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Volume Nr. 12, 30. Dezember 1983

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1983 (Public Domain)

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Dienstblatt des Senats von Berlin 
Teil VI Bau- und Wohnungswesen 
Nr. 12 
Berlin, den 30. Dezember 1983 
BERLIN 
[nhalt 
07.11.1983 Ausführungsvorschriften zu $ 7 des Berliner Straßengesetzes über Bodenverfestigungen und Bodenverbesserungen 
im Straßenbau (Einführung ZTVV-StB 81) ...4.... N 
Der Senator für Bau- und Wohnungswesen 
An die Mitglieder des Senats 
die Bezirksämter 
nachrichtlich 
an den Präsidenten des Rechnungshofes 
die Eigenbetriebe 
Ausführungsvorschriften 
zu $ 7 des Berliner Straßengesetzes 
über Bodenverfestigungen und Bodenverbesserungen 
im Straßenbau (Einführung ZTVV-StB 81) 
Vom 7. November 1983 
BauWohn VII aA 322 
Fernruf: 867-4732 oder 867-1, intern 95-4732 
Auf Grund des $ 17 Abs. 2 des Berliner Straßengesetzes in der 
Fassung vom 9. Juni 1964 (GVBl. S. 693), zuletzt geändert durch 
Gesetz vom 17. Juli 1969 (GVBl. S. 1030), wird bestimmt: 
Die „Zusätzlichen Technischen Vorschriften und Richtlinien 
für die Ausführung von Bodenverfestigungen und Bodenver- 
besserungen im Straßenbau“ - ZTVV-StB 81 - in der berich: 
tigten Fassung von 1982 gelten verbindlich für die öffent 
lichen Straßen, für die Berlin Träger der Baulast ist 
Bei Verträgen über die Ausführung entsprechender Arbeiten 
sind die ZTVV-StB 81 in der berichtigten Fassung von 1982 
und die sich aus den Nummern 4 bis 6 dieser Ausführungs- 
vorschriften ergebenden Anderungen und Ergänzungen als 
„Zusätzliche Technische Vorschriften für die Ausführung 
von Bodenverfestigungen und Bodenverbesserungen im 
Straßenbau in Berlin“ (Anlage). zum Vertragsbestandteil zu 
machen. 
Abdrucke stehen beim Senator für Bau- und Wohnungs- 
wesen - VII aA - zur Verfügung. 
In der Regel sind Bodenverfestigungen mit Zement vorzu- 
sehen. 
Zu Abschnitt 1.2.4 der ZTVV-StB 81: 
Die Mindestschichtdicke von Bodenverfestigungen beträgli 
auch beim Baumischverfahren (mixed-in-place) 12 cm. 
Zu Abschnitt 1.6.4.8 der ZTVV-StB 81: 
Für die Entnahme der Proben sind zur Berechnung des Ver- 
dichtungsgrades Dpr die genormten Zylinder, jedoch mit 
einer Höhe von 10 cm, zu verwenden. 
Zu Abschnitt 2.1.6.3 der ZTVV-StB 81: 
Die ausgestreute Zementmenge- ist je angefangene 300 m? 
Fläche zu prüfen.
	        
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