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Volume Nr. 7, 16. Juli 1982

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1982 (Public Domain)

1.5 
2.1 
2.2 
2.3 
74 
3 
3.1 
3.1.1 
8.1.1.1 
ud. 1.2 
8.1.1.3 
Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI Nr.7 16. Juli 1982 
m PEN 
69 
Alle Beschäftigten des Auftragnehmers, die beim 
Bau von Trinkwasserleitungen mit Rohrbaustoffen 
in: Berührung kommen, müssen frei von anstecken- 
den und ekelerregenden Krankheiten sein. Im Zwei- 
felsfalle kann der Auftraggeber verlangen, daß der 
Auftragnehmer den Nachweis für das HErfüllen 
dieser Forderung durch Vorlage von amtsärztlichen 
Zeugnissen neuesten Datums führt. 
Baustoffe und Bauteile 
G 463 
„Errichtung von Gasleitungen von mehr 
als 16 bar Betriebsüberdruck aus Stahl- 
rohren‘“. 
3.2 
3.2.1 
Ein- und Ausbauen der Leitungsteile 
Die Vorschriften der Rohrlieferwerke sind zu be- 
achten. Der Auftraggeber stellt sie auf Verlangen 
zur Verfügung. 
Das Schneiden bzw. Abkreuzen der Rohre ist auf 
das Notwendigste zu beschränken. Schweißarbeiten 
und Arbeiten mit dem Schneidbrenner, auch zum 
Ausbrennen der Muffen, dürfen nur mit Genehmi- 
gung des Auftraggebers und nur dann ausgeführt 
werden, wenn die Innen- und Außenisolierung wie- 
derhergestellt werden können. 
Straßenkappen sind so zu stellen, daß die Kappen- 
oberkante mit der Straßen- oder Geländeoberfläche 
in gleicher Höhe liegt. Sie sind, wenn keine andere 
Ausführungsart vorgesehen ist, mit Betonumran- 
dungsplatten zu sichern oder zu umpflastern (je 
Kappe etwa 1 m? Pflasterfläche). 
Wenn im Leistungsverzeichnis nichts anderes vor- 
gesehen ist, sind Leitungsteile beim Ausbau so 
schonend zu behandeln, daß ihre Wiederverwendung 
möglich ist. Sie sind von außen anhaftendem 
Schmutz sowie von Ablagerungen zu säubern. 
Die gewonnenen Leitungsteile bleiben Eigentum 
des Auftraggebers. Bis zur Abfuhr liegt die Haf- 
tung beim Auftragnehmer. 
Herstellen und Lösen von Rohrverbindungen 
Bei Trinkwasser-, Gas- und Abwasserleitungen sind 
die Vorschriften der Lieferwerke und die Richtlinien 
des Auftraggebers zu beachten. 
Für Schweißarbeiten an Stahlrohren gelten neben 
den DIN-Vorschriften die Richtlinien des Auftrag- 
gebers. 
Prüfen und Spülen der Leitungen sind nach den 
DIN-Vorschriften und den Richtlinien des Auftrag- 
gebers auszuführen. 
Rohrschutz 
Für sachgemäßes Behandeln der Schutzüberzüge 
von Guß- und Stahlrohren und ihr Wiederherstellen 
nach Beschädigungen auch die diesbezüglichen 
Richtlinien des Auftraggebers zu beachten. 
Inbetriebnehmen 
Die neu gelegten oder reparierten Rohrleitungen 
dürfen nur auf Anordnung des Auftraggebers in 
Betrieb genommen werden. 
Der Auftraggeber fertigt die Bestandszeichnungen, 
übernimmt die Vorarbeiten hierfür und kennzeich- 
net die Leitungen durch Hinweisschilder. 
Nebenleistungen 
(vgl. Abschnitt 4 der „Allgemeinen Technischen 
Vorschriften‘ VOB Teil C) 
8.2.2 
Rohrbaustoffe wie Rohrmaterial, Armaturen, Form- 
stücke, Rohrschellen, Dichtungs-, Isolierstoffe usw. 
werden, sofern im Leistungsverzeichnis nichts an- 
deres vorgesehen ist, vom Auftraggeber geliefert. 
Der Auftraggeber fährt alle Rohrbaustoffee zu den 
mit dem Auftragnehmer vereinbarten Lagerstellen 
an. Sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes 
vorgesehen ist, sorgt er auch für den Abtransport 
der nicht benötigten oder ausgebauten Rohrbau- 
stoffe ab Lagerstelle. 
3.2.3 
Die vom Auftraggeber angelieferten Rohrbaustoffe 
entsprechen in der Regel den geltenden DIN-Vor- 
schriften. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, 
Rohrmaterial mit geringfügigen Abweichungen von 
den DIN-Normen zu liefern. 
Sind Rohrbaustoffe, die der Auftraggeber geliefert 
und dem Auftragnehmer übergeben hat, durch 
Verschulden des Auftragnehmers unbrauchbar ge- 
worden oder abhanden gekommen, so übernimmt 
der Auftraggeber die Ersatzlieferung. Die dem 
Auftraggeber hierdurch entstehenden Kosten stellt 
er dem Auftragnehmer in Rechnung. 
3.2.4 
3.3 
"3.3.1 
Ausführung 
Allgemeines 
Für die Ausführung der Arbeiten sind. auch fol- 
gende Normen und Richtlinien zu beachten: 
Trinkwasserleitungen 
DIN 1988/1 Technische Regeln für Trinkwasser-! 
installationen (TR-WI); Allgemeines; ! 
Technische Regeln des DVGW. 
DIN 19 630 Richtlinien für den Bau von Wasser- 
rohrleitungen; Technische Regeln des 
DVGW. 
Richtlinien für die Ausführung von. Arbeiten am 
Rohrnetz der Berliner Wasserwerke. 
‚Abwasserdruckleitungen 
DIN 19 630 Richtlinien für den Bau von Wasser- 
rohrleitungen; Technische Regeln des 
DVGW. : 
Richtlinien für die Ausführung von Arbeiten am 
Druckrohrnetz der Berliner Entwässerungswerke. 
Gasleitungen 
DVGW-Arbeitsblätter 
G 460 „Richtlinien für den Bau und Betrieb 
von Gasleitungen mit einem Betriebs- 
druck über 500 mm WS bis 3 kp/cm? 
in industriellen und gewerblichen An- 
lagen“. 
„Errichtung von Gasleitungen bis 4 bar 
Betriebsüberdruck aus Druckrohren und 
Formstücken aus duktilem Gußeisen‘“. 
„Errichtung von Gasleitungen mit Be- 
triebsüberdrücken von mehr als 4 bar 
bis 16 bar aus Druckrohren und Form- 
stücken aus duktilem Gußeisen‘“ 
„Errichtung von Gasleitungen bis 4 bar 
Betriebsüberdruck aus Stahlrohren“. 
„Errichtung von Gasleitungen mit Be- 
iriebsüberdrücken von mehr als 4 bar 
bis 16 bar aus Stahlrohren“. 
3.3.2 
34 
3.5 
3.6 
38.6.1 
3.6.2 
A 
A 
Folgende Leistungen sind ebenfalls Nebenleistungen: 
Transport ausgebauter Rohre, Formstücke und 
sonstiger Bauteile von der Ausbaustelle bis zu der 
für den Abtransport bestimmten Lagerstelle inner- 
halb der Baustelle. 
Bei Schweißarbeiten das Liefern des Schweißmate- 
rials, der Gase und des benötigten Stromes: 
Für Trinkwasserleitungen: . 
Ausführen einer Leitungsspülung. gemäß 3.4 ein- 
schließlich der erforderlichen ‘Arbeiten (Hydranten- 
ein- und -ausbau, Ableiten des Spülwassers) ohne 
Belästigungen der Anlieger. 
i4.14 Säubern ausgebauter Leitungsteile nach 3.2.4. 
4.1 
41.1
	        
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