18
29,7.
29.8.
29,9.
30.
30.1.
30.2,
30.3.
30.4.
30.5.
30,5.
Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI Nr.4 5, April 1978
stung ($ 7 des Gesetzes) gegenüber der bei der letzten
Bewilligung berücksichtigten Miete oder Belastung um
mehr als 15 vom Hundert erhöht hat. Das gilt auch dann,
wenn sich die Miete oder Belastung im laufenden Be-
willigungszeitraum nicht auf einmal, sondern mehrfach
erhöht hat und die Erhöhung insgesamt mehr als 15 vom
Hundert beträgt,
Zu $ 29 Abs. 2
Mittel unerlauht ist (z. B. Drohung gegenüber einem zu-
ständigen Verwaltungsangehörigen, bei Nichtbewilli-
gung Vorfälle aus dessen Privatleben zu veröffentlichen;
nicht aber Androhung eines Rechtsmittels oder einer
Dienstaufsichtsbeschwerde für den Fall, daß Wohngeld
nicht bewilligt wird),
Bestechung
Bestechung im Sinne des $ 30 Abs. 2 des Gesetzes liegt
vor, wenn einem zuständigen Amtsträger oder. für den
öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten ein Vorteil
als Gegenleistung dafür. angeboten, versprochen oder
gewährt wird, daß er eine Diensthandlung vorgenommen
hat oder künftig vornehme, insbesondere einen Bewilli-
gungsbescheid oder begünstigenden Widerspruchs-
bescheid erteilt hat oder künftig erteile, und dadurch
seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde
($ 334 Abs. 1 des Strafgesetzbuchs). Eine Bestechung im
Sinne des $ 30 Abs. 2 des Gesetzes liegt auch dann vor,
wenn ein Vorteil als Gegenleistung für eine künftige
Handlung angeboten, versprochen oder gewährt wird
mit dem Versuch, einen zuständigen Amtsträger oder
für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten zu
bestimmen, bei der Handlung seine Pflichten zu ver-
letzen oder sich bei der Ausübung seines Ermessens
durch den Vorteil beeinflussen zu lassen ($ 334 Abs. 3
des Strafgesetzbuchs).
Unrichtige und unvollständige Angaben
In wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig
sind Angaben dann, wenn sie richtig oder vollständig zu
einer anderen Entscheidung über den Antrag auf Wohn-
geld geführt hätten.
Zeitpunkt der Aufhebung des Bewilligungsbescheides
Für den Zeitpunkt, von dem an der Bewilligungsbescheid
aufzuheben ist, gilt folgendes:
a) In den Fällen des $ 30 Abs. 1 des Gesetzes ist der
Bewilligungsbescheid nach Kenntnis vom Vorliegen
der Widerrufsvoraussetzung von dem Zahlungsab-
schnitt an zu widerrufen, der auf den Eintritt der
Widerrufsvoraussetzung folgt.
In den Fällen des $ 30 Abs. 2 des Gesetzes ist der
Bewilligungsbescheid unverzüglich nach Kenntnis
vom Vorliegen einer der Rücknahmevoraussetzun-
gen von der zuständigen Stelle von Anfang an zu-
rückzunehmen,
30.10. (weggefallen)
30.11, Form der Aufhebung des Bewilligungsbescheides
Die Aufhebung ist dem Adressaten des Bewilligungs-
bescheides schriftlich mitzuteilen; sie ist zu begründen
und mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen,
Nichtigkeit, Berichtigung und Ersetzung des Bewilli-
gungsbescheides
(1) $ 30 Abs, 4 des Gesetzes steht der Nichtigkeit eines
Bewilligungsbescheides, einer Berichtigung wegen
Schreib- oder Rechenfehlern und ähnlicher Unrichtig-
keiten und der Aufhebung oder Änderung im Wider-
spruchsverfahren nicht entgegen.
(2) 8 30 Abs. 4 des Gesetzes berührt auch nicht die Be-
fugnis der zuständigen Stelle, einen rechtswidrigen Be-
willigungsbescheid, der unanfechtbar geworden ist, zu-
gunsten des Antragstellers aufzuheben, wenn sie die
Unrichtigkeit des Bescheides zu vertreten hat.
Rückwirkende Bewilligung
$ 29 Abs. 2 des Gesetzes gilt. ohne Rücksicht darauf, ob
der Antragsteller bereits Wohngeld bezieht oder nicht.
Selbstverschuldete rückwirkende Erhöhung der Miete
oder Belastung
Für die Beurteilung, ob die zum Haushalt rechnenden
Familienmitglieder die. rückwirkende Erhöhung der
Miete oder Belastung zu vertreten haben, ist $ 276 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs sinngemäß anzuwenden; da-
nach sind Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten. Das
ist z. B. der Fall, wenn eine rückwirkende Mieterhöhung
vor Ablauf der Kündigungsfrist vorsätzlich oder fahr-
lässig von den zum Haushalt rechnenden Familienmit-
gliedern herbeigeführt worden ist. Dagegen sind rück-
wirkende Mieterhöhungen auf Grund einer sog. Miet-
gleitklausel vom Mieter in der Regel nicht zu vertreten.
Fristversäumnis
Wird die Dreimonatsfrist in $ 29 Abs. 2 Satz 3 des Ge-
setzes versäumt, so führt dies zum Verlust des An-
spruchs auf rückwirkende Gewährung von Wohngeld.
Die Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den
vorigen Stand (Nummer 27,3 dieser Verwaltungsvor-
schrift) bleiben unberührt.
Zu 8 30
Art der Aufhebung des Bewilligungsbescheides
Der Bewilligungsbescheid wird durch Rücknahme oder
Widerruf aufgehoben,
Verfahrensfehler im Bewilligungsbescheid
Ein Bewilligungsbescheid darf nicht allein deshalb auf-
gehoben werden, weil er unter Verletzung der Vor-
schriften über das Verfahren, die Form oder die örtliche
Zuständigkeit zustandegekommen ist,
Voraussetzungen für die Aufhebung des Bewilligungs-
bescheides
Der Bewilligungsbescheid ist zurückzunehmen, wenn er
rechtswidrig ist ($ 30 Abs. 2 des Gesetzes) oder zu
widerrufen, wenn er rechtsmäßig war, aber rechtswidrig
geworden ist ($ 30 Abs. 1 des Gesetzes).
Voraussetzungen für den Widerruf des Bewilligungs-
bescheides
{1) Die Voraussetzung für den Widerruf des. Bewilli-
gungsbescheides nach $ 30 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes
wird in der Regel dann gegeben sein, wenn der Wohn-
geldempfänger tatsächlich weniger Miete bezahlt oder
Belastung aufbringt, als er Wohngeld erhalten hat.
(2) 8 30 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes hat keine Geltung bei
einer Übertragung, Verpfändung und Pfändung des
Wohngeldanspruchs nach den $$ 53 und 54 des Ersten
Buches Sozialgesetzbuch.
Arglistige Täuschung ;
Eine arglistige Täuschung im Sinne des $ 30 Abs. 2 des
Gesetzes liegt — wie beim Betrug — vor, wenn vorsätz-
lich ein Irrtum durch Vorspiegeln falscher oder durch
Verschweigen wahrer Tatsachen erregt oder aufrecht-
erhalten wird. Der Täuschende muß sich zumindest sei-
nes unlauteren Erfolges bewußt sein; eine Schädigungs-
oder Bereicherungsabsicht ist jedoch — anders als beim
Betrug — nicht erforderlich. Daraus ergibt sich, daß ein
durch Betrug ($ 263 des Strafgesetzbuchs) erwirkter Be-
willigungsbescheid gleichfalls zurückzunehmen ist.
Drohung
Drohung im Sinne des $ 30 Abs. 2 des Gesetzes ist. die
ernsthafte Ankündigung eines Nachteils für den Fall,
daß ein Bewilligungsbescheid nicht erteilt wird. Die
Drohung muß widerrechtlich sein, sei es, daß kein An-
spruch auf Bewilligung besteht oder daß das angewandte
31.
Zu $ 31
Zu $ 31 Abs. 1
Unrechtmäßige Gewährung von Wohngeld
(1) Der Wohngeldempfänger ($ 28 Abs. 1 Satz 1 des
Gesetzes) hat Wohngeld zu Unrecht erhalten und die
ungerechtfertigte Gewährung zu vertreten, wenn und
soweit er oder ein anderer Zahlungsempfänger Wohn-
geld für einen Zeitraum erhalten hat, für den ein Bewil-
ligungsbescheid nicht erteilt war (z.B. irrtümliche Fort-
zahlung nach Beendigung des Bewilligungszeitraums)
oder für den der Bewilligungsbescheid aus einem der in
$ 30 des Gesetzes bezeichneten Gründe aufgehoben wor-
den ist.
31.1.