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Volume Nr. 12, 19. September 1978

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1978 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI Nr.12 19. September 1978 199 
Material‘, Abschnitt 4.2.6. Eine Überschreitung der 
angegebenen Höchstwerte um 20 % (relativ) ist als 
Liefertoleranz einschließlich Prüffehler zugelassen. 
Zu Nr.10 der Anlage2 zu den RG Min 77: Affini- 
tät zu bituminösen Bindemitteln 
Bei der Prüfung nach DIN 1996 Blatt 10 müssen 
nach 24 Stunden Wasserlagerungen mindestens 
80%, der Gesteinsoberfläche noch vom Bindemittel 
bedeckt sein. 
Für alle Lieferungen aus der DDR, die in Berlin (West) 
zwischengelagert werden, bedarf es einer Güteüber- 
wachung, die nachstehende Voraussetzungen erfüllen 
muß: 
a) Eignungsnachweis: 
Die Lieferfirma hat die Eignung der aus der DDR 
gelieferten Baustoffe gemäß Abschnitt 2.1. der 
RG Min 77 nachzuweisen. Der Nachweis umfaßt die 
in der Anlage 2 Spalte 4 angegebenen Prüfungen. 
Güteüberwachung: 
Die Lieferwerke müssen durch ein Prüfzeugnis 
einer nach RAP-Stra anerkannten Prüfstelle, das 
nicht älter als 6 Monate sein darf, nachweisen, daß 
ihre Erzeugnisse den Anforderungen der RG Min 77 
bzw. DIN 4226 Blatt 1 entsprechen. Die Güte- 
überwachung umfaßt den in der RG Min 77 
Abschnitt 2.2 vorgesehenen Umfang. 
Das Prüfungszeugnis ist dem Senator für Bau- und 
Wohnungswesen vorzulegen. Es muß die in den 
Anlagen 1 und 2 der RG Min 77 gestellten Anfor- 
derungen und die unter Nummer 4 dieser Ausfüh- 
rungsvorschriften genannten Ergänzungen erfüllen. 
Für die Dauer der Lieferung müssen die Liefer- 
unternehmer einen Überwachungsvertrag (Anlage3 
der RG Min 77 gilt sinngemäß) mit einer nach RAP- 
Stra anerkannten Prüfstelle abschließen. Der Über- 
wachungsvertrag muß mindestens vom Beginn bis 
zum Ende der Lieferung für die einzelne Baumaß- 
nahme laufen. 
Diese Ausführungsvorschriften treten mit Wirkung 
vom 1. August 1978 in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 
31. Juli 1988 außer Kraft. 
Ristock 
überwachtes Straßenbaugestein — Zuschlagstoffe — ver- 
wendet werden. Straßenbaugestein ist güteüberwacht, 
wenn die Bedingungen der Richtlinien für die Güte- 
überwachung von Mineralstoffen im Straßenbau (RG 
Min 77) der Forschungsgesellschaft für das Straßen- 
wesen e.V. Köln und für die Zementbeton-Bauweise 
darüber hinaus zusätzliche Bedingungen der DIN 4226 
Blatt 1 mit den vom Senator für Bau- und Wohnungs- 
wesen im Einführungserlaß zur RG Min 77 bestimmten 
Ergänzungen (Amtsblatt für Berlin) erfüllt sind. 
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Güte- 
überwachung nachzuweisen. 
Werden Gesteine unterschiedlicher Herkunft auf Misch- 
lager genommen und wird im Verfahren der Mängel- 
feststellung bei einem der Herstellerwerke die Über- 
wachung eingestellt, so gilt das ganze Mischlager als 
nicht mehr güteüberwacht.“‘“ 
Die Güteüberwachung von Straßenbaugesteinen ist 
nach den RG Min 77 mit folgenden Änderungen und 
Ergänzungen durchzuführen: 
a) Zu Nr, 1 der RG Min 77 
Bei der bituminösen Bauweise umfaßt die Güte- 
überwachung die natürlichen oder künstlichen Mine- 
ralstoffe wie Splitte, Edelsplitte, Brechsande und 
Edelbrechsande für den Oberbau. 
Zu Nr. 2.4.1 der RG Min 77 
Der Senator für Bau- und Wohnungswesen als 
zuständige Straßenbaubehörde gibt die güteüber- 
wachten Werke, die in Berlin liegen oder nach 
Berlin liefern, im Amtsblatt für Berlin bekannt. 
Soweit Güteanforderungen in den einschlägigen tech- 
nischen Vorschriften, DIN-Normen, Richtlinien, Merk- 
blättern und zusätzlichen technischen Vorschriften 
nicht bestimmt sind, gilt folgendes: 
a) Zu Nr.3 der Anlage 2 zu den RG Min 77: Wider- 
stand gegen Verwitterung 
Die Mineralstoffe müssen verwitterungsbeständig 
sein. Grundlage der Beurteilung ist die DIN 52 106. 
Sind gegebenenfalls Frostprüfungen nach Blatt 4.3 
des „Merkblattes für die Prüfung von Mineral- 
stoffen im Straßenbau“ erforderlich, so darf bei 
Edelsplitten die Absplittung 1,0 Gew.-% nicht über- 
schreiten. 
Zu Nr.4 der Anlage 2 zu RG Min 77: Widerstands- 
fähigkeit gegen Schlag 
Die Anforderungen für den Schlagzertrümmerungs- 
wert am Splitt 8/12 (SZs, 8/12) aus Felsgestein 
sowie Kiessplitt 8/12 mm sind in nachstehender 
Tabelle angegeben: 
5) 
Der Senator 
für Bau- und Wohnungswesen 
Zulässige 
Für Straßen Liefertoleranz 
der Bauklassen einschl. 
III-V I-II Prüffehler 
An die Bezirksämter 
nachrichtlich 
an den Präsidenten des Rechnungshofes 
ABI. S. 1227 
Deckschichten 
und 
Binderschichten 22 18 5% (relativ) 
ungebundene und 
gebundene 
Tragschichten 26 26 50% (relativ) 
Berichtigung der Richtlinien 
für die Ausstellung von Bescheinigungen 
gemäß 87 Abs. 4 Nr. ? und 8 32 Abs. ? Nr. ? 
des Wohnungseigentumsgesetzes 
Vom 10. Juli 1978 
BauWohn Ia A 4 - Fernruf: 
Durchw.: 867 4809, Vermittl.: 867-1, intern: (95) 4809 
Die Anlage der Richtlinien für die Ausstellung von Be- 
scheinigungen gemäß $ 7. Abs.4 Nr. 2 und 8 32 Abs. 2 Nr. 2 
des Wohnungseigentumsgesetzes vom 21. April 1977 (ABl. 
S. 730 — DBl. VI S. 103) ist wie folgt zu berichtigen: 
Bei Nummer 5 Buchst. a ist der Satz 
„Zusätzliche Räume, die außerhalb des Wohnungsabschlus- 
ses liegen, müssen verschließbar sein.“ 
anzufügen. 
Im Auftrag 
Aunap 
a) 
Zu Nr. 6 der Anlage 2 zu den RG Min 77: Kornform 
Als Liefertoleranz einschließlich Prüffehler ist 
eine Überschreitung der in den Technischen Liefer- 
bedingungen für Mineralstoffe im Straßenoberbau, 
Abschnitt Körnungen (TL Körnungen) angegebe- 
nen Grenzwerte um 10 % (relativ) zugelassen. 
Zu Nr. 9 der Anlage 2 zu den RG Min 77: Reinheit 
und schädliche Bestandteile 
Für Mineralstoffe aus gebrochenem Felsgestein 
gelten die gleichen Anforderungen wie für Kies- 
splitt entsprechend dem „Merkblatt über Verwen- 
dung und Prüfung von Kies und Sand für Fahr- 
vahndecken und Tragschichten Teil I: Gebrochenes 
1) 
Schriftleitung: Senatsverwaltung für Inneres - I B 11 -, Fehrbelliner Platz 2, 1000 Berlin 31, Fernruf: 8 67 4461 - (95) 4461 - 
Reservelager: Senatsverw. f. Bau- u. Wohnungswesen, Württembergische Straße 6-10, 1000 Berlin 31. Fernruf: 8 67 5910 - (95) 5910 
Druck: Verwaltungsdruckerei Berlin, Kohlfurter Straße 41-43, 1000 Berlin 36.
	        
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