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Volume Nr. 2, 20. Februar 1979

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1979 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin 
Teil VI Bau- und WohnungsweS&R 
401 
in 
\r. 2 
Berlin; den 20. Februar 1979 ; 
BERLIN 
Inhalt 
20.12.1978 Richtlinien über die Prüfung der Geschäfts- und Kassenführung der Bezirksverbände der Klein- 
gäriner 0401er Ke PER EN 
Richtlinien über die Gewährung von Aufwendungszuschüssen für familiengerechte Miet- und 
Genossenschaftswohnungen im neueren Sozialwohnungsbestand (Aufwendungszuschuß-Richtlinien 
für familiengerechte Wohnungen — AZFam —-) ..2....... 
Der Senator 
für Bau- und Wohnungswesen 
An die Bezirksämter 
nachrichtlich 
an den Präsidenten des Rechnungshofes 
die Mitglieder des Senats 
Richtlinien 
über die Prüfung der Geschäfts- und Kassenführung 
der Bezirksverbände der Kleingärtner 
Vom 20. Dezember 1978 
BauWohn III B 31 
Fernruf: 8 67 - 47 67 oder 8 67 - 1, intern 95 - 47 67 
ABI. $S. 131 
Auf Grund des 8 6 Abs. 2 Buchstabe b AZG wird bestimmt: 
Außer den vom Senator für Finanzen durchgeführten 
Buch- und Finanzkontrolien sind von den Gartenbau- 
ämtern jährlich einmal bei den Bezirksverbänden der 
Kleingärtner Prüfungen ihrer Geschäfts- und Kassen- 
führung vorzunehmen. Diese Prüfungen sollen ins- 
besondere der Abstimmung der Unterlagen über die 
Pachtlandflächen sowie der Kontrolle der geforderten 
Pachtpreise dienen. Es ist dabei auch festzustellen, ob 
die Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemein- 
nützigkeit der Verbände fortbestehen. 
Die Prüfungen haben sich auf folgende Punkte zu er- 
strecken, die im Einvernehmen mit dem Senator für 
Finanzen aufgestellt worden sind: 
a) Prüfungen auf Übereinstimmung der im General- 
pachtvertrag ausgewiesenen Fläche mit der addier- 
ten Summe aller Flächen der Unterpachtverträge; 
Überprüfung des im Generalpachtvertrag verein- 
barten Pachtpreises mit dem in den Unterpachtver- 
trägen geforderten Pachtpreis. Prüfung auf ord- 
hnungsgemäße Unterzeichnung durch die Vertrag- 
schließenden; 
Prüfung der- Bewerberlisten (Stichproben) und die 
Reihenfolge der Vergabe von Kleingartenparzellen; 
Überprüfung der Pachtberechnungen (Stichproben) 
sowie der Einziehung und termingemäßen- Abfüh- 
rung der Pachtgelder und Wohnlaubenentgelte, 
Feststellung etwaiger Rückstände; 
Prüfung der Höhe des Verwaltungskostenbeitrages 
und etwaiger Pachtzuschläge im Sinne des General- 
pachtvertrages bzw. des Unterpachtvertrages; 
Höhe der Vereinsbeiträge; . 
kurze Statistik der Mitgliederbewegung: 
Stand am: vess..4.4 4.4 Mitglieder 
Abgänge durch Kündigung und 
anderweitige —Kleingartenauf- 
gabe: wees.044... Mitglieder 
Neuzugänge: wes...0.4« Mitglieder 
Stand am: N a... Kleingartenanlagen: 
g) Stichproben von Einnahmen und Ausgaben im 
Hinblick auf die Gemeinnützigkeit; 
Übereinstimmung zwischen Belegen und Buchungen 
(Stichproben); : 
i) unvermutete Kassenprüfung (falls erforderlich) 
mit Abschluß und vorläufiger Aufrechnung der 
Kassenbücher (Zeitbücher),- 
buchmäßiger Bestand’aller Konten, 
tatsächlicher Bestand aller Konten; 
k) Begutachtung der Geschäftsführung im Hinblick 
auf die Gemeinnützigkeit; 
1) Beurteilung der Zusammenarbeit zwischen Bezirks- 
verband — Landesverbänd, Bezirksverband — Klein- 
gartenvereinen und Bezirksverband — Gartenbau- 
amt; 
m) Prüfung, ob die in früheren Prüfungsberichten fest- 
festgestellten Mängel beseitigt sind. 
Über das Ergebnis der Prüfungen ist mir bis spä- 
testens zum 31. Dezember eines jeden Jahres ein Be- 
richt in doppelter Ausfertigung zu übersenden; eine 
Ausfertigung des Berichtes ist dem Bezirksverband zu 
übermitteln. 
Außerordentliche Prüfungen, z.B. aus Anlaß von Be- 
schwerden über die Geschäfts- und Kassenführung der 
Verbände, können zu jeder Zeit vorgenommen werden. 
Diese Richtlinien treten am 1. Januar 1979 in Kraft. 
Sie treten mit Ablauf des 31. Dezember 1983 außer 
Kraft. 
Ristock 
Der Senator 
für Bau- und Wohnungswesen 
An die Wohnungsbau-Kreditanstalt Berlin ABI. S. 189 
nachrichtlich 
an die Mitglieder des Senats 
den Präsidenten des Rechnungshofes 
die Bezirksämter . 
das Landesamt für Wohnungswesen 
Richtlinien 
über die Gewährung von Aufwendungszuschüssen für 
familiengerechte Miet- und Genossenschaftswohnungen im 
neueren Sozialwohnungsbestand (Aufwendungszuschuß- 
Richtlinien für familiengerechte Wohnungen — AZFam -) 
Vom 30. Januar. 1979 
BauWohn IV a A 11/12 
Fernruf: 867 - 48 44 oder 8 67 - 1, intern 95 - 48 44 
Auf Grund des 8 6 Abs. 2 Buchstabe a AZG und des 8 14 
Abs. 2 und 3 des Gesetzes über die Wohnungsbau-Kredit- 
anstalt Berlin wird zur Durchführung des 8 46 Satz 1 des
	        
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