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Volume Nr. 8, 20. Juni 1979

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1979 (Public Domain)

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Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI .Nr.8 20. Juni 1979 
14. Zu Abschnitt 4.8.3 der TVT 72 
Kontrollprüfungen 
Je angefangene 3000 m? Einbaufläche ist eine Probe, be- 
stehend aus 3 bzw. 4 Teilproben, an der Einbaustelle zu 
entnehmen. 
Hiervon ist eine Teilprobe Rückstellprobe, eine Teilprobe 
bzw., wenn Auftragnehmer und Mischguthersteller nicht 
identisch. sind, zwei Teilproben dienen der Eigenüber- 
wachungsprüfung nach Abschnitt 4.8.2 der TVT und an einer 
Teilprobe sind zu bestimmen: 
Kornzusammensetzung, 
gegebenenfalls Anteil an gebrochenem Korn größer als 2 mm, 
Bindemittelgehalt, . 
Erweichungspunkt des zurückgewonnenen Bindemittels, 
Hohlraumgehalt, 
Stabilität und Fließwert. 
Der Verdichtungsgrad ist je angefangene 3 000 m? Einbau- 
fläche nachzuweisen. 
Die profilgerechte. Lage ist in Abständen, die nicht größer 
als 20 m sind, zu prüfen. 
Bei Baumaßnahmen der Bauklassen nach den AV Standard- 
ausführungen — nicht jedoch sehr hoch beanspruchter 
Verkehrsflächen — mit weniger als 500 m? Einbaufläche 
(z. B. Unterhaltungsmaßnahmen) kann auf die Probenahme 
und Prüfung verzichtet werden. 
Zu Abschnitt 7 der TVT 72 
Abrechnung 
Bituminöse Tragschichten sind in der Regel nach Einbau- 
gewichten auszuschreiben und abzurechnen. 
Ausschreibung und Abrechnung nach Einbaudicken sind nur 
in Ausnahmefällen vorzusehen. 
Auf die Ausführungsvorschriften zu $ 7 des Berliner Straßen- 
gesetzes.über..Abnahme, Gewährleistung und Abrechnung 
von bituminösen Fahrbahndecken (Einführung TV bit 7/71 
und RBE 71) vom 20. Dezember 1976 (DBl. VI/1977 S. 11) 
wird verwiesen. 
Zu Abschnitt 7.3 der TVT 72 
Abrechnung nach Einbaugewicht 
Für die Abrechnung von bituminösen Tragschichten nach 
Gewicht sind die Einbaumengen durch Wiegen der Fahrzeuge 
auf - gültig geeichten Waagen nachzuweisen. Die Gesamt- 
einbaumenge ist nach den vom Auftragnehmer unverzüglich 
einzureichenden Wiegekarten zu errechnen. 
Der Nachweis des Einbaugewichtes der. Mischgutart C ist in 
der Regel je angefangene 3 000 m? Einbaufläche oder für 
eine Tagesleistung zu führen. n 
Abweichungen von diesen Ausführungsvorschriften bedürfen 
der Zustimmung des Senators für Bau- und Wohnungswesen. 
Diese Ausführungsvorschriften treten am 1. Mai.1979 in Kraft. 
Sie treten mit Ablauf des 30. April 1989 außer Kraft. 
Tragschichten ohne Bindemittel und Tragschichten mit 
hydraulischen Bindemitteln werden in der Regel nur nach 
den Ausführungsvorschriften zu 8 7 des Berliner Straßen- 
gesetzes über Steinpflasterarbeiten im Straßenbau (Einfüh- 
rung ZTV St-1977) vom 24. Februar 1977 (ABl. S. 370 — 
DBI. VI S. 85) hergestellt. 
Zu Abschnitt 4.2 der TVT 72 
Anwendung 
Für Fahrbahnen aller Bauklassen ist die Mischguütart B zu 
verwenden. 
Für sehr hoch beanspruchte Verkehrsflächen ist die .Misch- 
gutart C mit einem Anteil an‘ gebrochenem Korn über 
70 Gew.-% zu verwenden. 
In Geh- und .Radwegen kann die Mischgutart A eingebaut 
werden. 
Zu Abschnitt 4.4 der TVT 72 
Dicke 
Die Dicke der bituminösen Tragschichten richtet sich nach 
den Ausführungsvorschriften zu 8 7 des Berliner Straßen- 
gesetzes über die Befestigung von Fahrbahnen (AV Standard- 
ausführungen) vom 2. November 1976 (DBl. VI/1976 Nr. 48). 
Die Dicke der bituminösen Tragschichten sehr hoch. bean- 
spruchter Verkehrsflächen beträgt 
in der Bauklasse I: 15 cm, 
in der Bauklasse Il: 10 cm: 
Zu Abschnitt 4.5.1 der TVT 72 
Mineralstoffe 
Für Splitt und Brechsand gelten die Ausführungsvorschriften 
zu 8 7 des Berliner Straßengesetzes über die Güteüber- 
wachung von Mineralstoffen im Straßenbau (Einführung 
RG Min 77) vom 10. August 1978 (ABl. S. 1511 — DBl. VI 
S. 198). 
Bei dem Mineralstoffgemisch für die Mischgutart C muß der 
Anteil von über 70 Gew.-% an gebrochenem Korn größer 
als 2 mm sein. 
Zu Abschnitt 4.5.2 der TVT 72 * 
Bindemittel 
Für bituminöse Tragschichten ist . 
Straßenbaubitumen B 65 
Zu verwenden. 
Zu Abschnitt 4.5.3 der TVT72 . 
Bituminöses Mischgut 
Für die Zusammensetzung des Mischgutes sind auf Grund 
der Ergebnisse der Eignungsprüfung zu vereinbaren: 
Art und Herkunft der Mineralstoffe, 
der Kornanteil größer als 2 mm, 
der Kornanteil 0,09 bis 2 mm, 
der Kornanteil kleiner als 0,09 mm, 
der Bindemittelgehalt. 
Bei der Mischgutart C darf der Splittanteil größer als 16 mm 
15 Gew.-% nicht unterschreiten und der Hohlraumgehalt des 
im Laboratorium hergestellten Probekörpers nach Marshall 
muß 5 bis 10 Vol.-% betragen. 
Ristock 
Anlage 
Zusätzliche Technische Vorschriften 
für die Ausführung von Tragschichten im Straßenbau 
in Berlin 
(ZTV Tragschichten 79) 
Zu Abschnitt 4.6 der TVT 72 
Herstellen 
Das Mischgut für die bituminöse Tragschicht ist in der Regel ff 
einlagig einzubauen. 
CE 
-ür die Ausführung von Tragschichten im Straßenbau in 
Zerlin gelten die „Technischen Vorschriften und Richtlinien
	        
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