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Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI Nr.7 8. Juli 1981
Anhang A
OA SEN
Anhang A Allgemeines
zur Brandschutzbemessung
A.1 Einflußgrößen auf die Feuerwiderstandsdauer
A.1.1 Die Feuerwiderstandsdauer und damit auch die
Feuerwiderstandsklasse eines Bauteils hängt im wesent-
lichen von folgenden Einflüssen ab:
a) Brandbeanspruchung (ein- oder mehrseitig),
b) verwendeter Baustoff oder Baustoffverbund,
c) Bauteilabmessungen (Querschnittsabmessungen.
Schlankheit, Achsabstände usw.),
Bauliche Ausbildung (Anschlüsse, Auflager, Halterun-
gen, Befestigungen, Fugen, Verbindungsmittel usw.),
statisches System (statisch bestimmte oder unbe-
stimmte Lagerung, einachsige oder zweiachsige Last-
abtragung, Einspannungen usw.),
Ausnutzungsgrad der Festigkeiten der verwendeten
Baustoffe infolge äußerer Lasten und
g) Anordnung von Bekleidungen (Ummantelungen, Putze,
Unterdecken, Vorsatzschalen usw.).
A.1.2 Die in den Abschnitten 3 bis 7 angegebenen Feuer-
widerstandsklassen gelten immer nur in Abhängigkeit von
den vorstehend aufgezählten Einflußgrößen — d.h. von
den in den Abschnitten 3 bis 7 jeweils angegebenen Rand-
bedingungen bzw. Voraussetzungen.
A.1.3 Sofern die Mindest-Bauteilabmessungen in den Ab-
schnitten 3 bis 7 in Abhängigkeit von der Spannung an-
gegeben werden, dürfen Zwischenwerte für Wanddicken.
Balkenbreiten, Balkenhöhen und Stützendicken durch ge-
radlinige Interpolation ermittelt werden.
Sonderfälle der Klassifizierung von
Betonbauteilen nach den
Abschnitten 3 und 4
B.1 Verwendung von Normalbeton mit vorwiegend
karbonathaltigem Zuschlag
B.1.1 Sofern anstelle von Normalbeton mit überwiegend
quarzhaltigem Zuschlag — siehe Abschnitt 3.1.1 — Normal-
beton mit mehr als 80% karbonathaltigem Zuschlag ver-
wendet wird, dürfen die in Tabelle B.1 mit Bezug auf die
Abschnitte 3 und 4 zusammengestellten Größen um jeweils
10% abgemindert werden.
B.1.2 Bei einer Abminderung nach Abschnitt B.1.1 dürfen
die in Spalte 3 von Tabelle B.1 angegebenen Werte jedoch
nicht unterschritten werden.
Tabelle B.1. Querschnittsgrößen und/oder Achsab-
stände, die bei Verwendung von Normal-
beton mit mehr als 80% karbonathaltigem
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A.2 Feuerwiderstand von Gesamtkonstruktionen
A.2.1 Die Klassifizierung von Einzelbauteilen nach den
Abschnitten 3 bis 7 setzt voraus, daß die Bauteile, an denen
die klassifizierten Einzelbauteile angeschlossen werden,
mindestens derselben Feuerwiderstandsklasse angehören;
ein Träger gehört z.B. nur dann einer bestimmten Feuer-
widerstandsklasse an, wenn auch die Auflager — z. B. Kon-
solen —, Unterstützungen — z.B. Stützen oder Wände —
sowie alle statisch bedeutsamen Aussteifungen und Ver-
bände der entsprechenden Feuerwiderstandsklasse an-
gehören.
A.2.2 Bestimmungen über das Brandverhalten von Ge-
samtkonstruktionen sollen nach genügend vorliegenden
Erfahrungen in einer Richtlinie oder Norm erfaßt werden.
Beispiele hierzu und weitere Angaben z. B. über das Brand-
verhalten von Rahmen, Scheiben, Dehnungsfugen; Lagern
usw. sind der Literatur?) zu entnehmen.
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3) Siehe Beton-Brandschutz-Handbuch, Beton-Verlag GmbH,
Düsseldorf. 1981.
1) d.h.: 4, Uo, Us-UNd Um.
2) Index F 30 bedeutet: c-, d-, D- und u-Werte der ent-
sprechenden Tahellen ieweils für F30