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Volume Nr. 13, 30. August 1979

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1979 (Public Domain)

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Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI Nr.13 30. August 1979 
tionalen Zusammenhangs zwischen Spannung und 
Dehnung entsprechend DIN 1045 nachzuweisen. Bei 
vorgespannten Flachstürzen ist außerdem ein Nach- 
weis unter Gebrauchslast zu führen. Nachweise für 
den Montagezustand sind entbehrlich, wenn die Mon- 
tagestützweiten nach Abschnitt 7 eingehalten werden. 
6.2.2 Nachweis unter rechnerischer Bruchlast 
Es darf vorausgesetzt werden, daß sich die Dehnun- 
gen der einzelnen Fasern des Querschnitts wie ihre 
Abstände von der Null-Linie verhalten. Der für die 
Bemessung maßgebende Zusammenhang zwischen 
Spannung und Dehnung darf für 
Beton und vereinfachend auch für Mauerwerk 
nach DIN 1045, Bild 11, für 
Leichtbeton entsprechend Abschnitt 7.3.2 der 
Leichtbetonrichtlinien, ; 4 
Betonstahl nach DIN 1045, Bild 12, oder der Zu- 
lassung und für Spannstahl der Zulassung 
entnommen werden. Für den Spannstahl ist abwei- 
chend von der Spannungsdehnungslinie der Zulassung 
anzunehmen, daß die Spannung oberhalb der Streck- 
oder ßo,2-Grenze’nicht mehr ansteigt. 
Die Rechenwerte ßp der Festigkeit von Beton und 
Mauerwerk sind Tabelle 1 zu entnehmen. 
Tabelle 1 Rechenwert ßp der Festigkeit von Beton und 
Mauerwerk 
max M 
FR En 
zu setzen. 
Als zulässige Rechenwerte der Verbundspannung 
dürfen die Werte für die günstige Verbundlage ver- 
wendet werden. 
6.2.3 Nachweise unter Gebrauchslast 
Bei vorgespannten Flachstürzen sind zusätzlich zu 
6.2.2 folgende Nachweise zu führen: 
Der Nachweis der nach dem Lösen der Vorspannung 
im Spannbett auftretenden Betonspannungen ist mit 
ov = 0,55. ß, zu führen. 
Die Schalen dürfen bei der Ermittlung der Quer- 
Schnittswerte nicht berücksichtigt werden. 
Spannungsnachweis im Einbauzustand: 
Für den Einbauzustand ist nachzuweisen, daß unter 
Vollast nach Kriechen und Schwinden keine Zug- 
spannungen in Höhe des Spanndrahtes auftreten. Die 
Spannungsverluste im Spannstahl aus Kriechen und 
Schwinden sind bei Verwendung von Ziegelschalen 
dabei mit 15 %, in allen anderen Fällen mit 25 % der 
Spannstahlspannung unmittelbar nach Lösen der Vor- 
spannung im Spannbett anzunehmen. Der Hebelarm 
der inneren Kräfte z darf dem Bruchsicherheitsnach- 
weis nach Abschnitt 6.2.2 entnommen werden. 
Mauerwerk | Beton5) der 
nach | Festigkeitsklasse 
Abschn. 5 B25 
| BB. 15 | und höher 
10,5 | 17,5 
1. 
Einbau der Flachstürze 
Die Zuggurte sind beim Einbau in Abhängigkeit von 
ihrer Gesamthöhe in folgendem Abstand zu unter- 
stützen: 
Bei Zuggurten mit einer Gesamthöhe < 6,0cm be- 
trägt die Montagestützweite < 1,00 m; : 
bei Zuggurten mit einer Gesamthöhe >. 6,0 cm be- 
trägt die Montagestützweite < 1,25 m. 
Die Montageunterstützung muß bleiben, bis die 
Druckzone eine ausreichende Festigkeit erreicht hat; 
im allgemeinen genügen. 7 Tage. Alle Lasten aus 
Fertigteildecken oder Schalungen für Ortbetondecken 
müssen bis dahin gesondert abgefangen werden. 
Die Zuggurte sind am Auflager in ein Mörtelbett zu 
verlegen. Die Tiefe des Auflagers muß mindestens 
11,5 cm betragen. 
Beschädigte Zuggurte dürfen nicht verwendet wer- 
den. 
Die Oberseite des Zuggurtes ist vor dem Aufmauern 
oder Aufbetonieren sorgfältig von Schmutz zu reini- 
gen und anzunässen. 
Jeder Lieferung ist eine Einbauanweisung beizu- 
fügen. 
Statischer Nachweis 
Der statische Nachweis für die Tragfähigkeit des 
Sturzes ist in jedem Einzelfall zu erbringen. Hierfür 
dürfen auch Bemessungstafeln verwendet werden, die 
von einem Prüfamt für Baustatik geprüft sind. 
Güteüberwachung 
Für die Durchführung der Güteüberwachung gelten 
die Bestimmungen von DIN 1084 Teil 2. 
Bei vorgespannten Zuggurten sind zusätzlich die 
Spannbetonrichtlinien, 
bei Zuggurten aus Stahlleichtbeton zusätzlich die 
Leichtbetonrichtlinien 
zu beachten. ; 
Die Druckfestigkeit der Schalen ist im Rahmen der 
Eigenüberwachung mindestens vierteljährlich, im 
Rahmen der Fremdüberwachung mindestens halb- 
jährlich zu prüfen. 
7.1 
BR 
[MN/m?] 
Die Druckzone darf nur bis zu einer Höhe von 
= 1 
max h = 24 
als statisch mitwirkend angenommen werden. Wenn 
die Druckzone aus Beton und Mauerwerk gebildet 
wird, dürfen beide Baustoffe entsprechend den Deh- 
nungen ihrer Spannungsdehnungslinien beansprucht 
werden, jedoch darf über Decken bzw. Ringankern 
aufgesetztes Mauerwerk oder Beton nicht in Rech- 
nung gestellt werden. 
Die Dehnung des Zuggurtes in Höhe der Bewehrung 
darf höchstens zu 5%, angenommen werden. Die 
durch Vorspannung im Spannstahl erzeugte Vordeh- 
nung ergibt sich als Dehnungsunterschied zwischen 
Spannstahl und umgebenden Beton unter Gebrauchs- 
last nach Kriechen und Schwinden; der Spannungs- 
verlust aus Kriechen und Schwinden ist entsprechend 
Abschnitt 6.2.3 anzunehmen. € 
Der erforderliche Sicherheitsbeiwert beträgt y=—1,75 
bis y = 2,10 entsprechend DIN 1045, Bild 13. 
Für die Bemessung siehe auch Heft Nr. 220 der 
Schriftenreihe des Deutschen Ausschusses für Stahl- 
beton ; 
Bemessung von Beton- und Stahlbetonbauteilen 
nach DIN 1045. 
7.2 
7.3 
7.4 
7.5 
8. 
Die ausreichende Verankerung des Spannstahls im 
Zuggurt ist entsprechend den Spannbetonrichtlinien, 
Abschnitt 14.2, nachzuweisen; die ausreichende Ver- 
ankerung der schlaffen Bewehrung richtet sich nach 
DIN 1045 Abschnitt 18. 
Das Versatzmaß darf mit v=— 0,75h angesetzt wer- 
den. 
Falls sich mit dieser Annahme aus Gl. (26) in DIN 
1045 Abschnitt 18.7.4 rechnerisch eine größere Zug- 
kraft F.p ergeben sollte als die an der Stelle des 
maximalen Biegemomentes vorhandene, so ist für 
die Berechnung der Verankerungslänge 
5) Für Leichtbeton siehe Abschnitt 7.3.2 der Leichtbetonrichtlinien. ' 
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