN
Arbeiten an zu reparierenden, in Betrieb be-
findlichen. Feuerungen, Industrieöfen und
Ofenbatterien, sofern die Temperatur an der
Arbeitsstätte 40 bis 50 Grad Celsius. be-
trägt, sowie Arbeiten an in Betrieb befindli-
chen Regeneratoren und Gaskanälen und
das Anschließen von Öfen ... ..........
jedoch bei einer Temperatur von mehr als
50 Grad Celsius .......-.-. nn an
Erschütterungsarbeiten:
Bedienung von Werkzeugen, Geräten. und
Maschinen, die bei ihrer Anwendung eine
erhebliche Erschütterung des Körpers ver-
ursachen und die nach Art, Kennziffer, Ar-
beitsverfahren und Zeiteinfluß im nachste-
henden Katalog aufgeführt sind, sofern und
solange die darin festgelegten Bedingungen
erfüllt sind ren Se
Über Ergänzungen des aufgestellten Katalo-
ges entscheidet ‚eine von den Tarifvertrags-
parteien eingesetzte Fachkommission. Die
Fachkommission wird auf Anrufung einer Ta-
rifvertragspartei tätig. Kommt eine Entschei-
dung in der Fachkommission nicht zustande,
so haben die Tarifvertragsparteien über die
Ergänzung des Kataloges zu verhandeln und
zu versuchen, eine Einigung zu erzielen.
13
1.31
1.32
Hohe Arbeiten:
Herstellung und
rüsten, solange
als: 12m Höhe
boden arbeitet
Herstellung und Be‘ ‚ung von Innenge-
rüsten, solange der Arbeitnehmer in mehr
als 10m Höhe über dem jeweiligen Arbeits-
boden arbeitet =
1,90
4
1.40
1.41
Arbeiten auf Rüstungen, deren Bohlenbelag
weniger als 90 cm breit ist, solange der Ar-
beitnehmer in mehr als 20 m Höhe über der
Erdoberfläche, bei Innenarbeiten über dem
Arbeitsboden arbeitet ..........
Richten (Aufschlagen) von Türmen, solange
der Arbeitnehmer in mehr als 20m Höhe
über‘ der Erdoberfläche arbeitet ..........
in mehr als 30m Höhe .........00.i00440
in mehr als 50m Höhe :.........0.00400040
Abbrucharbeiten an Schornsteinen ......
Der Zuschlag für besonders gefährliche Ab-
brucharbeiten, insbesondere von Auszieh-
1,70
4972
1,75
2,00
2,40
1,00
Katalog zu $ 6 Nr. 1.4
Art der Maschine
1.-Bohrhämmer
Kennziffer _Arbeitsverfahren Zeiteinfluß
Eigengewicht 4andbetrieb ohne „ohne
13 kg und darüber Arbeitshilfen (z. B. Bohr-
knecht Lafette u. a.)
2. Niethämmer aller Art,
druckluftangetrieben
ohne
Einschränkung
ohne
3
Aufbruchhämmer und:
Betonbrecher, gekenn-
zeichnet durch 2 Hand:
griffe, mit Druckluft
oder elektrisch an-
getrieben
4. Warsop-Hämmer
mit Benzinantrieb
Eigengewicht
25 kg und darüber
Handbetrieb. ohne ohne
Arbeitshilfen
Eigengewicht ohne Einschränkung
45 kg
Eigengewicht Handbetrieb
15 kg-und darüber
ohne
5: Abbauhämmer,
gekennzeichnet durch
einen Handgriff
ohne
6. Boschhämmer, schwer
Eigengewicht ‘ _Handbetrieb ohne ohne
27 ka und darüber Arbeitshilfen
je Stunde
DM
2,00
1,30
2,00
1,70
2,00
1,20