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Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI Nr.13 30. August 1979
tionalen Zusammenhangs zwischen Spannung und
Dehnung entsprechend DIN 1045 nachzuweisen. Bei
vorgespannten Flachstürzen ist außerdem ein Nach-
weis unter Gebrauchslast zu führen. Nachweise für
den Montagezustand sind entbehrlich, wenn die Mon-
tagestützweiten nach Abschnitt 7 eingehalten werden.
6.2.2 Nachweis unter rechnerischer Bruchlast
Es darf vorausgesetzt werden, daß sich die Dehnun-
gen der einzelnen Fasern des Querschnitts wie ihre
Abstände von der Null-Linie verhalten. Der für die
Bemessung maßgebende Zusammenhang zwischen
Spannung und Dehnung darf für
Beton und vereinfachend auch für Mauerwerk
nach DIN 1045, Bild 11, für
Leichtbeton entsprechend Abschnitt 7.3.2 der
Leichtbetonrichtlinien, ; 4
Betonstahl nach DIN 1045, Bild 12, oder der Zu-
lassung und für Spannstahl der Zulassung
entnommen werden. Für den Spannstahl ist abwei-
chend von der Spannungsdehnungslinie der Zulassung
anzunehmen, daß die Spannung oberhalb der Streck-
oder ßo,2-Grenze’nicht mehr ansteigt.
Die Rechenwerte ßp der Festigkeit von Beton und
Mauerwerk sind Tabelle 1 zu entnehmen.
Tabelle 1 Rechenwert ßp der Festigkeit von Beton und
Mauerwerk
max M
FR En
zu setzen.
Als zulässige Rechenwerte der Verbundspannung
dürfen die Werte für die günstige Verbundlage ver-
wendet werden.
6.2.3 Nachweise unter Gebrauchslast
Bei vorgespannten Flachstürzen sind zusätzlich zu
6.2.2 folgende Nachweise zu führen:
Der Nachweis der nach dem Lösen der Vorspannung
im Spannbett auftretenden Betonspannungen ist mit
ov = 0,55. ß, zu führen.
Die Schalen dürfen bei der Ermittlung der Quer-
Schnittswerte nicht berücksichtigt werden.
Spannungsnachweis im Einbauzustand:
Für den Einbauzustand ist nachzuweisen, daß unter
Vollast nach Kriechen und Schwinden keine Zug-
spannungen in Höhe des Spanndrahtes auftreten. Die
Spannungsverluste im Spannstahl aus Kriechen und
Schwinden sind bei Verwendung von Ziegelschalen
dabei mit 15 %, in allen anderen Fällen mit 25 % der
Spannstahlspannung unmittelbar nach Lösen der Vor-
spannung im Spannbett anzunehmen. Der Hebelarm
der inneren Kräfte z darf dem Bruchsicherheitsnach-
weis nach Abschnitt 6.2.2 entnommen werden.
Mauerwerk | Beton5) der
nach | Festigkeitsklasse
Abschn. 5 B25
| BB. 15 | und höher
10,5 | 17,5
1.
Einbau der Flachstürze
Die Zuggurte sind beim Einbau in Abhängigkeit von
ihrer Gesamthöhe in folgendem Abstand zu unter-
stützen:
Bei Zuggurten mit einer Gesamthöhe < 6,0cm be-
trägt die Montagestützweite < 1,00 m; :
bei Zuggurten mit einer Gesamthöhe >. 6,0 cm be-
trägt die Montagestützweite < 1,25 m.
Die Montageunterstützung muß bleiben, bis die
Druckzone eine ausreichende Festigkeit erreicht hat;
im allgemeinen genügen. 7 Tage. Alle Lasten aus
Fertigteildecken oder Schalungen für Ortbetondecken
müssen bis dahin gesondert abgefangen werden.
Die Zuggurte sind am Auflager in ein Mörtelbett zu
verlegen. Die Tiefe des Auflagers muß mindestens
11,5 cm betragen.
Beschädigte Zuggurte dürfen nicht verwendet wer-
den.
Die Oberseite des Zuggurtes ist vor dem Aufmauern
oder Aufbetonieren sorgfältig von Schmutz zu reini-
gen und anzunässen.
Jeder Lieferung ist eine Einbauanweisung beizu-
fügen.
Statischer Nachweis
Der statische Nachweis für die Tragfähigkeit des
Sturzes ist in jedem Einzelfall zu erbringen. Hierfür
dürfen auch Bemessungstafeln verwendet werden, die
von einem Prüfamt für Baustatik geprüft sind.
Güteüberwachung
Für die Durchführung der Güteüberwachung gelten
die Bestimmungen von DIN 1084 Teil 2.
Bei vorgespannten Zuggurten sind zusätzlich die
Spannbetonrichtlinien,
bei Zuggurten aus Stahlleichtbeton zusätzlich die
Leichtbetonrichtlinien
zu beachten. ;
Die Druckfestigkeit der Schalen ist im Rahmen der
Eigenüberwachung mindestens vierteljährlich, im
Rahmen der Fremdüberwachung mindestens halb-
jährlich zu prüfen.
7.1
BR
[MN/m?]
Die Druckzone darf nur bis zu einer Höhe von
= 1
max h = 24
als statisch mitwirkend angenommen werden. Wenn
die Druckzone aus Beton und Mauerwerk gebildet
wird, dürfen beide Baustoffe entsprechend den Deh-
nungen ihrer Spannungsdehnungslinien beansprucht
werden, jedoch darf über Decken bzw. Ringankern
aufgesetztes Mauerwerk oder Beton nicht in Rech-
nung gestellt werden.
Die Dehnung des Zuggurtes in Höhe der Bewehrung
darf höchstens zu 5%, angenommen werden. Die
durch Vorspannung im Spannstahl erzeugte Vordeh-
nung ergibt sich als Dehnungsunterschied zwischen
Spannstahl und umgebenden Beton unter Gebrauchs-
last nach Kriechen und Schwinden; der Spannungs-
verlust aus Kriechen und Schwinden ist entsprechend
Abschnitt 6.2.3 anzunehmen. €
Der erforderliche Sicherheitsbeiwert beträgt y=—1,75
bis y = 2,10 entsprechend DIN 1045, Bild 13.
Für die Bemessung siehe auch Heft Nr. 220 der
Schriftenreihe des Deutschen Ausschusses für Stahl-
beton ;
Bemessung von Beton- und Stahlbetonbauteilen
nach DIN 1045.
7.2
7.3
7.4
7.5
8.
Die ausreichende Verankerung des Spannstahls im
Zuggurt ist entsprechend den Spannbetonrichtlinien,
Abschnitt 14.2, nachzuweisen; die ausreichende Ver-
ankerung der schlaffen Bewehrung richtet sich nach
DIN 1045 Abschnitt 18.
Das Versatzmaß darf mit v=— 0,75h angesetzt wer-
den.
Falls sich mit dieser Annahme aus Gl. (26) in DIN
1045 Abschnitt 18.7.4 rechnerisch eine größere Zug-
kraft F.p ergeben sollte als die an der Stelle des
maximalen Biegemomentes vorhandene, so ist für
die Berechnung der Verankerungslänge
5) Für Leichtbeton siehe Abschnitt 7.3.2 der Leichtbetonrichtlinien. '
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