Dienstblatt des Senats von Berlin
Teil VI Bau- und WohnungsweS&R
401
in
\r. 2
Berlin; den 20. Februar 1979 ;
BERLIN
Inhalt
20.12.1978 Richtlinien über die Prüfung der Geschäfts- und Kassenführung der Bezirksverbände der Klein-
gäriner 0401er Ke PER EN
Richtlinien über die Gewährung von Aufwendungszuschüssen für familiengerechte Miet- und
Genossenschaftswohnungen im neueren Sozialwohnungsbestand (Aufwendungszuschuß-Richtlinien
für familiengerechte Wohnungen — AZFam —-) ..2.......
Der Senator
für Bau- und Wohnungswesen
An die Bezirksämter
nachrichtlich
an den Präsidenten des Rechnungshofes
die Mitglieder des Senats
Richtlinien
über die Prüfung der Geschäfts- und Kassenführung
der Bezirksverbände der Kleingärtner
Vom 20. Dezember 1978
BauWohn III B 31
Fernruf: 8 67 - 47 67 oder 8 67 - 1, intern 95 - 47 67
ABI. $S. 131
Auf Grund des 8 6 Abs. 2 Buchstabe b AZG wird bestimmt:
Außer den vom Senator für Finanzen durchgeführten
Buch- und Finanzkontrolien sind von den Gartenbau-
ämtern jährlich einmal bei den Bezirksverbänden der
Kleingärtner Prüfungen ihrer Geschäfts- und Kassen-
führung vorzunehmen. Diese Prüfungen sollen ins-
besondere der Abstimmung der Unterlagen über die
Pachtlandflächen sowie der Kontrolle der geforderten
Pachtpreise dienen. Es ist dabei auch festzustellen, ob
die Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemein-
nützigkeit der Verbände fortbestehen.
Die Prüfungen haben sich auf folgende Punkte zu er-
strecken, die im Einvernehmen mit dem Senator für
Finanzen aufgestellt worden sind:
a) Prüfungen auf Übereinstimmung der im General-
pachtvertrag ausgewiesenen Fläche mit der addier-
ten Summe aller Flächen der Unterpachtverträge;
Überprüfung des im Generalpachtvertrag verein-
barten Pachtpreises mit dem in den Unterpachtver-
trägen geforderten Pachtpreis. Prüfung auf ord-
hnungsgemäße Unterzeichnung durch die Vertrag-
schließenden;
Prüfung der- Bewerberlisten (Stichproben) und die
Reihenfolge der Vergabe von Kleingartenparzellen;
Überprüfung der Pachtberechnungen (Stichproben)
sowie der Einziehung und termingemäßen- Abfüh-
rung der Pachtgelder und Wohnlaubenentgelte,
Feststellung etwaiger Rückstände;
Prüfung der Höhe des Verwaltungskostenbeitrages
und etwaiger Pachtzuschläge im Sinne des General-
pachtvertrages bzw. des Unterpachtvertrages;
Höhe der Vereinsbeiträge; .
kurze Statistik der Mitgliederbewegung:
Stand am: vess..4.4 4.4 Mitglieder
Abgänge durch Kündigung und
anderweitige —Kleingartenauf-
gabe: wees.044... Mitglieder
Neuzugänge: wes...0.4« Mitglieder
Stand am: N a... Kleingartenanlagen:
g) Stichproben von Einnahmen und Ausgaben im
Hinblick auf die Gemeinnützigkeit;
Übereinstimmung zwischen Belegen und Buchungen
(Stichproben); :
i) unvermutete Kassenprüfung (falls erforderlich)
mit Abschluß und vorläufiger Aufrechnung der
Kassenbücher (Zeitbücher),-
buchmäßiger Bestand’aller Konten,
tatsächlicher Bestand aller Konten;
k) Begutachtung der Geschäftsführung im Hinblick
auf die Gemeinnützigkeit;
1) Beurteilung der Zusammenarbeit zwischen Bezirks-
verband — Landesverbänd, Bezirksverband — Klein-
gartenvereinen und Bezirksverband — Gartenbau-
amt;
m) Prüfung, ob die in früheren Prüfungsberichten fest-
festgestellten Mängel beseitigt sind.
Über das Ergebnis der Prüfungen ist mir bis spä-
testens zum 31. Dezember eines jeden Jahres ein Be-
richt in doppelter Ausfertigung zu übersenden; eine
Ausfertigung des Berichtes ist dem Bezirksverband zu
übermitteln.
Außerordentliche Prüfungen, z.B. aus Anlaß von Be-
schwerden über die Geschäfts- und Kassenführung der
Verbände, können zu jeder Zeit vorgenommen werden.
Diese Richtlinien treten am 1. Januar 1979 in Kraft.
Sie treten mit Ablauf des 31. Dezember 1983 außer
Kraft.
Ristock
Der Senator
für Bau- und Wohnungswesen
An die Wohnungsbau-Kreditanstalt Berlin ABI. S. 189
nachrichtlich
an die Mitglieder des Senats
den Präsidenten des Rechnungshofes
die Bezirksämter .
das Landesamt für Wohnungswesen
Richtlinien
über die Gewährung von Aufwendungszuschüssen für
familiengerechte Miet- und Genossenschaftswohnungen im
neueren Sozialwohnungsbestand (Aufwendungszuschuß-
Richtlinien für familiengerechte Wohnungen — AZFam -)
Vom 30. Januar. 1979
BauWohn IV a A 11/12
Fernruf: 867 - 48 44 oder 8 67 - 1, intern 95 - 48 44
Auf Grund des 8 6 Abs. 2 Buchstabe a AZG und des 8 14
Abs. 2 und 3 des Gesetzes über die Wohnungsbau-Kredit-
anstalt Berlin wird zur Durchführung des 8 46 Satz 1 des