Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI Nr.7 8, Juli 1981
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Anhang B
B.2 Kritische Temperatur crit Tin Abhängigkeit
von Stahlsorte und Beanspruchung, A u-Werte
B.2.1 Die kritische Temperatur der Beton- und Spann-
stähle wurde entsprechend den Angaben von Abschnitt 3.1.2
festgelegt. Tabelle 1 enthält zwecks einer einfacheren For-
mulierung der Abschnitte 3 und 4 Vereinfächungen, die
zum Teil zu einer auf der sicheren Seite liegenden Brand-
schutzbemessung führen. Einzelheiten hierzu können den
Abschnitten B.2.2 bis B.2.5 entnommen werden. .
B.2.2 Betonstahl BSt 220/340 besitzt eine kritische Tem-
peratur von crit T> 570 °C. Sofern bei Stahlbetonbauteilen
ausschließlich Betonstahl BSt220/340 verwendet wird,
dürfen die in den Abschnitten 3 und 4 angegebenen Min-
dest-u-Werte jeweils um A u = 7,5 mm abgemindert werden.
B.2.3 Spannstahl St 1470/1670 (150/170) besitzt eine kriti-
sche Temperatur von crit T>375°C. Sofern bei Spann-
betonbauteilen ausschließlich Spannstahl St1470/1670
verwendet wird, müssen die in Abschnitt 3 angegebenen
Mindest-u-Werte jeweils um Au = 12,5mm (anstelle von
15mm entsprechend Zeile 4 von Tabelle 1) vergrößert
werden.
B.2.4 Die in Tabelle 1 angegebenen crit T-Werte beziehen
sich auf die nach DIN 1045 und DIN 4227 Teil 1 jeweils
angegebenen zulässigen Beanspruchungen
a) 0,572 : Ss entsprechend v = 1,75 bei Betonstählen und
b) 0,55 ß7 bei Spannstählen.
Sofern bei der Bemessung nach DIN 1045 und DIN 4227
Teil 1Zz. B. aus Brandschutzgründen geringere als die zuläs:
sigen Beanspruchungen gewählt werden, darf crit Tin Ab-
hängigkeit vom Ausnutzungsgrad der Stähle
a) ßs(T)/ßs (20°C) bei Betonstählen und
b) 87 (T)/ßz (20°C) bei Spannstählen
nach den Kurven-.der Bilder B.1 und B.2 bestimmt werden.
Die-aus Brandschutzgründen erforderlichen u-Werte dür-
fen hierauf abgestimmt werden — d. h.:
Die in den Abschnitten 3 und 4 angegebenen Mindest-u-
Werte dürfen in Abhängigkeit von der kritischen Tempera-
tur crit T— ermittelt nach den Kurven der Bilder B.1 und
3.2— vermindert werden. Als Korrektur gilt:
Au = 10mm für crit AT = 100K (14)
crit AT ist dabei als Differenz zu den Angaben von Tabelle 1
bzw. als Differenz zu den Angaben der Abschnitte B.2.2
und B:2.3 zu bestimmen.
Bei der Verminderung der u-Werte nach dem vorstehenden
Verfahren dürfen die in den Abschnitten 3 und 4 jeweils
für F30 angegebenen u-Werte (ur 30) nicht unterschritten
werden.
B.2.5 Die kritische Temperatur von Beton- und Spann-
stählen, die nicht in den Bildern B.1 und B.2 erfaßt sind,
ist durch Warmkriechversuche 3) in Abhängigkeit vom Aus-
nutzungsgrad zu bestimmen; andernfalls muß eine auf der
sicheren Seite liegende Zuordnung zu den in den. Bildern
B.1 und B.2 angegebenen Kurven erfolgen.
1,0
090
08 [Bst 4207500
_ 0.7 BSt 500/550
A 06 as}
< 95
>=
5 0,4 a
„5 03
E 021
X
01
0
[BSt 220/340 |
PA
Ten
z0: 100. 200.300 400500." 600 °C: 700
Kritische Temperatur crit 7 —
Bild B.1. Abfall des Verhältnisses ßs (T)/ßs (20°C) von Be-
tonstählen in Abhängigkeit von der Temperatur
10 -
0,9
0,8,
20}
3 0,6
7 05
=
N 0b m A ——,
te 03 = 4 St 1570/1776
8 |
:E 02'-
09
0—— Et Vi A A a a Li
20 100 200. 300 400; 500 °C:600
Kritische Temperatur crit 7 ——
a7
B.3 Abstandhalter, Baustoffklasse
B.3.1 Diein den Abschnitten 3 und 4 angegebenen Feuer-
widerstandsklassen und Benennungen gelten auch dann,
wenn die Bewelhrung. durch übliche Kunststoffabstand-
nalter der Baustefkiasse B in der gewünschten Lage ge-
halten wird.
B.3.2 Abstandhalter für Wandschalungen, die gleichzeitig
Abstandhalter der Bewehrung darstellen können, durch-
dringen im allgemeinen den ganzen Wandquerschnitt. Der-
artige Abstandhalter — insbesondere solche aus Baustof-
jen der Klasse B — bedürfen eines Nachweises der Eignung
‚n brandschutztechnischer Hinsicht, wenn sie bei raum-
abschließenden Wänden verwendet werden. -
Bild B.2.
Abfall des Verhältnisses ß7(T)/ß7 (20°C) von
Spannstählen in Abhängigkeit von der Temperatur
3) Siehe Seite 98
A. 1
A.2
B.1
B.2
B3