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Volume Nr. 7, 8. Juli 1981

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1981 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin . Teil VI Nr. 7 ‚8. Juli 1981 
3 Betonbauteile 
Feuerwiderstandsklassen von Decken aus 
Stahlbeton- und Spannbetonplatten 
aus Normalbeton 
3.5.1 Geltungsbereich, Brandbeanspruchung 
3.5.1.1 Die folgenden Angaben gelten für von unten oder 
von oben beanspruchte Stahlbeton- und Spannbeton- 
decken aus Normalbeton sowie für gleichzustellende 
Dächer entsprechend den folgenden Abschnitten von 
DIN 1045, Ausgabe Dezember 1978: . 
a) Abschnitt 19.7.6 — Fertigplatten mit statisch mitwir- 
kender Ortbetonschicht, 
b) Abschnitt 20.1 — Platten und 
c) Abschnitt 22 — punktförmig gestützte Platten. . 
Die folgenden Angaben gelten sinngemäß auch für Balken- 
decken ohne Zwischenbauteile mit ebener Deckenunter- 
sicht nach DIN 1045, Ausgabe Dezember 1978, Abschnitt 19.7.7. 
3.5.1.2 Bekleidungen an der Deckenunterseite — z.B. 
Holzschalungen — und die Anordnung von Fußbodenbe- 
)ägen oder Bedachungen auf der Decken- bzw. Dachober- 
seite sind bei den nachfolgend klassifizierten Decken bzw. 
Dächern ohne weitere Nachweise erlaubt; gegebenenfalls 
sind bei Verwendung von Baustoffen der Klasse B jedoch 
bauaufsichtliche Anforderungen zu beachten. 
3.5.1.3 Durch die nachfolgend klassifizierten Decken 
dürfen einzelne elektrische Leitungen durchgeführt wer- 
den, wenn der verbleibende Lochquerschnitt mit: Mörtel 
nach DIN 18 550 Teil 2*) oder Beton nach DIN 1045 voll- 
ständig verschlossen wird. 
Anmerkung: Für die Durchführung von gebündelten elek- 
rischen Leitungen sind Abschottungen erforderlich, deren 
Brauchbarkeit bei den Feuerwiderstandsklassen > F 90 
besonders nachzuweisen ist — z. B. im Rahmen der Ertei- 
Jung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung. 
Tabelle 10. Mindestdicken von Stahlbeton- und Spannbetonplatten aus Normalbeton ohne Hohlräume 
Zeile 
Konstruktionsmerkmale 
Feuerwiderstandsklasse-Benennung ?) 
F30-A F60-A | F90-A | F120-A F180-A 
Mindestdicke d in mm unbekleideter 
YJatten unabhängig von der 
\nordnung eines Estrichs bei 
statisch bestimmter Lagerung 
statisch unbestimmter Lagerung 
77 — 
7 
zZ 
AA 
CR 
1.1 
1.2 
—— 
60! 
92 
80?) 
801!) ?) 
100 
100 
120 
120 
150 
150 
2 
Mindestdicke d in mm punktförmig 
Jjestützter Platten unabhängig von 
der Anordnung eines Estrichs bei 
Jecken mit Stützenkopfverstärkung 
Jecken ohne Stützenkoanfverstärkung 
a 
ZZ ts 
2.1 
2.2 
Sn 
150::. 
150 
150 
200 
| 
! 150 
200 
150 
200 
150 
200 
3 
Mindestdicke d in mm unbekleideter 
olatten mit nichtbrennbarem Estrich 
der Asphaltestrich 
Mindestdicke D in mm = d + Estrich- 
jicke bei 
statisch bestimmter Lagerung 
statisch unbestimmter Lagerung 
7 
al 
50 
50 
50 
6M 
75 
4.1 
4.2 
x 
Kr 
re 
60! 
On 
802) 
801) 2) 
! 100 
100 
120 
120 
150 
150 
5 
Mindestdicke d in mm unbekleideter 
Platten mit schwimmendem Estrich 
bei einer Dämmschicht nach Ab- 
schnitt 3.5.2.2 bei 
statisch bestimmter Lagerung 5 a 
statisch unbestimmter Lagerung A AT 
Mindestestrichdicke d, in mm bei Estrichen aus nicht- 
brennbaren Baustoffen oder Asphalt 3) 
5.1 
5.2 
60! 
012) 
60192) | 6092) 
801)?) ! 801)2) 
601) 2) 
801!) 2) 
80?) 
80) ?) 
6.5 
25 
25 | 25 
30 
40 
Mindestdicke d in mm von Platten = 
nach den Zeilen 1 und 3 bis 6 
mit Bekleidungen aus zZ ZZ SA 
Putzen nach den Abschnitten 3.1.5.1 bis 3.1.5.5 
7.1 
Mindestdicke d nach den Zeilen- 1, 3 und 5, Ab- 
minderungen nach Tabelle 2 sind möglich, d jedoch 
nicht kleiner als 50 
7.2 
Holzwolle-Leichtbauplatten nach Abschnitt 3.1.5.6 
auch ohne Putz bei ) 
einer Dicke der Holzwolle-Leichtbauplatten > 25 mm 
einer Dicke der Holzwolle-Leichtbauplatten > 50mm 
7.2 
7.2.2 
50 
d > 50, Konstruktion nach Abschnitt 6.5 
50 
50 
En 
| 
8 fm Fr 
50 50 50 
7,3 
Unterdecken . 
Bei Betonfeuchtigkeitsgehalten > 4 Gew.-% (siehe Anhang B.7) sowie bei sehr dichter Bewehrungsanordnung (Stabab- 
stände < 100 mm) sind.die Mindestdicken d nach den Zeilen 1 und 5 sowie die Mindestdicken D nach Zeile 4 um 20mm 
zu vergrößern. 
Bei Platten mit mehrseitiger Brandbeanspruchung — z. B. bei auskragenden Platten — müssen die Mindestdicken d 
nach den Zeilen 1 und. 5 sowie die Mindestdicken D nach Zeile 4 jeweils > 100 mm sein. 
Bei Anordnung von Asphaltestrich, bei Verwendung von schwimmendem Estrich mit einer Dämmschicht der Bau- 
stoffklasse B und bei Verwendung von Holzwolle-Leichtbauplatten entsprechend Zeile 7.2 muß die Benennung jeweils 
F 30-AB. F 60-AR. F9N-ABR. F120-AB und F180-ARB lauten 
) 
) 
) 
‘) Z.Z. noch Entwurf
	        
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