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Dienstblatt des Senats von Berlin
Teil VI Bau- und Wohnungswesen
Nr. 12
Berlin, den 30. Dezember 1983
BERLIN
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07.11.1983 Ausführungsvorschriften zu $ 7 des Berliner Straßengesetzes über Bodenverfestigungen und Bodenverbesserungen
im Straßenbau (Einführung ZTVV-StB 81) ...4.... N
Der Senator für Bau- und Wohnungswesen
An die Mitglieder des Senats
die Bezirksämter
nachrichtlich
an den Präsidenten des Rechnungshofes
die Eigenbetriebe
Ausführungsvorschriften
zu $ 7 des Berliner Straßengesetzes
über Bodenverfestigungen und Bodenverbesserungen
im Straßenbau (Einführung ZTVV-StB 81)
Vom 7. November 1983
BauWohn VII aA 322
Fernruf: 867-4732 oder 867-1, intern 95-4732
Auf Grund des $ 17 Abs. 2 des Berliner Straßengesetzes in der
Fassung vom 9. Juni 1964 (GVBl. S. 693), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 17. Juli 1969 (GVBl. S. 1030), wird bestimmt:
Die „Zusätzlichen Technischen Vorschriften und Richtlinien
für die Ausführung von Bodenverfestigungen und Bodenver-
besserungen im Straßenbau“ - ZTVV-StB 81 - in der berich:
tigten Fassung von 1982 gelten verbindlich für die öffent
lichen Straßen, für die Berlin Träger der Baulast ist
Bei Verträgen über die Ausführung entsprechender Arbeiten
sind die ZTVV-StB 81 in der berichtigten Fassung von 1982
und die sich aus den Nummern 4 bis 6 dieser Ausführungs-
vorschriften ergebenden Anderungen und Ergänzungen als
„Zusätzliche Technische Vorschriften für die Ausführung
von Bodenverfestigungen und Bodenverbesserungen im
Straßenbau in Berlin“ (Anlage). zum Vertragsbestandteil zu
machen.
Abdrucke stehen beim Senator für Bau- und Wohnungs-
wesen - VII aA - zur Verfügung.
In der Regel sind Bodenverfestigungen mit Zement vorzu-
sehen.
Zu Abschnitt 1.2.4 der ZTVV-StB 81:
Die Mindestschichtdicke von Bodenverfestigungen beträgli
auch beim Baumischverfahren (mixed-in-place) 12 cm.
Zu Abschnitt 1.6.4.8 der ZTVV-StB 81:
Für die Entnahme der Proben sind zur Berechnung des Ver-
dichtungsgrades Dpr die genormten Zylinder, jedoch mit
einer Höhe von 10 cm, zu verwenden.
Zu Abschnitt 2.1.6.3 der ZTVV-StB 81:
Die ausgestreute Zementmenge- ist je angefangene 300 m?
Fläche zu prüfen.