Path:
Volume Nr. 4, 5. April 1978

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1978 (Public Domain)

18 
29,7. 
29.8. 
29,9. 
30. 
30.1. 
30.2, 
30.3. 
30.4. 
30.5. 
30,5. 
Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI Nr.4 5, April 1978 
stung ($ 7 des Gesetzes) gegenüber der bei der letzten 
Bewilligung berücksichtigten Miete oder Belastung um 
mehr als 15 vom Hundert erhöht hat. Das gilt auch dann, 
wenn sich die Miete oder Belastung im laufenden Be- 
willigungszeitraum nicht auf einmal, sondern mehrfach 
erhöht hat und die Erhöhung insgesamt mehr als 15 vom 
Hundert beträgt, 
Zu $ 29 Abs. 2 
Mittel unerlauht ist (z. B. Drohung gegenüber einem zu- 
ständigen Verwaltungsangehörigen, bei Nichtbewilli- 
gung Vorfälle aus dessen Privatleben zu veröffentlichen; 
nicht aber Androhung eines Rechtsmittels oder einer 
Dienstaufsichtsbeschwerde für den Fall, daß Wohngeld 
nicht bewilligt wird), 
Bestechung 
Bestechung im Sinne des $ 30 Abs. 2 des Gesetzes liegt 
vor, wenn einem zuständigen Amtsträger oder. für den 
öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten ein Vorteil 
als Gegenleistung dafür. angeboten, versprochen oder 
gewährt wird, daß er eine Diensthandlung vorgenommen 
hat oder künftig vornehme, insbesondere einen Bewilli- 
gungsbescheid oder begünstigenden Widerspruchs- 
bescheid erteilt hat oder künftig erteile, und dadurch 
seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde 
($ 334 Abs. 1 des Strafgesetzbuchs). Eine Bestechung im 
Sinne des $ 30 Abs. 2 des Gesetzes liegt auch dann vor, 
wenn ein Vorteil als Gegenleistung für eine künftige 
Handlung angeboten, versprochen oder gewährt wird 
mit dem Versuch, einen zuständigen Amtsträger oder 
für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten zu 
bestimmen, bei der Handlung seine Pflichten zu ver- 
letzen oder sich bei der Ausübung seines Ermessens 
durch den Vorteil beeinflussen zu lassen ($ 334 Abs. 3 
des Strafgesetzbuchs). 
Unrichtige und unvollständige Angaben 
In wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig 
sind Angaben dann, wenn sie richtig oder vollständig zu 
einer anderen Entscheidung über den Antrag auf Wohn- 
geld geführt hätten. 
Zeitpunkt der Aufhebung des Bewilligungsbescheides 
Für den Zeitpunkt, von dem an der Bewilligungsbescheid 
aufzuheben ist, gilt folgendes: 
a) In den Fällen des $ 30 Abs. 1 des Gesetzes ist der 
Bewilligungsbescheid nach Kenntnis vom Vorliegen 
der Widerrufsvoraussetzung von dem Zahlungsab- 
schnitt an zu widerrufen, der auf den Eintritt der 
Widerrufsvoraussetzung folgt. 
In den Fällen des $ 30 Abs. 2 des Gesetzes ist der 
Bewilligungsbescheid unverzüglich nach Kenntnis 
vom Vorliegen einer der Rücknahmevoraussetzun- 
gen von der zuständigen Stelle von Anfang an zu- 
rückzunehmen, 
30.10. (weggefallen) 
30.11, Form der Aufhebung des Bewilligungsbescheides 
Die Aufhebung ist dem Adressaten des Bewilligungs- 
bescheides schriftlich mitzuteilen; sie ist zu begründen 
und mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen, 
Nichtigkeit, Berichtigung und Ersetzung des Bewilli- 
gungsbescheides 
(1) $ 30 Abs, 4 des Gesetzes steht der Nichtigkeit eines 
Bewilligungsbescheides, einer Berichtigung wegen 
Schreib- oder Rechenfehlern und ähnlicher Unrichtig- 
keiten und der Aufhebung oder Änderung im Wider- 
spruchsverfahren nicht entgegen. 
(2) 8 30 Abs. 4 des Gesetzes berührt auch nicht die Be- 
fugnis der zuständigen Stelle, einen rechtswidrigen Be- 
willigungsbescheid, der unanfechtbar geworden ist, zu- 
gunsten des Antragstellers aufzuheben, wenn sie die 
Unrichtigkeit des Bescheides zu vertreten hat. 
Rückwirkende Bewilligung 
$ 29 Abs. 2 des Gesetzes gilt. ohne Rücksicht darauf, ob 
der Antragsteller bereits Wohngeld bezieht oder nicht. 
Selbstverschuldete rückwirkende Erhöhung der Miete 
oder Belastung 
Für die Beurteilung, ob die zum Haushalt rechnenden 
Familienmitglieder die. rückwirkende Erhöhung der 
Miete oder Belastung zu vertreten haben, ist $ 276 des 
Bürgerlichen Gesetzbuchs sinngemäß anzuwenden; da- 
nach sind Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten. Das 
ist z. B. der Fall, wenn eine rückwirkende Mieterhöhung 
vor Ablauf der Kündigungsfrist vorsätzlich oder fahr- 
lässig von den zum Haushalt rechnenden Familienmit- 
gliedern herbeigeführt worden ist. Dagegen sind rück- 
wirkende Mieterhöhungen auf Grund einer sog. Miet- 
gleitklausel vom Mieter in der Regel nicht zu vertreten. 
Fristversäumnis 
Wird die Dreimonatsfrist in $ 29 Abs. 2 Satz 3 des Ge- 
setzes versäumt, so führt dies zum Verlust des An- 
spruchs auf rückwirkende Gewährung von Wohngeld. 
Die Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den 
vorigen Stand (Nummer 27,3 dieser Verwaltungsvor- 
schrift) bleiben unberührt. 
Zu 8 30 
Art der Aufhebung des Bewilligungsbescheides 
Der Bewilligungsbescheid wird durch Rücknahme oder 
Widerruf aufgehoben, 
Verfahrensfehler im Bewilligungsbescheid 
Ein Bewilligungsbescheid darf nicht allein deshalb auf- 
gehoben werden, weil er unter Verletzung der Vor- 
schriften über das Verfahren, die Form oder die örtliche 
Zuständigkeit zustandegekommen ist, 
Voraussetzungen für die Aufhebung des Bewilligungs- 
bescheides 
Der Bewilligungsbescheid ist zurückzunehmen, wenn er 
rechtswidrig ist ($ 30 Abs. 2 des Gesetzes) oder zu 
widerrufen, wenn er rechtsmäßig war, aber rechtswidrig 
geworden ist ($ 30 Abs. 1 des Gesetzes). 
Voraussetzungen für den Widerruf des Bewilligungs- 
bescheides 
{1) Die Voraussetzung für den Widerruf des. Bewilli- 
gungsbescheides nach $ 30 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes 
wird in der Regel dann gegeben sein, wenn der Wohn- 
geldempfänger tatsächlich weniger Miete bezahlt oder 
Belastung aufbringt, als er Wohngeld erhalten hat. 
(2) 8 30 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes hat keine Geltung bei 
einer Übertragung, Verpfändung und Pfändung des 
Wohngeldanspruchs nach den $$ 53 und 54 des Ersten 
Buches Sozialgesetzbuch. 
Arglistige Täuschung ; 
Eine arglistige Täuschung im Sinne des $ 30 Abs. 2 des 
Gesetzes liegt — wie beim Betrug — vor, wenn vorsätz- 
lich ein Irrtum durch Vorspiegeln falscher oder durch 
Verschweigen wahrer Tatsachen erregt oder aufrecht- 
erhalten wird. Der Täuschende muß sich zumindest sei- 
nes unlauteren Erfolges bewußt sein; eine Schädigungs- 
oder Bereicherungsabsicht ist jedoch — anders als beim 
Betrug — nicht erforderlich. Daraus ergibt sich, daß ein 
durch Betrug ($ 263 des Strafgesetzbuchs) erwirkter Be- 
willigungsbescheid gleichfalls zurückzunehmen ist. 
Drohung 
Drohung im Sinne des $ 30 Abs. 2 des Gesetzes ist. die 
ernsthafte Ankündigung eines Nachteils für den Fall, 
daß ein Bewilligungsbescheid nicht erteilt wird. Die 
Drohung muß widerrechtlich sein, sei es, daß kein An- 
spruch auf Bewilligung besteht oder daß das angewandte 
31. 
Zu $ 31 
Zu $ 31 Abs. 1 
Unrechtmäßige Gewährung von Wohngeld 
(1) Der Wohngeldempfänger ($ 28 Abs. 1 Satz 1 des 
Gesetzes) hat Wohngeld zu Unrecht erhalten und die 
ungerechtfertigte Gewährung zu vertreten, wenn und 
soweit er oder ein anderer Zahlungsempfänger Wohn- 
geld für einen Zeitraum erhalten hat, für den ein Bewil- 
ligungsbescheid nicht erteilt war (z.B. irrtümliche Fort- 
zahlung nach Beendigung des Bewilligungszeitraums) 
oder für den der Bewilligungsbescheid aus einem der in 
$ 30 des Gesetzes bezeichneten Gründe aufgehoben wor- 
den ist. 
31.1.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.