Dienstblatt des Senats von Berlin . Teil VI Nr. 7 ‚8. Juli 1981
3 Betonbauteile
Feuerwiderstandsklassen von Decken aus
Stahlbeton- und Spannbetonplatten
aus Normalbeton
3.5.1 Geltungsbereich, Brandbeanspruchung
3.5.1.1 Die folgenden Angaben gelten für von unten oder
von oben beanspruchte Stahlbeton- und Spannbeton-
decken aus Normalbeton sowie für gleichzustellende
Dächer entsprechend den folgenden Abschnitten von
DIN 1045, Ausgabe Dezember 1978: .
a) Abschnitt 19.7.6 — Fertigplatten mit statisch mitwir-
kender Ortbetonschicht,
b) Abschnitt 20.1 — Platten und
c) Abschnitt 22 — punktförmig gestützte Platten. .
Die folgenden Angaben gelten sinngemäß auch für Balken-
decken ohne Zwischenbauteile mit ebener Deckenunter-
sicht nach DIN 1045, Ausgabe Dezember 1978, Abschnitt 19.7.7.
3.5.1.2 Bekleidungen an der Deckenunterseite — z.B.
Holzschalungen — und die Anordnung von Fußbodenbe-
)ägen oder Bedachungen auf der Decken- bzw. Dachober-
seite sind bei den nachfolgend klassifizierten Decken bzw.
Dächern ohne weitere Nachweise erlaubt; gegebenenfalls
sind bei Verwendung von Baustoffen der Klasse B jedoch
bauaufsichtliche Anforderungen zu beachten.
3.5.1.3 Durch die nachfolgend klassifizierten Decken
dürfen einzelne elektrische Leitungen durchgeführt wer-
den, wenn der verbleibende Lochquerschnitt mit: Mörtel
nach DIN 18 550 Teil 2*) oder Beton nach DIN 1045 voll-
ständig verschlossen wird.
Anmerkung: Für die Durchführung von gebündelten elek-
rischen Leitungen sind Abschottungen erforderlich, deren
Brauchbarkeit bei den Feuerwiderstandsklassen > F 90
besonders nachzuweisen ist — z. B. im Rahmen der Ertei-
Jung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.
Tabelle 10. Mindestdicken von Stahlbeton- und Spannbetonplatten aus Normalbeton ohne Hohlräume
Zeile
Konstruktionsmerkmale
Feuerwiderstandsklasse-Benennung ?)
F30-A F60-A | F90-A | F120-A F180-A
Mindestdicke d in mm unbekleideter
YJatten unabhängig von der
\nordnung eines Estrichs bei
statisch bestimmter Lagerung
statisch unbestimmter Lagerung
77 —
7
zZ
AA
CR
1.1
1.2
——
60!
92
80?)
801!) ?)
100
100
120
120
150
150
2
Mindestdicke d in mm punktförmig
Jjestützter Platten unabhängig von
der Anordnung eines Estrichs bei
Jecken mit Stützenkopfverstärkung
Jecken ohne Stützenkoanfverstärkung
a
ZZ ts
2.1
2.2
Sn
150::.
150
150
200
|
! 150
200
150
200
150
200
3
Mindestdicke d in mm unbekleideter
olatten mit nichtbrennbarem Estrich
der Asphaltestrich
Mindestdicke D in mm = d + Estrich-
jicke bei
statisch bestimmter Lagerung
statisch unbestimmter Lagerung
7
al
50
50
50
6M
75
4.1
4.2
x
Kr
re
60!
On
802)
801) 2)
! 100
100
120
120
150
150
5
Mindestdicke d in mm unbekleideter
Platten mit schwimmendem Estrich
bei einer Dämmschicht nach Ab-
schnitt 3.5.2.2 bei
statisch bestimmter Lagerung 5 a
statisch unbestimmter Lagerung A AT
Mindestestrichdicke d, in mm bei Estrichen aus nicht-
brennbaren Baustoffen oder Asphalt 3)
5.1
5.2
60!
012)
60192) | 6092)
801)?) ! 801)2)
601) 2)
801!) 2)
80?)
80) ?)
6.5
25
25 | 25
30
40
Mindestdicke d in mm von Platten =
nach den Zeilen 1 und 3 bis 6
mit Bekleidungen aus zZ ZZ SA
Putzen nach den Abschnitten 3.1.5.1 bis 3.1.5.5
7.1
Mindestdicke d nach den Zeilen- 1, 3 und 5, Ab-
minderungen nach Tabelle 2 sind möglich, d jedoch
nicht kleiner als 50
7.2
Holzwolle-Leichtbauplatten nach Abschnitt 3.1.5.6
auch ohne Putz bei )
einer Dicke der Holzwolle-Leichtbauplatten > 25 mm
einer Dicke der Holzwolle-Leichtbauplatten > 50mm
7.2
7.2.2
50
d > 50, Konstruktion nach Abschnitt 6.5
50
50
En
|
8 fm Fr
50 50 50
7,3
Unterdecken .
Bei Betonfeuchtigkeitsgehalten > 4 Gew.-% (siehe Anhang B.7) sowie bei sehr dichter Bewehrungsanordnung (Stabab-
stände < 100 mm) sind.die Mindestdicken d nach den Zeilen 1 und 5 sowie die Mindestdicken D nach Zeile 4 um 20mm
zu vergrößern.
Bei Platten mit mehrseitiger Brandbeanspruchung — z. B. bei auskragenden Platten — müssen die Mindestdicken d
nach den Zeilen 1 und. 5 sowie die Mindestdicken D nach Zeile 4 jeweils > 100 mm sein.
Bei Anordnung von Asphaltestrich, bei Verwendung von schwimmendem Estrich mit einer Dämmschicht der Bau-
stoffklasse B und bei Verwendung von Holzwolle-Leichtbauplatten entsprechend Zeile 7.2 muß die Benennung jeweils
F 30-AB. F 60-AR. F9N-ABR. F120-AB und F180-ARB lauten
)
)
)
‘) Z.Z. noch Entwurf