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Volume Nr. 2, 12. Februar 1980

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1980 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI Nr.? 12. Februar 1980 
vH LICH 
7 
ae N TER NT NT 
Der Senator 
für Bau- und Wohnungswesen 
An die Bezirksämter . 
nachrichtlich ; 
an den Präsidenten des Rechnungshofes 
das Institut für Bautechnik 
Ausführungsvorschriften 
zu 8 67 der Bauordnung für Berlin (BauO Bıln) 
— Stellplätze und Garagenstellplätze — 
Vom 16. Januar 1980 
BauWohn Ia A.1 
Fernruf: 8.67 - 68 63 oder 8 67 - 1, intern 95 - 68 63 
ABI. S. 94 
Auf. Grund des 8109 der Bauordnung für Berlin (BauO 
Bln) in der Fassung vom 1. Juli 1979 (GVBl. S. 898) wird 
zur Ausführung des $ 67 BauO Bin über die Herstellung 
von notwendigen Stellplätzen oder Garagenstellplätzen fol- 
gendes bestimmt: 
Für die Zahl der im Rahmen der Stellplatzverpflich- 
tung nach 867 Abs.2 und 3 BauO Bln zu schaffender 
(notwendigen) Stellplätze oder Garagenstellplätze sinc 
die Richtzahlen der Anlage zugrunde zu legen. Die 
Richtzahlen entsprechen dem durchschnittlichen Be- 
darf und dienen als Anhalt, um die Zahl der herzu- 
stellenden Stellplätze oder Garägenstellplätze im Ein- 
zelfall festzulegen. 
Die Zahl der nach den Richtzahlen ermittelten Stell- 
plätze oder Garagenstellplätze ist zu erhöhen oder. zu 
ermäßigen, wenn das Ergebnis im Miß verhältnis zu dem 
Bedarf steht, der sich aus der Zahl der ständigen Be- 
nutzer (Bewohner und Betriebsangehörige) und der 
Besucher sowie aus der Art und Lage der baulichen 
oder anderen Anlage ergibt. 
3. 
Die Zahl der notwendigen Stellplätze oder Garagen. 
stellplätze ist in der Baugenehmigung festzulegen. 
Soll‘ die Verpflichtung zur Herstellung notwendiger 
Stellplätze oder Garagenstellplätze ganz oder teilweise 
durch Zahlung. eines Ablösungsbetrages erfüllt werden, 
sind in die Baugenehmigung die Zahl der abzulösenden 
Stellplätze oder Garagenstellplätze, die Höhe des Ab- 
lösungsbetrages und der Zahlungsempfänger aufzuneh- 
men. 
Durch eine aufschiebende Bedingung ist sicherzustel- 
len, daß die Baugenehmigung erst nach Zahlung des 
Ablösungsbetrages bestandskräftig wird. 
Die.in die Baugenehmigung aufzunehmende aufschie- 
bende Bedingung ist wie folgt zu fassen: ; 
„Mit .den Bauarbeiten darf erst begonnen werden, 
wenn der Ablösungsbetrag in Höhe von DM sn 
an die Wohnungsbau-Kreditanstalt Berlin mit dem 
Zusatz: 
Betrifft Ablösungsbeträge für das “Grund- 
stück Berlin ee 
Baugenehmigung NT. 
VOM arte tte RER hi dES BaU- Und 
WohnungsaufsichtsamteS 
gezahlt ist und ein entsprechender Nachweis gegen- 
über dem Bau- und Wohnungsaufsichtsamt erbracht 
ist. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Baugenehmigung 
schwebend unwirksam.“ 
Diese Ausführungsvorschriften treten am 1. Februar 
1980 in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 31. Januar 
1990 außer Kraft. 
Ristock 
Anlage 
Richtzahlen für den Stellplatzbedarf 
Nr. Verkehrsquelle 
Zahl der Stellplätze 
(Stpl.) 
ATS KAVAEE. a a 
Wohngebäude 
Einfamilienhäuser 
Sonstige Gebäude mit Woh- 
nungen 
Altenwohnungen 
Wochenend- und Ferienhäu- 
ser 
Kinder-, Schüler- ‚und Ju- 
gendwohnheime 
6. Studentenwohnheime 
7. Schwesternwohnheime 
1 Stpl. je Wohnung 
0,5 Stpl. je Wohnung 
1 Stpl. je 6 Wohnungen 
1. Stpl. je Wohneinheit 
Stpl.. je 12 Betten, je- 
doch mind. 2 Stpl. 
1 Stpl. je 3 Betten 
Stpl. je 5 Betten, je- 
doch mind. 3 Stpl. 
Stpl. je 4 Betten, je- 
doch mind. 3 Stpl. 
Stpl. je 15 Betten, je- 
doch mind. 3 Stpl. 
Stpl. je 30 Betten, je- 
doch mind. 3 Stpl. 
8. Arbeitnehmerwohnheime 
Altenwohnheime, Alten- 
heime 
10. Obdachlosenheime 
Gebäude mit Büro-, Verwaltungs- und Praxisräumen 
Büro- und Verwaltungs- 1 Stpl. je 40m? Nutz- 
räume allgemein fläche 
Räume mit erheblichem Be- 1 Stpl. je 30 m? Nutz- 
sucherverkehr (Schalter-, fläche, jedoch mind. 
Abfertigungs- oder Bera- 3 Stpl.” 
tungsräume, Arztpraxen u. 
dgl.) 
Verkaufsstätten 
13. Läden, Geschäftshäuser 
11. 
12., 
Stpl. je 40m? Ver- 
kaufsnutzfläche, 
jedoch mind. 2 Stpl. 
je Laden 
Stpl. je 50m? Ver- 
kaufsnutzflächel 
14. 
Läden und Geschäftshäuser 
mit geringem Besucherver- 
kehr: ü 
Verbrauchermärkte 
15. 
Stpl. je 20m? Ver- 
kaufsnutzflächel 
Versammlungsstätten, Kirchen 
(außer Sportstätten) 
Versammlungsstätten . von 
überörtlicher Bedeutung (z. 
B. Theater, Konzerthäuser 
Mehrzweckhallen) 
Sonstige Versammlungsstät. 
ten (z.B. Lichtspieltheater 
Schulaulen, Vortragssäle) 
Kirchen 
Sportstätten 
Sportplätze ohne Besucher- 1 Stpl. je 400 m? Sport- 
plätze (z. B. Trainings- fläche 
plätze) 4 
Sportplätze mit Sportstadien 1 
mit Besucherplätzen 
| 16. 
17. 
18. 
19. 
20. 
Stpl. je 400 m? Sport- 
fläche, zusätzlich 1 
Stpl. je 15 Besucher- 
plätze 
Stpl. je 50 m? Hallen- 
fläche 
Spiel- und Sporthallen ohne 
Besucherplätze 
ı) Flächen für Kantinen, Erfrischungsräume, Cafeterien u. ä. blei- 
ben außer Ansatz.
	        
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