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Volume Nr. 14, 30. Oktober 1979

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1979 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin 
Teil VI Bau- und Wohnungswesen 
BERLIN 
AÄ 
Nr. 14 
Berlin, den 30. Oktober 1979 
Inhalt 
01.10.1979 Berichtigung der Ausführungsvorschriften zu $8 83 und 86 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) 
— Bauantrag und Bauvorlagen — ... $ SE RE 
09.08.1979. Ausführungsvorschriften zu 8 10 Abs.3 und 4 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) - Kinder- 
spielplätze, Freizeit- und Bewegungsflächen für Erwachsene — ........ U 
21.08.1979 Ausführungsvorschriften über die Einführung technischer Baubestimmungen —- Zemente - ........ 
Druckfehlerberichtigung 
221 
221 
224 
225 
Der Senator RE 
für Bau- und Wohnungswesen 
An die Bezirksämter , ABI. S. 1795 
nachrichtlich 
an den Präsidenten des Rechnungshofes 
das Institut für Bautechnik 
Berichtigung der Ausführungsvorschriften zu 88 83 und 86 
der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) 
— Bauantrag und Bauvorlagen — 
Vom 1. Oktober 1979 
BauWohn Ia A 21 
Fernruf: 867 - 51 26 oder 867 - 1, intern 95 - 51 26 
F. Bauvorhaben 
G. Unterhaltung 
H. Kinderspielplätze bei bestehenden Wohngebäuden 
II. Freizeit- und Bewegungsflächen für Erwachsene 
A. Allgemeines 
B. Größe 
C. Ausstattung 
D. Unterhaltung MW 
E._Freizeit- und Bewegungsflächen für Erwachsene bei 
bestehenden Wohngebäuden 
III. Verfahren 
IV. Schlußbestimmungen 
In Nummer 7 der Ausführungsvorschriften zu $8 83 und 86 
der Bauordnung für Berlin (BauO Bin) — Bauantrag und 
Bauvorlagen — vom 18. Juli 1979_(ABl. _S.1309_— DBl._VI 
S. 100) wird in der 13. Zeile. 
Auf Grund des 8109 der Bauordnung für Berlin (BauO 
Bln) in der Fassung vom 1. Juli 1979 (GVBl. S. 898) wird 
zur. Ausführung des_$ 10_Abs.3 und 4 dieses Gesetzes be- 
stimmt: k 
I. Kinderspielplätze 
A. Standort 
Der Kinderspielplatz ist in der Regel auf der unbe- 
bauten Fläche des Grundstückes anzulegen. 
Bei der Wahl der Standorte für Kinderspielplätze 
müssen die Gesundheit und der Schutz der Kinder 
vor. Gefahren, und unzumutbaren Belästigungen im 
Vordergrund stehen. . 
Die Kinderspielplätze sollen insbesondere 
a)_in sonniger Lage, 
b): gefahrlos, z. B. ohne Benutzung von Zu- oder‘ Ab- 
fahrten, erreichbar, . 
soweit sie für Kleinkinder (Kinder bis einschließ- 
lich 5 Jahre) bestimmt sind, von den Wohnun- 
gen aus einsehbar und nicht weiter als 100m von 
den jeweiligen Wohngebäuden entfernt, 
von Straßen, Garagen, Stellplätzen und deren Zu- 
und Abfahrten sowie von Müllgefäßen und Teppich- 
klopfstangen abgelegen oder, wenn dies nicht. mög- 
lich ist, durch Mauern, zweckentsprechende. Pflan- 
zungen oder ähnliche Abschirmungen abgegrenzt 
angelegt werden. Nach. Möglichkeit soll eine wind- 
geschützte Lage angestrebt werden. 
Bei größeren Bauvorhaben ist zu prüfen, ob die Kri- 
terien- der Regelung des Buchstabens c eine getrennte 
Anlegung der Spielflächen an: mehreren Stellen er- 
fordern. 
Der Kinderspielplatz soll in aller Regel auf‘ dem den 
Spielplatzbedarf  auslösenden Grundstück liegen. Die 
„18. Juli 1979 (GVBl. S. 1481)“ 
e ingefügt. : 
Ristockaml 
Der Senator 
für Bau- und Wohnungswesen 
An die Bezirksämter 
nachrichtlich 
an ‚den Präsidenten des Rechnungshofes 
das Institut für Bautechnik 
ABI. S. 1846 
Ausführungsvorschriften 
zu 8 10 Abs. 3 und 4 der Bauordnung für Berlin. (BauO Bın) 
— Kinderspielplätze, Freizeit- und Bewegungsflächen 
für Erwachsene — 
Vom 9. August 1979 
BauWohnIa A2 a 
Fernruf: 867 - 6863 oder 867 - 1, intern 95 - 6863 
[nhaltsverzeichnis 
[. Kinderspielplätze 
A. Standort 
B. Größe 
C. ‚Ausnahmen 
D. Allgemeine Ausstattung 
E. Spielgerechte Ausstattung
	        
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