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Volume Nr. 7, 8. Juli 1981

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1981 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI Nr.7 8. Juli 1981 
0° 
— 19 — 
3.5 Platten 
3.5.4.3 Bei auskragenden Platten muß die Bewehrung zur 
Plattenoberseite die in den Zeilen 1 und 2 von Tabelle 13 an- 
gegebenen Mindestachsabstände besitzen. Dasselbe gilt 
für eine gegebenenfalls vorhandene oben liegende Drillbe- 
wehrung zweiachsig gespannter Platten. 
3.5.4.4 Bei dreiseitig gelagerten Platten mit freiem Rand, 
bei dem der Brandangriff 2- oder 3seitig erfolgen kann, muß 
die in der Regel erforderliche Bewehrung des freien Randes 
die in Zeile 1 von Tabelle 12 angegebenen Mindestachs- 
abstände u auch von der Seite besitzen. 
3.5.5 Mindestachsabstände der Bewehrung 
durchlaufender oder eingespannter sowie punkt- 
förmig gestützter Platten 
3.5.5.1 Durchlaufende oder eingespannte sowie punkt- 
förmig gestützte Stahlbeton- und Spannbetonplatten aus 
Normalbeton müssen unter Beachtung der folgenden Ab- 
schnitte die in Tabelle 13 angegebenen Mindestachsab- 
stände besitzen. 
3.5.5.2 Bei einer Feldbewehrung mit unterschiedlichen 
Stabdurchmessern und bei mehrlagiger Feldbewehrung 
gelten die Angaben über um in Abschnitt 3.5.4.2 bezüglich 
Tabelle 13 sinngemäß. . 
3.5.5.3 Der Achsabstand der Feldbewehrung darf nach 
den Angaben der Zeilen 3.1.2.1 und 3.1.2.2 von Tabelle 13 
bestimmt werden, wenn 3.5 
a) die Stützbewehrung an jeder Stelle gegenüber der nach 
DIN 1045 erforderlichen Stützbewehrung um.0,157ver- 
längert wird — bei durchlaufenden Platten ist / die Stütz- 
weite des angrenzenden größeren Feldes — und 
in allen Feldern eine durchgehende obere Mindest- 
bewehrung von 20 % der erforderlichen Stütz- bzw. Ein- 
spannbewehrung beibehalten wird; bei Innenfeldern 
durchlaufender Platten mit unterschiedlichen Stütz- 
bewehrungenist die obere Bewehrung nach dem Mittel: 
wert der Stützbewehrungen zu berechnen. 
Tabelle 13. Mindestachsabstand der Bewehrung durchlaufender oder eingespannter sowie punktförmig gestützter 
Stahlbetonplatten?) aus Normalbeton 
Zeile 
44 
1.2 
2 
3 - 
3.1 
3.1.1 
8.1:2 
3.1.2.1 
831.22 
3.2 
3.2.1 
3.2.2 
3.3 
3.3.1 
3.3.2 
4 
4.1 
4.2 
4.2.1 
4:22 
4.3 
Sp Sa 
Konstruktions- ) 
merkmale 
5_ 
„SS 
al 
+4 
Js 
Mindestachsabstand u, in mm der Stütz- bzw. Einspann- 
bewehrung 
ohne Anordnung von Estrichen 
bei Anordnung eines nichtbrennbaren Estrichs oder 
eines Asphaltestrichs 
Mindestdicke des Estrichs Din mm bei Wahl von ug nach Zeile 1.2 
Mindestachsabstand u in mm der Feldbewehrung 
unbekleideter, einachsig gespannter Platten bei einer 
Anordnung der Stütz- bzw. Einspannbewehrung 
nach DIN 1045 
nach Abschnitt 3.5.5.3 bei einem Stützweitenverhältnis 
mini < 0,8 max I 
min > 0,8 max I 
unbekleideter, zweiachsig gespannter Platten bei einer 
Anordnung der Stütz- bzw. Einspannbewehrung nach DIN 1045 
unabhängig vom Seitenverhältnis bei 
3seitiger Lagerung: 
4seitiger Lagerung 
unbekleideter, punktförmig gestützter Platten 
unabhängig vom Seitenverhältnis bei 
Decken mit Stützenkopfverstärkung 
Decken ohne Stützenkopfverstärkung 
Mindestachsabstand u in mm der Feldbewehrung von 
Platten mit Bekleidungen aus 
Putzen nach den Abschnitten 3.1.5.1 bis 3.1.5.5 
Holzwolle-Leichtbauplatten nach Abschnitt 3.1.5.6 auch 
ohne Putz bei 
einer Dicke der Holzwolle-Leichtbauplatten > 25mm 
einer Dicke der Holzwolle-Leichtbauplatten > 50mm 
Unterdecken 
Feuerwiderstandsklasse 
F30 
F60 | F90 | F120 
| E180 
i5 
30 
s 
50 
” 
Ga I 
€ 
EP 
12 
10 
5 
15 
20 
30 
12 
25 
35 
45) 
601) 
12 | 12 | 25 
12 12 12 
| 35 
25 
| 551) 
451) 
12 
12 
| 15 | 25 | 30 
12 15 20 
40 
30 
12 | 15 | 25 | 38 45) 
12. 25 35 45‘) | 601) 
Mindestachsabstand u nach Zeile 3, Abminde- 
rungen nach Tabelle 2 sind möglich, u je- 
doch nicht kleiner als 12: 
12 | 12 = = = 
12 12 12 1 12 | 15 
7 . 
| u >12. Konstruktion nach Abschnitt 6.5 
1) Bei einer Betondeckung c > 40 mm ist eine Schutzbewehrung nach Abschnitt 3.1.4 erforderlich. 
2) Bei Spannbetonplatten aus Normalbeton sind die Au“Werte nach Fußnote 3 von Tabelle 12 zu berücksichtigen.
	        
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