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Volume Nr. 7, 8. Juli 1981

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1981 (Public Domain)

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Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI Nr.7 8.Juli 1981 
4 Wände 
54 
4.10 Feuerwiderstandsklassen von Fachwerk- 
wänden mit ausgefüllten Gefachen 
4.10.1 Geltungsbereich 7 
4.10.1.1 Die folgenden Angaben gelten für tragende und 
nichttragende Wände entsprechend DIN 1052 Teil 1’'und 
DIN 4103 Teil 1 aus abgebundenen Ständern, Riegeln, 
Streben usw. aus Holz, einer Ausfüllung der Fachwerkfelder 
und einer mindestens einseitigen Bekleidung. : 
4.10.1.2 Die folgenden Angaben gelten nur für Wände 
der Feuerwiderstandsklasse F 30 (Benennung F 30-B). 
4.10.1.3 Angaben über Wände aus Holztafeln sind in Ab- 
schnitt 4.11 enthalten. 
4.10.2 Fachwerk 
Die Ständer, Riegel, Streben und sonstigen Hölzer müssen 
Querschnittsabmessungen von. mindestens‘ 100mm X 
100mm besitzen; im übrigen gilt für die Bemessung 
DIN 1052 Teil 1. 
Holzwerkstoffplatten, Brettern, Gipskarton-Bauplatten 
oder anderen Bauplatten — siehe Abschnitt 4.11.4; zwischen 
den Beplankungen bzw. Bekleidungen ist bei raumab- 
schließenden Wänden eine Dämmschicht angeordnet — 
siehe Abschnitt 4.11.5. 
4.11.1.2 Die folgenden Angaben gelten sinngemäß auch 
für zweischalige, nichttragende Wände aus Holztafeln, 
wenn die Ausführung entsprechend der Schemaskizze für 
zweischalige Ausführung in Tabelle 46 erfolgt. 
4.11.1.3 Angaben über nichttragende Wände mit Holzrip- 
pen und einer Bekleidung nur aus Gipskarton-Bauplatten 
sind in Abschnitt 4.9 enthalten. 
4.11.2 . Holzrippen S 
4.11.2.1 Die Rippen müssen aus Bauschnittholz nach 
DIN 4074 Teil 1, Schnittklasse S oder A, bestehen. 
Bei nichttragenden Wänden dürfen die Rippen auch aus 
Spanplatten nach DIN 68763 mit einer Rohdichte 
> 600 kg/m® bestehen, wenn die Bekleidungen ebenfalls 
aus Spanplatten bestehen und mit den Rippen verleimt 
sind; sofern die Rippen aus mehreren Schichten zusam- 
mengesetzt sind, so sind diese ebenfalls miteinander zu 
verleimen. 
4.10.3 Ausfüllung der Gefache 
Die Fachwerkfelder müssen vollständig mit Lehmschlag, 
Holzwolle-Leichtbauplatten nach DIN 1101 oder Mauerwerk 
nach DIN 1053 Teil 1 ausgefüllt sein. 
4.10.4 Bekleidung 
4.10.4.1 Mindestens eine Wandseite ist mit einer ge- 
schlossenen Bekleidung zu versehen, entweder 
a) mit >12,5mm dicken Gipskarton-Bauplatten F (GKF) 
DIN 18180 oder 
b) mit>18mm dicken. Gipskarton-Bauplatten B (GKB) 
DIN 18180 oder ; 
c) mit > 15mm dickem Putz nach DIN 18 550 Teil 2 oder 
d) mit > 25mm dicken Holzwolle-Leichtbauplatten nach 
DIN 1101 mit Putz nach DIN 18 550 Teil 2*) oder 
8) mit > 16 mm dicken Holzwerkstoffplatten mit einer Roh- 
dichte > 600 kg/m®. 
4.10.4.2 Für die Befestigung der Bekleidungen gelten die 
einschlägigen Normen wie DIN 18181, DIN 18 550 Teil 2 *), 
DIN 1102 und DIN 1052 Teil 1 
4.11.2.2 Die Mindestquerschnittsabmessungen b; X d; 
sind den Angaben der Tabellen 47 bis 50 zu entnehmen 
4.11.3. Zulässige Spannungen in den Holzrippen 
Bei tragenden Wänden dürfen die in den Tabellen 47 bis 50 
angegebenen Spannungen op nicht überschritten werden; 
op ist jeweils die Druckspannung in den Holzrippen ohne 
Berücksichtigung des w-Wertes. Im übrigen gelten die 
Bestimmungen von DIN 1052 Teil 1. 
4.11.4 Beplankungen und Bekleidungen 
4.11.4.1 Als Beplankungen und Bekleidungen können 
verwendet werden: 
a) Sperrholz nach DIN 68705 Teil 3 oder Teil 5, 
b) Spanplatten nach. DIN 68763, 
c). Holzfaserplatten nach DIN 68 754 Teil 1, 
d) Gipskarton-Bauplatten B und F nach DIN 18180, 
e) Asbestzementplatten nach DIN 274 Teil 4, 
f) Fasebretter aus Nadelholz nach 68122, 
g) Stülpschalungsbretter aus.Nadelholz nach DIN 68123, 
h) Profilbretter mit Schattennut nach DIN 68126 Teil 1, 
ji) Gespundete Bretter aus Nadelholz nach DIN 4072 und 
k) Holzwolle-Leichtbauplatten nach DIN 1101. 
Alle Platten und Bretter müssen eine geschlossene Fläche 
besitzen. Die Rohdichte der Holzwerkstoffplatten muß 
> 600 kg/m? sein.— siehe auch die Angaben in den Tabel- 
len 47 bis 50. 
4.11.4.2 Alle Platten und Bretter sind auf Holzrippen 
—2.B. auf Ständern (Stielen) und Riegeln — dicht zu stoßen. 
zine Ausnahme- hiervon. bilden jeweils dicht gestoßene 
_ängsränder von gespundeten, genuteten oder profilierten 
Brettern sowie die Längsränder von Holzwolle-Leichtbau- 
Dlatten mit Putz, wenn die Stöße durch Drahtgewebe o.ä. 
überbrückt sind. Bei mehrlagigen Beplankungen und/oder 
Bekleidungen sind. die Stöße zu versetzen. Beispiele für 
Stoßausbildungen sind in Bild 28 wiedergegeben. 
A 
N 
Zar 
a 
bh 1b 
ZZ Beplankung ES Federn und Deckleisten aus 
EA Beplankung und Bekleidung Holz oder Holzwerkstoffen 
Z3ild 28. Beispiele für gestoßene Beplankungen und Be- 
kleidungen (Schema) Se 
4.11 Feuerwiderstandsklassen von Wänden 
‚aus Holztafeln 
4.11.1 Geltungsbereich 
4.11.1.1 Die folgenden Angaben gelten für einschalige 
tragende und nichttragende Wände aus Holztafeln. Die 
Beplankungen und Bekleidungen der Rippen bestehen aus 
band 
WR TE 
*) Z.Z. noch Entwurf
	        
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