Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI Nr.? 12. Februar 1980
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Der Senator
für Bau- und Wohnungswesen
An die Bezirksämter .
nachrichtlich ;
an den Präsidenten des Rechnungshofes
das Institut für Bautechnik
Ausführungsvorschriften
zu 8 67 der Bauordnung für Berlin (BauO Bıln)
— Stellplätze und Garagenstellplätze —
Vom 16. Januar 1980
BauWohn Ia A.1
Fernruf: 8.67 - 68 63 oder 8 67 - 1, intern 95 - 68 63
ABI. S. 94
Auf. Grund des 8109 der Bauordnung für Berlin (BauO
Bln) in der Fassung vom 1. Juli 1979 (GVBl. S. 898) wird
zur Ausführung des $ 67 BauO Bin über die Herstellung
von notwendigen Stellplätzen oder Garagenstellplätzen fol-
gendes bestimmt:
Für die Zahl der im Rahmen der Stellplatzverpflich-
tung nach 867 Abs.2 und 3 BauO Bln zu schaffender
(notwendigen) Stellplätze oder Garagenstellplätze sinc
die Richtzahlen der Anlage zugrunde zu legen. Die
Richtzahlen entsprechen dem durchschnittlichen Be-
darf und dienen als Anhalt, um die Zahl der herzu-
stellenden Stellplätze oder Garägenstellplätze im Ein-
zelfall festzulegen.
Die Zahl der nach den Richtzahlen ermittelten Stell-
plätze oder Garagenstellplätze ist zu erhöhen oder. zu
ermäßigen, wenn das Ergebnis im Miß verhältnis zu dem
Bedarf steht, der sich aus der Zahl der ständigen Be-
nutzer (Bewohner und Betriebsangehörige) und der
Besucher sowie aus der Art und Lage der baulichen
oder anderen Anlage ergibt.
3.
Die Zahl der notwendigen Stellplätze oder Garagen.
stellplätze ist in der Baugenehmigung festzulegen.
Soll‘ die Verpflichtung zur Herstellung notwendiger
Stellplätze oder Garagenstellplätze ganz oder teilweise
durch Zahlung. eines Ablösungsbetrages erfüllt werden,
sind in die Baugenehmigung die Zahl der abzulösenden
Stellplätze oder Garagenstellplätze, die Höhe des Ab-
lösungsbetrages und der Zahlungsempfänger aufzuneh-
men.
Durch eine aufschiebende Bedingung ist sicherzustel-
len, daß die Baugenehmigung erst nach Zahlung des
Ablösungsbetrages bestandskräftig wird.
Die.in die Baugenehmigung aufzunehmende aufschie-
bende Bedingung ist wie folgt zu fassen: ;
„Mit .den Bauarbeiten darf erst begonnen werden,
wenn der Ablösungsbetrag in Höhe von DM sn
an die Wohnungsbau-Kreditanstalt Berlin mit dem
Zusatz:
Betrifft Ablösungsbeträge für das “Grund-
stück Berlin ee
Baugenehmigung NT.
VOM arte tte RER hi dES BaU- Und
WohnungsaufsichtsamteS
gezahlt ist und ein entsprechender Nachweis gegen-
über dem Bau- und Wohnungsaufsichtsamt erbracht
ist. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Baugenehmigung
schwebend unwirksam.“
Diese Ausführungsvorschriften treten am 1. Februar
1980 in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 31. Januar
1990 außer Kraft.
Ristock
Anlage
Richtzahlen für den Stellplatzbedarf
Nr. Verkehrsquelle
Zahl der Stellplätze
(Stpl.)
ATS KAVAEE. a a
Wohngebäude
Einfamilienhäuser
Sonstige Gebäude mit Woh-
nungen
Altenwohnungen
Wochenend- und Ferienhäu-
ser
Kinder-, Schüler- ‚und Ju-
gendwohnheime
6. Studentenwohnheime
7. Schwesternwohnheime
1 Stpl. je Wohnung
0,5 Stpl. je Wohnung
1 Stpl. je 6 Wohnungen
1. Stpl. je Wohneinheit
Stpl.. je 12 Betten, je-
doch mind. 2 Stpl.
1 Stpl. je 3 Betten
Stpl. je 5 Betten, je-
doch mind. 3 Stpl.
Stpl. je 4 Betten, je-
doch mind. 3 Stpl.
Stpl. je 15 Betten, je-
doch mind. 3 Stpl.
Stpl. je 30 Betten, je-
doch mind. 3 Stpl.
8. Arbeitnehmerwohnheime
Altenwohnheime, Alten-
heime
10. Obdachlosenheime
Gebäude mit Büro-, Verwaltungs- und Praxisräumen
Büro- und Verwaltungs- 1 Stpl. je 40m? Nutz-
räume allgemein fläche
Räume mit erheblichem Be- 1 Stpl. je 30 m? Nutz-
sucherverkehr (Schalter-, fläche, jedoch mind.
Abfertigungs- oder Bera- 3 Stpl.”
tungsräume, Arztpraxen u.
dgl.)
Verkaufsstätten
13. Läden, Geschäftshäuser
11.
12.,
Stpl. je 40m? Ver-
kaufsnutzfläche,
jedoch mind. 2 Stpl.
je Laden
Stpl. je 50m? Ver-
kaufsnutzflächel
14.
Läden und Geschäftshäuser
mit geringem Besucherver-
kehr: ü
Verbrauchermärkte
15.
Stpl. je 20m? Ver-
kaufsnutzflächel
Versammlungsstätten, Kirchen
(außer Sportstätten)
Versammlungsstätten . von
überörtlicher Bedeutung (z.
B. Theater, Konzerthäuser
Mehrzweckhallen)
Sonstige Versammlungsstät.
ten (z.B. Lichtspieltheater
Schulaulen, Vortragssäle)
Kirchen
Sportstätten
Sportplätze ohne Besucher- 1 Stpl. je 400 m? Sport-
plätze (z. B. Trainings- fläche
plätze) 4
Sportplätze mit Sportstadien 1
mit Besucherplätzen
| 16.
17.
18.
19.
20.
Stpl. je 400 m? Sport-
fläche, zusätzlich 1
Stpl. je 15 Besucher-
plätze
Stpl. je 50 m? Hallen-
fläche
Spiel- und Sporthallen ohne
Besucherplätze
ı) Flächen für Kantinen, Erfrischungsräume, Cafeterien u. ä. blei-
ben außer Ansatz.