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Volume Nr. 1, 31. Januar 1979

Full text : Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1979 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von B be
Teil VI Bau- und Wohnungsweset

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Nr.

Berlin, den 31. Januar 1979

BERLIN

Inhalt

07.12.1978 Verwaltungsvorschrift zur Verlängerung der Geltungsdauer der Ausführungsvorschriften zur
Zweckentfremdungsverbot-Verordnung .....
17.01.1979 Richtlinien über die Förderung der Modernisierung von Wohnungen und von Maßnahmen
zur Einsparung von Heizenergie (Modernisierungs- und HEnergieeinsparungsrichtlinien 1979
- ModEnRL 79 —)
Rundschreiben über die bauaufsichtliche Behandlung von Wänden aus bewehrten Gasbetonplatten
Richtlinien über die Behandlung von Anträgen verheirateter Wohnungsuchender auf Erteilung von
Wohnberechtigungsscheinen (WBS-Antragsrichtlinien — WBSA-RL) .......
Amtliche Mitteilung ...

0

Der Senator
für Bau- und Wohnungswesen
An das Landesamt für Wohnungswesen ABI. 1978 S. 1962
nachrichtlich
an die Mitglieder des Senats
die Bezirksämter
den Präsidenten des Rechnungshofes

Berlin in der Fassung vom 22. Januar 1969 (GVBl. S. 255)
werden zur Ausführung des Gesetzes zur Förderung der
Modernisierung von Wohnungen und von Maßnahmen zur
Einsparung von Heizenergie (Modernisierungs- und
Energieeinsparungsgesetz — ModEnG) in der Fassung vom
12. Juli 1978 (GVBl. S.1505) im Einvernehmen mit den
Senatoren für Finanzen und für Wirtschaft die nachstehenden
 Richtlinien erlassen.
Inhaltsübersicht
A. Gegenstand, Voraussetzungen und Rangfolge
1 — Gegenstand der Förderung
2  Förderungsvoraussetzungen und -ränge
B. Art und Höhe der Förderung
3 — Förderungsfähige Kosten
Bemessungsgrundsatz für die Förderung
Höhe der förderbaren Kosten
Art und Höhe der Förderung von Modernisierungsmaßnahmen
 nach 8 4 Abs. 1 und 2 ModEnG
Art und Höhe der Förderung von energiesparenden
Maßnahmen
CO. Verfahren
8 -- Antragstellung
9 - Modernisierungsprogramme, Antragsbearbeitung
10 — Bewilligung, Abrechnung
11 — Schlußabrechnung, Auszahlung der Förderungsmittel
12 — Bearbeitungsgebühr
13 — Bürgschaften
14 — Miete nach der Modernisierung
D. Ergänzende Bestimmungen für das Landesprogramm
15 — Einsatz der Landesmittel
16 — Ergänzende Landesförderung
17 — Kostenerstattung für Ordnungsmaßnahmen
18 — Modernisierung durch Mietergemeinschaften
E. Schlußbestimmungen
19 — Bestimmung von Schwerpunkten
20 — Allgemeines
21 — Inkrafttreten

Verwaltungsvorschrift
zur Verlängerung der Geltungsdauer der Ausführungsvorschriften
 zur Zweckentfremdungsverbot-Verordnung
Vom 7. Dezember 1978
BauWohn IV a C — Fernruf:
Durchw.: 8 67 4587, Vermittl.: 8 67 - 1, intern: (95) 4587

Auf Grund des 87 des Gesetzes über das Verfahren der
Berliner Verwaltung vom 8. Dezember 1976 (GVBl. S. 2735)
wird die Geltungsdauer der Ausführungsvorschriften zur
Zweckentfremdungsverbot-Verordnung in der Fassung vom
L7. November 1977 (ABl. S.1598 — DBl. VI/1977 S.163)
bis zum 31. Dezember 1981 verlängert.

Ristock

Der Senator
für Bau- und Wohnungswesen
An die Wohnungsbau-Kreditanstalt Berlin ABl. S. 95
das Landesamt für Wohnungswesen
die Bezirksämter
nachrichtlich
an die Mitglieder des Senats
den Präsidenten des Rechnungshofes

Richtlinien
über die Förderung der Modernisierung von
Wohnungen und von Maßnahmen zur Einsparung
von Heizenergie (Modernisierungs- und
Energieeinsparungsrichtlinien 1979 — ModEnRL 79 —)
Vom 17. Januar 1979
BauWohn IV b C
Fernruf: 8 67 - 45 88 oder 867 - 1, intern 95 - 45 88

Auf Grund des 8 6 Abs. 2 Buchst. b AZG und des $ 14 Abs. 2
und 3 des Gesetzes über die Wohnungsbau-Kreditanstalt
            
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