Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI Nr.7 8. Juli 1981
0°
— 19 —
3.5 Platten
3.5.4.3 Bei auskragenden Platten muß die Bewehrung zur
Plattenoberseite die in den Zeilen 1 und 2 von Tabelle 13 an-
gegebenen Mindestachsabstände besitzen. Dasselbe gilt
für eine gegebenenfalls vorhandene oben liegende Drillbe-
wehrung zweiachsig gespannter Platten.
3.5.4.4 Bei dreiseitig gelagerten Platten mit freiem Rand,
bei dem der Brandangriff 2- oder 3seitig erfolgen kann, muß
die in der Regel erforderliche Bewehrung des freien Randes
die in Zeile 1 von Tabelle 12 angegebenen Mindestachs-
abstände u auch von der Seite besitzen.
3.5.5 Mindestachsabstände der Bewehrung
durchlaufender oder eingespannter sowie punkt-
förmig gestützter Platten
3.5.5.1 Durchlaufende oder eingespannte sowie punkt-
förmig gestützte Stahlbeton- und Spannbetonplatten aus
Normalbeton müssen unter Beachtung der folgenden Ab-
schnitte die in Tabelle 13 angegebenen Mindestachsab-
stände besitzen.
3.5.5.2 Bei einer Feldbewehrung mit unterschiedlichen
Stabdurchmessern und bei mehrlagiger Feldbewehrung
gelten die Angaben über um in Abschnitt 3.5.4.2 bezüglich
Tabelle 13 sinngemäß. .
3.5.5.3 Der Achsabstand der Feldbewehrung darf nach
den Angaben der Zeilen 3.1.2.1 und 3.1.2.2 von Tabelle 13
bestimmt werden, wenn 3.5
a) die Stützbewehrung an jeder Stelle gegenüber der nach
DIN 1045 erforderlichen Stützbewehrung um.0,157ver-
längert wird — bei durchlaufenden Platten ist / die Stütz-
weite des angrenzenden größeren Feldes — und
in allen Feldern eine durchgehende obere Mindest-
bewehrung von 20 % der erforderlichen Stütz- bzw. Ein-
spannbewehrung beibehalten wird; bei Innenfeldern
durchlaufender Platten mit unterschiedlichen Stütz-
bewehrungenist die obere Bewehrung nach dem Mittel:
wert der Stützbewehrungen zu berechnen.
Tabelle 13. Mindestachsabstand der Bewehrung durchlaufender oder eingespannter sowie punktförmig gestützter
Stahlbetonplatten?) aus Normalbeton
Zeile
44
1.2
2
3 -
3.1
3.1.1
8.1:2
3.1.2.1
831.22
3.2
3.2.1
3.2.2
3.3
3.3.1
3.3.2
4
4.1
4.2
4.2.1
4:22
4.3
Sp Sa
Konstruktions- )
merkmale
5_
„SS
al
+4
Js
Mindestachsabstand u, in mm der Stütz- bzw. Einspann-
bewehrung
ohne Anordnung von Estrichen
bei Anordnung eines nichtbrennbaren Estrichs oder
eines Asphaltestrichs
Mindestdicke des Estrichs Din mm bei Wahl von ug nach Zeile 1.2
Mindestachsabstand u in mm der Feldbewehrung
unbekleideter, einachsig gespannter Platten bei einer
Anordnung der Stütz- bzw. Einspannbewehrung
nach DIN 1045
nach Abschnitt 3.5.5.3 bei einem Stützweitenverhältnis
mini < 0,8 max I
min > 0,8 max I
unbekleideter, zweiachsig gespannter Platten bei einer
Anordnung der Stütz- bzw. Einspannbewehrung nach DIN 1045
unabhängig vom Seitenverhältnis bei
3seitiger Lagerung:
4seitiger Lagerung
unbekleideter, punktförmig gestützter Platten
unabhängig vom Seitenverhältnis bei
Decken mit Stützenkopfverstärkung
Decken ohne Stützenkopfverstärkung
Mindestachsabstand u in mm der Feldbewehrung von
Platten mit Bekleidungen aus
Putzen nach den Abschnitten 3.1.5.1 bis 3.1.5.5
Holzwolle-Leichtbauplatten nach Abschnitt 3.1.5.6 auch
ohne Putz bei
einer Dicke der Holzwolle-Leichtbauplatten > 25mm
einer Dicke der Holzwolle-Leichtbauplatten > 50mm
Unterdecken
Feuerwiderstandsklasse
F30
F60 | F90 | F120
| E180
i5
30
s
50
”
Ga I
€
EP
12
10
5
15
20
30
12
25
35
45)
601)
12 | 12 | 25
12 12 12
| 35
25
| 551)
451)
12
12
| 15 | 25 | 30
12 15 20
40
30
12 | 15 | 25 | 38 45)
12. 25 35 45‘) | 601)
Mindestachsabstand u nach Zeile 3, Abminde-
rungen nach Tabelle 2 sind möglich, u je-
doch nicht kleiner als 12:
12 | 12 = = =
12 12 12 1 12 | 15
7 .
| u >12. Konstruktion nach Abschnitt 6.5
1) Bei einer Betondeckung c > 40 mm ist eine Schutzbewehrung nach Abschnitt 3.1.4 erforderlich.
2) Bei Spannbetonplatten aus Normalbeton sind die Au“Werte nach Fußnote 3 von Tabelle 12 zu berücksichtigen.