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Volume Nr. 3, 28. März 1978

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1978 (Public Domain)

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Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI Nr.3 28. März 1978 
A.5 Verlauf der Probebelastung 
Die Last ist stufenweise — anfangs zum Erkennen etwaiger 
Mängel der Versuchsanordnung in besonders kleinen 
Stufen — zu steigern. Die Laststufen sind so zu wählen, daß 
sich die Last-Setzungslinie einwandfrei darstellen läßt. Nach 
Aufbringen jeder Laststufe ist die Last so lange zu halten, 
bis der Pfahl annähernd zur Ruhe gekommen ist. Dies 
'äßt sich an der Zeit-Setzungslinie gut verfolgen. Sobald die 
Setzungen größer werden, sind die Laststufen zu. verklei- 
nern, um ein zu schnelles Absinken des Pfahls zu verhin- 
dern. Die Probebelastung ist möglichst so weit zu steigern, 
bis die Grenzlast (Abschnitt 5.4.1.1) erreicht, u. U. überschrit- 
ten ist. 
Um die bleibenden Setzungen des Probepfahls zu erfassen, 
sind einige Zwischenentlastungen vorzunehmen, was bei 
Verwendung hydraulischer Pressen leicht möglich ist. Solche 
Zwischenentlastungen sind besonders nach Erreichen der im 
Bauwerk vorgesehenen größten Pfahllast sowie nach Über- 
schreiten der Grenzlast vorzunehmen. 
Während der Probebelastung ist die Last-Setzungslinie lau- 
fend zeichnerisch aufzutragen, um den Verlauf der Messung 
zu überprüfen und etwaige besondere Ereignisse sowie den 
Wert der Grenzlast frühzeitig erkennen zu können. 
Anhang A 
Regeln für die einheitliche Vorbereitung und Durch- 
führung der Probebelastung von Pfählen, für die 
Messungen und die Aufzeichnungen der Versuchs- 
ergebnisse 
A.1 Einbringen der Probepfähle 
a) Bei Rammpfählen ist für den gesamten Rammvorgang ein 
‚Großer Rammbericht“ nach DIN 4026, Ausgabe August 
1975, Abschnitt 6.5, zu führen. Rammpausen sollen ver- 
mieden werden. Nicht vermeidbare Rammpausen sind im 
Rammbericht zu vermerken. 
Bei Schnellschlaghämmern ist während des gesamten 
Rammvorgangs der erforderliche Betriebsdruck zu halten. 
Bei Bohrpfählen ist nach DIN 4014 Teil 1, Ausgabe August 
1975, Abschnitt 3 zu verfahren, wobei Mustervordrucke 
nach DIN 4014 Teil 1, Anhang auszufüllen sind. 
c) Bei Großbohrpfählen ist nach DIN 4014 Teil 2 (z. Z. noch 
Entwurf) zu verfahren, wobei Mustervordrucke nach 
DIN 4014 Teil 2, Anhang auszufüllen sind. 
d) Für das Einbringen von Probepfählen anderer Bauarten ist 
ein Bericht zu führen, der sinngemäß aufzustellen ist. 
A.2 Zeitpunkt der Probebelastung 
Probebelastungen von Rammpfählen dürfen niemals unmit- 
telbar nach dem Rammen vorgenommen werden. Sie sollen 
in nichtbindigen Böden frühestens nach 3 Tagen, in bindigen 
Böden so spät wie möglich, frühestens jedoch 3 Wochen 
nach dem Rammen, begonnen werden. 
A.3 Belastungsvorrichtung 
Die Belastung ist so aufzubringen, daß sie genau in der 
Längsachse des Pfahls wirkt, während des Versuchs nicht 
schwankt und gegen Kippen gesichert ist. Die Kraft ist lang- 
sam und vorsichtig zu steigern oder zu verringern. Stöße 
und Erschütterungen sind zu vermeiden. Werden hydrauli- 
sche Pressen, Schraubenspindeln oder Belastungshebel ver- 
wendet, müssen die Gegengewichte und Verankerungen so 
angeordnet werden, daß der Probepfahl durch sie nicht be- 
einflußt wird (siehe Abschnitt 5.9.4). 
Die Belastungsvorrichtung soll nach Möglichkeit so hoch 
ausgelegt sein, daß die Grenzlast zuverlässig erreicht werden 
kann. Sie muß erforderlichenfalls häufige Lastwechsel 
(Druck-Zug) und die Durchführung von Dauerlastversuchen 
ermöglichen. 
Hydraulische Pressen dürfen nur in einwandfreiem Zustand 
verwendet werden. Die Pumpen müssen so leistungsfähig 
sein, daß sie den Druck ohne Schwierigkeiten halten können 
und eine leichte Regelung des Pressendrucks erlauben. 
A.4: Messungen 
Durch die Belastung des Probepfahls dürfen weder die zum 
Messen der Setzungen benutzten Meßgeräte noch die zum 
Vergleich herangezogenen Festpunkte in ihrer Höhenlage be- 
einflußt werden. Für die Setzungsmessung sind Geräte mit so 
großem Meßbereich zu verwenden, daß ein Umsetzen wäh- 
rend des Versuchs möglichst vermieden wird. Auf die Null- 
messung vor Beginn der Versuche und den Anschluß der Mes- 
sung an einen weiter entfernten Festpunkt ist besonders zu 
achten. Eine Meßgenauigkeit von mindestens 0,3 mm ist 
einzuhalten. 
Jede Druck- und Verschiebungsmessung soll durch eine 
zweite unabhängige Kontrollmessung ergänzt werden. Zur 
Kontrolle der Druckmessung empfiehlt sich die Anordnung 
einer Druckmeßdose über dem Pfahlkopf. 
Sämtliche Meßinstrumente und die Belastungsvorrichtung 
sind vor einer Versuchsserie zu eichen und gegebenenfalls 
zu justieren. Die Meßinstrumente sind dem zu erwartenden 
Meßbereich anzupassen. 
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A.6 Zugversuche 
Probebelastungen der auf Zug beanspruchten Pfähle sind 
sinngemäß vorzunehmen und aufzutragen. 
A.7 Belastungsbericht 
Der Bericht über die Probebelastung muß folgende Angaben 
enthalten: 
a) Eine Lageplanskizze des Bauwerks mit Eintragung der 
Probepfähle und der benachbarten Bohrungen und Son- 
dierungen. 
Boden- und Grundwasserverhältnisse, Wasserstände, 
Ergebnisse benachbarter Bohrungen und Sondierungen 
sowie die Ergebnisse bodenmechanischer Untersuchun- 
gen von Proben aus diesen Bohrungen. 
Art, Herkunft, Form und Abmessungen der Probepfähle, 
Gestalt und Abmessung der Pfahlenden, verwendete Bau- 
stoffe und ihre Güte, bei Fertigpfählen ‚aus Stahlbeton 
oder Spannbeton sowie bei Ortbeton-Pfählen außerdem 
Art und Zeitpunkt der Herstellung, Betonzusammen- 
setzung und Bewehrung. 
Ausführliche Angaben über das Einbringen des Pfahls und 
die endgültige Höhenlage. 
Bei Rammpfählen: Großer Rammbericht nach Mustervor- 
druck 2 von DIN 4026, Ausgabe August 1975, Abschnitt 6.5 
und Auftragen. der Rammkurven nach DIN 4026, Muster- 
vordruck 3. 
Bei Bohrpfählen: ausgefüllter Mustervordruck für das 
Herstellen von Bohrpfählen nach DIN 4014 Teil 1, Ausgabe 
August 1975, Abschnitt 3 bzw. von Großbohrpfählen nach 
DIN 4014 Teil 2 (z. Z. noch Entwurf), Abschnitt 5.1. 
Bei anderen Pfahlarten: sinngemäß aufgestellter Bericht 
mit vollständigen Angaben. 
Beschreibung der Belastungs- und Meßvorrichtungen 
unter Beigabe von Zeichnungen, Nachweis der amtlichen 
Prüfung der Druck- und Dehnungsmesser. ; 
Protokoll über den Verlauf der Probebelastung nach 
Mustervordruck 1 für Druck- bzw. Zugversuche. 
Die Last-Setzungslinie und die Zeit-Setzungslinie nach 
Mustervordruck 2. 
Besondere Ereignisse während der Probebelastung. 
a) 
g) 
h)
	        
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