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Volume Nr. 13, 30. August 1979

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1979 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI Nr.13 30. August 1979 
217 
Tabelle 4: Mindestanforderungen für den Verdichtungsgrad Dy4 von Bodenarten im Untergrund und Unterbau 
N“ 
7 
Bereich 
)lanum bis 0,2 m unter Planum 
‘0,2 bis 0,5 m unter Planum 
Planum bis 0,5 m unter Planum 
J),5 m unter Planum bis Damm- 
sohle bei Dammhöhe h > 2,0 m 
unter FOK 
0,5 m unter Planum bis 0,5 nı 
unter Dammsohle bei Danım- 
höheh = 2,0 m unter FOK 
grobkörnige Bodenarten 
GW-GI 
GE-SE-SW-SI ; 
GE-GW:*GI-SE-SW -SI 
GE-GW-GI-SE-SW-S! 
wie Nr. 4 
* gemischt- und feinkörnige 
| Drr ın 9/5 | g g 
Bodenarten 
- 
103') 
100°) 
100 
'!00 
GU-GT-SU-ST-OH-OK 
Sü-ST 
GU-GT-SÜ-ST-U-T-OU-OT 
GU-GT-SU-ST-OH-OK 
sü-SsT 
GO-GT-SÜ-ST-U-T-OU-OT 
37 
wie Nr. 4 
Dpr in % 
100 
100 
97?) 
97 
97 
953) 
I) Straßenoherbau der Bauklassen I bis 
?) Oberbau bei Wegen. 
3) Lufgehalt Mm, = 12% bei GU-GT-SU-ST-U-T-OU- OT 
Zu Abschnitt 3.7.3 der ZTVE-StB 76 
Auf den Nachweis eines Verformungsmoduls kann bei Fahr- 
bahnen der Bauklassen III bis V und bei Geh- und Radwegen 
verzichtet werden, wenn die geforderten Verdichtungswerte 
erreicht werden. Dies gilt nach Abschnitt 3.7.3.7 der ZTVE- 
StB 76 auch für Fahrbahnen der Bauklassen | und Il, wenn 
der Untergrund bzw. Unterbau nach TVV mit Bindemittel ver- 
festigt wird. 
Zu Abschnitt 3.14.2 der ZTVE-StB 76 
Für Bodenverbesserungen ist die Verwendung von gebroche- 
nem Material aus Betonbrocken nicht zulässig. 
13. Zu Abschnitt 7.1.1 der ZTVE-StB 76 
Als Breite des Erdplanums gilt 
a) bei Fahrbahnen der Abstand der gehwegseitigen Kanten 
der Bordsteine, 
bei Gehwegen der Abstand zwischen der gehwegseitigen 
Kante des Bordsteins und der Straßengrenze bzw.; wenn 
nicht der ganze. Gehweg befestigt wird, bis zur Grenze 
der Gehwegbefestigung. 
‚4. Zu Abschnitt 7.1.6 der ZTVE-StB 76 
a) Die Auftragshöhen ergeben sich als Differenz zwischen 
verdichteter Geländeoberkante und verdichtetem Auf- 
tragsplanum, die Abtragshöhen als Differenz zwischen 
vorhandener Geländeoberkante und verdichtetem Ab- 
tragsplanum. ; 
In der Abtrags- oder Auftragsfläche liegende Baukörper 
(z. B. Schächte) bis zu 2,0 m? Einzelfläche sind zu über- 
messen. 
Beim Auftrag angelegte Aussparungen für spätere Ein- 
bauten (z. B. Bordsteinfundamente, Rinnen) bis zu 0,2 m? 
Querschnitt und beim Abtrag vorgefundene Aussparun- 
gen bis zu 0,2 m? Querschnitt sind zu übermessen. 
ı5. Zu Abschnitt 7.2.1 der ZTVE-StB 76 
a) Herstellen des Planums durch Massenausgleich ist nach 
Flächenmaß (m?) abzurechnen, wobei als Breite der 
Fahrbahnen und Gehwege die Abstände nach Nummer 13 
gelten. 
An- und Abtransport von Boden ist — gegebenenfalls 
getrennt nach Transportweiten — nach Raummaß (m?) 
abzurechnen, wobei das Aufmaß nach Nummer 14a 
zugrunde zu legen ist. 
Sollen die bewegten Bodenmassen ausnahmsweise auf 
dem Fahrzeug gemessen werden, so gilt für die Umrech- 
nung zwischen eingebauter Masse und Wagenaufmaß 
die nachstehende Tabelle: 
Bodenklasse Auflockerung 
nach DIN 18300 (fester Zustand = 100) 
1: Oberboden : 1. 2 + 4 4 + © 4 
2:. fließende Bodenarten ..... 
3: leicht lösbare Bodenarten ... 
4: mittelschwer lösbare Bodenarten 
5: schwer lösbare Bodenarten . . 
— Schutt“ a Wie 
16. 
Zu Abschnitt 8.1 der ZTVE-StB 76 
Folgende Leistungen sind ebenfalls Nebenleistungen: 
a) Beseitigen von Schnee und Streuen bei Glätte auf.den 
für den‘ Fußgängerverkehr vorgesehenen Durchgängen 
und Überwegen. 
b) Lieferung des Wassers. 
c) Beschaffung der für den Baubetrieb erforderlichen An- 
schlüsse an das öffentliche Versorgungsnetz für Wasser
	        
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