Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI. Nr. 7-8. Juli 1981
7 Sonderbauteile
7.3.7.5 Waagerechte Leitungen dürfen nur an Stahl-
beton-Balken und -Decken bzw. -Dächern nach den Ab-
schnitten 3.2, 3.3, 3.5, 3.7 bis 3.9 und 3.12.2 befestigt
werden.
Die Abhänger müssen einen Abstand a < 1,5m aufweisen
{Bild 36) und sind aus Stahl ohne elastische Zwischen-
glieder herzustellen und so zu dimensionieren, daß die
rechnerische Spannung nicht größer als 6 N/mm? ist. Die
Abhänger sind entweder U-förmig um die Leitungen herum-
zuführen oder mit Schrauben (mindestens M 8) an Flansch-
verbindungen der Leitungen zu befestigen.
Die Abhänger müssen mit Stahlspreizdübeln > M8 be-
festigt werden.
Die Dübel müssen den, Angaben gültiger Zulassungsbe-
scheide des Instituts für Bautechnik entsprechen und
darüber hinaus doppelt so tief wie im Zulassungsbescheid
gefordert — mindestens jedoch 6 cm tief — eingebaut wer-
den, sofern im Zulassungsbescheid nichts anderes aus-
gesagt wird; die rechnerische Zugbelastung je Dübel darf
500N nicht übersteigen.
Zum Ausgleich von Leitungsdehnungen und zur Verhinde-
rung daraus resultierender Horizontalkräfte sind für waage-
rechte Leitungen mit einer Länge > 5m zwischen Wänden,
die nach bauaufsichtlichen Bestimmungen einer Feuer-
widerstandsklasse angehören müssen, Kompensatoren an-
zuordnen (Bild 36a); die Kompensatoren dürfen unterein-
ander keinen größeren Abstand als 10m. aufweisen
(Bild 36 b):
Die Kompensatoren sind nach den Angaben von Bild 37
auszubilden.
>5m
a
——
r
Kompensator (Dehnungs fuge)
. 7
FL ne E
A
<10m
a
36
Bei Wanddurchführungen ist der Zwischenraum zwischen
Leitungsdämmschicht und Wand mit Dämmstoffen nach
Absatz 1 von Abschnitt 7.3.7.4 vollständig zu verschließen
Die Dicke der Dämmstoffschicht soll 10mm <d < 30mm.
die Rohdichte 30 kg/m? < o < 50 kg/m® betragen. Bei Wän-
den aus Beton kann die Leitungsdurchführung entspre:
chend den Angaben von Abschnitt 7.3.7.6 Absatz 3 aus
geführt werden.
Leitungen mit rechteckigem Querschnitt und einer Breite
von mehr als 300 mm sind beiderseits der Wanddurchfüh:-
rung in einem Abstand von etwa 10 cm von der Wandober-
fläche zu versteifen. Die Versteifung kann aus den Bördeln
von Stahlblechrohr- und Formstückverbindungen nach
Bild 34 bzw. Bild 35 oder aus Winkeln L_ 30/30/3 bestehen,
die auf dem Stahlblech durch Blechtreibschrauben, Niete
oder Punktschweißung (e<100mm) zu befestigen sind.
7.3.7.6: Senkrechte Leitungen dürfen — soweit erfor-
derlich — nur an Massivwänden nach Abschnitt 4 befestigt
werden. *
Für die Befestigung der Halterungen gelten die Bestim-
mungen. über die Befestigung der Abhänger von Ab
schnitt. 7.3.7.5 sinngemäß.
Bei Deckendurchführungen ist die Leitungsdämmschicht
nach Abschnitt 7.3.7.4 zu unterbrechen. Der Zwischen-
raum zwischen dem Stahlblech der Leitungen und den
Decken ist in. einer Dicke von mindestens 100mm — in
Richtung der Leitungsachse gemessen — durch Mörtel oder
Beton vollständig zu verschließen.
Der Verschluß von Decken, die nicht 'aus Beton bestehen.
ist in derselben Art — senkrecht zur Leitungsachse gemes:
sen —, jedoch mindestens 100 mm dick auszuführen.
7.3.8 Lüftungsleitungen für Lüftungsanlagen
nach DIN 18 017 Teil 1 bis Teil 3
7.3.8.1 Die Feuerwiderstandsklassen von Lüftungsleitun-
gen für Lüftungsanlagen nach DIN 18017 Teil 1 bis Teil 3
mit Absperrvorrichtungen ergeben sich aus den Prüfbe-
scheiden für die verwendeten Absperrvorrichtungen
7.3.8.2 Lüftungsleitungen von Anlagen: nach DIN 18017
Teil 1 bis Teil 3 ohne Absperrvorrichtungen, die aus Asbest-
zement mit einer Dicke >6mm und einer Rohdichte
<1,5kg/dm®* oder Stahlblech hergestellt sind und in
Schächten bzw. Kanälen entsprechend den Angaben der
Abschnitte 7.3.2 bis 7.3.6 verlegt sind, gelten als Leitungen
der Feuerwiderstandsklasse L 30 bis L 120.
Bild 36.. Anordnung von Kompensatoren
a
- 7
Stahlband Blindniet‘ +
=150 SE
'.30x3 DIN 1028 — D
Schraubenbolzen M8
“0 aa
UL
3205
=0W0 Asbesttuch
(überlappt vernaht)
ax:
DI
Bild 37. Ausbildung von Kompensatoren