1.5
2.1
2.2
2.3
74
3
3.1
3.1.1
8.1.1.1
ud. 1.2
8.1.1.3
Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI Nr.7 16. Juli 1982
m PEN
69
Alle Beschäftigten des Auftragnehmers, die beim
Bau von Trinkwasserleitungen mit Rohrbaustoffen
in: Berührung kommen, müssen frei von anstecken-
den und ekelerregenden Krankheiten sein. Im Zwei-
felsfalle kann der Auftraggeber verlangen, daß der
Auftragnehmer den Nachweis für das HErfüllen
dieser Forderung durch Vorlage von amtsärztlichen
Zeugnissen neuesten Datums führt.
Baustoffe und Bauteile
G 463
„Errichtung von Gasleitungen von mehr
als 16 bar Betriebsüberdruck aus Stahl-
rohren‘“.
3.2
3.2.1
Ein- und Ausbauen der Leitungsteile
Die Vorschriften der Rohrlieferwerke sind zu be-
achten. Der Auftraggeber stellt sie auf Verlangen
zur Verfügung.
Das Schneiden bzw. Abkreuzen der Rohre ist auf
das Notwendigste zu beschränken. Schweißarbeiten
und Arbeiten mit dem Schneidbrenner, auch zum
Ausbrennen der Muffen, dürfen nur mit Genehmi-
gung des Auftraggebers und nur dann ausgeführt
werden, wenn die Innen- und Außenisolierung wie-
derhergestellt werden können.
Straßenkappen sind so zu stellen, daß die Kappen-
oberkante mit der Straßen- oder Geländeoberfläche
in gleicher Höhe liegt. Sie sind, wenn keine andere
Ausführungsart vorgesehen ist, mit Betonumran-
dungsplatten zu sichern oder zu umpflastern (je
Kappe etwa 1 m? Pflasterfläche).
Wenn im Leistungsverzeichnis nichts anderes vor-
gesehen ist, sind Leitungsteile beim Ausbau so
schonend zu behandeln, daß ihre Wiederverwendung
möglich ist. Sie sind von außen anhaftendem
Schmutz sowie von Ablagerungen zu säubern.
Die gewonnenen Leitungsteile bleiben Eigentum
des Auftraggebers. Bis zur Abfuhr liegt die Haf-
tung beim Auftragnehmer.
Herstellen und Lösen von Rohrverbindungen
Bei Trinkwasser-, Gas- und Abwasserleitungen sind
die Vorschriften der Lieferwerke und die Richtlinien
des Auftraggebers zu beachten.
Für Schweißarbeiten an Stahlrohren gelten neben
den DIN-Vorschriften die Richtlinien des Auftrag-
gebers.
Prüfen und Spülen der Leitungen sind nach den
DIN-Vorschriften und den Richtlinien des Auftrag-
gebers auszuführen.
Rohrschutz
Für sachgemäßes Behandeln der Schutzüberzüge
von Guß- und Stahlrohren und ihr Wiederherstellen
nach Beschädigungen auch die diesbezüglichen
Richtlinien des Auftraggebers zu beachten.
Inbetriebnehmen
Die neu gelegten oder reparierten Rohrleitungen
dürfen nur auf Anordnung des Auftraggebers in
Betrieb genommen werden.
Der Auftraggeber fertigt die Bestandszeichnungen,
übernimmt die Vorarbeiten hierfür und kennzeich-
net die Leitungen durch Hinweisschilder.
Nebenleistungen
(vgl. Abschnitt 4 der „Allgemeinen Technischen
Vorschriften‘ VOB Teil C)
8.2.2
Rohrbaustoffe wie Rohrmaterial, Armaturen, Form-
stücke, Rohrschellen, Dichtungs-, Isolierstoffe usw.
werden, sofern im Leistungsverzeichnis nichts an-
deres vorgesehen ist, vom Auftraggeber geliefert.
Der Auftraggeber fährt alle Rohrbaustoffee zu den
mit dem Auftragnehmer vereinbarten Lagerstellen
an. Sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes
vorgesehen ist, sorgt er auch für den Abtransport
der nicht benötigten oder ausgebauten Rohrbau-
stoffe ab Lagerstelle.
3.2.3
Die vom Auftraggeber angelieferten Rohrbaustoffe
entsprechen in der Regel den geltenden DIN-Vor-
schriften. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor,
Rohrmaterial mit geringfügigen Abweichungen von
den DIN-Normen zu liefern.
Sind Rohrbaustoffe, die der Auftraggeber geliefert
und dem Auftragnehmer übergeben hat, durch
Verschulden des Auftragnehmers unbrauchbar ge-
worden oder abhanden gekommen, so übernimmt
der Auftraggeber die Ersatzlieferung. Die dem
Auftraggeber hierdurch entstehenden Kosten stellt
er dem Auftragnehmer in Rechnung.
3.2.4
3.3
"3.3.1
Ausführung
Allgemeines
Für die Ausführung der Arbeiten sind. auch fol-
gende Normen und Richtlinien zu beachten:
Trinkwasserleitungen
DIN 1988/1 Technische Regeln für Trinkwasser-!
installationen (TR-WI); Allgemeines; !
Technische Regeln des DVGW.
DIN 19 630 Richtlinien für den Bau von Wasser-
rohrleitungen; Technische Regeln des
DVGW.
Richtlinien für die Ausführung von. Arbeiten am
Rohrnetz der Berliner Wasserwerke.
‚Abwasserdruckleitungen
DIN 19 630 Richtlinien für den Bau von Wasser-
rohrleitungen; Technische Regeln des
DVGW. :
Richtlinien für die Ausführung von Arbeiten am
Druckrohrnetz der Berliner Entwässerungswerke.
Gasleitungen
DVGW-Arbeitsblätter
G 460 „Richtlinien für den Bau und Betrieb
von Gasleitungen mit einem Betriebs-
druck über 500 mm WS bis 3 kp/cm?
in industriellen und gewerblichen An-
lagen“.
„Errichtung von Gasleitungen bis 4 bar
Betriebsüberdruck aus Druckrohren und
Formstücken aus duktilem Gußeisen‘“.
„Errichtung von Gasleitungen mit Be-
triebsüberdrücken von mehr als 4 bar
bis 16 bar aus Druckrohren und Form-
stücken aus duktilem Gußeisen‘“
„Errichtung von Gasleitungen bis 4 bar
Betriebsüberdruck aus Stahlrohren“.
„Errichtung von Gasleitungen mit Be-
iriebsüberdrücken von mehr als 4 bar
bis 16 bar aus Stahlrohren“.
3.3.2
34
3.5
3.6
38.6.1
3.6.2
A
A
Folgende Leistungen sind ebenfalls Nebenleistungen:
Transport ausgebauter Rohre, Formstücke und
sonstiger Bauteile von der Ausbaustelle bis zu der
für den Abtransport bestimmten Lagerstelle inner-
halb der Baustelle.
Bei Schweißarbeiten das Liefern des Schweißmate-
rials, der Gase und des benötigten Stromes:
Für Trinkwasserleitungen: .
Ausführen einer Leitungsspülung. gemäß 3.4 ein-
schließlich der erforderlichen ‘Arbeiten (Hydranten-
ein- und -ausbau, Ableiten des Spülwassers) ohne
Belästigungen der Anlieger.
i4.14 Säubern ausgebauter Leitungsteile nach 3.2.4.
4.1
41.1