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Volume Nr. 1, 31. Januar 1979

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1979 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von B be 
Teil VI Bau- und Wohnungsweset 
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Nr. 
Berlin, den 31. Januar 1979 
BERLIN 
Inhalt 
07.12.1978 Verwaltungsvorschrift zur Verlängerung der Geltungsdauer der Ausführungsvorschriften zur 
Zweckentfremdungsverbot-Verordnung ..... 
17.01.1979 Richtlinien über die Förderung der Modernisierung von Wohnungen und von Maßnahmen 
zur Einsparung von Heizenergie (Modernisierungs- und HEnergieeinsparungsrichtlinien 1979 
- ModEnRL 79 —) 
Rundschreiben über die bauaufsichtliche Behandlung von Wänden aus bewehrten Gasbetonplatten 
Richtlinien über die Behandlung von Anträgen verheirateter Wohnungsuchender auf Erteilung von 
Wohnberechtigungsscheinen (WBS-Antragsrichtlinien — WBSA-RL) ....... 
Amtliche Mitteilung ... 
0 
Der Senator 
für Bau- und Wohnungswesen 
An das Landesamt für Wohnungswesen ABI. 1978 S. 1962 
nachrichtlich 
an die Mitglieder des Senats 
die Bezirksämter 
den Präsidenten des Rechnungshofes 
Berlin in der Fassung vom 22. Januar 1969 (GVBl. S. 255) 
werden zur Ausführung des Gesetzes zur Förderung der 
Modernisierung von Wohnungen und von Maßnahmen zur 
Einsparung von Heizenergie (Modernisierungs- und 
Energieeinsparungsgesetz — ModEnG) in der Fassung vom 
12. Juli 1978 (GVBl. S.1505) im Einvernehmen mit den 
Senatoren für Finanzen und für Wirtschaft die nachste- 
henden Richtlinien erlassen. 
Inhaltsübersicht 
A. Gegenstand, Voraussetzungen und Rangfolge 
1 — Gegenstand der Förderung 
2  Förderungsvoraussetzungen und -ränge 
B. Art und Höhe der Förderung 
3 — Förderungsfähige Kosten 
Bemessungsgrundsatz für die Förderung 
Höhe der förderbaren Kosten 
Art und Höhe der Förderung von Modernisierungs- 
maßnahmen nach 8 4 Abs. 1 und 2 ModEnG 
Art und Höhe der Förderung von energiesparenden 
Maßnahmen 
CO. Verfahren 
8 -- Antragstellung 
9 - Modernisierungsprogramme, Antragsbearbeitung 
10 — Bewilligung, Abrechnung 
11 — Schlußabrechnung, Auszahlung der Förderungsmittel 
12 — Bearbeitungsgebühr 
13 — Bürgschaften 
14 — Miete nach der Modernisierung 
D. Ergänzende Bestimmungen für das Landesprogramm 
15 — Einsatz der Landesmittel 
16 — Ergänzende Landesförderung 
17 — Kostenerstattung für Ordnungsmaßnahmen 
18 — Modernisierung durch Mietergemeinschaften 
E. Schlußbestimmungen 
19 — Bestimmung von Schwerpunkten 
20 — Allgemeines 
21 — Inkrafttreten 
Verwaltungsvorschrift 
zur Verlängerung der Geltungsdauer der Ausführungs- 
vorschriften zur Zweckentfremdungsverbot-Verordnung 
Vom 7. Dezember 1978 
BauWohn IV a C — Fernruf: 
Durchw.: 8 67 4587, Vermittl.: 8 67 - 1, intern: (95) 4587 
Auf Grund des 87 des Gesetzes über das Verfahren der 
Berliner Verwaltung vom 8. Dezember 1976 (GVBl. S. 2735) 
wird die Geltungsdauer der Ausführungsvorschriften zur 
Zweckentfremdungsverbot-Verordnung in der Fassung vom 
L7. November 1977 (ABl. S.1598 — DBl. VI/1977 S.163) 
bis zum 31. Dezember 1981 verlängert. 
Ristock 
Der Senator 
für Bau- und Wohnungswesen 
An die Wohnungsbau-Kreditanstalt Berlin ABl. S. 95 
das Landesamt für Wohnungswesen 
die Bezirksämter 
nachrichtlich 
an die Mitglieder des Senats 
den Präsidenten des Rechnungshofes 
Richtlinien 
über die Förderung der Modernisierung von 
Wohnungen und von Maßnahmen zur Einsparung 
von Heizenergie (Modernisierungs- und 
Energieeinsparungsrichtlinien 1979 — ModEnRL 79 —) 
Vom 17. Januar 1979 
BauWohn IV b C 
Fernruf: 8 67 - 45 88 oder 867 - 1, intern 95 - 45 88 
Auf Grund des 8 6 Abs. 2 Buchst. b AZG und des $ 14 Abs. 2 
und 3 des Gesetzes über die Wohnungsbau-Kreditanstalt
	        
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