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Volume Nr. 8, 20. Juni 1979

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1979 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI Nr.8 20. Juni 1979 
++ ei a AN YET ag A El 
‘ Der Senator 
für Bau-und Wohnungswesen 
USE 
na 
An die Mitglieder des Senats 
die Bezirksämter 
nachrichtlich 
an den Präsidenten des Rechnungshofes 
die Eigenbetriebe 
Ausführungsvorschriften 
zu 8 7 des Berliner-StraBengesetzes 
über Asphaltbeton und Sandasphalt (Heißeinbau) 
im Straßenbau 
(Einführung TV bit 3/72) 
Vom 23. April 1979 
BauWohn VII a A 321 
Fernruf: 8 67 - 47 32 oder 8 67 - 1, intern 95 - 47 32 
Auf Grund des $ 17 Abs. 2-des Berliner Straßengesetzes in der 
Fassung vom 9. Juni 1964 (GVBl. S. 693), zuletzt geändert durch 
Gesetz vom 17. Juli 1969 (GVBl. S. 1030), wird bestimmt: 
Die Technischen Vorschriften und Richtlinien für den Bau 
bituminöser Fahrbahndecken, Teil 3, Asphaltbeton und Sand- 
asphalt (Heißeinbau) — TV bit 3/72 — gelten verbindlich für 
die öffentlichen Straßen, für die Berlin Träger der Baulast ist. 
Bei Verträgen über die Ausführung entsprechender Arbeiten 
sind die TV bit 3/72 und die sich dazu aus den Nummern 4 
bis 18 ergebenden Änderungen bzw. Ergänzungen als „Zu- 
sätzliche Technische Vorschriften. für die Ausführung von 
Asphaltbeton und Sandasphalt im Straßenbau in Berlin“ 
— ZTV Asphaltbeton 79 — (Anlage) zum Vertragsbestandteil 
zu machen. ; 
Abdrucke stehen beim Senator für Bau- und Wohnungswesen 
—VIita A — zur Verfügung. . 
3.1 Bei Anwendung der TV bit 3/72 in Berlin treten an Stelle der 
Verkehrsklassen nach Tafel 1 die Bauklassen nach den 
Ausführungsvorschriften zu 8 7 des Berliner Straßengesetzes 
über die Befestigung von Fahrbahnen (AV Standardausfüh- 
rungen) vom 2. November 1976 (DBl. VI/1976 Nr. 48). 
Sehr hoch beanspruchte Verkehrsflächen. 
Sehr hohe Beanspruchungen im Sinne dieser Ausführungs- 
vorschriften sind — unabhängig von der Bauklasse — starke 
Schubbeanspruchungen und Beanspruchungen durch halten- 
den, langsam oder in dichter Folge fahrenden Lkw- und 
Busverkehr, unter anderem an Bushaltestellen und vor 
Lichtsignalanlagen. Die Auswirkung dieser Beanspruchung 
wird durch klimatische Einflüsse verstärkt. 
Zu Abschnitt 3.3 der TV bit 3/72 
Aufbau der Decke 
Die Binderschicht ist einlagig herzustellen. 
Zu Abschnitt 4 der TV bit 3/72 
Dicke der Decke 
Die Dicke der Decken richtet sich nach den Ausführungs- 
vorschriften zu $8$ 7 des Berliner Straßengesetzes über die 
Befestigung von Fahrbahnen (AV Standardausführungen) . 
Die Dicke der Decken sehr hoch beanspruchter Verkehrs- 
flächen beträgt 11 cm und die Dicke der Deckschicht 4 cm. 
Wird für sehr hoch beanspruchte Verkehrsflächen eine 
Deckschicht aus splittreichem Asphaltbeton 0/16 mm ange- 
ordnet, beträgt die Dicke der Deckschicht 5 cm und die 
Dicke der Decke 12 cm: 
6. 
7. 
7.2 
7.8 
8. 
9. 
10 
Zu Abschnitt 5.3.1 der TV bit 3/72 
Mischgut — Allgemeines 
Für sehr hoch beanspruchte Verkehrsflächen ist eine Binder- 
schicht in 7 cm Dicke aus Mischgut 0/22 mm zu verwenden. 
Für die Zusammensetzung des Mischgutes sind auf Grund 
der Ergebnisse der Eignungsprüfung zu vereinbaren: 
Art und Herkunft der Mineralstoffe, 
Spiittgehalt, 
Sandgehalt, 
gegebenenfalls Anteil des Brechsandes am Sandgehalt, 
Füllergehalt, 
Bindemittelsorte, 
Bindemittelgehalt. 
Abschnitt 5.3.2 der TV bit 3/72 
Zusammensetzung des Mischgutes für Binderschichten 
Neuer Text des Gesamtabschnittes: 
Die Zusammensetzung des Mischgutes für Binderschichten 
ist so zu wählen, daß der Hohlraumgehalt des im Laborato- 
rjum hergesteliten Probekörpers nach Marshall bei Straßen 
der Bauklassen I bis III 3 bis 7 Vol.-%, bei Bauklassen IV 
und V 2 bis 7 Vol.-% beträgt. Der Hohlraumgehalt wird aus 
der Raumdichte des Probekörpers und der Rohrdichte der 
bituminösen Masse errechnet. 
Bei Verwendung von mehr als 20 Gew.-%. Hochofen- oder 
Metallhüttenschlacken im Mineralstoffgemisch ist die Zusam- 
mensetzung so zu wählen, daß die Wasseraufnahme des 
Probekörpers nach Marshall bei Straßen der Bauklassen | 
bis III 3 bis 7 Vol.-%, bei Bauklassen IV und V 2 bis 7 Vol.-% 
beträgt. T 
Die Zusammensetzung des Mischgutes für Binderschichten 
sehr hoch beanspruchter Verkehrsflächen ist so zu wählen, 
daß der Hohlraumgehalt des im Laboratorium hergestellten 
Probekörpers nach Marshall 5 bis 7 Vol.-% beträgt. 
Für Binder unter Gußasphalt gilt ‚Abschnitt 3.3.1 der TV bit 
6/75. 
Zu Abschnitt 5.3.2.1 der TV bit 3/72 
Mineralstoffgemisch für Binderschichten 
Bei sehr hoch beanspruchten Verkehrsflächen muß der Anteil 
an Edelsplitt 2/22 mm im Mineralstoffgemisch 70 .bis 
80 Gew.-% betragen. Bei Mitverwendung von Natursand muß 
der Anteil an Brechsand vom Sandgehalt mindestens. 50 % 
betragen. Die ausschließliche Verwendung von Brechsand 
wird empfohlen. 
Zu Abschnitt 5.3.2.2 der TV. bit 3/72 
Bindemittelsorte für Binderschichten 
Für Asphaltbinder ist 
Straßenbaubitumen B 65 
zu verwenden. 
Abschnitt 5.3.3 der TV bit 3/72 
Zusammensetzung des Mischgutes für Deckschichten 
Neuer Text des Gesamtabschnittes: 
Die Zusammensetzung des Mischgutes für Deckschichten ist 
so zu wählen, daß der Hohlraumgehalt des im Laboratorium 
hergestellten Probekörpers nach Marshall bei Straßen der 
Bauklassen | bis Ill 2 bis 4 Vol.-%, bei Bauklassen IV und V 
1 bis 4 Vol.-% beträgt. Der Hohlraumgehalt wird aus der 
Raumdichte des Probekörpers und der Rohdichte der bitumi- 
nösen Masse errechnet. 
Bei Verwendung von mehr als 20 Gew.-% Hochofen- bzw. 
Metallhüttenschlacken im Mineralstoffgemisch ist die Zusam- 
mensetzung so zu wählen, daß die Wasseraufnahme des
	        
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