Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI Nr.13 30. August 1979
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Tabelle 4: Mindestanforderungen für den Verdichtungsgrad Dy4 von Bodenarten im Untergrund und Unterbau
N“
7
Bereich
)lanum bis 0,2 m unter Planum
‘0,2 bis 0,5 m unter Planum
Planum bis 0,5 m unter Planum
J),5 m unter Planum bis Damm-
sohle bei Dammhöhe h > 2,0 m
unter FOK
0,5 m unter Planum bis 0,5 nı
unter Dammsohle bei Danım-
höheh = 2,0 m unter FOK
grobkörnige Bodenarten
GW-GI
GE-SE-SW-SI ;
GE-GW:*GI-SE-SW -SI
GE-GW-GI-SE-SW-S!
wie Nr. 4
* gemischt- und feinkörnige
| Drr ın 9/5 | g g
Bodenarten
-
103')
100°)
100
'!00
GU-GT-SU-ST-OH-OK
Sü-ST
GU-GT-SÜ-ST-U-T-OU-OT
GU-GT-SU-ST-OH-OK
sü-SsT
GO-GT-SÜ-ST-U-T-OU-OT
37
wie Nr. 4
Dpr in %
100
100
97?)
97
97
953)
I) Straßenoherbau der Bauklassen I bis
?) Oberbau bei Wegen.
3) Lufgehalt Mm, = 12% bei GU-GT-SU-ST-U-T-OU- OT
Zu Abschnitt 3.7.3 der ZTVE-StB 76
Auf den Nachweis eines Verformungsmoduls kann bei Fahr-
bahnen der Bauklassen III bis V und bei Geh- und Radwegen
verzichtet werden, wenn die geforderten Verdichtungswerte
erreicht werden. Dies gilt nach Abschnitt 3.7.3.7 der ZTVE-
StB 76 auch für Fahrbahnen der Bauklassen | und Il, wenn
der Untergrund bzw. Unterbau nach TVV mit Bindemittel ver-
festigt wird.
Zu Abschnitt 3.14.2 der ZTVE-StB 76
Für Bodenverbesserungen ist die Verwendung von gebroche-
nem Material aus Betonbrocken nicht zulässig.
13. Zu Abschnitt 7.1.1 der ZTVE-StB 76
Als Breite des Erdplanums gilt
a) bei Fahrbahnen der Abstand der gehwegseitigen Kanten
der Bordsteine,
bei Gehwegen der Abstand zwischen der gehwegseitigen
Kante des Bordsteins und der Straßengrenze bzw.; wenn
nicht der ganze. Gehweg befestigt wird, bis zur Grenze
der Gehwegbefestigung.
‚4. Zu Abschnitt 7.1.6 der ZTVE-StB 76
a) Die Auftragshöhen ergeben sich als Differenz zwischen
verdichteter Geländeoberkante und verdichtetem Auf-
tragsplanum, die Abtragshöhen als Differenz zwischen
vorhandener Geländeoberkante und verdichtetem Ab-
tragsplanum. ;
In der Abtrags- oder Auftragsfläche liegende Baukörper
(z. B. Schächte) bis zu 2,0 m? Einzelfläche sind zu über-
messen.
Beim Auftrag angelegte Aussparungen für spätere Ein-
bauten (z. B. Bordsteinfundamente, Rinnen) bis zu 0,2 m?
Querschnitt und beim Abtrag vorgefundene Aussparun-
gen bis zu 0,2 m? Querschnitt sind zu übermessen.
ı5. Zu Abschnitt 7.2.1 der ZTVE-StB 76
a) Herstellen des Planums durch Massenausgleich ist nach
Flächenmaß (m?) abzurechnen, wobei als Breite der
Fahrbahnen und Gehwege die Abstände nach Nummer 13
gelten.
An- und Abtransport von Boden ist — gegebenenfalls
getrennt nach Transportweiten — nach Raummaß (m?)
abzurechnen, wobei das Aufmaß nach Nummer 14a
zugrunde zu legen ist.
Sollen die bewegten Bodenmassen ausnahmsweise auf
dem Fahrzeug gemessen werden, so gilt für die Umrech-
nung zwischen eingebauter Masse und Wagenaufmaß
die nachstehende Tabelle:
Bodenklasse Auflockerung
nach DIN 18300 (fester Zustand = 100)
1: Oberboden : 1. 2 + 4 4 + © 4
2:. fließende Bodenarten .....
3: leicht lösbare Bodenarten ...
4: mittelschwer lösbare Bodenarten
5: schwer lösbare Bodenarten . .
— Schutt“ a Wie
16.
Zu Abschnitt 8.1 der ZTVE-StB 76
Folgende Leistungen sind ebenfalls Nebenleistungen:
a) Beseitigen von Schnee und Streuen bei Glätte auf.den
für den‘ Fußgängerverkehr vorgesehenen Durchgängen
und Überwegen.
b) Lieferung des Wassers.
c) Beschaffung der für den Baubetrieb erforderlichen An-
schlüsse an das öffentliche Versorgungsnetz für Wasser