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Volume Nr. 13, 30. August 1979

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1979 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI Nr.13 30. August 1979 
den, wenn die Druckzone in ihrer Breite alle Zug- | 5. Herstellung der Druckzone 
gurte erfaßt. . 
- Die Druckzone ist aus Mauerwerk im Verband mit 
Die Stürze dürfen nur bei vorwiegend ruhender Last vollständig gefüllten Stoß- und Lagerfugen oder aus 
(DIN 1055 Bl. 3 — Ausgabe Juni 1971 Abschn. 1.4) Beton einer Festigkeitsklasse von mindestens B 15 
verwendet werden. Balken-Rippendecken müssen im bzw. LB 15 oder aus Mauerwerk und Beton herzu- 
Bereich der Stürze zur Lastverteilung einen bewehr- stellen. 
ten Massivstreifen aus Beton haben. Eine unmittel- n 
bare Belastung des Zuggurts durch Einzellasten ist Für die Druckzone aus Mauerwerk dürfen Voll- oder 
unzulässig. Hochlochziegel A nach DIN 105, Kalksand-Voll- und 
-Lochsteine nach DIN 106 und Völlsteine aus Leicht- 
beton nach DIN 18152 mit einer Druckfestigkeit%) 
Vorfertigung: der Zuggurte von mindestens 15 N/mm? verwendet werden. Hoch- 
Für schlaffbewehrte‘ Zuggurte ist mindestens Beton lochziegel mit versetzten oder diagonal verlaufenden 
der Festigkeitsklasse B 25 bzw. LB 25 für vorge- Stegen dürfen nur verwendet werden, wenn ihre 
spannte Zuggurte®) der Festigkeitsklasse B 35 bzw. Druckfestigkeit*) mindestens 25 N/mm? beträgt und 
LB 35 zu verwenden. der Querschnitt keine Griffschlitze aufweist. Der 
Be el Mauermörtel muß mindestens eine Druckfestigkeit®) 
Für schlaffbewehrte Zuggurte ist als Bewehrung Be- von 2,5 N/mm? (entsprechend Mörtelgruppe Fe nach 
tonstahl B St 420/500 RK oder RU oder allgemein DIN 1053 Blatt 1) aufweisen 
bauaufsichtlich zugelassener Betonstahl BSt 500/550 . 
RK oder RU zu verwenden; wird nur ein Stab je 
Zuggurt eingelegt, so muß sein Durchmesser minde- 
stens 8 mm und darf höchstens 12 mm betragen. 
Für vorgespannte Zuggurte ist als Bewehrung Spann- 
stahl mit mindestens 5mm Durchmesser (30mm? 
Querschnittsfläche bei nicht runden Querschnitten), 
höchstens 7 mm Durchmesser (40 mm? Querschnitts- 
fläche bei nicht runden Querschnitten) zu verwenden, 
der für die Verankerung‘ durch Verbund allgemein 
bauaufsichtlich zugelassen ist. 
Je 11,5 cm der Zuggurtbreite ist mindestens 1 Spann- 
draht anzuordnen. Die Spannstahlspannung soll nach 
dem Lösen der Verankerung o, = 0,55. ß, betragen. 
Die Vorspannung darf erst dann in den Beton ein- 
geleitet werden, wenn die Betondruckfestigkeit min- 
destens 32 N/mm? bei Beton der Güteklasse B 35, 
40 N/mm? bei einem B 45 und 48 N/mm? bei einem 
B 55 entspricht. 
Die „Ergänzenden Bestimmungen zu den Richtlinien 
für Bemessung und Ausführung von Spannbetonbau- 
teilen — Fassung Okt. 1976“ bezüglich der Anzahl der 
Spannglieder in einem Querschnitt sind auf die Flach- 
stürze nicht anzuwenden. 
Auf Bügel darf bei schlaffbewehrten und vorgespann- 
ten Zuggurten verzichtet werden. 
Werden die Schalen bei der für die Schubbemessung 
maßgebenden Sturzbreite b mit in Rechnung gestellt, 
so muß die mittlere Druckfestigkeit der Schalen, be- 
zogen auf die Querschnittsflächen mindestens 15 N/ 
mm? betragen, und zwar bei einer Prüfhöhe der 
Schalen von mindestens 20 cm. 
Die Zuggurte müssen mindestens 6 cm hoch und min- 
destens 11,5cm breit sein. Zuggurte, die nur die 
Eigenlast des darüberliegenden Mauerwerks aufzu- 
nehmen haben, müssen mindestens 5cm hoch sein. 
Geschlossene Kanäle zur Aufnahme der Bewehrung 
sind unzulässig. 
Die Betondeckung der Bewehrung muß mindestens 
2,0 cm betragen, sofern die Bestimmungen von DIN 
1045, der Spannbetonrichtlinien und der Leichtbeton- 
richtlinien nicht höhere Werte fordern. Die Schalen 
dürfen auf die Betondeckung der Bewehrung nicht 
angerechnet werden. Die planmäßige Lage der Be- 
wehrung und die Einhaltung der erforderlichen Be- 
tondeckung an jeder Stelle ist unter Berücksichti- 
gung der Maßhaltigkeit und Toleranzen der Schalen 
durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten. Au- 
Berdem ist der Zuggurt so herzustellen, daß das Ge- 
Füge und die Dichtigkeit des Betons im Bereich der 
Fugen zwischen den Schalen nicht beeinträchtigt 
werden. \ 
Die Oberseite der Zuggurte muß rauh sein. 
Die Zuggurte sind entsprechend DIN 1045 Abschnitt 
19.6 dauerhaft zu kennzeichnen, z.B. durch Einprä- 
gen von Herstellerzeichen und Typnummern in’ die 
Tonschale. 
3.2 
1.1 
Bemessung der Flachstürze 
6.1— Schubtragfähigkeit 
6.1.1 Druckzone aus Mauerwerk 
Die zulässige Querkraft errechnet sich aus 
: x)+ 04 
1Q=—= zulı-b.h. 
zul Q = zul+t  —04 
Hierin bedeuten: 
zul; = zulässige Schubspannung — 0,1 MN/m? 
b = Sturzbreite 
h = statische Nutzhöhe 
max. Moment 
= Sch hlankheit — . SE 
1 = Schubschlankheit =. ouerkraft. Nutzhöhe 
Stützweite 
Fü leichl. it 
ür Gleichlast gilt: X 4. Nutzhöhe 
Wird \ <0,6, so ist mit \ = 0,6 zu rechnen und die 
zugehörige Nutzhöhe aus obiger Gleichung zu er- 
mitteln. Die mit obenstehender Gleichung errechnete 
zulässige Querkraft gilt für die rechnerische Auf- 
lagerlinie; eine Abminderung nach DIN 1045 Ab- 
schnitt 17.5.2 ist nicht zulässig. 
Die für Mauerwerk angegebene Bemessung gilt auch 
für den Fall, daß die Druckzone aus Mauerwerk und 
Beton gebildet ist. 
6.1.2 Druckzone aus Beton 
Die zulässige Querkraft errechnet sich aus 
3 
zul Q = 7z,-b-h mit 7, = zul-- = :Y < max v. 
Hierin bedeuten: 
zul + = zulässige Schubspannung = 0,23 MN/m? B 15 
= 0,27 MN/m? B 25 
max ı = oberer :,-Grenzwert =1,0 MN/m? B15 
=1,2 MN/m? B25 
v = Faktor zur Berücksichtigung des Einflusses 
3 
der Querschnittshöhe — 30 
h [cm] 
3 5 z 
Sofern der Wert ea yY <1 wird, darf mit 7, = 
zul + gerechnet werden. 
Die mit ©obenstehender Gleichung errechnete Quer- 
kraft gilt für die rechnerische Auflagerlinie; eine 
Abminderung nach DIN 1045 Abschnitt 17.5.2 ist 
nicht zulässig. 
6.2 Biegetragfähigkeit 
6.2.1 Grundlagen . 
Die Biegetragfähigkeit von Schlaffbewehrten und 
vorgespannten Flachstürzen ist unter rechnerischer 
Bruchlast unter Berücksichtigung des nicht propor- 
4) Mittelwert. 
1.2 
4.3 
3) Vorgespannte Zuggurte für Flachstürze bedürfen nach $ 27 Abs. ! 
BauO Bln einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.
	        
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