Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI Nr.1 31. Januar 1979
Der Senator
für Bau- und Wohnungswesen
festigungsmittel, Wetter- und Feuchtigkeitsschutz) zu
dichten.
Der Standsicherheitsnachweis der Wandkonstruktion
ist in jedem Einzelfall zu erbringen.
Jede Platte ist an ihren stützenden Bauteilen (aus
Stahl, Stahlbeton oder Mauerwerk) mit Befestigungs-
mitteln zu verankern, wobei gewährleistet sein muß,
daß alle Lasten aufgenommen und in die stützenden
Bauteile weitergeleitet werden. :Befestigungsmittel
mit unterschiedlicher Nachgiebigkeit dürfen nicht ge-
meinsam in Rechnung gestellt werden. Jede Platte ist
mindestens einmal an ihren Enden zu befestigen (Be-
festigungspunkt).
Ein Plattenüberstand am Fuß der Wand oder bezüglich
der Abfangekonstruktion von mehr ‚als 20mm ist bei
der Bemessung der Befestigungsmittel zu berücksich-
tigen.
Die zulässigen Druckspannungen. an den Auflagern
der Platten und die zulässigen Schubspannungen im
Gasbeton bei Wirkung der Verankerungsmittel be-
tragen:
[N/mm?2] GB 3,3 (GSB 35) GB 4,4 (GSB 50)
zul. op 0,50 0,70
zul. + 0,06 0,08
An die Bezirksämter
ABI. S. 94
1.
Rundschreiben über die bauaufsichtliche Behandlung
von Wänden aus bewehrten Gasbetonplatten
Vom 8. Januar 1979
BauWohnIaC2
Fernruf: 8 67 - 48 97 oder 8 67 - 1, intern: 95 - 48 97
8,
Wände aus bewehrten Gasbetonplatten dürfen nur ver-
wendet werden, wenn ihre Brauchbarkeit als Wandkon-
struktion. nachgewiesen ist ($ 27 Abs.1 BauO Bin). Die
Wandkonstruktion besteht aus Platten und Befestigungs-
mitteln an den stützenden Bauteilen.
Der Nachweis kann durch eine allgemeine bauaufsichtliche
Zulassung, deren Zulassungsgegenstand die Wandkon-
struktion ist, geführt werden. Wird der Nachweis auf an-
jere Weise geführt und entspricht.die Wandkonstruktion
nicht den nachfolgend. aufgeführten Voraussetzungen, so
bedarf sie meiner Zustimmung im Einzelfall ($ 27 Abs.2
Satz 2 BauO Bln):
Die Platten, die für die Wandkonstruktion verwendet
werden sollen, müssen Gegenstand einer allgemeinen
bauaufsichtlichen Zulassung für Dach- oder Decken-
platten aus bewehrtem dampfgehärtetem Gasbeton
sein.
Die dort aufgeführten und auf die Wandkonstruktion
übertragbaren Anforderungen einschließlich ÜUber-
wachung sind anzuwenden, soweit in den folgenden
Abschnitten nichts anderes bestimmt ist.
Die Randausbildung und die Bewehrung der. Platten
muß der Anwendung als Wandkonstruktion entspre-
chend abgewandelt sein (s. Nummern 3 und 4)
Die Platten dürfen nur durch ihr Eigengewicht und
durch Wind senkrecht zu ihrer Fläche beansprucht
werden. Sie dürfen nicht zur Aussteifung tragender
Bauteile” herangezogen werden. Die Platten müssen
die Lasten als Einfeldträger auf die stützenden Bau-
teile abtragen.
Der lotrechte: Abstand der Abfangekonstruktion zur
Aufnahme des Eigengewichts liegender Platten: bzw.
die Länge stehender Platten darf 20 d nicht überschrei-
ten. Die Länge liegender Platten darf höchstens 30d
sein. Dabei ist d = Plattendicke.
Die Abmessungen der Platten müssen betragen:
Länge 1 < 6,00 m
Breite 0,50 m < b < 0,625 m
Dicke 0,15 m < d <0,30 m
Paßtafeln müssen mindestens 0,20 m breit sein. Die
Längsfugen sind durch Nut und Feder auszubilden.
Die Stirnseiten sind glatt oder mit Nut auszubilden.
Die Nutbreite muß 50 mm betragen.
Der Querschnitt der Längsbewehrung auf der Zug-
und Druckseite muß übereinstimmen. Als Mindestbe-
wehrung je Seite. müssen 4 Bewehrungsstäbe min-
destens des Durchmessers 4 mm verteilt eingelegt sein.
Die Platten dürfen nur von 0,3 m bis 10m über dem
Gelände eingebaut werden. Der Abstand’ der Dehn-
fugen darf 30 m, nicht überschreiten, sofern nicht
aus konstruktiven Gründen geringere Abstände erfor-
derlich sind. Platten, deren Tragfähigkeit durch Be-
schädigungen - Risse oder Kantenbrüche — beeinträch-
tigt ist, dürfen nicht verwendet werden. Schlitze sind
unzulässig. Durchbrüche bedürfen eines besonderen
Nachweises.
9.
10.
Liegende Platten mit genuteten Stirnseiten dürfen in
ihren lotrechten Stoßfugen mittels eines durchgehen-
den 8.bis 10 mm dicken Betonstahls III K in Mörtel der
Mörtelgruppe III nach DIN 1053 befestigt werden.
11.
Die Verbindung des Betonstahls mit der Haltekonstruk-
tion kann durch aufgefädelte Ankerlaschen erfolgen.
Der Abstand der Ankerlaschen untereinander darf die
Plattenbreite nicht überschreiten. Für den Nachweis
der Aufnahme der Schub- und Druckspannungen im
Befestigungsbereich des Gasbetons darf je Anker-
lasche mit einer mitwirkenden Betonstahllänge von
maximal 250 mm gerechnet werden.
Die Befestigung der Platten kann mit mindestens
1mm dicken Nagellaschen und 140 mm langen Gas-
betonnägeln aus 1 mm dickem gewinkeltem Blech
(Schenkellänge 8 mm) erfolgen. Der Abstand R vom
Betonrand muß mindestens 75mm und der Achsab-
stand der Nägel untereinander mindestens 50 mm. be-
tragen. Die zulässige Querkraft eines Nagels an der
Nagellasche ist:
[k N] GB 3,3. (GSB 35) GB 4,4 (GSB 50)
R > 75mm 0,25 0,35
R > 100 mm 0,30 0,40
Eine unsymmetrische Anordnung der Nägel an der
Nagellasche und/oder eine unsymmetrische Belastung
der Nagellasche ist beim statischen Nachweis zu be-
rücksichtigen.
Ein Befestigungspunkt (s. Nummer 8) muß min-
destens aus drei Gasbetonnägeln bestehen.
Anker-, Nagellaschen und Gasbetonnägel müssen aus
nichtrostendem Stahl nach allgemeiner bauaufsicht-
licher Zulassung bestehen. Der Korrosionsschutz der
vertikalen Fugenbewehrung (s. Nummer 10) ist durch
eine 20 mm dicke Überdeckung durch Mörtel der Mör-
telgruppe III nach DIN 1053 zu gewährleisten.
Die Platten sind gegen Feuchtigkeit oder chemischen
Angriff zu schützen. Außenwände sind gegen Witte-
rungseinflüsse z. B. mit einer Verkleidung zu schützen.
Horizontale Wandflächen sind gegen Witterungsein-
flüsse abzudecken.
12.
13;
14.
YO:
Das Aufsetzen der Platten auf tragende Bauteile muß
im Mörtelbett aus Mörtel mindestens der Gruppe III Die Beurteilung hinsichtlich des Brand-, Wärme- und
nach DIN 1053 erfolgen. Schallschutzes hat nach den bauaufsichtlich einge-
Das Versetzen der. Platten bei Fugen mit Nut. und führten technischen Baubestimmungen zu erfolgen.
Feder darf trocken vorgenommen werden.
Alle Fugen sind gemäß den statischen und konstruk- mn Auftrag
tiven Anforderungen (z.B. Korrosionsschutz der Be-,Aunap