Path:
Volume Nr. 2, 26. Februar 1982

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1982 (Public Domain)

3 
Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI Nr.2 26. Februar 1982 
DIN 1055 Teil 2 Seite 9 
anzusetzen, sofern sein Wert durch Versuche oder auf 
andere Weise belegt werden kann. Der Ansatz ö, = 0 
wird sich in der Regel auf die Fälle beschränken, wo 
Dichtungsbahnen aus Pappe, Kunststoff oder Metall auf 
die Wand aufgeklebt worden sind. Ein dünner Anstrich 
zum Schutz des Betons gegen aggressive Bestandteile des 
Bodens oder des Grundwassers ist im allgemeinen nicht 
als plastische Schicht anzusehen. 
Zu 8.4 
Der Ansatz der Adhäsion ist nicht auf rauhe Wände oder 
auf grobkörnige bindige Böden beschränkt. Gerade bei 
glatten Flächen saugen sich weiche bindige Böden beson- 
ders gut fest. 
Zu 9 Hinweise zur Wahl des Erddruckansatzes 
Wenn auch Titel und Untertitel der Norm keinen Hinweis 
auf den Erddruck enthalten, so zeigt doch der Geltungs- 
bereich, daß die Bodenkenngrößen in erster Linie im 
Zusammenhang mit Fragen des Erddrucks zu sehen sind. 
Es ist daher unerläßlich, wenigstens in den Grundzügen 
auf Erddruckprobleme einzugehen, zumal eine eigene 
Erddrucknorm zur Zeit nicht besteht. Die Norm be- 
schränkt sich jedoch auf grundsätzliche Hinweise zur 
Ermittlung der anzusetzenden Erddruckkraft, ohne auf 
Einzelheiten einzugehen. In Wirklichkeit ist die Angele- 
genheit außerordentlich komplex. So hängen Wert und- 
Verteilung der Erddrucklast, mit der eine dem Erddruck 
ausgesetzte Bauwerkswand belastet wird, unter anderem 
von folgenden Faktoren ab: 
a) von der Art der Baugrubenverkleidung (z. B. starre 
Wand, elastische Wand, Böschung), 
b) vom Zeitpunkt, zu dem die Baugrubenverkleidung 
entfernt wird (z. B. während des Verfüllens, nach dem 
Verfüllen, gar nicht), / 
c) von der Breite des Arbeitsraumes (z. B. abgeböschte 
Baugrube, scmaler Schlitz, gar kein Arbeitsraum), 
d) von den Eigenschaften des Verfüllungsmaterials (z. B. 
nichtbindig, bindig, Grad der Plastizität, Zustands- 
form), 
e) von der Verdichtung des eingebrachten Bodens (z. B. 
keine Verdichtung, mittlere Verdichtung, besonders 
starke Verdichtung), 
von der Nachgiebigkeit des Bauwerks (z. B. durch 
Verschiebung, Verkantung, elastische Verformung, 
Schwinden), 
g) von Temperatureinflüssen (z. B. Ausdehnung im 
Sommer, Zusammenziehung im Winter). 
Für den Fall von Baugrubenumschließungen siehe hierzu 
die Empfehlungen des Arbeitskreises „Baugruben“ [2]. 
Zu 9.1 
Der Ansatz des aktiven Erddrucks’ist im allgemeinen 
gerechtfertigt, wenn ein etwas nachgiebiges Stützbauwerk 
unmittelbar mit dem gewachsenen Boden in Berührung 
steht und seine Bewegungsmöglichkeiten nicht durch be- 
sondere Maßnahmen eingeschränkt werden. Diese Voraus- 
setzungen liegen in der Regel bei Baugrubenwänden vor, - 
ferner bei Spundwänden, Pfahlwänden und Schlitzwänden, 
die ohne Berücksichtigung einer Nachbarbebauung als 
Dauerbauwerke entsprechend Bild 2a im Boden einge- 
spannt oder entsprechend Bild 2b nach hinten verankert 
bzw. entsprechend Bild 2c als konstruktiver Bestandteil 
in ein Bauwerk einbezogen werden. Auch in den Fällen, 
in denen das Bauwerk entsprechend Bild 2d unmittelbar 
an die Baugrubenverkleidung anschließt, kann der Ansatz 
des aktiven Erddrucks gerechtfertigt sein, sofern auch die 
Baugrubenwand selbst für den aktiven Erddruck. bemessen 
worden ist. Bei Bauwerken dagegen, die in offener Bau- 
grube mit Arbeitsraum hergestellt werden, sind die Vor- 
aussetzungen für das Auftreten des aktiven Erddrucks 
nicht immer gegeben. Nur wenn der bei der Hinterfüllung 
entstehende Verdichtungserddruck durch gleichzeitige 
oder nachfolgende Bauvorgänge, Gleitbewegungen, Kipp- 
bewegungen oder Schwindvorgänge im Bauwerk wieder 
abgebaut wird, ist es gerechtfertigt, der Bemessung des 
Bauwerks für den Endzustand den aktiven Erddruck 
zugrunde zu legen. Ein Bauvorgang, der eine Entspannung 
des verdichteten Bodens bewirkt, kann zum Beispiel das 
Ziehen von Bohlträgern oder Spundwänden sein. Bei 
einem Bauwerk, das in einer geböschten Baugrube her- 
gestellt worden ist, können in der Regel nur Bewegungen 
oder Verformungen des Bauwerks selbst zum Abbau des 
Verdichtungserddrucks führen. In der Regel ist dieser 
Abbau zu erwarten: 
a) bei Kellerwänden, die nicht wesentlich dicker sind als 
statisch erforderlich und hinter denen das Verfüllungs- 
material nicht stärker verdichtet wird als bis zu mittel- 
dichter Lagerung, sowie 
bei Schwergewichtsmauern nach Bild 2e und Winkel- 
stützmauern nach Bild 2f, die auf Lockergestein ge- 
gründet sind. 
Dies gilt sowohl bei Kellerwänden als auch bei Schwer- 
gewichtsmauern und Winkelstützmauern unabhängig davon, 
ob sie in geböschter oder verkleideter Baugrube herge- 
stellt worden sind. Der Unterschied wirkt sich hier nur 
insofern aus, als bei der Ermittlung der maßgebenden 
Erddrucklast bei den geböschten Baugruben nur die Bo- 
denkenngrößen des Verfüllungsmaterials maßgebend 
sind, bei den verkleideten Baugruben je nach Breite des 
Arbeitsraumes auch die Bodenkenngrößen des gewachse- 
nen Bodens. 
In den Fällen, in denen der Abbau des Verdichtungs- 
erddrucks nicht schon während der Hinterfüllungsarbeiten 
beginnt, sondern erst durch einen späteren Bauvorgang 
eingeleitet wird, ist es üblich, beim statischen Nachweis 
für den Bauzustand geringere Sicherheiten zuzulassen. 
a 
a) 
LI 
Im Boden eingespannte Rückverankerte 
Spundwand oder _ Spundwand oder 
Ortbetonwand Ortbetonwand 
An — 
mr 
Zn 
ES 
c) 
ca 
In ein Bauwerk 
einbezogene Spundwand 
oder Ortbetonwand 
d) Gegen eine 
Baugrubenwand 
betoniertes Bauwerk 
$ 
a. 
V, 
zB 
e) Schwergewichtsmauer f) Winkelstützmauer 
Bild 2. In der Regel für aktiven Erddruck zu bemessende 
Bauwerke
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.